- Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit: Deutschlandweit für alle Branchen
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 in Ihrem Unternehmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) helfen wir Ihnen dabei, alle gesetzliche Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit rechtskonform und preiswert zu erfüllen.
ab 19 € monatlich
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Unsere Aufgaben in der Arbeitssicherheit
Gleich vorweg: Arbeitssicherheit betrifft alle Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen. Entgegen vielfacher Auffassung ist Arbeitssicherheit ist kein „Nice to have“, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht.
Konkret bedeutet der Begriff „Arbeitssicherheit“ im Arbeitsrecht vorrangig, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit das Unternehmen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Ob sicherheitstechnische Betreuung oder arbeitsmedizinische Betreuung: Wir von 123Ingenieure bieten Unternehmen aus ganz Deutschland beide Leistungen aus einer Hand.
Unsere Leistungen im Überblick
- Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort
- Leitung u. Protokollierung der ASA-Sitzungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
- Begleitung bei Audits und Behördenprüfungen
Preise
Preise/Kosten Arbeitssicherheit
Persönliche Beratung 05264 6556384
Betreuung
Grundbetreuung ab*
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Unterweisungen (persönlich & digital)
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
* Einstiegspreis für Kleinbetriebe, zzgl. USt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Angebot.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Digitalisierung
- Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


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Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen rund um Arbeitssicherheit
Infoflyer zu unserer Arbeitssicherheit
Was gehört alles zur Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich umfasst Arbeitssicherheit sämtliche Maßnahmen, die gezielt darauf ausgerichtet sind, Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Ein zentrales Element ist die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, bei denen potenzielle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit analysiert und bewertet werden. Basierend darauf werden gezielte Schutzmaßnahmen umgesetzt, wie technische Sicherheitsvorkehrungen an Maschinen und Anlagen, der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sowie die Organisation sicherer Arbeitsabläufe. Ebenso spielen regelmäßige Unterweisungen und praxisnahe Schulungen der Beschäftigten eine wichtige Rolle, um das Bewusstsein für Gefahren zu schärfen und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu fördern.
Zusätzlich ist es Ziel der Arbeitssicherheit, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei Lärm oder übermäßigen psychischen Belastungen, frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei schutzbedürftigen Gruppen wie Jugendlichen und Schwangeren, die durch zusätzliche arbeitsrechtliche Regelungen besonders abgesichert sind. Durch die Gesamtheit dieser präventiven und organisatorischen Maßnahmen wird gewährleistet, dass Beschäftigte in einer möglichst sicheren und gesunden Umgebung tätig sind und betriebliche Risiken wirksam minimiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind zwar eng miteinander verbunden, stehen aber für unterschiedliche Schwerpunkte im betrieblichen Gesundheits- und Unfallschutz.
- Der Arbeitsschutz bildet dabei den übergeordneten Rahmen und umfasst sämtliche gesetzlichen Vorgaben, betrieblichen Maßnahmen und organisatorischen Abläufe, die darauf abzielen, die körperliche und psychische Gesundheit aller Beschäftigten zu bewahren. Hierzu gehören neben der Vermeidung von Unfällen auch arbeitsmedizinische Vorsorge, die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Regelungen zu Arbeitszeiten und gesetzlichen Pausenzeiten, Mutterschutz und der Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen.
- Arbeitssicherheit ist hingegen ein Teilbereich des Arbeitsschutzes und konzentriert sich auf konkrete technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, mit denen gezielt Unfallrisiken und unmittelbare Gefahren am Arbeitsplatz minimiert werden sollen. Dazu zählen insbesondere die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, das Ergreifen geeigneter Schutzmaßnahmen und die sichere Organisation der Arbeitsabläufe im Betrieb.
Der Arbeitsschutz definiert somit den „Weg“, also die Gesamtheit aller gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen für die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen, während die Arbeitssicherheit die praktische Umsetzung und das angestrebte Ziel beschreibt, einen möglichst gefahrlosen Arbeitsplatz zu erreichen.
Welche gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften müssen beachtet werden?
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften zur Umsetzung von Arbeitssicherheit in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten.
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung und Zusammenarbeit mit Betriebsärzten (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“).
Weitere relevante Arbeitssicherheit-Vorschriften im Überblick:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, beispielsweise durch einen externen Gefahrstoffbeauftragten.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Hier werden die Anforderungen an die Gestaltung und Sicherheit von Arbeitsplätzen geregelt.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Die erste Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) enthält die zentralen Vorgaben für die Vermeidung bzw. Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Die DGUV V2 enthält alle Regelungen zur betrieblichen Betreuung und Bestellung von Experten im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
- Mutterschutzgesetz (MuSchG): Dieses Gesetz enthält wichtige Vorschriften zum arbeitszeitlichen, betrieblichen und ärztlichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Beschäftigte, wie etwa den § 10 MuSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ (Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz).
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Das Gesetz schreibt spezielle Schutzvorschriften für Jugendliche im Arbeitsverhältnis vor. Es regelt unter anderem die maximal zulässige Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, verbietet grundsätzlich Nacht-, Akkord- sowie gefährliche Arbeiten und schreibt längere Pausen und besondere Ruhezeiten vor.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das Gesetz regelt die grundlegenden Vorschriften zur Gestaltung der Arbeitszeit, zum Beispiel die maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Pausenregelungen (gesetzlichen Pausenzeiten) sowie Ruhezeiten. Das Ziel ist auch hier, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, Überlastung zu vermeiden und eine ausgewogene Balance zwischen Arbeits- und Erholungsphasen sicherzustellen.
Alle genannten Regelungen sind branchenübergreifend verbindlich für Unternehmen mit Beschäftigten und bilden das Fundament für gesunde und sichere Arbeitsplätze in Deutschland.
Wer ist im Unternehmen für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Die Hauptverantwortung für Arbeitssicherheit trägt im Unternehmen stets der Arbeitgeber. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (zum Beispiel DGUV Vorschrift 1) gesetzlich eindeutig geregelt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen (§ 5 ArbSchG), geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, alle relevanten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (BG) umzusetzen und die Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Zwar kann der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an Führungskräfte oder speziell qualifizierte Personen, wie an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt, übertragen, doch bleibt die rechtliche Gesamtverantwortung immer beim Arbeitgeber.
Aber auch die Beschäftigten haben eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen sich entsprechend unterweisen lassen und die festgelegten Schutzmaßnahmen aktiv umsetzen, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten (z. B. § 15 ArbSchG „Pflichten der Beschäftigten“).
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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