Die Betriebssicherheitsverodnung (Betrsichv).

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Was ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die am 1. Juni 2015 in Kraft getreten ist. Sie regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen sowie die Gefahrenabwehr in Betrieben.

Die Verordnung dient dem Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Anlagen zu gewährleisten. Dazu verpflichtet sie den Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren festzulegen. Zudem sind regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Arbeitsmittel und Anlagen vorgesehen.

Die Betriebssicherheitsverordnung sieht auch bestimmte Pflichten für die Beschäftigten vor. Diese müssen beispielsweise die Arbeitsmittel und Anlagen sachgerecht und sicher verwenden sowie bei Gefahren unverzüglich den Vorgesetzten informieren.

Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für alle Betriebe und Arbeitsplätze, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Sie konkretisiert die allgemeinen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und ergänzt die speziellen Regelungen der Fachverordnungen, wie beispielsweise der Verordnung über elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung können sowohl Bußgelder als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt.

Die Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

  • Abschnitt 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beinhaltet die allgemeinen Bestimmungen zur Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen. Im Detail sieht dies wie folgt aus:

    • § 1 Anwendungsbereich
    • § 2 Begriffsbestimmungen
  • Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befasst sich mit der Gefährdungsbeurteilung und den Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Arbeitsmittel oder Anlagen ergreifen muss. Der Abschnitt gliedert sich wie folgt:

    • § 3 Gefährdungsbeurteilung
    • § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
    • § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
    • § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    • § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    • § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
    • § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
    • § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
    • § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
    • § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
    • § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
    • § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
  • Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befasst sich mit zusätzlichen Vorschriften, die für überwachungsbedürftige Anlagen gelten. Dabei handelt es sich um Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe oder Art der Gefährdung einer besonderen Überwachung bedürfen. Der Abschnitt gliedert sich wie folgt:

    • § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
    • § 16 Wiederkehrende Prüfung
    • § 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
    • § 18 Erlaubnispflicht
  • Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befasst sich mit Vollzugsregelungen und dem Ausschuss für Betriebssicherheit. Der Abschnitt gliedert sich wie folgt:

    • § 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
    • § 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
    • § 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
  • Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befasst sich mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie den Schlussvorschriften. Der Abschnitt gliedert sich wie folgt:

    • § 22 Ordnungswidrigkeiten
    • § 23 Straftaten
    • § 24 Übergangsvorschriften

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Für wen gilt die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV)?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die überwachungsbedürftige Anlagen und Einrichtungen betreiben oder nutzen. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Anlagen, bei denen aufgrund von technischen Vorgaben eine regelmäßige Überwachung erforderlich ist, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.

Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und Einrichtungen zählen beispielsweise:

  • Druckbehälter
  • Aufzüge
  • Krane
  • Maschinen
  • Anlagen zur Herstellung, Behandlung oder Verarbeitung von Stoffen, einschließlich explosionsgefährlicher Stoffe
  • Anlagen zur Lagerung von Gasen, Flüssigkeiten oder festen Stoffen, einschließlich explosionsgefährlicher Stoffe

Die Betriebssicherheitsverordnung ist somit relevant für eine breite Palette von Branchen und Unternehmen, die solche Anlagen und Einrichtungen betreiben oder nutzen. Dazu gehören beispielsweise die chemische Industrie, die Pharmaindustrie, die Bauindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Energieversorgungsunternehmen und viele weitere.

Welche strafen drohen bei Verstößen gegen die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?

Bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) können unterschiedliche Strafen und Konsequenzen drohen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Hier sind einige mögliche Folgen aufgelistet:

  1. Bußgelder: Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe des Bußgelds hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere des Verstoßes, der Größe des Unternehmens und der Wiederholungsfrequenz des Verstoßes.
  2. Stilllegung: Im Falle einer akuten Gefahr für Mitarbeiter oder Umwelt kann das zuständige Amt eine sofortige Stilllegung der betreffenden Anlage oder Einrichtung anordnen.
  3. Strafanzeige: Bei schweren Verstößen kann eine Strafanzeige gestellt werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn durch den Verstoß eine schwere Körperverletzung oder sogar ein Todesfall verursacht wurde.
  4. Haftungsansprüche: Bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung können auch zivilrechtliche Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Das Unternehmen kann somit für entstandene Schäden, z.B. an Personen oder Sachen, haftbar gemacht werden.

Es ist also äußerst wichtig, dass Unternehmen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung einhalten, um potenzielle Schäden und Verletzungen zu vermeiden und die rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

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