Beschreibung
Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge als E-Learning
Mit Hubwagen und Staplern kommt es immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen. Mit der Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge der 123Ingenieure GmbH vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern die korrekten Verhaltensregeln, mit denen sich diese Transportgeräte sicher betreiben lassen. Unsere Unterweisungsvorlage deckt manuell betriebene Flurförderzeuge mit Hubfunktion ebenso ab wie motorisierte Geräte, vom Handhubwagen über die Elektro-Ameise bis zum elektrischen Deichselstapler.
Mit dieser Unterweisungsvorlage erfüllen Sie Ihre gesetzliche Unterweisungspflicht, sowohl für die Erstunterweisung als auch für die jährliche Wiederholungsunterweisung, rechtssicher und so einfach wie noch nie: Ihre Mitarbeiter können das interaktive E-Learning zeitlich flexibel und ortsunabhängig auf dem Smartphone oder dem Computer durchführen.
Die Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge ist in 21 Sprachen ab 6,95 € pro Mitarbeiter erhältlich. Den Zugang zur Unterweisungssoftware erhalten Sie per E-Mail direkt nach Ihrem Kauf.
Für wen ist die Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge geeignet?
Unsere Unterweisungsvorlage richtet sich an alle Unternehmen mit Beschäftigten, die ein Flurförderzeug als mitgehende Bediener über eine Deichsel steuern. Unterscheiden lassen sich diese Geräte nach ihrem Antrieb. Manuelle Geräte bewegt der Bediener allein mit Muskelkraft, motorisierte Geräte übernehmen das Fahren, das Heben oder beides über einen Elektroantrieb. Die Unterweisung für Mitgänger Flurförderzeuge ist für beide Gruppen geeignet.
Manuelle Mitgänger Flurförderzeuge mit Hubfunktion
Bei diesen Geräten bewegt der Bediener das Fahrwerk mit Muskelkraft. Auch die Last hebt er von Hand an, meist über eine Hydraulikpumpe an der Deichsel oder eine Fußpumpe. Dazu zählen folgende Geräte:
- Der klassische Handhubwagen als weit verbreitetes Transportmittel in Lagern und am Lkw. Er hebt die Last nur wenige Zentimeter bodenfrei an, um sie zu verfahren.
- Der manuelle Hochhubwagen, auch Handstapler genannt, mit Hubmast. Das Heben der Palette erfolgt mechanisch per Hand- oder Fußpumpe, um Waren in Regale einzulagern.
- Der manuelle Scherenhubwagen, der sich wie ein normaler Hubwagen verfahren lässt. Ab einer bestimmten Hubhöhe fahren Stützfüße aus, sodass das Gerät starr steht und als ergonomischer Arbeitstisch dient.
Motorisierte Mitgänger Flurförderzeuge
Diese Geräte besitzen einen Elektromotor für den Fahr- oder Hubantrieb und werden über einen Deichselkopf gesteuert, wie:
- Der elektrische Niederhubwagen, umgangssprachlich Elektro-Ameise. Der elektrische Antrieb übernimmt das Fahren und das Anheben auf Bodenniveau, was das Be- und Entladen von Lkw über Rampen beschleunigt.
- Der elektrische Deichselstapler, ein Hochhubwagen mit motorisiertem Fahr- und Hubantrieb sowie Hubmast. Mit ihm lassen sich Paletten in Regale bis zu fünf Meter Höhe ein- und ausstapeln.
- Der Elektro-Doppelstockbelader, der zwei Paletten gleichzeitig transportiert, eine auf den Radarmen am Boden und eine auf den Hubgabeln darüber. Er kommt häufig in der Speditionslogistik zum Einsatz.
Die Inhalte der Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge der 123Ingenieure GmbH
Die meisten Unfälle mit Mitgänger Flurförderzeugen entstehen dadurch, dass Bediener sich selbst anfahren oder sich zwischen Fahrzeug und einem Hindernis einquetschen. Wegen dieser Gefahren dürfen derartige Arbeitsmittel nur von unterwiesenen und vom Unternehmen beauftragten Mitarbeitern bedient werden. Weil dabei besonders häufig die Füße verletzt werden, sollten Bediener zusätzlich rutschfeste Sicherheitsschuhe als persönliche Schutzausrüstung tragen.
Mit unserer Online Unterweisung können Ihre Mitarbeiter die einzelnen Themenbereiche zeit- und ortsunabhängig bearbeiten. Die abschließende Lernerfolgskontrolle zeigt, ob die Inhalte verstanden wurden.
Unsere Unterweisungsvorlage für Mitgänger Flurförderzeuge behandelt unter anderem diese Bereiche:
- Gefahren beim Umgang mit Mitgänger Flurförderzeugen
- Sicherheitsrelevante Funktionen und Deichselstellungen
- Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn
- Tragfähigkeiten und Lastdiagramm
- Sicheres Aufnehmen und Absetzen der Last
- Sicheres und umsichtiges Fahren
- Verhalten bei Mängeln und im Notfall
Die Inhalte unserer Unterweisung für Mitgänger Flurförderzeuge decken alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher ab.
- Nach 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) müssen Sie Ihre Mitarbeiter vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens jährlich unterweisen.
- Wen Sie als Arbeitgeber mit dem Steuern eines Mitgänger Flurförderzeugs beauftragen dürfen, regelt 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 („Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen“).
- Da es sich bei einem Mitgänger Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, müssen Sie zusätzlich 12 BetrSichV („Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“) beachten.
So erhalten Sie Ihre Unterweisungsnachweise
Ihre Mitarbeiter können die Inhalte eigenständig durchgehen, sodass für Sie kein eigener Schulungstermin und keine Vorbereitung anfallen. Nach der bestandenen Lernerfolgskontrolle erhalten Sie von uns die Unterweisungsnachweise Ihrer Mitarbeiter, die Sie bei einer Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde vorlegen können.
Bestandskunden der 123Ingenieure GmbH können ihre Unterweisungsnachweise sowie weitere Arbeitsschutzdokumente zusätzlich kostenlos in der 123DocuCloud hochladen und zentral verwalten.
Was kostet die Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge der 123Ingenieure GmbH
Unsere interaktive Unterweisungsvorlage für Mitgänger Flurförderzeuge erhalten Sie ab 6,95 € pro Mitarbeiter in 21 Sprachen. Sie können für jeden Mitarbeiter die passende Sprachversion vor dem Kauf auswählen. Den Zugang zur Sicherheitsunterweisung erhalten Sie per E-Mail direkt nach Ihrem Kauf.
Weitere Unterweisungsvorlagen finden Sie in unserer Produktkategorie „Unterweisungen“, etwa die Unterweisung Gabelstapler oder die Unterweisung Arbeitsschutz, die allgemeine Sicherheitsunterweisung, die alle Unternehmen durchführen müssen.
FAQ rund um die Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge
Wann muss die Unterweisung Mitgänger Flurförderzeuge erfolgen?
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten, die Mitgänger Flurförderzeuge bedienen, nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterweisen. Beschäftigen Sie Jugendliche, müssen Sie die Unterweisung nach § 29 JArbSchG („Unterweisung über Gefahren“) mindestens halbjährlich wiederholen. Inhaltlich baut die Unterweisung auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) und der Betriebsanweisung auf.
Braucht man für ein Mitgänger Flurförderzeug einen Staplerschein?
Für den reinen Mitgängerbetrieb brauchen Ihre Bediener keinen Staplerschein. Nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68 („Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen“) müssen sie geeignet und in der Handhabung des Geräts unterwiesen sein. Anders sieht es aus, sobald ein Gerät über einen Fahrersitz oder Fahrerstand verfügt oder als kombiniertes Geh- und Fahrerstand-Flurförderzeug auch vom Fahrerplatz aus gesteuert wird. Dann müssen die Fahrer die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 erfüllen, also mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet sein sowie ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt sein.
Welche Voraussetzungen muss ein Bediener eines Mitgänger Flurförderzeuges erfüllen?
Der Beschäftigte muss geeignet, in der Handhabung unterwiesen und vom Unternehmer beauftragt sein. Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die sich über die Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemalige G25 Untersuchung) nachweisen lässt. Bei Geräten mit Fahrersitz oder Fahrerstand sowie bei kombinierten Geh- und Fahrerstand-Flurförderzeugen müssen die Fahrer zusätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH führen Eignungsbeurteilungen sowie arbeitsmedizinische Vorsorgen deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen durch.
Muss ein Mitgänger Flurförderzeug regelmäßig geprüft werden?
Als Arbeitgeber müssen Sie Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen und die Prüfung dokumentieren. Für Mitgänger Flurförderzeuge im Anwendungsbereich der DGUV Vorschrift 68 setzt § 37 DGUV Vorschrift 68 („Wiederkehrende Prüfungen“) dafür einen Abstand von längstens einem Jahr.
Wer darf ein Mitgänger Flurförderzeug prüfen?
Die jährliche Prüfung darf nur eine befähigte Person durchführen. Welche konkreten Anforderungen dabei erfüllt werden müssen, ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“) geregelt. Dazu gehören eine abgeschlossene technische Ausbildung, ausreichende Berufserfahrung sowie die Kenntnis der geltenden Vorschriften wie der DGUV Vorschrift 68 und der Betriebssicherheitsverordnung. Die 123Ingenieure GmbH bietet die DGUV-Prüfung für Flurförderzeuge für Betriebe in ganz Deutschland an.









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