Brandschutzbegehungen vor Ort.

Wir führen Brandschutzbegehungen bei ihnen im Unternehmen durch und sorgen für Rechtskonformität und mehr Sicherheit.

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Wie läuft eine Brandschutzbegehung ab?

Eine Brandschutzbegehung durch einen Brandschutzbeauftragten ist ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzmaßnahmen in einem Gebäude. Ziel dieser Begehung ist es, mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu treffen.

Zunächst führt der Brandschutzbeauftragte eine umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes durch. Hierbei werden unter anderem die Art der Nutzung, die Raumnutzungen, die vorhandenen Fluchtwege sowie die Anzahl und Art der vorhandenen Brandmelde- und Löschanlagen erfasst. Auch die Lage und Anordnung der Feuerlöscher und Brandschutztüren werden in die Begehung einbezogen.

Im Anschluss daran werden potenzielle Gefahrenquellen analysiert. Hierbei können zum Beispiel fehlende oder beschädigte Brandmelde- und Löschanlagen, unzureichende Brandlasten, fehlende oder blockierte Fluchtwege, ungesicherte elektrische Anlagen oder unzureichende Lagerung brennbarer Stoffe erkannt werden.

Sobald die potenziellen Gefahrenquellen identifiziert wurden, werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erarbeitet. Hierbei können technische Maßnahmen wie die Nachrüstung von Brandmelde- und Löschanlagen, organisatorische Maßnahmen wie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutz oder auch bauliche Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Fluchtwegen in Betracht gezogen werden.

Abschließend wird ein umfassender Bericht erstellt, der die Ergebnisse der Begehung, die identifizierten Gefahrenquellen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominimierung zusammenfasst. Dieser Bericht wird dem Gebäudeeigentümer oder -betreiber zur Verfügung gestellt und dient als Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Brandschutzbegehung durch einen Brandschutzbeauftragten ein wichtiger Baustein zur Minimierung von Brandrisiken in einem Gebäude ist. Durch eine systematische Analyse und Bewertung der potenziellen Gefahrenquellen sowie die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen kann ein hoher Standard im Brandschutz erreicht werden, der die Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen gewährleistet.

Welche Brandlasten haben Immobilien?

Die Brandlast von Immobilien ist ein wichtiger Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes. Sie beschreibt die Menge an brennbaren Materialien, die in einem Gebäude vorhanden sind und im Falle eines Brandes zur Entstehung und Ausbreitung von Feuer beitragen können. Je höher die Brandlast ist, desto schneller kann sich ein Feuer ausbreiten und desto größer sind die Gefahren für Personen und Sachwerte.

Die Brandlast wird durch die Menge und Art der brennbaren Materialien bestimmt, die sich in einem Gebäude befinden. Hierzu gehören beispielsweise Möbel, Teppiche, Vorhänge, Papier oder auch Verpackungsmaterialien. Auch bauliche Elemente wie Holzbalken, Dämmstoffe oder Deckenplatten können zur Brandlast beitragen. Die Brandlast wird in Kilogramm pro Quadratmeter (kg/m²) oder in Kilogramm pro Kubikmeter (kg/m³) angegeben.

Um die Brandlast zu berechnen, müssen sämtliche brennbaren Materialien im Gebäude erfasst und ihre spezifischen Brennwerte ermittelt werden. Der Brennwert beschreibt die Menge an Energie, die bei der Verbrennung eines Materials freigesetzt wird. Je höher der Brennwert ist, desto höher ist auch die Brandlast.

Die Brandlast hat einen direkten Einfluss auf die Wahl der geeigneten Brandschutzmaßnahmen. Um die Brandlast zu reduzieren, können beispielsweise bauliche Maßnahmen wie die Verwendung von nicht brennbaren Materialien oder die Anbringung von Brandwänden ergriffen werden. Auch eine regelmäßige Entsorgung von brennbarem Abfall und eine Vermeidung von Lagerung brennbarer Materialien in Fluren oder Treppenhäusern können zur Reduzierung der Brandlast beitragen.

Eine zu hohe Brandlast kann nicht nur zu einer schnelleren Ausbreitung von Feuer führen, sondern auch die Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkleranlagen oder Feuerlöschern beeinträchtigen. Es ist daher von großer Bedeutung, die Brandlast in einem Gebäude regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast zu ergreifen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Brandlast von Immobilien ein wichtiger Faktor im vorbeugenden Brandschutz ist. Sie beschreibt die Menge an brennbaren Materialien, die sich in einem Gebäude befinden und im Falle eines Brandes zur Entstehung und Ausbreitung von Feuer beitragen können. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Reduzierung der Brandlast kann dazu beitragen, die Gefahren durch Brände zu minimieren und Personen und Sachwerte zu schützen.

Kosten der Brandschutzbegehung.

TRANSPARENT & FAIR

Economy Paket

1.390€ / Begehung

  • Kontrolle der Dokumentation

  • 1 Begehung vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • inkl. Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen und Alarmeinrichtungen

  • 1 Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter

  • Inkl. 2h persönlicher Fachberatung im Bereich Brandschutz
  • 1 Schulung zur Befähigung der selbstständigen Durchführung der Brandschutzbegehung
  • inkl. Bereitstellung einer Vorlage zur Brandschutzbegehung
  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

*Preise zzgl. Umsatzsteuer

TRANSPARENT & FAIR

Premium Paket

1.790€ / Begehung

  • Kontrolle der Dokumentation

  • 1 Begehung vor Ort im Unternehmen

  • Erstellung des Begehungsprotokolls

  • inkl. Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen und Alarmeinrichtungen

  • 1 Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter

  • Inkl. 2h persönlicher Fachberatung im Bereich Brandschutz

  • 1 Schulung zur Befähigung der selbstständigen Durchführung der Brandschutzbegehung

  • inkl. Bereitstellung einer Vorlage zur Brandschutzbegehung

  • Inkl. aller Fahrt- sowie Spesenkosten

*Preise zzgl. Umsatzsteuer

Welche normen regeln die Brandschutzbegehung in Deutschland?

In Deutschland gibt es verschiedene Normen und Vorschriften, die die Brandschutzbegehung regeln. Hier sind einige der wichtigsten Normen und Vorschriften:

  1. DIN 14675: Die DIN 14675 regelt die Planung, Projektierung, Installation und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und umfasst auch Anforderungen an eine regelmäßige Brandschutzbegehung.
  2. VdS-Richtlinie 3602: Die VdS-Richtlinie 3602 beschreibt die Durchführung von Brandschutzbegehungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Diese Richtlinie enthält auch eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die bei einer Brandschutzbegehung berücksichtigt werden sollten.
  3. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ gibt Empfehlungen und Anforderungen für den Brandschutz in Arbeitsstätten.
  4. Landesbauordnungen (LBO): Die Landesbauordnungen legen in den einzelnen Bundesländern Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden und Betrieben fest.
  5. Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Die UVV „Feuerwehren“ enthält Anforderungen für die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Feuerwehren.

Es ist wichtig, dass bei der Durchführung einer Brandschutzbegehung alle relevanten Normen und Vorschriften beachtet werden, um ein umfassendes und rechtlich sicheres Ergebnis zu erzielen. Die geschulten Brandschutzbeauftragten von 123ingenieure verfügen über die nötigen Kenntnisse und führen die vorgeschriebenen Brandschutzbegehungen deutschlandweit durch.

Zusammenfassung der VdS-Richtlinie 3602.

Die VdS-Richtlinie 3602 ist eine Norm, die die Durchführung von Brandschutzbegehungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen beschreibt. Die Richtlinie gibt Anweisungen zur Planung und Durchführung der Begehung sowie zur Dokumentation und Nachbereitung der Ergebnisse.

Die VdS-Richtlinie 3602 enthält auch eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die bei einer Brandschutzbegehung berücksichtigt werden sollten. Die Checkliste umfasst die Überprüfung von baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. Brandmeldeanlagen, Löschsysteme und Fluchtwege, sowie die Überprüfung organisatorischer Maßnahmen wie die Schulung der Mitarbeiter und die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen.

Die VdS-Richtlinie 3602 betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Feuerwehr. Sie gibt Empfehlungen für die Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Parteien.

Die Einhaltung der VdS-Richtlinie 3602 kann dazu beitragen, die Brandsicherheit von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu erhöhen und die Schäden bei einem Brandfall zu minimieren.

Unsere Brandschutzbeauftragten und Sachverständigen verfügen über die nötige Qualifikation um die Brandschutzbegehungen vor Ort bei Ihnen durchzuführen. Wir bieten Ihnen preiswerte Komplettlösungen.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

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ÜBERNAHME DER BETREUUNG

In enger Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir sicher, dass im laufenden Betrieb alle Vorschriften eingehalten werden. Wir sorgen somit für Rechtskonformität zu fairen Konditionen. Profitieren Sie durch unsere Erfahrung und Expertise.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

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DOKUMENTATION

Wir nehmen Ihnen die Dokumentationspflichten ab. Zudem erstellen wir aktuelle Betriebsanweisungen, Schulungsformulare & Co und übernehmen die Archivierung.

Die DIN 14675 – 123ingenieure fasst zusammen.

Die DIN 14675 ist eine Norm, die sich mit der Planung, Projektierung, Installation und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen befasst. Die Norm definiert die Mindestanforderungen an Brandmeldeanlagen und gibt Empfehlungen für die Auswahl der geeigneten Brandmeldeanlage.

Die DIN 14675 gilt für alle Arten von Gebäuden und Anlagen, in denen eine Brandgefahr besteht. Dazu zählen unter anderem Bürogebäude, Industrieanlagen, öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser sowie Verkehrsanlagen wie Tunnel und Parkhäuser.

Die Norm definiert die unterschiedlichen Arten von Brandmeldeanlagen und beschreibt ihre Eigenschaften und Anwendungsgebiete. Die Brandmeldeanlagen werden in vier Kategorien unterteilt: Kleinanlagen, mittlere Anlagen, Großanlagen und Sonderanlagen. Die Auswahl der geeigneten Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Gebäudes, der Art der Nutzung und der Brandgefährdung.

Die DIN 14675 definiert auch die Anforderungen an die Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen. Dazu gehören unter anderem die Auswahl der Brandmelder und der Alarmierungseinrichtungen sowie die Festlegung der Alarmierungsklassen und -stufen. Die Norm gibt auch Empfehlungen für die Durchführung von Risikoanalysen und die Erstellung von Feuerwehrplänen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der DIN 14675 ist die regelmäßige Instandhaltung und Wartung von Brandmeldeanlagen. Die Norm definiert die Anforderungen an die Wartung und Inspektion der Anlagen sowie die Durchführung von Tests und Übungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die DIN 14675 eine wichtige Norm für die Planung, Projektierung, Installation und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen ist. Die Einhaltung dieser Norm kann dazu beitragen, die Sicherheit von Gebäuden und Anlagen zu erhöhen und im Falle eines Brandes schnelle und effektive Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben und zur Begrenzung des Schadens zu ermöglichen.

Berücksichtigung der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bei der Brandschutzbegehung: Die ASR A2.2.

ie Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben in Deutschland Empfehlungen und Anforderungen für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Arbeitsstätten. Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beschreibt dabei speziell den Brandschutz in Arbeitsstätten und gibt Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die ASR A2.2 gilt für alle Arbeitsstätten in Deutschland und definiert die Anforderungen an die Brandschutzmaßnahmen, die von den Arbeitgebern umgesetzt werden müssen. Die ASR A2.2 beschreibt dabei sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen, die zur Vermeidung und Bekämpfung von Bränden beitragen.

Zu den organisatorischen Maßnahmen gehört unter anderem die Erstellung von Brandschutzplänen und Alarm- und Räumungsplänen, die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und Notausgängen sowie die Durchführung von regelmäßigen Brandschutzübungen.

Die technischen Maßnahmen beziehen sich auf die Auswahl und Installation von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen sowie die Bereitstellung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen. Hierbei müssen die Anforderungen der ASR A2.2 berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Art und Anzahl der Feuerlöscher oder die Standorte der Brandmeldeanlagen.

Die ASR A2.2 gibt auch Empfehlungen für die Ermittlung der Brandgefährdung und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, um gezielt Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes ergreifen zu können.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Anforderungen der ASR A2.2 in ihrer Arbeitsstätte umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und im Falle eines Brandes schnelle und effektive Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben und zur Begrenzung des Schadens zu ermöglichen.

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