DAS 123HINWEISGEBERSYSTEM.

> Meldestelle + Fallberatung

WIR ÜBERNEHMEN ALLES.

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Recht und Technik aus einer Hand.

Jan Niklas Duell

„Das durch unsere Kooperationsanwälte und hauseigenen Ingenieure entwickelte Hinweisgebersystem bietet Unternehmen, Behörden und Organisationen eine sichere Möglichkeit, unethisches Verhalten anonym zu melden, aufzudecken und zu verfolgen. Wir bieten Recht und Technik aus einer Hand und sorgen für Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg“

> JAN NIKLAS DUELL

Experte Hinweisgebersystem, 123ingenieure GmbH

Im Überblick.

  • 360° Compliance

  • Recht und Technik aus einer Hand
  • Rechtskonform, anonym und sicher

  • Risiko-Management
  • Festpreise zur sicheren Budgetplanung

  • Neutrale Instanz schafft Vertrauen

  • Deutschlandweiter Service

Hinweisgeberschutz erklärt.

> die günstigste Hinweisgeber Komplettlösung Deutschlands.

EU-Whistleblower-Richtlinie

DSGVO konform

Nationale Hinweisgeberschutzgesetze

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Für Unternehmen jeder Branche

Behörden, Kommunen & Städte

100% rechtssicher

keine versteckten Zusatzkosten

Für 50 bis 10.000 Beschäftigte

In 75+ Sprachen

Anfrage stellen, top Angebot erhalten und clever outsourcen.

Ab nur 1,65€/ Mitarbeiter & Monat.

Jetzt kostenfreien Testmonat beginnen!

Ein Hinweisgebersystem stellt einen spezialisierten Kanal dar, über den mögliche oder festgestellte Rechtsverletzungen vertrauensvoll an eine zuständige Stelle gemeldet werden können. Hierbei können sowohl interne Stellen als auch externe Einheiten als Empfänger dieser Informationen dienen.

Das Hauptziel dieses Systems ist es, der Unternehmensführung Werkzeuge an die Hand zu geben, um den berichteten Sachverhalt zu untersuchen, auf erkannte Verstöße angemessen zu reagieren und die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Vorfälle zu reduzieren. Auf diese Weise leistet das Hinweisgebersystem einen wertvollen Beitrag zur internen Qualitätsverbesserung. Extern hilft es dabei, mögliche rechtliche Konsequenzen und Schäden am Unternehmensimage zu vermeiden. Zusätzlich hat es eine präventive Wirkung, da das Bewusstsein einer möglichen Meldung das Risiko von Verfehlungen reduziert.

Jedoch ist es für die Effizienz des Hinweisgebersystems nicht ausreichend, Mitarbeitern nur die Option zur Meldung von Verstößen zu bieten. Die Bestimmungen innerhalb des Systems sollten Mitarbeiter aktiv zur Meldung anregen und sie in Fällen von klaren oder gravierenden Verstößen möglicherweise sogar dazu verpflichten.

Die EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken, verlangt die Implementierung von Hinweisgebersystemen in Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors, die über mehr als 50 Mitarbeiter verfügen. Die Umsetzung dieser EU-Vorgabe in das nationale Recht der Mitgliedsländer muss bis zum 17. Dezember 2021 – 2023 erfolgen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit 50 – 250 Mitarbeitern müssen das Hinweisgeberschutzgesetz bis zum 17.12.2023 umsetzen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen über 250 Mitarbeiter mussten die EU-Richtlinie bereits ab dem 02.07.2023 erfüllen.

  1. Hinweisgeber beobachten ein rechtswidriges Handeln: Ein Mitarbeiter nimmt einen Vorfall wahr, der gegen geltende Rechtsnormen verstößt. Selbst bei Unsicherheit, ob ein Vorfall gemeldet werden sollte, sollte der Mitarbeiter nicht zögern. Juristische Fachleute werden die Situation überprüfen und können sicherstellen, dass Fehlverhalten in jedem Fall vermieden wird.
  2. Einreichung über das digitale Meldesystem: Über das Hinweisgebersystem kann ein Whistleblower Meldungen sicher und diskret von jedem Gerät mit Internetzugang einreichen. Auch ein einfacher Telefonanruf ist möglich. Der Hinweisgeber kann selbst entscheiden, ob er seine Identität preisgeben möchte. Relevante zusätzliche Daten – wie Fotos, Dateien oder Skizzen – können beigefügt werden, wobei darauf zu achten ist, dass Metadaten entfernt werden.
  3. Überprüfung und Dialog: Bei Eingang einer Meldung wird automatisch der zuständige Ansprechpartner oder die Vertrauensperson benachrichtigt. Meist können digitale Meldesysteme sowohl schriftliche als auch mündliche Informationen verarbeiten. Hierbei wandelt das System Sprachinformationen in Textform um. Wenn Hinweisgeber und Verantwortlicher zeitgleich online sind, ermöglichen fortschrittliche Systeme eine Echtzeit-Kommunikation. Das erlaubt dem Unternehmensvertreter anonym mit dem Whistleblower in Kontakt zu treten und eventuelle Rückfragen zu stellen.
  4. Folgen der Meldung: Nach der Auswertung und Konsultation mit juristischen Beratern werden mögliche Maßnahmen abgewogen. Die Aufarbeitung des Vorfalls kann intern oder durch rechtliche Schritte erfolgen.
  5. Nachbereitung: Die Nachverfolgung ist ein wesentlicher Bestandteil des Hinweisgeber Meldesystems. Nach einer bestimmten Zeitspanne wird überprüft, ob der Vorfall abschließend geklärt wurde und ob jegliche Unstimmigkeiten behoben sind.

Das 123 Hinweisgebersystem hat gegenüber den Marktbegleitern einige Vorteile, welche wir Ihnen im folgenden näher erläutern möchten:

Günstige Pauschalpreise

Bei uns zahlen Sie einen monatlichen Festpreis, der all unsere Leistungen inkludiert. Sie profitieren von einer sicheren Budgetplanung zu jeder Zeit. Keine versteckten kosten, keine Zusatzkosten. Dies wird möglich, da wir eine Vielzahl an Unternehmen und Behörden betreuen. Das System ist aus der Versicherungsbranche bekannt. Sollte es zu ernsthaften Meldungen über Missstände kommen, gehen wir diesen schnell, gründlich und rechtssicher nach und gehen gemeinsam mit Ihnen gegen die Verstöße vor.

Juristische Beratung

Mit dem Pauschalpreis ist die juristische Fallbewertung durch unsere Kooperationsanwälte bereits abgedeckt. Das bedeutet, dass eingehende Hinweise ohne Mehrkosten für Sie aufwändig juristisch geprüft und eingestuft werden. Sie erhalten die juristische Einschätzung anschließend als Fallbericht in einem persönlichen, fallbezogenen Gespräch durch einen unserer Hinweisgeberschutz-Beauftragten.

Die 123 Hinweisgebersoftware

Die 123 Hinweisgebersoftware ist eine vollumfängliche, hoch sichere und ausgereifte Software, die speziell für die Hinweisgeber Meldestelle programmiert und entwickelt wurde. Das System ist unabhängig, sicher und wird ausschließlich auf deutschen Servern betrieben. Die Software erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und agiert unabhängig von Ihren internen Systemen. Aus diesem Grund ist die Einrichtung auch schnell, unkompliziert und Ihre Mitarbeit ist zu keiner Zeit nötig. Unsere IT Experten richten das System eigenständig für Sie ein und schalten Ihnen den Zugang frei.

Leitung der Meldestelle

Wir bieten Ihnen neben der Hinweisgebersoftware auch die Leitung der Meldestelle. Diese übernehmen bei uns ausschließlich qualifizierte und ausgebildete Hinweisgeberschutz-Beauftragte. Wir nehmen Ihnen somit den gesamten Prozess von A-Z ab und garantieren die Rechtskonformität zu jeder Zeit. Als externer Hinweisgeberschutz Dienstleister agieren wir unabhängig und sorgen dafür, dass Missstände frühzeitig aufgedeckt werden.

Ihr Nutzen im Überblick.

Risiko-Management

Durch die frühzeitige Erkennung und Meldung von rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken können potenzielle Gefahren rechtzeitig abgewendet werden.

Recht & Technik
aus einer Hand

Unser entwickeltes digitales Hinweisgeber-System bietet die Komplettlösung von der Meldeannahme, über die juristische Fallberatung bis zur Bereinigung.

Unser System schafft Vertrauen

Alle Hinweise erreichen ausschließlich unsere zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertrauensmitartbeiter. Die Anonymität ist zu jeder Zeit gewährleistet.

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Für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Jährlich entstehen Unternehmen durch unethisches Verhalten hohe Kosten, sei es durch Strafzahlungen, Beeinträchtigungen der Reputation oder wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe.

Im Bewusstsein dieser Risiken haben zahlreiche Unternehmen eine interne Meldestelle eingerichtet und bereits vor dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz erkannt, dass es von Vorteil ist, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben ein von einem Hinweisgebersoftware Anbieter eingerichtetes Hinweisgebersystem zu nutzen, welches von einem Hinweisgeberschutz-Beauftragten geführt wird, der über die Fachkunde §15 (2) HinSchG verfügt. Die 123 Ingenieure GmbH ist Whistleblower Software Anbieter und bietet Ihnen bei der Umsetzung vom Hinweisgeberschutzgesetz eine All-in-One Lösung.

Recht und Technik aus einer Hand.

Als Hinweisgebersystem Anbieter in Deutschland haben wir mit unseren Kooperationsanwälten und hauseigenen Ingenieuren eine Whistleblower Software entwickelt, die die Entgegennahme von internen Meldungen, die juristische Fallbearbeitung und das Reporting digital abbildet. Es handelt sich um eine vollwertige interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Auf diese Weise bieten wir bei 123ingenieure unseren Kunden aus Unternehmen, Behörden, Kommunen und Verbänden eine umfassende Lösung an, die keine Implementierung beim Kunden oder eigene Server erfordert.

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Neutrale Instanz.

Vertrauens- und Ombudspersonen

Unsere fachkundigen Compliance-Spezialisten agieren als unabhängige Whistleblower-Beauftragte und Ombudspersonen für Unternehmen verschiedener Branchen, sowohl national als auch international.

In dieser Funktion nehmen sie vertrauliche Meldungen von Whistleblowern entgegen und stellen sicher, dass die Informationen vertraulich behandelt werden. Wenn gewünscht, wird die Anonymität der Mitarbeiter gewahrt. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Hinweise ernst genommen werden und im Unternehmen eine Veränderung bewirken.

Durch diese Vertrauenskultur können Unternehmen frühzeitig über Regelverstöße informiert werden und gezielt Risiken managen sowie wirtschaftliche Schäden vermeiden. Die Zusammenarbeit mit unseren Compliance-Spezialisten ermöglicht es Unternehmen, von einer internen Meldestelle zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu profitieren.

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Ihre Vorteile im Überblick.

Konformität mit EU-Whistleblower-Richtlinie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz.

Unser System verschlüsselt die Daten, sodass zu keiner Zeit Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers möglich ist.

Unser Hinweisgebersystem genügt überdurchschnittlichen Anforderungen an Datensicherheit, u.a. durch Serverhosting in Deutschland. DSGVO und HinSchG Konform.

Rechtliche Grundlagen.

Lieferkettengesetz.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem einrichten, welches es ermöglicht, Missstände in der gesamten Lieferkette zu melden.

Diese gesetzliche Verpflichtung zielt darauf ab, Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung zu verpflichten und sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen Menschenrechte, Arbeits- oder Umweltstandards innerhalb der Lieferkette auftreten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass weitere branchenspezifische Vorschriften zur Einführung eines Hinweisgebersystems verpflichten können. Daher sollten Unternehmen regelmäßig prüfen, ob sie den Anforderungen entsprechend ausgestattet sind, um Verstöße zu vermeiden und die Einhaltung von Standards sicherzustellen.

EU-Whistleblower-Richtlinie.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind alle Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie alle Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem als interne Meldestelle einzurichten.

Diese interne Meldestelle kann von einem Dritten geführt werden und soll es den Mitarbeitern ermöglichen, mögliche Missstände innerhalb des Unternehmens sicher und vertraulich zu melden. Auf diese Weise können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden für das Unternehmen, die Belegschaft oder die Öffentlichkeit zu vermeiden.

Die Einrichtung der internen Meldestelle ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine wichtige Maßnahme, um eine Kultur der Integrität und Transparenz im Unternehmen zu fördern und das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken.

Die Hälfte der Hinweise offenbart unethisches Verhalten. In Deutschland führen etwa 31 Prozent der Hinweise zu finanziellen Schäden von 10.000 bis 100.000 EUR, während 27 Prozent sogar Schäden von über 100.000 EUR bis hin zur Million aufdecken.

Quelle: Whistleblowing Report 2021, FH Graubünden Verlag, Chur 2021

Die Hälfte der Hinweise offenbart unethisches Verhalten. In Deutschland führen etwa 31 Prozent der Hinweise zu finanziellen Schäden von 10.000 bis 100.000 EUR, während 27 Prozent sogar Schäden von über 100.000 EUR bis hin zur Million aufdecken.

Quelle: Whistleblowing Report 2021, FH Graubünden Verlag, Chur 2021

Unsere Leistung im Überblick.

24/7 Hinweisgebermeldestelle

Alle Hinweise über unsere Hinweisgebermeldestelle gehen direkt bei uns ein.

Permanente Erreichbarkeit

Hinweisgeber haben mehrer Möglichkeiten, wie Telefon, E-Mail, Web-Formular, per Post oder Fax

Gesetzliche Reaktionszeit

Unser Hinweisgebersystem stellt die Einhaltung der gesetzlichen Reaktionsfristen sicher.

Juristische Ersteinschätzung

Alle eingehenden Hinweise werden von unseren Compliance-Experten geprüft und eingeordnet.

Handlungsempfehlungen & Beratung

Auf Wunsch erarbeiten wir Handlungsempfehlungen und stellen interne Untersuchungen an.

Maßgeschneidertes Reporting

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es uns, Ihnen detaillierte statistische Auswertungen zu erzeugen.

Datenhoheit

Hinweisbezogene Daten werden ausschließlich in unserem Unternehmen und auf deutschen Servern verarbeitet.

Lieferkette

Das Sytstem kann entlang der gesamten Lieferkette eingesetzt werden. Es wurde so entwickelt, dass alle relevanten Inhalte erfasst und verarbeitet werden.

360° Compliance

Unsere Dienstleistungen sind vollumfänglich und fachsbereichübergreifend. Zudem sind wir international für Sie tätig.

Der Ablauf im Überblick.

Meldung einreichen
Die Kontaktaufnahme ist über diverse Kanäle möglich (per E-Mail, per Kontaktformular, per Brief, persönlich, telefonisch, per Fax).

Bestätigung des Eingangs
Nach jeder Meldung erhält der Absender automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Eingangsbestätigung.

Juristische Einschätzung
Unsere Compliance Experten ordnen den Vorfall rechtlich ein und klären bei Bedarf offene Fragen in Zusammenarbeit mit dem Hinweisgeber.

Risikoanalyse und Handlungsempfehlung
Nachdem alle nötigen Informationen vorliegen, prüfen wir intern ob ein Comliance-Verstoß vorliegt.

Meldung an unseren Mandanten
Sie erhalten einen ausgearbeiteten Informationsbericht mit einer ersten Einschätzung und Hinweisen zu etwaig erforderlichen Maßnahmen.

hinweisgeber prozess

Aktiv unter anderem in:

  • Hinweisgebersystem Duisburg

  • Hinweisgebersystem Wuppertal

  • Hinweisgebersystem Karlsruhe

  • Hinweisgebersystem Aachen

  • Hinweisgebersystem Gelsenkirchen

  • Hinweisgebersystem Osnabrück

  • Hinweisgebersystem Hamm

  • Hinweisgebersystem Bad Driburg

  • Hinweisgebersystem Halle (Saale)

  • Hinweisgebersystem Chemnitz

  • Hinweisgebersystem Magdeburg

  • Hinweisgebersystem Freiburg im Breisgau

  • Hinweisgebersystem Krefeld

  • Hinweisgebersystem Trier

  • Hinweisgebersystem Salzgitter

  • Hinweisgebersystem Kaiserslautern

  • Hinweisgebersystem Hanau

  • Hinweisgebersystem Schwerin
  • Hinweisgebersystem Flensburg

  • Hinweisgebersystem Zwickau

  • Hinweisgebersystem Velbert

  • Hinweisgebersystem Rheine

  • Hinweisgebersystem Marburg
  • Hinweisgebersystem Lüneburg
  • Hinweisgebersystem Bocholt
  • Hinweisgebersystem Celle
  • Hinweisgebersystem Kempten
  • Hinweisgebersystem Herten

  • Hinweisgebersystem Wesel

  • Hinweisgebersystem Euskirchen

  • Hinweisgebersystem Göttingen

  • Hinweisgebersystem Koblenz

  • Hinweisgebersystem Bottrop

  • Hinweisgebersystem Wolfsburg

  • Hinweisgebersystem Heilbronn

  • Hinweisgebersystem Ingolstadt

  • Hinweisgebersystem Würzburg

  • Hinweisgebersystem Ulm

  • Hinweisgebersystem Fürth

  • Hinweisgebersystem Mainz

  • Hinweisgebersystem Neuss

  • Hinweisgebersystem Lübeck

  • Hinweisgebersystem Erfurt

  • Hinweisgebersystem Kassel

  • Hinweisgebersystem Hagen

  • Hinweisgebersystem Mülheim an der Ruhr

  • Hinweisgebersystem Potsdam

  • Hinweisgebersystem Heidelberg

  • Hinweisgebersystem Ludwigshafen am Rhein

  • Hinweisgebersystem Jena

  • Hinweisgebersystem Witten

  • Hinweisgebersystem Tübingen

  • Hinweisgebersystem Ratingen

  • Hinweisgebersystem Lünen

  • Hinweisgebersystem Konstanz

  • Hinweisgebersystem Gladbeck

  • Hinweisgebersystem Wilhelmshaven
  • Hinweisgebersystem Dorsten
  • Hinweisgebersystem Fulda

  • Hinweisgebersystem Aalen

  • Hinweisgebersystem Lippstadt

  • Hinweisgebersystem Bergheim

  • Hinweisgebersystem Hürth
  • Hinweisgebersystem Göppingen

  • Hinweisgebersystem Regensburg

  • Hinweisgebersystem Solingen

  • Hinweisgebersystem Herne

  • Hinweisgebersystem Darmstadt

  • Hinweisgebersystem Leverkusen

  • Hinweisgebersystem Oldenburg

  • Hinweisgebersystem Saarbrücken

  • Hinweisgebersystem Rostock

  • Hinweisgebersystem Oberhausen

  • Hinweisgebersystem Lemgo

  • Hinweisgebersystem Hameln

  • Hinweisgebersystem Herford

  • Hinweisgebersystem Offenbach am Main

  • Hinweisgebersystem Pforzheim

  • Hinweisgebersystem Reutlingen

  • Hinweisgebersystem Erlangen
  • Hinweisgebersystem Bremerhaven

  • Hinweisgebersystem Remscheid

  • Hinweisgebersystem Esslingen am Neckar

  • Hinweisgebersystem Iserlohn

  • Hinweisgebersystem Worms

  • Hinweisgebersystem Marl

  • Hinweisgebersystem Minden
  • Hinweisgebersystem Norderstedt

  • Hinweisgebersystem Neumünster

  • Hinweisgebersystem Dessau-Roßlau

  • Hinweisgebersystem Detmold
  • Hinweisgebersystem Arnsberg
  • Hinweisgebersystem Landshut

  • Hinweisgebersystem Dinslaken

  • Hinweisgebersystem Weimar

  • Hinweisgebersystem Friedrichshafen

  • Hinweisgebersystem Unna

  • Hinweisgebersystem Frankfurt (Oder)

  • Hinweisgebersystem Görlitz

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Mo.- Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
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