Betriebsarzt München und Umgebung
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Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung Ihrer Mitarbeitenden. Ihr Betriebsarzt München ist bei Bedarf schnell vor Ort in Ihrem Unternehmen, um Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Impfaktionen durchzuführen. Durch Einhaltung aller Gesetze und Vorgaben sowie die vollständige Dokumentation gewährleisten wir Ihnen umfassende Rechtssicherheit und sorgen dafür, dass Sie Kontrollterminen der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsbehörden entspannt entgegensehen können.










Unsere Leistungen als Betriebsarzt München
Die 123Ingenieure GmbH bietet Münchner Unternehmen eine arbeitsmedizinische Rundumversorgung, die gemäß ASiG § 3 („Aufgaben der Betriebsärzte“) und DGUV Vorschrift 2 alle Aufgaben der betriebsärztlichen Betreuung abdeckt. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. arbeitsmedizinische Untersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze oder Schichtarbeit sowie regelmäßige Betriebsbegehungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen, u. a. rund um Mutterschutz und psychische Belastungen. Ihr Betriebsarzt München berät Sie auch beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und nimmt an ASA-Sitzungen teil. Dank unserer hybriden betriebsärztlichen Betreuung können Sie bei uns digitale Beratungsmöglichkeiten nutzen und gleichzeitig von der schnellen Vor-Ort-Präsenz Ihres Betriebsarztes München profitieren. Da wir Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin als Komplettlösung anbieten, entfällt für Sie die Abstimmung zwischen verschiedenen Dienstleistern: das reduziert Ihren Koordinationsaufwand spürbar und verbessert die ganzheitliche Prävention in Ihrem Unternehmen, da durch unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit berufsbedingte Erkrankungen sowie Arbeitsunfälle nachhaltig reduziert werden.
Unsere Leistungen im Überblick
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung
Betriebliche Begehungen
Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um den Betriebsarzt in München
Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung ist von der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden abhängig: Gemäß § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) und der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) müssen Sie bereits ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt bestellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vollzeitkräfte, Teilzeitmitarbeitende oder Minijobber handelt. Für viele Unternehmen in München bedeutet dies, dass sie spätestens mit der ersten Einstellung die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen müssen, um gegenüber Behörden, wie dem Gewerbeaufsichtsamt München, rechtssicher auftreten zu können.
Ein physischer Termin vor Ort in Ihrem Münchner Betrieb ist nicht immer erforderlich. Die moderne Telearbeitsmedizin ermöglicht es, dass viele Vorsorgeanlässe rechtssicher digital, beispielsweise per Videosprechstunde, durchgeführt werden können.
Gemäß § 6 der DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) ist das immer dann möglich, wenn das vertrauliche Beratungsgespräch im Vordergrund steht und keine körperliche Untersuchung (wie etwa eine Blutentnahme) vorgeschrieben ist.
Da die Beratung ortsunabhängig erfolgt, entfallen für Sie die Anfahrtspauschalen für den Betriebsarzt München, was Ihre Fixkosten reduziert. Zudem profitieren Ihre Mitarbeitenden im Homeoffice oder an Außenstandorten von einer Zeitersparnis, da sie für das Beratungsgespräch nicht extra in die Münchner Zentrale anreisen müssen.
Schließlich vereinfacht Telearbeitsmedizin auch Ihre betriebliche Organisation, da für beratende Vorsorgen keine medizinischen Untersuchungsräume bereitgestellt werden müssen und Termine wesentlich flexibler in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Typische Beispiele für Telearbeitsmedizin und digitale betriebsärztliche Beratung sind:
- Reisemedizinische Beratung: Vorbereitung auf Auslandstätigkeiten und Beratung zu notwendigen Impfungen.
- Gespräche im BEM: Kontinuierliche Begleitung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach einer Erstbegehung.
- Psychische Belastungen: Beratungen zu chronischen Arbeitsbelastungen oder Stressmanagement und Unterstützung bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung.
- Mutterschutzberatung: Erste Einschätzung und Beratung zu Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter.
- Ergonomie-Beratung: Ergänzende Unterstützung bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (z. B. im Homeoffice).
- Suchtberatung: Vertrauliche Erst- oder Folgegespräche in einem geschützten digitalen Rahmen.
Die rechtliche Grundlage (§ 6 DGUV V2) erlaubt die Nutzung dieser digitalen Formate für bis zu ein Drittel der Leistungen bei der betriebsärztlichen Betreuung, sofern Ihrem Betriebsarzt München die betrieblichen Verhältnisse Ihres Unternehmens durch eine Standortbegehung bekannt sind.
Ob ein Besuch beim Betriebsarzt für Ihre Beschäftigten verpflichtend ist, richtet sich nach der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefährdungen. Als Arbeitgeber müssen Sie die entsprechenden Vorsorgearten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) rechtzeitig veranlassen oder proaktiv anbieten. Dabei wird zwischen drei arbeitsmedizinischen Vorsorgen unterschieden:
- Pflichtvorsorge gemäß 4 ArbMedVV: Bei bestimmten Tätigkeiten, wie etwa bei hoher Lärmbelastung, dem Umgang mit speziellen Gefahrstoffen oder regelmäßiger Nachtarbeit, ist die Teilnahme für den Mitarbeitenden gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine absolvierte Pflichtvorsorge dürfen Sie als Arbeitgeber den Beschäftigten nicht mit der entsprechenden Tätigkeit betrauen, da in diesem Fall ein Tätigkeitsverbot besteht.
- Angebotsvorsorge gemäß 5 ArbMedVV: In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Vorsorge aktiv anzubieten. Die Teilnahme ist für den Mitarbeitenden jedoch freiwillig. Entscheidet sich der Beschäftigte gegen das Angebot, hat dies keine Auswirkungen auf seine weitere Tätigkeit im Betrieb.
- Wunschvorsorge gemäß 5a ArbMedVV: Über die oben genannten Anlässe hinaus müssen Sie Ihren Beschäftigten auf deren Wunsch hin eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge ermöglichen. Dies gilt immer dann, wenn anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung ein Gesundheitsschaden infolge der beruflichen Tätigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann und die Vorsorge nicht bereits durch andere arbeitsmedizinische Vorsorgen abgedeckt ist.
Durch die rechtssichere Organisation dieser Termine sorgt Ihr Betriebsarzt München dafür, dass Sie als Unternehmer Ihren gesetzlichen Fürsorgepflichten als Arbeitgeber nachkommen, während die individuellen Rechte Ihrer Mitarbeitenden gewahrt bleiben.
Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH führen für Unternehmen in München auch Eignungsuntersuchungen durch. Das Ziel einer Eignungsbeurteilung ist, festzustellen, ob eine Person für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist, ohne dabei eine Gefahr für sich selbst oder andere Personen darzustellen.
Die Rechtsgrundlage für eine solche Beurteilung basiert entweder auf speziellen gesetzlichen Rechtsvorschriften oder auf einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Der Zeitpunkt der Untersuchung variiert je nach Bedarf:
Eignungsprüfungen finden häufig vor Arbeitsbeginn als sog. Einstellungsuntersuchung statt, werden aber auch in regelmäßigen Abständen, etwa beim Erreichen bestimmter Altersgrenzen, oder bei konkreten gesundheitlichen Auffälligkeiten durchgeführt. Ein klassisches Beispiel ist die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, die früher unter der Bezeichnung G25 Untersuchung bekannt war.
Gut zu wissen ist auch, dass Mitarbeitende grundsätzlich nicht zur Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung verpflichtet werden können. Allerdings kann die Ablehnung zur Folge haben, dass eine Stelle nicht besetzt werden darf oder eine aktuelle Tätigkeit aufgrund des fehlenden Nachweises nicht weiter ausgeführt werden kann.
Als Arbeitgeber erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt nach Durchführung der Eignungsprüfung lediglich die Information über das Ergebnis, also „geeignet“ oder „nicht geeignet“. Medizinische Diagnosen oder Details verbleiben aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht beim Betriebsarzt.
Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) nicht nachkommen, riskieren Sie empfindliche Konsequenzen. Gemäß § 20 ASiG („Ordnungswidrigkeiten“) können die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie das Gewerbeaufsichtsamt München oder Ihre zuständige Berufsgenossenschaft, Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Bereits das Versäumnis, Auskunft über die erfolgte Bestellung eines Betriebsarztes zu erteilen, kann ein Bußgeld von 500 Euro nach sich ziehen.
Noch schwerwiegender als die Bußgelder sind die persönlichen Haftungsrisiken, denen Sie sich als Arbeitgeber ohne die Bestellung eines Betriebsarztes aussetzen: Sollte ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintreten, die durch eine regelmäßige betriebsärztliche Betreuung hätte verhindert werden können, haften Sie als Arbeitgeber unter Umständen persönlich, was zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen sowie strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Zudem behält sich die Berufsgenossenschaft in solchen Fällen das Recht vor, Regressforderungen zu stellen und die Kosten für Heilbehandlungen oder Renten von Ihrem Unternehmen zurückzufordern. Im Extremfall kann die Behörde Ihren Betrieb oder spezifische gefährdende Tätigkeiten untersagen, bis eine ordnungsgemäße betriebsärztliche Betreuung nachgewiesen ist.
Mit der rechtzeitigen Bestellung eines Betriebsarztes der 123Ingenieure GmbH für Ihren Betrieb in München ersparen Sie sich diese weitreichenden Konsequenzen und können die notwendige Rechtssicherheit gegenüber allen Aufsichtsbehörden ganz einfach sicherstellen.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Betriebsarzt
Betriebsarzt ab*
€12/Mitarbeiter pro Jahr
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Betriebsarzt
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
- *abhängig von der Mitarbeiteranzahl sowie der Anzahl Ihrer Standorte.
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer Fachkraft für Arbeitssicherheit
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