Gefahrstoffe sind

Expertensache.

Als externer Gefahrstoffbeauftragter und Fachkräfte für Gefahrstoffe übernehmen wir die Verantwortung und schaffen rechtssichere Lösungen für jede Branche.

desktop badges
mobile badges

Gefahrstoffbeauftragter – Basiswissen.

Ein Gefahrstoffbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen für die sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen verantwortlich ist. Im Gegensatz zum Gefahrgutbeauftragten, der sich auf den Transport von Gefahrgut konzentriert, bezieht sich der Gefahrstoffbeauftragte auf die Arbeits- und Umweltsicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen innerhalb des Unternehmens.

Die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten umfassen:

  1. Beratung und Unterstützung: Der Gefahrstoffbeauftragte berät das Unternehmen in Fragen der Gefahrstoffverordnung und anderer relevanten Vorschriften. Er unterstützt bei der Identifizierung, Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen.

  2. Erstellung von Gefahrstoffkatastern: Der Gefahrstoffbeauftragte erstellt und pflegt ein Verzeichnis aller im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Dieses Gefahrstoffkataster enthält Informationen über Eigenschaften, Risiken, Lagerung und Handhabung der Stoffe.

  3. Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Der Gefahrstoffbeauftragte überwacht die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen. Dazu gehören unter anderem die korrekte Lagerung, Kennzeichnung, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Schulungen.

  4. Schulung und Sensibilisierung: Der Gefahrstoffbeauftragte ist für die Schulung der Mitarbeiter verantwortlich, um sie über die sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu informieren. Er sensibilisiert das Personal für mögliche Gefahren und vermittelt Kenntnisse über Notfallmaßnahmen.

  5. Zusammenarbeit mit Behörden und externen Fachleuten: Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet mit staatlichen Behörden, Fachexperten und gegebenenfalls auch mit externen Dienstleistern zusammen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Richtlinien eingehalten werden.

Die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Gefahrstoffbeauftragten können je nach Land und spezifischen Vorschriften variieren. Die Rolle des Gefahrstoffbeauftragten ist jedoch von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sowie den Schutz der Umwelt vor den Risiken gefährlicher Stoffe zu gewährleisten.

Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Verpflichtung festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

Sofern der Arbeitgeber selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verfügt, ist er dazu verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen. Hierbei kann das Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragten ernennen. Die zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten besteht darin, den Arbeitgeber und auch die Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Der Gefahrstoffbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Identifizierung von Gefahrstoffen, bewertet deren Risiken und unterstützt bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung, Handhabung, Kennzeichnung und Entsorgung von Gefahrstoffen eingehalten werden. Zudem spielt der Gefahrstoffbeauftragte eine wichtige Rolle bei der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

Die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Gefahrstoffbeauftragten können je nach Unternehmen und den spezifischen Anforderungen variieren. Die Rolle des Gefahrstoffbeauftragten trägt jedoch dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Umweltgefahren im Zusammenhang mit dem Umgang von Gefahrstoffen zu minimieren.

Gemäß § 6 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss ein Arbeitgeber einen Gefahrstoffbeauftragten bestellen, wenn in seinem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden oder bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten gilt für Unternehmen, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, wie beispielsweise Chemikalien, Gefahrstoffgemische, biologische Arbeitsstoffe oder auch explosionsfähige Stoffe. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um industrielle Betriebe, Labore, Handwerksbetriebe oder andere Unternehmen handelt.

Die genauen Anforderungen für die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten können je nach Land oder regionalen Vorschriften variieren. Es ist ratsam, die spezifischen Bestimmungen in der nationalen oder regionalen Gesetzgebung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ordnungsgemäß erfüllt wird.

Um die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten erfolgreich zu erfüllen, sind bestimmte Anforderungen an die fachkundige Person gestellt. Diese umfassen:

  1. Fachwissen über das Chemikalienrecht: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte mit den Vorgaben des Chemikalienrechts vertraut sein, einschließlich des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

  2. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte über fundiertes Wissen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen verfügen, einschließlich der richtigen Handhabung, Lagerung und Entsorgung.

  3. Kenntnis über Lagerung und innerbetrieblichen Transport: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte über Kenntnisse zur sicheren Lagerung und zum innerbetrieblichen Transport von Gefahrstoffen gemäß den geltenden Vorschriften verfügen.

  4. Verständnis der Kennzeichnung: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte in der Lage sein, die Kennzeichnung von Gefahrstoffen gemäß den entsprechenden Vorschriften zu verstehen und zu interpretieren.

  5. Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte in der Lage sein, Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen bereitgestellt werden.

  6. Unfallverhalten und Notfallmaßnahmen: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte über Kenntnisse in Bezug auf das Verhalten bei Unfällen mit Gefahrstoffen verfügen und in der Lage sein, angemessene Notfallmaßnahmen einzuleiten.

  7. Arbeitsmedizinische Vorsorge: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte mit den grundlegenden Prinzipien der arbeitsmedizinischen Vorsorge vertraut sein, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter angemessen geschützt sind.

  8. Technische Regeln für Gefahrstoffe: Der Gefahrstoffbeauftragte sollte mit den relevanten technischen Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen vertraut sein und in der Lage sein, diese anzuwenden.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Klarstellungen zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung veröffentlicht.

Zusätzlich wurde im November 2018 der DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ veröffentlicht. Dieser Grundsatz legt fest, welche spezifischen Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erforderlich sind.

Der Gefahrstoffbeauftragte hat bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit seiner Rolle im Unternehmen. Hier sind einige davon:

Rechte des Gefahrstoffbeauftragten:

  1. Zugang zu Informationen und Unterlagen: Der Gefahrstoffbeauftragte hat das Recht, alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Mittel zu erhalten, um seine Aufgaben angemessen ausführen zu können. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und relevante Gesetze und Vorschriften.

  2. Mitspracherecht und Beratungsfunktion: Der Gefahrstoffbeauftragte hat das Recht, bei Entscheidungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen betreffen, angehört zu werden und Beratung zu leisten. Er kann Empfehlungen aussprechen und auf mögliche Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen.

  3. Schulung und Fortbildung: Der Gefahrstoffbeauftragte hat das Recht auf regelmäßige Schulungen und Fortbildungen, um sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten und die Anforderungen der Rolle zu erfüllen.

Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Der Gefahrstoffbeauftragte ist verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen durchzuführen. Dabei identifiziert er potenzielle Gefahren und Risiken, bewertet diese und leitet Maßnahmen zur Risikominderung ab.

  2. Beratung und Unterstützung: Der Gefahrstoffbeauftragte berät das Unternehmen und die Mitarbeiter in allen Fragen des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen. Er unterstützt bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und informiert über Vorschriften und Best Practices.

  3. Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: Der Gefahrstoffbeauftragte überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und betrieblichen Richtlinien im Umgang mit Gefahrstoffen. Er stellt sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  4. Kommunikation und Schulung: Der Gefahrstoffbeauftragte ist verantwortlich für die Kommunikation von Gefahreninformationen an die Mitarbeiter, die Bereitstellung von Schulungen und Unterweisungen sowie die Sensibilisierung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

  5. Zusammenarbeit mit Behörden und Experten: Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet mit Behörden, Fachexperten und gegebenenfalls externen Dienstleistern zusammen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und das Unternehmen über aktuelles Fachwissen verfügt.

Diese Rechte und Pflichten tragen dazu bei, dass der Gefahrstoffbeauftragte seine Aufgaben effektiv erfüllen kann, um die Sicherheit und den Schutz der Mitarbeiter sowie die Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.

Der Gefahrstoffbeauftragte ist in der Regel nicht weisungsbefugt. Seine Rolle besteht darin, als Fachexperte und Berater im Unternehmen zu agieren. Er unterstützt den Arbeitgeber und die Mitarbeiter bei Fragen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen, aber er hat normalerweise keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern oder Abteilungen.

Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet eng mit anderen Abteilungen zusammen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften und Richtlinien zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden. Er gibt Empfehlungen, erarbeitet Konzepte und stellt sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Rolle und Verantwortung eines Gefahrstoffbeauftragten je nach Unternehmen und den spezifischen Vorschriften variieren kann. Einige Unternehmen können dem Gefahrstoffbeauftragten möglicherweise bestimmte Entscheidungsbefugnisse oder Verantwortlichkeiten übertragen. Dennoch bleibt seine primäre Funktion in der Regel beratend und unterstützend.

In Deutschland können grundsätzlich folgende Personen Gefahrstoffbeauftragte werden:

  1. Interne Mitarbeiter: Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens können zum Gefahrstoffbeauftragten bestellt werden, sofern sie die erforderliche Sach- und Fachkunde besitzen. Dies umfasst in der Regel Kenntnisse über das Chemikalienrecht, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen, Kennzeichnung, Betriebsanweisungen, Notfallmaßnahmen und weitere relevante Themen.

  2. Externe Fachkräfte: Wenn im Unternehmen keine geeigneten internen Kandidaten vorhanden sind oder zusätzliches Fachwissen benötigt wird, kann eine externe Fachkraft als Gefahrstoffbeauftragter beauftragt werden. Diese Person muss über die erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen und das Unternehmen in allen relevanten Bereichen des Gefahrstoffmanagements unterstützen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass für die Bestellung zum Gefahrstoffbeauftragten in Deutschland bestimmte Anforderungen gelten. Gemäß § 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss die fachkundige Person über die nötige Sach- und Fachkunde verfügen, um die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten ausüben zu können. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren.

Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden oder anerkannten Ausbildungsstellen zu informieren, um die spezifischen Anforderungen für die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten in Deutschland zu erfahren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Das Unternehmen hat bestimmte Pflichten gegenüber dem Gefahrstoffbeauftragten, um sicherzustellen, dass er seine Aufgaben ordnungsgemäß ausüben kann. Hier sind einige der wesentlichen Pflichten des Unternehmens:

  1. Bestellung des Gefahrstoffbeauftragten: Das Unternehmen ist verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden oder Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.

  2. Bereitstellung von Ressourcen: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass der Gefahrstoffbeauftragte alle erforderlichen Ressourcen, wie Informationen, Unterlagen, Schulungen und Ausstattung, erhält, um seine Aufgaben angemessen erfüllen zu können.

  3. Zusammenarbeit und Kommunikation: Das Unternehmen sollte eine enge Zusammenarbeit mit dem Gefahrstoffbeauftragten pflegen und eine offene Kommunikation ermöglichen. Der Gefahrstoffbeauftragte sollte in relevante Entscheidungsprozesse einbezogen werden und das Unternehmen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützen.

  4. Gefährdungsbeurteilung: Das Unternehmen muss den Gefahrstoffbeauftragten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Dazu gehört die Bereitstellung von Informationen über vorhandene Gefahrstoffe, Arbeitsprozesse und mögliche Gefährdungen.

  5. Schulung und Fortbildung: Das Unternehmen sollte sicherstellen, dass der Gefahrstoffbeauftragte regelmäßig Schulungen und Fortbildungen erhält, um sein Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten und die Anforderungen seiner Rolle zu erfüllen.

  6. Unterstützung bei Kontakten zu Behörden: Das Unternehmen sollte dem Gefahrstoffbeauftragten bei der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden und externen Experten Unterstützung bieten. Dies kann beispielsweise die Bereitstellung von Informationen und die Koordination von Terminen umfassen.

  7. Anerkennung und Respekt: Das Unternehmen sollte die Rolle des Gefahrstoffbeauftragten anerkennen und respektieren. Seine Empfehlungen und Hinweise sollten ernst genommen werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Diese Pflichten des Unternehmens gegenüber dem Gefahrstoffbeauftragten dienen dazu, sicherzustellen, dass er seine Aufgaben effektiv erfüllen kann und das Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen gerecht wird.

Die Häufigkeit von Schulungen und Fortbildungen für den Gefahrstoffbeauftragten kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise den spezifischen Anforderungen des Unternehmens, den rechtlichen Vorgaben und der Art der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Im Allgemeinen empfiehlt es sich jedoch, regelmäßige Schulungen und Fortbildungen durchzuführen, um das Fachwissen des Gefahrstoffbeauftragten auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die genaue Frequenz der Schulungen kann je nach Bedarf und Änderungen in den Vorschriften variieren. Es ist ratsam, die Empfehlungen der zuständigen Behörden und Organisationen sowie die spezifischen Anforderungen des Unternehmens zu berücksichtigen. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Wissens ist in der Regel sinnvoll, um sicherzustellen, dass der Gefahrstoffbeauftragte über aktuelle Informationen und Best Practices verfügt.

Einige Unternehmen führen beispielsweise jährliche Schulungen oder Fortbildungen durch, während andere möglicherweise einen zweijährlichen oder dreijährlichen Zyklus bevorzugen. Es kann auch sinnvoll sein, bei Änderungen in den Vorschriften oder bei neuen Entwicklungen im Bereich des Gefahrstoffmanagements zusätzliche Schulungen anzubieten.

Die Schulungen und Fortbildungen sollten relevante Themen abdecken, wie beispielsweise die neuesten Vorschriften und Bestimmungen, den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, die Lagerung und Kennzeichnung, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Notfallmaßnahmen und andere spezifische Aspekte, die für die Tätigkeiten im Unternehmen relevant sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gefahrstoffbeauftragte auch die Möglichkeit haben sollte, sich über aktuelle Informationen und Entwicklungen in seinem Fachgebiet auf dem Laufenden zu halten, beispielsweise durch den regelmäßigen Besuch von Fachkonferenzen, Seminaren oder den Austausch mit anderen Fachleuten in der Branche.

discussion

Externer Gefahrstoffbeauftragter. Mit uns sicher Wirtschaften.

garantierte Rechtskonformitätpersonelle Entlastungimmer up to datemehr Effizienz + Kostenersparnis

Unser Unternehmen ist der führende Anbieter von Beratung, Schulungen und externer Gefahrstoffbeauftragter-Services für Unternehmen deutschlandweit. Wir helfen unseren Kunden dabei, die strengen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Gefahrstoffe zu erfüllen und sicherzustellen, dass ihre Geschäftsabläufe sicher und umweltfreundlich sind.

Unsere erfahrenen Experten bieten maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen und Schulungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Wir bieten auch den Service als externer Gefahrstoffbeauftragter an, um sicherzustellen, dass Unternehmen jeder Größe und Branche die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Gefahrstoffe erfüllen.

Wir Übernehmen das.

Wir sind Ihr Komplettdienstleister im Bereich Gefahrstoffe.

  • Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen

  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter

  • Unterstützung bei der Erstellung des Gefahrstoffkatasters

  • Erstellung des Maßnahmenkatalogs

  • Betreuung des Unternehmens vor Ort

  • Schulung der Mitarbeiter

  • Top Experten zu top Konditionen

KostenÜBERSICHT Gefahrgut.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

95€ / Monat

Geeignet für: Transportunternehmen, Fuhrunternehmen und co.

  • Bestellung als Gefahrstoffbeauftragter

  • 1 Begehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 1 Unterweisung / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24h

  • 10h individuelle Beratung / Jahr
  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)
  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

TRANSPARENT & FAIR

Premium Paket

239€ / Monat

Geeignet für: Krankenhäuser, Logistikdienstleister & Speditionen.

  • Bestellung als Gefahrsftoffbeauftragter

  • 2 Begehungen pro Jahr vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • 2 Unterweisungen / Jahr

  • offizielle Teilnahmebescheinigung aller unterwiesenen Mitarbeiter

  • Erstellung des Jahresabschlussberichts

  • Betreuung eines Verkehrsträgers

  • Beratung bei individuellen Anfragen binnen 3h

  • 10h individuelle Beratung / Jahr

  • Erstellung von Beförderungspapieren (Muster)

  • inkl. Handlungsleitfaden zur Ladungssicherung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder toxikologischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder der Umwelt darstellen können. Sie können beispielsweise ätzend, giftig, krebserregend, explosiv, brennbar oder umweltgefährdend sein.

Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln und Arbeitgeber dazu verpflichten, Risiken zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören beispielsweise Schulungen für Mitarbeiter, das Bereitstellen von Schutzausrüstung, die Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.

Beispiele für gängige Gefahrstoffe.

Es gibt viele Beispiele für Gefahrstoffe. Hier sind einige häufige Beispiele aufgelistet:

  • Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel und Bleichmittel
  • Brand- und Explosionsgefahrstoffe wie Benzin, Öle, Gas und Feuerwerkskörper
  • Gase wie Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenmonoxid und Argon
  • Biologische Gefahrstoffe wie Viren, Bakterien und Pilze
  • Stäube und Fasern wie Asbest, Holz- und Gipsstaub sowie Mineralwolle
  • Metalle wie Blei, Quecksilber, Kadmium und Chrom
  • Radioaktive Stoffe wie Uran, Plutonium und Strontium

Diese Beispiele sind jedoch nicht abschließend, da es viele verschiedene Arten von Gefahrstoffen gibt, die in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Gefahren der eingesetzten Gefahrstoffe zu kennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ergreifen.

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Top Service im Bereich Gefahrstoffe.

Unsere Experten beraten Sie kostenfrei und schnell.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

Gefahrstoffe: Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel und Bleichmittel.

Chemikalien wie Säuren, Laugen, Lösungsmittel und Bleichmittel sind häufig verwendete Gefahrstoffe in vielen Branchen, wie beispielsweise in der Industrie, im Handwerk, in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder im Haushalt. Hier sind einige nähere Informationen zu diesen Gefahrstoffen:

  • Säuren: Säuren sind chemische Verbindungen, die einen niedrigen pH-Wert haben und daher sauer reagieren. Sie können ätzend auf Haut und Schleimhäute wirken und bei Einatmen oder Verschlucken schwere Verätzungen oder Vergiftungen verursachen. Häufig verwendete Säuren sind beispielsweise Salzsäure, Schwefelsäure oder Salpetersäure.
  • Laugen: Laugen sind chemische Verbindungen, die einen hohen pH-Wert haben und daher alkalisch reagieren. Sie können ebenfalls ätzend auf Haut und Schleimhäute wirken und bei Einatmen oder Verschlucken schwere Verätzungen oder Vergiftungen verursachen. Häufig verwendete Laugen sind beispielsweise Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid.
  • Lösungsmittel: Lösungsmittel sind flüchtige organische Verbindungen, die zum Auflösen von anderen Substanzen verwendet werden. Sie können bei längerem Einatmen oder Hautkontakt gesundheitsschädlich sein und beispielsweise Kopfschmerzen, Schwindel oder Reizungen verursachen. Häufig verwendete Lösungsmittel sind beispielsweise Aceton, Ethanol oder Toluol.
  • Bleichmittel: Bleichmittel sind chemische Verbindungen, die zum Entfärben oder Aufhellen von Textilien oder Oberflächen verwendet werden. Sie können ätzend auf Haut und Schleimhäute wirken und bei Einatmen oder Verschlucken schwere Verätzungen oder Vergiftungen verursachen. Häufig verwendete Bleichmittel sind beispielsweise Chlor oder Wasserstoffperoxid.

Es ist wichtig, bei der Verwendung dieser Gefahrstoffe die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzausrüstung, das Einhalten von Hygienevorschriften oder das Bereithalten von Notfallmaßnahmen. Auch eine sorgfältige Lagerung und Entsorgung dieser Gefahrstoffe ist unabdingbar.

Gefahrstoffe: Brand- und Explosionsgefahrstoffe wie Benzin, Öle, Gas und Feuerwerkskörper.

Brand- und Explosionsgefahrstoffe wie Benzin, Öle, Gas und Feuerwerkskörper können bei unsachgemäßer Handhabung schwerwiegende Gefahren für Menschen und Umwelt darstellen. Hier sind einige nähere Informationen zu diesen Gefahrstoffen:

  • Benzin: Benzin ist ein brennbares Gemisch aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen und wird als Kraftstoff für Verbrennungsmotoren verwendet. Es ist hochentzündlich und kann bei Kontakt mit offenen Flammen oder Funken explosionsartig reagieren. Auch die Dämpfe von Benzin sind leicht entzündlich und können gesundheitsschädlich sein.
  • Öle: Öle sind flüssige oder halbfeste Gemische aus verschiedenen Kohlenwasserstoffen und werden in vielen Branchen als Schmierstoffe oder als Brennstoffe verwendet. Auch Öle sind hochentzündlich und können bei unsachgemäßer Handhabung Brände und Explosionen verursachen. Zudem können die Dämpfe von Ölen gesundheitsschädlich sein, insbesondere bei längerem Einatmen.
  • Gas: Gas ist ein weit verbreiteter Energieträger, der beispielsweise in der Heiztechnik, in der Industrie oder im Haushalt eingesetzt wird. Auch Gase sind hochentzündlich und können bei Lecks oder unsachgemäßer Handhabung explosionsartig reagieren. Zudem können Gase bei längerem Einatmen gesundheitsschädlich sein.
  • Feuerwerkskörper: Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Produkte, die bei Veranstaltungen oder Feiern eingesetzt werden. Sie enthalten explosive Stoffe und können bei unsachgemäßer Handhabung schwere Verletzungen oder Brände verursachen. Auch die Dämpfe von Feuerwerkskörpern können gesundheitsschädlich sein.
 
0%
Rechtssicher
0%
Positives Feedback
0
Jahre Erfahrung
digital und vor ort 2

Ihre Vorteile im Überblick.

Unsere diversen Dienstleistungen unterstützen Sie dabei, rechtskonform zu wirtschaften.

Unser Team besteht aus Experten verschiedenster Branchen. So ist garantiert, dass Sie immer einen ausgezeichneten Service erhalten.

Unser Honorar sollten Sie vergleichen. Wir garantieren Ihnen vollen Einsatz zu fairen Konditionen. Wir sind eben echte Dienstleister.

Gefahrstoffe: Gase wie Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenmonoxid und Argon.

Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenmonoxid und Argon sind alle Gase, die in der Industrie, Medizin und anderen Anwendungen häufig verwendet werden. Hier sind einige nähere Informationen zu jedem dieser Gefahrstoffe:

  1. Sauerstoff: Sauerstoff ist ein farbloses, geruchloses Gas, das in der Luft zu etwa 21% vorkommt. Es ist ein wichtiges Gas in der medizinischen Versorgung und wird häufig als Atemgas bei Patienten eingesetzt. Sauerstoff kann jedoch auch gefährlich sein, da er die Brandgefahr erhöht und unter bestimmten Bedingungen zu einer Explosion führen kann. In hohen Konzentrationen kann Sauerstoff auch toxisch sein.

  2. Stickstoff: Stickstoff ist ebenfalls ein farbloses, geruchloses Gas und das häufigste Gas in der Luft. Es wird in der Industrie oft zur Kühlung von Materialien verwendet, da es bei atmosphärischem Druck und Raumtemperatur flüssig werden kann. Stickstoff ist ungiftig, aber in geschlossenen Räumen kann ein Mangel an Sauerstoff auftreten, was zu Erstickungsgefahr führen kann.

  3. Kohlenmonoxid: Kohlenmonoxid ist ein farbloses, geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien entsteht. Es ist ein gefährliches Gas, da es die Fähigkeit des Bluts beeinträchtigt, Sauerstoff zu transportieren, was zu schweren gesundheitlichen Problemen und sogar zum Tod führen kann. Kohlenmonoxid wird häufig in Gasheizgeräten und -öfen freigesetzt, wenn sie nicht richtig gewartet oder belüftet werden.

  4. Argon: Argon ist ein farbloses, geruchloses Edelgas, das in der Luft zu einem Anteil von etwa 0,9% vorkommt. Es wird in der Industrie häufig als Schutzgas verwendet, um Materialien vor Oxidation oder anderen chemischen Reaktionen zu schützen. Argon ist ungiftig und nicht brennbar, kann jedoch in geschlossenen Räumen zu einem Sauerstoffmangel führen und somit zu Erstickungsgefahr führen.

Es ist wichtig, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, wenn man mit diesen Gasen arbeitet, um Unfälle oder gesundheitliche Probleme zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise eine gute Belüftung, eine angemessene persönliche Schutzausrüstung und eine Schulung in der sicheren Handhabung dieser Gefahrstoffe.

Biologische Gefahrstoffe wie Viren, Bakterien und Pilze.

 

Biologische Gefahrstoffe wie Viren, Bakterien und Pilze sind Mikroorganismen, die in der Lage sind, Infektionskrankheiten bei Menschen, Tieren und Pflanzen zu verursachen. Sie können auf verschiedene Weise übertragen werden, einschließlich direktem Kontakt, Tröpfcheninfektion, Schmierinfektion und indirektem Kontakt über kontaminierte Oberflächen oder Gegenstände.

Viren sind mikroskopisch kleine Organismen, die in der Regel aus einer DNA- oder RNA-Strang und einer Proteinhülle bestehen. Sie benötigen eine Wirtszelle, um sich zu vermehren und können eine Vielzahl von Krankheiten verursachen, von leichten Erkältungen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen wie HIV/AIDS und COVID-19.

Bakterien sind einzellige Mikroorganismen, die in verschiedenen Formen und Größen vorkommen können. Einige Bakterien sind nützlich und notwendig für den menschlichen Körper, während andere Krankheiten wie Salmonellose und Tuberkulose verursachen können.

Pilze sind eine Gruppe von Organismen, die in der Natur weit verbreitet sind. Einige Pilze sind nützlich und werden zur Herstellung von Lebensmitteln und Medikamenten verwendet, während andere Arten von Pilzen schädlich sein können und Krankheiten wie Pilzinfektionen der Haut und der Nägel oder sogar lebensbedrohliche Erkrankungen wie Aspergillose und Candidiasis verursachen können.

Biologische Gefahrstoffe stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit von Menschen und Tieren dar und erfordern daher besondere Vorsichtsmaßnahmen. Es ist wichtig, dass Personen, die mit biologischen Gefahrstoffen arbeiten oder in Kontakt kommen könnten, über angemessene Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung und Hygienevorschriften informiert sind.

123Ingenieure – Ihre Sicherheitsingenieure und externe Beauftrage für Gefahrstoffe

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der interne oder auch externe Gefahrstoffbeauftragte ist in einem Unternehmen oder einer kommunalen Organisation dafür zuständig, die Geschäftsführung bzw. die jeweilige Fachabteilung rund um die Lagerung von Gefahrstoffen zu beraten. Hierunter fällt neben der Lagerung auch der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen. Der Gefahrstoffbeauftragte sorgt somit für den Arbeitsschutz und Umweltschutz im Unternehmen. Da das Thema der Gefahrstoffe sehr umfangreich und fachspezifisch ist, ist es von besonderer Bedeutung, dass der Gefahrstoffbeauftragte neben der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation ein fundiertes Fachwissen mitbringt. Nur so ist es möglich das Unternehmen sicher zu beraten. Neben der internen Tätigkeit im Unternehmen ist der Gefahrstoffbeauftragte auch dann gefragt, wenn das Unternehmen mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet. Er ist der zentrale Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten rund um die Lagerung oder den Umgang von Gefahrstoffen.

Die Kosten für einen externen Gefahrstoffbeauftragten variieren sehr stark unter den Marktbegleitern. Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen Preisstrukturen der Unternehmen, wird aber auch stark von dem Bedarf des Auftraggebers mit bestimmt. So üben die Anforderungen an den Gefahrstoffbeauftragten oft einen signifikanten Einfluss auf das Honorar des externen Gefahrstoffbeauftragten aus. Bei 123ingenieure profitieren Sie von einer transparenten Preispolitik. Bei uns ist es möglich, die monatlich anfallenden Kosten transparent online einzusehen. So steht einer sicheren Budgetplanung Ihres Unternehmens nichts mehr im Wege. Der transparente Umgang mit den Preisen sogt darüber hinaus für ein faires Miteinander. Bei uns erhalten Sie kein individuelles Angebot, sondern profitieren von unserer Expertise und Branchenpräsenz in Form von top Konditionen bei gleichzeitiger Rechtskonformität. Wir sind eben echte Dienstleister.

Der externe Gefahrstoffbeauftragte wird in einem Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben benötigt. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind hier beispielsweise die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einzuhalten. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter sorgt somit neben seiner beratenden Funktion auch dafür, dass behördliche Forderungen und Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Verstöße vermieden werden.

Die Aufgaben des Gefahrstoffbeauftragten sind nicht klar definiert. Dennoch bestehen die Tätigkeiten im wesentlichen aus den folgenden Punkten:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchführen von Arbeitsplatzmessungen
  • Erstellung von Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung von Mitarbeitern zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  • Koordinierung der fachgerechten Lagerung von Gefahrstoffen
  • Kenntnis über die unterschiedlichen Vorschriften und Verordnungen

Mit 123ingenieure haben Sie einen Experten im Bereich Gefahrstoffe an Ihrer Seite. Wir stehen Ihnen digital und vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Zudem bieten wir Ihnen unserer Services zu top Konditionen.

Es gibt einen klaren Unterschied zwischen einem Gefahrgutbeauftragten und einem Gefahrstoffbeauftragten. Während der Gefahrstoffbeauftragte für die sichere Lagerung von gefährlichen Stoffen zuständig ist, ist der Gefahrgutbeauftragte der Experte rund um den Transport von gefährlichen Stoffen. Der Eine kümmert sich also um den stationären Umgang mit gefährlichen Stoffen, während sich der andere mit gefährlichen Stoffen in Bewegung beschäftigt. Hierbei ist es nicht von Bedeutung ob es sich jeweils um einen internen oder um einen externen Beauftragten handelt. Der Gesetzgeber überlässt dem Unternehmer hierbei die Wahl. Auf einen externen Gefahrgut- bzw. Gefahrstoffbeauftragten greifen vor allem kleine bis mittlere Unternehmen zurück. Dies liegt daran, dass der externe Dienstleister hier meist deutlich wirtschaftlicher ist. Zudem überlassen Sie die Aufgabe dann den Experten und können sich sicher sein, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und die Dokumentationspflichten professionell umgesetzt werden.

Gefahrstoffe: Stäube und Fasern wie Asbest, Holz- und Gipsstaub sowie Mineralwolle.

Stäube und Fasern wie Asbest, Holz- und Gipsstaub sowie Mineralwolle können bei Einatmung oder Einnahme zu gesundheitlichen Problemen führen.

Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das aufgrund seiner Hitzebeständigkeit und seiner Fähigkeit, elektrischen Strom zu isolieren, weit verbreitet in der Bauindustrie eingesetzt wurde. Es wurde jedoch festgestellt, dass Asbestfasern bei Einatmung zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Lungenkrebs, Mesotheliom und Asbestose führen können.

Holz- und Gipsstaub sind Feinstaubpartikel, die bei der Verarbeitung von Holz und Gips entstehen. Einatmen dieser Partikel kann zu Atemwegsreizungen, Allergien und Asthma führen.

Mineralwolle ist ein Dämmstoff, der aus mineralischen Fasern besteht und in der Bauindustrie weit verbreitet ist. Wenn Mineralwollestaub eingeatmet wird, kann er zu Atemwegsreizungen, Husten und Keuchen führen.

Um die Exposition gegenüber diesen Stäuben und Fasern zu minimieren, sollten entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören das Tragen von Atemschutzmasken, die Verwendung von speziellen Staubsaugern und die Vermeidung von unnötigem Kontakt mit diesen Stoffen. Es ist auch wichtig, die Vorschriften und Richtlinien für den Umgang mit diesen Gefahrstoffen zu befolgen und geeignete Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter und Personen, die mit diesen Stoffen arbeiten, anzubieten.

Gefahrstoffe: Metalle wie Blei, Quecksilber, Kadmium und Chrom.

Metalle wie Blei, Quecksilber, Kadmium und Chrom sind aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften potenziell gefährliche Stoffe, die eine Gesundheitsgefahr darstellen können, wenn sie in die Umwelt gelangen oder eingeatmet oder verschluckt werden.

Blei ist ein Schwermetall, das in vielen Industrien verwendet wird. Es kann durch Blei-Batterien, Farben, Druckgusslegierungen und andere Produkte freigesetzt werden. Bei langfristiger Exposition gegenüber Blei können neurologische und kognitive Beeinträchtigungen, Anämie und Nierenschäden auftreten.

Quecksilber ist ein flüssiges Metall, das in vielen elektronischen Geräten und Batterien verwendet wird. Es kann auch in die Umwelt gelangen, insbesondere in Flüssen und Seen, wo es von Fischen aufgenommen wird, die dann von Menschen verzehrt werden. Bei chronischer Exposition gegenüber Quecksilber können neurologische Störungen, Hautveränderungen und Nierenschäden auftreten.

Kadmium ist ein Metall, das in vielen Batterien, Pigmenten, Legierungen und Kunststoffen verwendet wird. Es kann auch in Tabakrauch gefunden werden. Chronische Exposition gegenüber Kadmium kann zu Nierenschäden, Knochenbrüchen und Krebs führen.

Chrom ist ein Metall, das in vielen Produkten verwendet wird, einschließlich Rostschutzmitteln und Pigmenten. Es gibt verschiedene Formen von Chrom, von denen einige als krebserregend eingestuft werden. Chronische Exposition gegenüber Chrom kann zu Lungenkrebs, Asthma und Hautveränderungen führen.

Um die Exposition gegenüber diesen Metallen zu minimieren, sollten entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. das Tragen von Schutzausrüstung wie Handschuhen und Atemschutzmasken, das Einrichten von Belüftungssystemen in Arbeitsbereichen, die mit diesen Stoffen in Kontakt kommen, und die Befolgung von Vorschriften und Sicherheitsstandards für die Handhabung und Entsorgung dieser gefährlichen Stoffe.

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Rufen Sie uns heute an.

Unsere Gefahrstoffbeauftragten stehen Ihnen zur Verfügung.

Radioaktive Stoffe wie Uran, Plutonium und Strontium.

Radioaktive Stoffe wie Uran, Plutonium und Strontium sind gefährliche chemische Elemente, die in verschiedenen industriellen Prozessen verwendet werden können. Diese Stoffe sind bekannt für ihre hohe Radioaktivität und können bei Einnahme, Einatmen oder Berührung schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen.

Uran ist ein radioaktives Schwermetall, das in der Atomenergieindustrie zur Erzeugung von Kernenergie eingesetzt wird. Es kommt in der Natur vor und wird oft als Erz abgebaut. Bei der Zerfallsreaktion von Uran entsteht radioaktives Radon, das bei langfristiger Exposition zu Lungenkrebs führen kann. Eine akute Strahlenexposition durch Uran kann schwere Verbrennungen, innere Verletzungen und sogar den Tod verursachen.

Plutonium ist ein radioaktives Element, das in Kernreaktoren und Atomwaffen verwendet wird. Es ist sehr giftig und kann durch Einnahme, Einatmen oder Berührung in den Körper gelangen. Plutonium wird im Körper oft in den Knochen und Leber abgelagert und kann zu Krebs und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Eine akute Strahlenexposition durch Plutonium kann tödlich sein.

Strontium ist ein radioaktives Metall, das in vielen verschiedenen Formen vorkommt, darunter Strontium-90, das in Kernreaktoren und Atombomben verwendet wird. Es kann durch Einnahme, Einatmen oder Berührung in den Körper gelangen und sich in den Knochen und Zähnen ablagern. Dies kann zu Knochenkrebs, Leukämie und anderen gesundheitlichen Problemen führen. Eine akute Strahlenexposition durch Strontium kann ebenfalls tödlich sein.

Insgesamt sollten diese radioaktiven Stoffe mit Vorsicht gehandhabt werden, um ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu minimieren. Es ist wichtig, bei der Verwendung dieser Stoffe die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung zu tragen, um eine Strahlenbelastung zu vermeiden.

Wir sind Ihr Fachunternehmen rund um das Thema Gefahrstoffe.

Unser Unternehmen ist Ihr zuverlässiger Partner für alle Fragen rund um Gefahrstoffe in Deutschland. Wir bieten Unternehmen in allen Branchen umfassende Beratungen und Schulungen, um sicherzustellen, dass sie in allen Bereichen der Gefahrstoffregulierung sicher und effektiv arbeiten.

Unsere Experten verfügen über umfangreiche Erfahrung und Kenntnisse in allen Aspekten der Gefahrstoffregulierung und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter Beratungen, Schulungen und den Service als externer Gefahrstoffbeauftragter.

Unser Schulungsprogramm umfasst alles, was Sie benötigen, um Ihre Mitarbeiter auf den Umgang mit Gefahrstoffen vorzubereiten. Wir bieten sowohl individuelle als auch Gruppenschulungen an, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Schulungen sind praxisorientiert und vermitteln Ihren Mitarbeitern das nötige Wissen, um sicher und effektiv mit Gefahrstoffen umzugehen.

Unser Service als externer Gefahrstoffbeauftragter bietet Ihnen die Möglichkeit, einen spezialisierten Experten zu engagieren, der Ihre Geschäftsabläufe in Bezug auf Gefahrstoffe überwacht und Ihnen bei der Entwicklung und Implementierung von Sicherheits- und Umweltprogrammen unterstützt. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsabläufe allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Mitarbeiter sicher und effektiv arbeiten können.

Wir sind stolz darauf, ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner für Unternehmen in ganz Deutschland zu sein, wenn es um Fragen rund um Gefahrstoffe geht. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Geschäftsabläufe sicherer und effektiver zu gestalten.

5 Anfragen in den letzten 12 Stunden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Mit 123Ingenieure wird Ihr Projekt zum Erfolg. Vertrauen Sie den Experten und lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir unterstützen Sie vollumfänglich und unabhängig. Egal wie groß Ihr Projekt ist und in welchem schönen Teil Deutschlands Sie uns brauchen. Wir sind schnell, flexibel & preiswert. Wir übernehmen das uns freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Ihre Anfrage ist kostenlos & unverbindlich

  • Werktags antworten wir in den nächsten 3h

  • Wir erstellen Ihnen direkt ein maßgeschneidertes Angebot

  • Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

  • Wir sind in ganz Deutschland für Sie unterwegs

GESCHÄFTSZEITEN

Geöffnet
Mo.- Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
Sa. 08.00 – 12:30 Uhr

Geschlossen
So., sowie an Feiertagen

ANSCHRIFT

123 Ingenieure
Liemer Weg 68
32657 Lemgo

SOCIAL MEDIA