Das Lieferketten-gesetz.

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Das Lieferkettengesetz erklärt.

Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz ist ein rechtlicher Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt entlang ihrer globalen Lieferketten sicherzustellen. Die Realität zeigt, dass bei der Herstellung von Waren oft grundlegende Menschenrechte, wie das Verbot von Kinderarbeit, missachtet werden, um Kosten zu sparen.

Lange Zeit war es schwierig, Unternehmen für derartiges Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Das Lieferkettengesetz kann jedoch dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und verpflichtet werden, menschenrechtliche Standards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland ist ein solches Gesetz, das am 16. Juli 2021 erlassen wurde und überwiegend zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Es setzt Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferkette und umfasst sowohl direkte als auch indirekte Zulieferer. Unternehmen müssen nun ihre Lieferkette systematisch überwachen und Risiken identifizieren, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu vermeiden.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob ein Lieferkettengesetz tatsächlich die Einhaltung der Menschenrechte und das Verbot von Kinderarbeit entlang der Lieferkette gewährleisten kann. Denn die Umsetzung und Durchsetzung der Regelungen können eine Herausforderung darstellen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferketten.

Was beinhaltet das deutsche Lieferkettengesetz?

Unternehmen in Deutschland werden durch das Lieferkettengesetz dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die Einhaltung der Menschenrechte sicherzustellen. Hierfür gibt es Sorgfaltspflichten, die in § 3 Abs. 1 LkSG definiert sind. Allerdings sind nicht alle Unternehmen von diesen Verpflichtungen betroffen. Erst ab 2023 müssen Unternehmen mit mindestens 3.000 Angestellten die Regelungen umsetzen, ab 2024 sind auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern betroffen.

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in den Lieferketten zu minimieren oder zu vermeiden und die Verletzung von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten zu beenden. Um dies zu erreichen, müssen Unternehmen verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen, wie z.B. ein Risikomanagement etablieren, regelmäßige Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen verankern und ein Beschwerdeverfahren einrichten.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten soll die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten gewährleisten oder verbessern. Es besteht jedoch keine Erfolgspflicht, sondern die Unternehmen müssen sich bemühen, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Die Sorgfaltspflichten differenzieren auch zwischen dem eigenen Geschäftsbereich, unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht, die nur greift, wenn konkrete Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette vorliegen.

Das Lieferkettengesetz bringt für Unternehmen einen Mehraufwand mit sich. Eine Lieferkettengesetz-Software kann dabei helfen, den gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentationspflicht gerecht zu werden.

Die Vor- und Nachteile vom Lieferkettengesetz.

Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Wahrung von Menschenrechten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Niedriglohnländern ein wichtiges Anliegen ist. Jede positive Veränderung, die das deutsche Lieferkettengesetz bewirkt, ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gibt es erheblichen Widerstand gegen das Gesetz und die beteiligten Politiker, insbesondere von Unternehmen und Wirtschaftslobbyisten, die negative Auswirkungen auf die Wirtschaft befürchten.

Einige Kritiker des Lieferkettengesetzes sind sogar unter seinen Befürwortern zu finden. Menschenrechtsgruppen bemängeln, dass das Gesetz durch die Einwände der Unternehmensverbände zu stark abgeschwächt wurde. Das Gesetz beschränkt sich beispielsweise nur auf direkte Zulieferer und Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind vorerst nicht betroffen. Auch der Umweltschutz wird nicht ausreichend berücksichtigt, da Umweltrisiken erst dann eine Rolle spielen, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Es ist unklar, ob das deutsche Lieferkettengesetz tatsächlich dazu beitragen wird, die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten, da es vor allem eine Kompromisslösung ist. Der europäische Entwurf eines Lieferkettengesetzes sieht jedoch deutlich strengere Regelungen vor, wie z.B. eine Ausweitung der Sorgfaltspflichten und eine Betroffenheit von Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Pläne umgesetzt werden und ob eine Überarbeitung des deutschen Lieferkettengesetzes notwendig sein wird.

Was Besagt das Lieferkettengesetz auf EU EBene?

Das neu beschlossene Gesetz sieht vor, dass alle Unternehmen innerhalb der EU für Menschen- oder Umweltrechtsverletzungen in ihren Wertschöpfungsketten verantwortlich gemacht werden können. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Einführung einer Sorgfaltspflicht für Unternehmen, die Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung eindämmen soll. Konkret müssen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht zur integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt analysieren sowie verhindern oder abschwächen. Zusätzlich sollen sie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen kontrollieren und öffentlich darüber sprechen. Ein Beschwerdeverfahren soll ebenfalls eingerichtet werden.

Dieses Gesetz stellt jedoch nicht nur neue Herausforderungen für Unternehmen dar, sondern ermöglicht auch gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz geht es weiter und ermöglicht eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, wenn sie gegen die geltenden Vorschriften verstoßen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Verantwortung der Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken zu erhöhen und somit Menschen- und Umweltrechtsverletzungen zu reduzieren.

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