Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind wir deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen im Einsatz. Wir unterstützen auch Ihren Betrieb dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz zu erfüllen.

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Unser Service.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch Sicherheitsfachkraft oder kurz Sifa genannt) bieten wir unseren Kunden einen ausgezeichneten Komplettservice und stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen.

In diesem Rahmen sorgen wir für praxisnahe Präventionsmaßnahmen, schulen Ihre Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und gewährleisten eine lückenlose Dokumentation. Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen wir Unternehmen jeder Größe und Branche und tragen durch regelmäßige Begehungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bei.

Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit agieren Sie rechtssicher, unbürokratisch und wirtschaftlich. Auch gegenüber Behörden vertreten wir Sie rechtssicher und sorgen für störungsfreie Abläufe in Ihrem Betrieb.

Wir stellen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Unternehmen bei Sicherheitsmaßnahmen

Regelmäßige Ortsbegehungen

Erfolgsprüfungen der Maßnahmen 

Teilnahme an ASA-Sitzungen

Erstellung des Jahresberichtes

Erstellung von Unfallberichten

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie im Einsatz

Wir sind die richtige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie. Buchen Sie bei uns Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und geben Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen ganz einfach ab. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich nämlich für Sie um alle erforderlichen Angelegenheiten rund um das Thema Arbeitsschutz. Jetzt externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei 123ingenieure.de anfragen!

Der Ablauf im Überblick.

Experte als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit führt Sicherheitsaudit in einer Produktionsanlage durch

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ERSTBERATUNG

Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner rund um Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) beraten Sie kostenlos, individuell und vollumfänglich und ermitteln so Ihren individuellen Bedarf im Bereich der Arbeitssicherheit.

2

 

GESTELLUNG DER EXTERNEN SIFA 

Wir stellen Ihnen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen stellt unsere Sifa sicher, dass im laufenden Betrieb alle Vorschriften zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter und übernehmen den Kontakt mit Behörden.

Sicherheitsfachkraft extern beim Training von Mitarbeitern zu Arbeitsschutzthemen
Team-Meeting mit externer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Risikobewertung

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DOKUMENTATION

Wir nehmen Ihnen die Dokumentationspflichten zum Arbeitsschutz ab und führen die entsprechenden Protokolle. Zudem erstellen wir aktuelle Betriebsanweisungen, Schulungsformulare, Gefährdungsbeurteilungen und erstellen auch den Jahresbericht.

Ihre Vorteile mit 123Ingenieure

Transparente Festpreise

Deutschlandweiter Service

Team aus Ingenieuren und Experten

Übernahme der Dokumentation

Umfangreiches Leistungsportfolio

Vertragsabschluss externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ihre externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mit der 123 Ingenieure GmbH holen Sie sich Experten für Arbeitssicherheit in Ihr Unternehmen, die von allen Berufsgenossenschaften zugelassen sind.

Unsere Sicherheitsingenieure und externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sorgen dafür, dass Sie nach den aktuellen Regeln zum Arbeitsschutz, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Unfallverhütungsvorschriften oder DGUV-Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln handeln.

Kosten externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket ab*

69€ / Monat

  • 1 Schulung nach §4 DGUV-Vorschrift 1 pro Standort und Jahr

  • Durchführung von Begehungen vor Ort

  • Überwachung des Arbeitsschutzes

  • Umfängliche Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Arbeitsabläufe & Arbeitsprozesse

  • Beratung zum Umgang mit Gefahrgut & Gefahrstoffen

  • Dokumentation und Erstellung der Überwachungsprotokolle

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Individuelle Beratung via Mail oder Telefon spätestens binnen 48h nach Anfrage

  • Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Arbeitssicherheit

  • Schulung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

*In Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse sowie der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Top Service im Bereich Arbeitssicherheit.

In ganz Deutschland für Sie unterwegs.

Unter anderem aktiv als

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Wir beraten und betreuen Kunden in ganz Deutschland. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir auch Ihren Betrieb genau dort, wo Sie uns brauchen – vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Standorte in Deutschland

FAQ

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) wird in Unternehmen benötigt, um die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zu gewährleisten und damit Unfälle und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Aufgrund der geforderten sicherheitstechnischen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz ( §5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) und der DGUV Vorschrift 2 ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben und wird in Unternehmen ab einer bestimmten Größe benötigt. Konkret gilt die Pflicht zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft ab 20 Beschäftigten in der Regelbetriebsgröße (RBG). Unternehmen mit einer geringeren Beschäftigtenzahl können sich von einem externen Fachbetrieb oder einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.

Die Aufgaben einer externen Sifa lassen sich aus dem §6 ASiG ableiten. Konkret ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Identifikation, Analyse und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz verantwortlich. In diesem Kontext erarbeitet die Sicherheitsfachkraft Schutzmaßnahmen, um Unfälle, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sie berät die Unternehmensleitung, die Führungskräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Zudem wirkt sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen mit und führt Schulungen und Unterweisungen durch.

Der Unterschied zwischen einer internen und einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) besteht darin, dass die interne Sicherheitsfachkraft fest in das Unternehmen eingebunden ist, während die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit von außerhalb des Unternehmens (schriftlich) beauftragt wird.

Da eine externe Sifa von einem Dienstleister extern beauftragt wird, ist sie nicht direkt im Unternehmen tätig. Sie ist aufgrund ihrer Erfahrung und Ausbildung in der Lage, eine objektive Sichtweise auf die Sicherheitsprobleme des Unternehmens einzunehmen. Zudem verfügt sie oft über spezialisierte Fachkenntnisse, da sie Erfahrungen aus unterschiedlichen Unternehmen und Branchen mitbringt. Durch ihre Unabhängigkeit kann eine externe Sicherheitsfachkraft außerdem eine höhere Objektivität und Neutralität bei der Beurteilung von Sicherheitsproblemen gewährleisten.

Spezialisierte Kenntnisse: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt oft spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen und Unternehmen mit. Sie ist somit in der Lage, Best Practices und innovative Lösungen aus anderen Unternehmen einzubringen.

Zeit- und Kostenersparnis: Eine externe Sifa kann schneller in das Unternehmen integriert werden und schneller arbeiten als eine interne Sifa, da sie nicht mit den internen Abläufen und Strukturen vertraut gemacht werden muss. Dies kann Zeit und Kosten sparen, insbesondere wenn es um kurzfristige oder projektbezogene Aufgaben geht.

Flexibilität: Eine externe Sicherheitsfachkraft kann je nach Bedarf des Unternehmens eingesetzt werden, z. B. um Engpässe bei der internen Sifa zu überbrücken oder um spezielle Projekte durchzuführen. Sie kann auch in einer beratenden Funktion arbeiten, ohne dass eine dauerhafte Anstellung im Unternehmen erforderlich ist.

Geringeres Haftungsrisiko: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch das Haftungsrisiko für das Unternehmen reduzieren, da sie als unabhängiger Dienstleister handelt und somit das Unternehmen bei Fehlern oder Problemen nicht direkt haftbar gemacht werden kann.

Die Begriffe „Sicherheitsbeauftragter“ und „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ werden oft synonym verwendet, beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Aufgaben und Qualifikationen im Bereich der Arbeitssicherheit.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen im Rahmen ihrer Anstellung für die Überwachung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist. Diese Person kann verschiedene Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit übernehmen, wie beispielsweise die Durchführung von Sicherheitsschulungen, die Überprüfung von Sicherheitsausrüstung oder die Erstellung von Sicherheitskonzepten.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen ist eine spezialisierte Person, die über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation verfügt. Sie ist in der Regel extern tätig und berät Unternehmen bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft die Arbeitsbedingungen, führt Gefährdungsbeurteilungen durch, erstellt Arbeitsschutzpläne und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Sicherheitsbeauftragte eine interne Funktion im Unternehmen ausübt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine externe Funktion ist, die von einem spezialisierten Dienstleister erbracht wird. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügt über eine spezifische Ausbildung und Qualifikation, um Unternehmen bei der Einhaltung von Arbeitssicherheitsstandards zu unterstützen.

Die benötigte Arbeitszeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe und Art des Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Tätigkeiten, die im Unternehmen ausgeübt werden und den vorhandenen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Im Allgemeinen wird die benötigte Arbeitszeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch von den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und anderer einschlägiger Vorschriften und Normen beeinflusst. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt beispielsweise vor, dass Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und daraus resultierende Maßnahmen umsetzen müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten (§5 ArbSchG). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Regel in diesen Prozess eingebunden und muss entsprechend Zeit für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Erstellung von Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung einplanen.

Ein weiterer Faktor, der die benötigte Arbeitszeit beeinflussen kann, ist die Art der Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Unternehmen. Wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit eng mit dem Unternehmen zusammenarbeitet und regelmäßig vor Ort ist, kann dies zu einer effektiveren Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen führen. Auf der anderen Seite kann eine unzureichende Zusammenarbeit oder Kommunikation zu einer ineffizienten Nutzung der Arbeitszeit führen.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss gemäß der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung nachweisen:

„Danach ist grundsätzlich neben einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens 2 jährigen praktische Tätigkeit in diesem Beruf eine sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich.“ (Quelle: DGUV – Prävention – Aus- und Weiterbildung – Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Zusätzlich dazu muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eine spezifische Weiterbildung absolvieren. Diese Weiterbildung umfasst in der Regel mindestens 480 Stunden, die in einem Lehrgang über einen Zeitraum von etwa einem Jahr absolviert werden. Die Weiterbildung schließt in der Regel mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.

Die Ausbildungsinhalte für die Sifa 3.0 umfassen Themen wie Arbeitsschutzgesetzgebung, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmedizin, Unfallverhütung sowie die Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss auch in der Lage sein, Arbeitsschutzmaßnahmen zu dokumentieren und zu kommunizieren.

Ein Beratervertrag zwischen einem Unternehmen und einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unterschiedliche Bestandteile und Punkte enthalten, je nach den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens und des Beauftragten. Im Allgemeinen enthält der Beratervertrag folgende Punkte:

  1. Zielsetzung: Der Vertrag definiert klar, welche Ziele das Unternehmen mit der Beauftragung der externen Sicherheitsfachkraft verfolgt und welche konkreten Aufgaben die Sifa übernehmen soll.
  2. Leistungsumfang: Der Vertrag definiert die genauen Leistungen, die die Sifa für das Unternehmen erbringen soll. Hierzu gehören beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Arbeitsanweisungen und Schulungen, die Begleitung von Betriebsbegehungen und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  3. Zeitrahmen: Der Vertrag definiert den Zeitrahmen, für den die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sein soll, sowie die genaue Anzahl der Stunden pro Woche oder Monat, die er dem Unternehmen zur Verfügung stellen wird.
  4. Vergütung: Der Vertrag legt die Vergütung für die erbrachten Leistungen fest, sowie weitere Details wie Reisekosten oder sonstige Aufwendungen der Sifa.
  5. Geheimhaltung: Der Vertrag enthält Regelungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung von Informationen, die die Sicherheitsfachkraft im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen erlangt.
  6. Haftung: Der Vertrag enthält Regelungen zur Haftung, insbesondere welche Haftung die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt, wenn sie ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß durchführt.
  7. Kündigung: Der Vertrag enthält Regelungen zur Kündigung, wie beispielsweise eine Kündigungsfrist oder die Bedingungen, unter denen der Vertrag vorzeitig beendet werden kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Beratervertrag individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten sein sollte. Es ist daher ratsam, den Vertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er alle relevanten Aspekte abdeckt und fair für alle Parteien ist.

Nein, der Sicherheitsbeauftragte kann die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht vollständig übernehmen. Der Sicherheitsbeauftragte ist eine interne Person im Unternehmen, die oft sogar ehrenamtlich und ohne spezielle Ausbildung tätig ist. Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten liegen in der Regel im Bereich der Unterstützung der Sicherheitsfachkraft und anderer Verantwortlicher im Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Förderung einer sicherheitsbewussten Unternehmenskultur.

Im Gegensatz dazu ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine externe oder interne Person, die eine spezielle Ausbildung und Qualifikation im Bereich des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes hat. Sie hat die Aufgabe, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen zu planen, zu koordinieren und umzusetzen. Dazu gehört beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung und Schulung von Mitarbeitern und die Überwachung der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Es ist jedoch möglich, dass der Sicherheitsbeauftragte bestimmte Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes übernimmt, wie beispielsweise die Durchführung von Unterweisungen oder die Beteiligung an Betriebsbegehungen. In diesem Fall arbeitet der Sicherheitsbeauftragte eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und anderen Verantwortlichen im Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen umgesetzt werden.

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann die Ausbildung der Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit auf verschiedene Weise unterstützen. Hier sind einige mögliche Ansätze:

  1. Schulungen anbieten: Die Fachkraft kann Schulungen oder Workshops anbieten, um die Mitarbeiter über die relevanten Sicherheitsrichtlinien und -verfahren zu informieren. Dabei können sie auch spezielle Schulungen für bestimmte Arbeitsbereiche oder -aufgaben durchführen.
  2. Schulungsunterlagen bereitstellen: Die Fachkraft kann auch Schulungsunterlagen bereitstellen, wie z. B. Handbücher, Leitfäden oder E-Learning-Module, die den Mitarbeitern helfen, ihr Wissen im Bereich Arbeitssicherheit zu vertiefen.
  3. Unterstützung bei der Erstellung von Schulungsmaterialien: Die Fachkraft kann auch bei der Erstellung von Schulungsmaterialien unterstützen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.
  4. Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann den Mitarbeitern auch bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen helfen, wie z. B. bei der Einrichtung einer Sicherheitsausrüstung oder der Anwendung von Sicherheitsverfahren.
  5. Unterstützung bei der Identifizierung von Schulungsbedarf: Die Fachkraft kann auch bei der Identifizierung von Schulungsbedarf helfen, indem sie beispielsweise Risikobewertungen durchführt oder die Mitarbeiter befragt, um festzustellen, welche speziellen Schulungen benötigt werden.
  6. Regelmäßige Überprüfung der Schulungsmaßnahmen: Die Sifa kann auch regelmäßig die Schulungsmaßnahmen überprüfen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die relevanten Sicherheitsrichtlinien und -verfahren verstehen und anwenden können.

31. Anfragen in den letzten 12 Stunden.

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Mit 123Ingenieure wird der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen großgeschrieben. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen zum betrieblichen Arbeitsschutz und unterweisen Ihre Mitarbeiter. Unser SiFa Service ist preiswert und professionell.

Gerne übernehmen wir die Arbeitssicherheit auch in Ihrem Betrieb und freuen uns auf Ihre Anfrage!

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