Die Fachkraft für

Arbeitssicherheit.

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa / FaSi) helfen wir Ihnen dabei, gesetzliche Anforderungen preiswert zu erfüllen.

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Fachkraft für Abreitssicherheit – Basiswissen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin zusammen, um den Arbeitgeber in sämtlichen Belangen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Gemeinsam bilden sie ein wichtiges Team, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.

Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 ist es erforderlich, dass jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich bestellt. Dies gilt bereits ab dem ersten Angestellten, weshalb alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen. Der genaue Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und den vorhandenen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die DGUV Vorschrift 2 legt ein einheitliches Betreuungsmodell für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und mehr als 10 Mitarbeitern fest. Zudem gibt es eine alternative bedarfsorientierte Betreuung für Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. Die genauen Bestimmungen für die Regelbetreuung und deren Anwendung auf Unternehmen unterschiedlicher Größe können in dem entsprechenden Beitrag nachgelesen werden.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt eine beratende und unterstützende Rolle in verschiedenen Aufgabenbereichen:

  1. Ermitteln und Beurteilen von Unfall- und Gesundheitsgefahren: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit identifiziert und analysiert Risiken, die mit physikalischen, chemischen, biologischen, physischen und psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz verbunden sind. Diese Gefährdungen und Belastungen werden beurteilt und dokumentiert, um entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.
  2. Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Festlegung von Zielen und Anforderungen für sichere Arbeitsbedingungen. Basierend auf der Bewertung der Risiken werden Arbeitsschutzkonzepte entwickelt und Beratungsdienste zur Gestaltung von Arbeitsstätten, Auswahl und Einsatz von Maschinen, Geräten, Arbeitsstoffen, Arbeitsorganisation und -aufgaben sowie personellen und sozialen Bedingungen angeboten.
  3. Aufrechterhaltung sicherer Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass sichere und gesundheitsgerechte Zustände erhalten bleiben. Dazu werden regelmäßige Überwachungen von Anlagen und Arbeitsbereichen durchgeführt, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Es wird eine kontinuierliche Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveaus angestrebt.
  4. Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Management: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Management- und Führungsprozesse. Sie wird in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens eingebunden und trägt zur kontinuierlichen Bewertung und Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt dazu bei, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Aktivitäten im Unternehmen beachtet werden und in die betrieblichen Strukturen eingebunden sind. Sie stellt sicher, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) ist in der Regel nicht weisungsbefugt im Sinne von direkter Hierarchie oder disziplinarischer Autorität über andere Mitarbeiter. Ihre Rolle besteht primär darin, den Arbeitgeber und andere relevante Parteien in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat jedoch eine indirekte Einflussmöglichkeit auf die Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen. Sie kann Empfehlungen aussprechen, auf potenzielle Gefahren hinweisen, Schulungen durchführen und auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hinwirken. Ihre Aufgabe ist es, als Experte im Bereich Arbeitssicherheit zu agieren und das Bewusstsein für Sicherheitsaspekte zu schärfen.

Es liegt letztendlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Empfehlungen und Vorgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit umzusetzen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt jedoch den Arbeitgeber dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS) sind in Deutschland im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Gemäß den §§ 5 und 6 des ASiG gelten folgende Anforderungen:

  1. Fachliche Qualifikation: Die FAS muss über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Das ASiG legt fest, dass die FAS entweder über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich der Sicherheitstechnik bzw. eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen muss.
  2. Erfahrung: Neben der fachlichen Qualifikation ist auch Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit erforderlich. Die genaue Dauer der geforderten Erfahrung kann je nach Bundesland und konkreter Ausgestaltung der Vorschriften variieren.
  3. Ausbildung: Die FAS muss eine spezielle Ausbildung für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren. Diese Ausbildung wird in der Regel von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen oder Berufsgenossenschaften angeboten und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte im Bereich Arbeitssicherheit.
  4. Regelmäßige Fortbildung: Die FAS ist verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und sich über neue Entwicklungen im Bereich Arbeitssicherheit zu informieren. Die genauen Anforderungen an die Fortbildung sind in den Vorschriften der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Zusätzlich zu diesen rechtlichen Anforderungen können je nach Branche, Unternehmen und individuellen Anforderungen weitere spezifische Qualifikationen oder Kenntnisse erforderlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen an die FAS je nach Land, Bundesland und den konkreten Bestimmungen unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Vorschriften und Anforderungen in der entsprechenden Region zu informieren.

Die Anforderungen an den Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Hier sind einige wichtige Anforderungen gemäß den entsprechenden §§ des ArbSchG:

  1. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei müssen alle potenziellen Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz ermittelt, bewertet und Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt werden.
  2. Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 ArbSchG): Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gefahren zu treffen. Dies beinhaltet beispielsweise die Bereitstellung von sicheren Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung sowie die Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen.
  3. Unterweisungen und Schulungen (§ 12 ArbSchG): Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz informieren und ihnen entsprechende Unterweisungen und Schulungen zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zur Verfügung stellen.
  4. Überwachung und Dokumentation (§ 6 ArbSchG): Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen und entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Dazu gehören beispielsweise die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der Unterweisungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen.
  5. Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 6 ArbSchG): Der Arbeitgeber muss eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin zusammenarbeiten. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Umsetzung von Maßnahmen und der Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes.

Diese Anforderungen stellen nur einen Überblick dar, und es gibt weitere spezifische Bestimmungen und Vorschriften je nach Branche und Tätigkeitsbereich. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich mit den konkreten gesetzlichen Anforderungen vertraut machen und diese umfassend umsetzen, um den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.

In welchen Situationen benötige ich die Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen es ratsam ist, die Hilfe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Anspruch zu nehmen. Zu den anlassbezogenen Betreuungen gehören beispielsweise:

  1. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen: Wenn neue Betriebsanlagen geplant, errichtet oder bestehende Anlagen wesentlich verändert werden, ist die Unterstützung einer Sifa erforderlich.
  2. Einführung neuer Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Risiko für Unfälle oder Gesundheitsgefahren mit sich bringen, sollte eine Sifa hinzugezogen werden.
  3. Änderung von Arbeitsverfahren: Wenn grundlegende Änderungen in Arbeitsverfahren vorgenommen werden, ist die Expertise einer Sifa wichtig, um mögliche Gefahren zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu planen.
  4. Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe: Bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe ist die Unterstützung einer Sifa erforderlich, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.
  5. Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Wenn neue Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe eingeführt werden, die ein erhöhtes Risiko darstellen, ist die Expertise einer Sifa notwendig, um angemessene Schutzmaßnahmen zu planen.
  6. Beratung der Beschäftigten zu speziellen Unfall- und Gesundheitsgefahren: Bei der Aufklärung der Beschäftigten über spezifische Unfall- und Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld kann eine Sifa beratend tätig werden.
  7. Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten: Die Sifa unterstützt bei der Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, um Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle zu entwickeln.
  8. Erstellung von Notfall- und Alarmplänen: Die Sifa kann bei der Erstellung von Notfall- und Alarmplänen unterstützen, um im Falle von Gefahrensituationen angemessen reagieren zu können.
  9. Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen: Die Sifa führt sicherheitstechnische Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren durch, um mögliche Risiken zu identifizieren und Schutzmaßnahmen zu empfehlen.
  10. Grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen: Bei grundlegenden Umgestaltungen von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen sollte die Unterstützung einer Sifa in Anspruch genommen werden, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit gerecht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur einige Beispiele für Situationen sind, in denen die Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit empfohlen wird. Je nach den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Unternehmens können weitere Anlässe für die Hinzuziehung einer Sifa relevant sein.

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Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen als externe Beauftragte für Arbeitssicherheit zur Seite. Wir kümmern uns um die Rechtskonformität bezüglich der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen und nehmen Ihnen so die Verantwortung ab.

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Wir sind Ihr Komplettdienstleister im Bereich externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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  • Teilnahme am Arbeitsschutz Ausschuss

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123Ingenieure – Ihre Sicherheitsingenieure und externe Beauftrage für Arbeitssicherheit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft (Sifa) oder Arbeitssicherheitsfachkraft genannt, versteht man die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV 2. Das bedeutet, dass diese Fachkraft in einem Unternehmen dafür verantwortlich ist, dass die dort beschäftigten Mitarbeiter bestmöglich vor potentiellen Gefahren geschützt werden. Im besten Fall sind die Mitarbeiter durch geeignete Konzepte und Lösungen vollständig ungefährdet bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten. Ziel dieser sicherheitstechnischen Betreuung und Überwachung ist es, die psychische wie auch physische Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, zu fördern und zu bewahren. Ein weiterer wichtiger Punkt besteht darin, die Rechtskonformität des Unternehmens gegenüber gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten und bei Problemen rechtzeitige Lösungen zu entwickeln. Durch unsere geschulten Experten gewährleisten wir Ihnen einen hervorragenden Service bei der Gestellung von externen Sicherheitsbeauftragten zu guten Konditionen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, bzw. der Sicherheitsbeauftragte kann sowohl intern durch den Unternehmer bestellt, als auch extern eingekauft werden. Der Vorteil des externen Einkaufes besteht darin, dass die Experten von 123Ingenieure über alle nötigen Qualifikationen sowie die nötige Erfahrung verfügen. Durch die Bestellung einer solchen externen Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie sich auf Ihren eigentlichen Geschäftsgegenstand konzentrieren und riskieren keine kostspieligen Bußgelder durch den Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Im Falle eines Unfalls, welcher durch geeignete Maßnahmen hätte verhindert werden können, fallen die Strafen zudem empfindlich höher aus. Durch die hohen behördlichen Anforderungen profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, da der Aufwand einen eigenen Arbeitssicherheitsbeauftragten zu bestellen in der Regel zu groß ist. Bei großen Unternehmen kann sich eine externe Lösung aber auch anbieten. Dies ist dann der Fall, wenn keinen eigenes Personal für die Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht. Durch einen externen Arbeitssicherheitsbeauftragten optimieren Sie die Prozesse Ihrer Arbeitssicherheit, gewährleisten Rechtssicherheit und haben eine preislich sehr wirtschaftliche Lösung gefunden, Ihr Unternehmen hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben und sich ständig ändernder neuer Herausforderungen professionell aufzustellen.

Die Kosten für die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sind bei 123Ingenieure fair, transparent und kompetitiv. Sie profitieren bei der externen Auslagerung zudem dadurch, dass Sie keine Arbeitgeberanteile, welche bei internem Personal anfallen würden, tragen müssen. Ebenso entfällt Urlaubsanspruch und auch Krankheitstage fallen nicht zu Ihren finanziellen Lasten. Weiter entfällt das Risiko der Abwanderung von entsprechend qualifiziertem Personal, welches Sie jeweils vor die Herausforderung stellt, einen neuen Beauftragten für Arbeitssicherheit einzustellen. Unsere Kostenstruktur ist außerdem äußerst wirtschaftlich und online transparent einsehbar.

Die Gefährdungsbeurteilung ist der zentraler Baustein des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Die Gefährdungsbeurteilung verfolgt den Zweck, Gefahren frühestmöglich aufzudecken und abzustellen, sodass es in der Praxis gar nicht erst zu Unfällen kommen kann. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Die Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich zu verfassen und darf ausschließlich von fachkundigen Person erstellt werden.

In Deutschland müssen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: SiFa) bestellen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte bei der Anzahl der Beschäftigten oder der Art ihrer Tätigkeiten erreichen. Konkret gilt Folgendes:

  • Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine SiFa bestellen.
  • Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die regelmäßig gefährliche Arbeiten ausführen oder gefährliche Stoffe verarbeiten, müssen ebenfalls eine SiFa bestellen.
  • In manchen Branchen (z.B. Bau, Abbruch, Sprengarbeiten) gibt es spezielle Regelungen, die eine SiFa vorschreiben, unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, das Unternehmen bei der Umsetzung und Überwachung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie berät die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter, führt regelmäßige Kontrollen und Schulungen durch und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorschriften und Standards eingehalten werden.

Ein Explosionsschutzdokument ist ein Dokument, das in Unternehmen erstellt wird, in denen explosionsgefährdete Bereiche auftreten können. Es dient dazu, die Gefahren zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, um Explosionen zu verhindern oder zu minimieren.

Das Explosionsschutzdokument enthält eine systematische Analyse der Explosionsgefährdung im Unternehmen sowie eine Bewertung des Risikos. Hierzu werden die möglichen Zündquellen, die brennbaren Stoffe und die räumlichen Gegebenheiten untersucht.

Auf Basis dieser Analyse werden geeignete Schutzmaßnahmen definiert, die das Risiko von Explosionen minimieren sollen. Hierzu zählen z.B. technische Maßnahmen wie die Installation von explosionsgeschützten Geräten und Anlagen oder organisatorische Maßnahmen wie Schulungen der Mitarbeiter und die Erstellung von Arbeitsanweisungen.

Das Explosionsschutzdokument ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Explosionsschutzes und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Gegebenheiten entspricht und die Gefahren angemessen berücksichtigt.

KostenÜBERSICHT Arbeitssicherheit.

TRANSPARENT & FAIR

Basic Paket

29€ / Monat

  • 1 Schulung nach §4 DGUV-Vorschrift 1 pro Standort und Jahr

  • Durchführung von Begehungen vor Ort

  • Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Umfängliche Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Arbeitsabläufe & Arbeitsprozesse

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrgut & Gefahrstoffen

  • Dokumentation und Erstellung der Überwachungsprotokolle

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz

  • Individuelle Beratung via Mail oder Telefon spätestens binnen 48h nach Anfrage

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Standard Paket

Auf Anfrage / Monat

  • 1 Schulung nach §4 DGUV-Vorschrift 1 pro Standort und Jahr

  • Durchführung von Begehungen vor Ort

  • Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Umfängliche Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Arbeitsabläufe & Arbeitsprozesse

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrgut & Gefahrstoffen

  • Dokumentation und Erstellung der Überwachungsprotokolle

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz

  • Individuelle Beratung via Mail oder Telefon spätestens binnen 3h nach Anfrage

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Unterstützung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

*In Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse sowie der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen

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