Externer Gefahrstoffbeauftragter.

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Was ist ein (externer) Gefahrstoffbeauftragter?

Ein externer Gefahrstoffbeauftragter ist eine Person, die von einem Unternehmen oder einer Organisation beauftragt wird, um als unabhängiger Fachmann oder Fachfrau für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu fungieren. Im Gegensatz zum internen Gefahrstoffbeauftragten ist der externe Gefahrstoffbeauftragte kein Mitarbeiter des Unternehmens, sondern ein externer Dienstleister.

Die Aufgaben des externen Gefahrstoffbeauftragten können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfassen sie:

  1. Beratung des Unternehmens in Fragen des Umgangs mit Gefahrstoffen und der Einhaltung der Gefahrstoffverordnung sowie anderer einschlägiger Vorschriften und Normen.
  2. Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
  3. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen sowie Unterstützung bei der Erstellung von Schulungsunterlagen.
  4. Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Empfehlungen sowie Erstellung von Berichten und Empfehlungen zur Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen.
  5. Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkatastern.

Die Beauftragung eines externen Gefahrstoffbeauftragten kann für Unternehmen sinnvoll sein, die aufgrund ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrer Tätigkeiten keine ausreichenden internen Ressourcen für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung haben. Durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters kann das Unternehmen sicherstellen, dass der Umgang mit gefährlichen Stoffen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet wird.

Die Vorteile von uns als externer Gefahrstoffbeauftragter.

  • Fachkompetenz: Ein externer Gefahrstoffbeauftragter von 123ingenieure verfügt über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Gefahrstoffen und ist auf dem neuesten Stand der rechtlichen Anforderungen. Dadurch kann er das Unternehmen in allen Fragen rund um die Gefahrstoffverordnung kompetent beraten und unterstützen.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Ein interner Gefahrstoffbeauftragter kann durch seine anderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Unternehmen eingeschränkt sein und daher nicht immer die erforderliche Zeit für die Erfüllung seiner Aufgaben haben. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter hingegen ist ausschließlich auf die Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Gefahrstoffverordnung spezialisiert und kann daher effizienter arbeiten. Darüber hinaus können die Kosten für die Beauftragung eines externen Dienstleisters oft niedriger sein als die Kosten für einen internen Mitarbeiter.

  • Vermeidung von Konflikten mit Mitarbeitern: Die Beauftragung eines internen Gefahrstoffbeauftragten kann manchmal zu Konflikten mit anderen Mitarbeitern führen, insbesondere wenn dieser auch für die Durchführung von Kontrollen und Überwachungsaufgaben zuständig ist. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter kann hingegen unabhängiger arbeiten und dadurch mögliche Konflikte vermeiden.

  • Flexibilität: Ein externer Gefahrstoffbeauftragter von 123ingenieure kann je nach Bedarf und Anforderung des Unternehmens flexibel eingesetzt werden. Das Unternehmen kann die Beauftragungsdauer und den Umfang der Aufgaben individuell festlegen und anpassen.
  • Unabhängigkeit: Unsere externeren Gefahrstoffbeauftragte sind unabhängig von internen Hierarchien und Interessen des Unternehmens. Dadurch kann er objektivere Entscheidungen treffen und mögliche Interessenskonflikte vermeiden.

Als externer Gefahrstoffbeauftragter stehen wir Ihnen kompetent und kompetitiv in ganz Deutschland zur Verfügung. Wir übernehmen die Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten in Ihrem Unternehmen und sorgen für rechtskonforme Lösungen in allen Bereichen. Kontaktieren Sie uns heute kostenfrei und unverbindlich.

KostenÜBERSICHT Gefahrgut.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

95€ / Monat

Geeignet für: Transportunternehmen, Fuhrunternehmen und co.

  • Bestellung als Gefahrstoffbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Unterweisung / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24h

  • 10h individuelle Beratung / Jahr
  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)
  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Premium Paket

239€ / Monat

Geeignet für: Krankenhäuser, Logistikdienstleister & Speditionen.

  • Bestellung als Gefahrsftoffbeauftragter

  • 2 Begehungen pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 2 Unterweisungen / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 3h

  • 10h individuelle Beratung / Jahr

  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)

  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Welche Unternehmen benötigen einen (externen) Gefahrstoffbeauftragten?

In Deutschland sind Unternehmen und Organisationen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, gesetzlich dazu verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen.

Konkret betrifft dies Unternehmen, die gefährliche Stoffe in einer bestimmten Menge handhaben, lagern, herstellen oder einsetzen. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen aus den folgenden Branchen:

  • Chemische Industrie
  • Pharmazeutische Industrie
  • Metallverarbeitende Industrie
  • Elektrotechnik- und Elektronikbranche
  • Lebensmittelindustrie
  • Bau- und Baustoffindustrie
  • Textil- und Lederindustrie
  • Lack- und Farbenindustrie
  • Logistik- und Transportunternehmen

Die genauen Anforderungen hängen von der Art und Menge der gefährlichen Stoffe ab, die in einem Unternehmen verwendet werden. Eine genaue Prüfung der individuellen Situation des Unternehmens ist daher unerlässlich, um zu bestimmen, ob ein Gefahrstoffbeauftragter benötigt wird oder nicht.

Wo ist das Tätigkeitsfeld des (externen) Gefahrstoffbeauftragten geregelt?

Das Tätigkeitsfeld des Gefahrstoffbeauftragten ist in Deutschland in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Diese Verordnung legt die Pflichten und Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten fest und beschreibt die Voraussetzungen für dessen Bestellung.

Die genauen Anforderungen an die Tätigkeiten des Gefahrstoffbeauftragten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, der Größe des Unternehmens oder der Art der Tätigkeiten, die mit den Gefahrstoffen verbunden sind.

Generell umfasst das Tätigkeitsfeld des Gefahrstoffbeauftragten unter anderem die folgenden Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Normen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung und Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
  • Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkatastrophenschutzplänen
  • Überwachung der Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen
  • Durchführung von Gefahrstoffmessungen und -analysen

Zusätzlich können je nach Unternehmen und Branche weitere Aufgaben hinzukommen. Die genauen Anforderungen sind in der Gefahrstoffverordnung festgelegt.

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Welche Pflichten hat ein externer Gefahrstoffbeauftragter gegenüber dem Unternehmen?

Ein externer Gefahrstoffbeauftragter hat gegenüber dem Unternehmen, das ihn beauftragt hat, verschiedene Pflichten.

Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  1. Beratung: Der externe Gefahrstoffbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen rund um den Umgang mit Gefahrstoffen. Er unterstützt das Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Katastrophenschutzplänen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben und Standards.
  2. Schulung: Der externe Gefahrstoffbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig über die Gefahren von Gefahrstoffen und die notwendigen Schutzmaßnahmen geschult werden. Er führt Schulungen und Trainings durch und informiert die Mitarbeiter über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes.
  3. Überwachung: Der externe Gefahrstoffbeauftragte überwacht die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards im Umgang mit Gefahrstoffen. Er prüft die Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen und überwacht die Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
  4. Dokumentation: Der externe Gefahrstoffbeauftragte erstellt Dokumentationen über seine Tätigkeiten und überwacht die Dokumentation des Unternehmens im Bereich des Arbeitsschutzes. Er dokumentiert z.B. die Ergebnisse von Gefahrstoffmessungen und die Durchführung von Schulungen.
  5. Informationsaustausch: Der externe Gefahrstoffbeauftragte tauscht regelmäßig Informationen mit dem Unternehmen aus und informiert es über neue Entwicklungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Gefahrstoffverordnung.

Die genauen Pflichten können je nach Unternehmen und Branche variieren und sind im Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem externen Gefahrstoffbeauftragten festgelegt.

Was sind die Konsequenzen, wenn ein Unternehmen keinen oder nicht ausreichend qualifizierte (externen) Gefahrstoffbeauftragten bestellt?

Wenn ein Unternehmen keinen oder nicht ausreichend qualifizierte Gefahrstoffbeauftragte bestellt, kann dies zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Denn der Umgang mit Gefahrstoffen birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sowie für die Umwelt. Die Konsequenzen für das Unternehmen können daher sowohl rechtliche als auch finanzielle Auswirkungen haben.

Hier sind einige mögliche Konsequenzen, wenn ein Unternehmen keinen oder nicht ausreichend qualifizierten Gefahrstoffbeauftragten bestellt:

  1. Strafen: Wenn ein Unternehmen gegen die Gefahrstoffverordnung verstößt, kann dies zu Geldstrafen und Bußgeldern führen. Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes und kann im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein.
  2. Haftung: Wenn es aufgrund mangelhafter Schutzmaßnahmen zu Unfällen oder Erkrankungen kommt, können Mitarbeiter das Unternehmen auf Schadensersatz verklagen. In diesem Fall muss das Unternehmen für die Folgen des Unfalls oder der Erkrankung aufkommen.
  3. Rufschädigung: Wenn es aufgrund mangelnder Schutzmaßnahmen zu schweren Unfällen oder Umweltschäden kommt, kann dies das Image des Unternehmens stark beeinträchtigen. Das kann dazu führen, dass Kunden und Geschäftspartner das Vertrauen in das Unternehmen verlieren.
  4. Produktionsausfälle: Wenn ein Unfall oder eine Erkrankung aufgrund mangelnder Schutzmaßnahmen dazu führt, dass Mitarbeiter ausfallen, kann dies zu Produktionsausfällen führen. Das kann das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen und seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.

Insgesamt ist es also sehr wichtig, dass Unternehmen einen oder mehrere ausreichend qualifizierte Gefahrstoffbeauftragte bestellen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

Erstberatung Statistiken

1

ERSTBERATUNG ZUM GEFAHRSTOFFBEAUFTRAGTEN

Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner rund um den externen Gefahrstoffbeauftragten und stehen Ihnen auf allen Verkehrswegen international zur Verfügung. In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihren Bedarf und helfen gerne weiter.

2

BESTELLUNG DES EXTERNEN GEFAHRSTOFFBEAUFTRAGTEN

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen ausgetauscht und geprüft wurden, werden wir offiziell als externer Gefahrstoffbeauftragter für Ihr Unternehmen bestellt. Ab jetzt sind wir offiziell als externer Gefahrstoffbeauftragter für Sie tätig.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

3

DOKUMENTATION, ARCHIVIERUNG & SCHULUNG

Bei der Bestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten aus unserem Haus, haben Sie die Komplettlösung im Gefahrstoff bestellt. Wir kümmern uns um die Dokumentation, erstellen aktuelle Unterlagen und Schulen Ihre Mitarbeiter im Gefahrstoff.

10 Fakten zum externen Gefahrstoffbeauftragten.

  1. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter ist ein unabhängiger Fachmann, der Unternehmen in Fragen des Umgangs mit Gefahrstoffen berät und unterstützt.
  2. Externe Gefahrstoffbeauftragte werden von Unternehmen beauftragt, die entweder keinen eigenen internen Gefahrstoffbeauftragten haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen.
  3. Der externe Gefahrstoffbeauftragte hat die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wie ein interner Gefahrstoffbeauftragter. Er überwacht und koordiniert den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen.
  4. Externe Gefahrstoffbeauftragte sind in der Regel hochqualifizierte Experten, die über ein umfassendes Wissen in den Bereichen Chemie, Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen.
  5. Der externe Gefahrstoffbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schulungsmaßnahmen.
  6. Externe Gefahrstoffbeauftragte arbeiten eng mit den internen Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
  7. Der externe Gefahrstoffbeauftragte ist auch für die Überwachung und Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Normen verantwortlich, wie z.B. der Gefahrstoffverordnung, der TRGS oder der REACH-Verordnung.
  8. Die Beauftragung eines externen Gefahrstoffbeauftragten kann für Unternehmen kosteneffizient sein, da sie nur für die tatsächlich benötigten Arbeitsstunden zahlen müssen.
  9. Durch die Beauftragung eines externen Gefahrstoffbeauftragten können Unternehmen auch von einem breiteren Erfahrungsschatz und Know-how profitieren, da der externe Beauftragte oft für verschiedene Unternehmen arbeitet und somit ein umfassenderes Verständnis für unterschiedliche Branchen und Gefahrstoffe hat.
  10. Die Zusammenarbeit mit einem externen Gefahrstoffbeauftragten kann Unternehmen dabei helfen, ihre Gefahrstoffprozesse zu optimieren, das Risiko von Unfällen und Gesundheitsproblemen zu reduzieren und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

10 Eigenschaften die ein guter externer Gefahrstoffbeauftragter mitbringen sollte.

  1. Fachkompetenz: Ein guter externer Gefahrstoffbeauftragter sollte über ein fundiertes Wissen im Bereich Gefahrstoffmanagement verfügen und sich ständig auf dem neuesten Stand halten.
  2. Erfahrung: Der externe Gefahrstoffbeauftragte sollte über ausreichende Berufserfahrung und eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Arbeit mit verschiedenen Unternehmen und Branchen verfügen.
  3. Kommunikationsfähigkeit: Ein guter externer Gefahrstoffbeauftragter sollte in der Lage sein, klare und verständliche Anweisungen zu geben und mit verschiedenen Stakeholdern im Unternehmen effektiv zu kommunizieren.
  4. Flexibilität: Der externe Gefahrstoffbeauftragte sollte in der Lage sein, sich schnell an die Arbeitsweise und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens anzupassen.
  5. Unabhängigkeit: Ein guter externer Gefahrstoffbeauftragter sollte unabhängig von internen Unternehmensprozessen und -entscheidungen sein und somit unvoreingenommene Empfehlungen geben können.
  6. Verantwortungsbewusstsein: Der externe Gefahrstoffbeauftragte sollte die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter des Kundenunternehmens übernehmen und ein Bewusstsein für die Risiken von Gefahrstoffen haben.
  7. Professionalität: Ein guter externer Gefahrstoffbeauftragter sollte sich professionell verhalten und eine vertrauenswürdige Person sein, die dem Kundenunternehmen einen hohen Mehrwert bietet.
  8. Analytisches Denken: Der externe Gefahrstoffbeauftragte sollte in der Lage sein, komplexe Daten und Informationen zu analysieren und Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten und Zahlen zu treffen.
  9. Integrität: Ein guter externer Gefahrstoffbeauftragter sollte sich an ethische Grundsätze halten und Vertraulichkeit wahren.
  10. Engagement: Der externe Gefahrstoffbeauftragte sollte sich dafür einsetzen, dass das Kundenunternehmen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt und somit die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet wird.
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Wie oft sollte ein externer Gefahrstoffbeauftragter das Unternehmen besuchen?

Die Arbeit mit Gefahrstoffen stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, ist es notwendig, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen. In vielen Unternehmen wird hierfür ein externer Gefahrstoffbeauftragter engagiert, der das Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben unterstützt. Doch wie oft sollte ein externer Gefahrstoffbeauftragter das Unternehmen besuchen?

Die Häufigkeit der Besuche hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe verwendet werden, der Anzahl der Mitarbeiter, die damit arbeiten, und der Art der Gefahrstoffe, die eingesetzt werden. Auch der Umfang der Unterstützung, die der externe Gefahrstoffbeauftragte leistet, spielt eine Rolle.

Grundsätzlich sollten Unternehmen jedoch regelmäßig von ihrem externen Gefahrstoffbeauftragten besucht werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Besuche in einem angemessenen Rhythmus stattfinden, um eine lückenlose Überwachung zu gewährleisten. Wie oft die Besuche stattfinden sollten, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab.

In der Regel empfiehlt es sich, den externen Gefahrstoffbeauftragten einmal im Monat bis einmal im Quartal ins Unternehmen zu holen. Dies gibt ihm genug Zeit, um sich eingehend mit den relevanten Prozessen zu befassen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Zudem ist es sinnvoll, dass der externe Gefahrstoffbeauftragte bei Bedarf auch spontan ins Unternehmen kommen kann, um etwaige Unregelmäßigkeiten schnell aufzudecken.

Wichtig ist, dass der externe Gefahrstoffbeauftragte eng mit den Mitarbeitern des Unternehmens zusammenarbeitet. Nur so kann er die Prozesse vor Ort verstehen und darauf achten, dass die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und anderer relevanter Vorschriften eingehalten werden. Hierbei sollte er auch auf die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte achten und gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen, wie diese eingehalten werden können.

Neben der Überwachung der Prozesse ist es auch wichtig, dass der externe Gefahrstoffbeauftragte Schulungen und Trainings für die Mitarbeiter des Unternehmens durchführt. Hierbei sollte er auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens eingehen und auf die spezifischen Gefahren hinweisen, die bei der Arbeit mit den eingesetzten Gefahrstoffen bestehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die regelmäßigen Besuche eines externen Gefahrstoffbeauftragten für Unternehmen unerlässlich sind, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Wie oft diese Besuche stattfinden sollten, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab, jedoch ist eine Frequenz von einmal im Monat bis einmal im Quartal in der Regel angemessen. Wichtig ist, dass der externe Gefahrstoffbeauftragte eng mit den Mitarbeitern des Unternehmens zusammenarbeitet.

Wie arbeitet ein externer Gefahrstoffbeauftragter mit anderen Akteuren in dem unternehmen zusammen und welche sind das?

Ein externer Gefahrstoffbeauftragter arbeitet in der Regel eng mit verschiedenen Akteuren im Unternehmen zusammen, um die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

  1. Geschäftsführung: Der externe Gefahrstoffbeauftragte arbeitet eng mit der Geschäftsführung zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen erfüllt werden.
  2. Betriebsleitung: Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet auch eng mit der Betriebsleitung zusammen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Unternehmen über die richtigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um mit Gefahrstoffen umzugehen.
  3. Fachkraft für Arbeitssicherheit: In vielen Unternehmen arbeitet der externe Gefahrstoffbeauftragte eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden.
  4. Lagerarbeiter: Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet auch eng mit den Lagerarbeitern zusammen, um sicherzustellen, dass alle Gefahrstoffe und -gemische ordnungsgemäß gelagert und gekennzeichnet werden.
  5. Mitarbeiter: Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet mit allen Mitarbeitern im Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass sie über die richtigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um mit Gefahrstoffen umzugehen. Hierzu können Schulungen und Trainings durchgeführt werden.

Der externe Gefahrstoffbeauftragte arbeitet also eng mit verschiedenen Akteuren im Unternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen erfüllt werden und die Sicherheit aller Mitarbeiter gewährleistet ist.

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