Der 123 SiGeKo
Service.

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernehmen wir die Sicherheitskoordination auf Ihrer Baustelle. Von dem Einfamilienhaus bis zum Großprojekt überwachen wir sämtliche Gewerke, erstellen Protokolle und ordnen bei Bedarf Nachbesserungen an.

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Sigeko – basiswissen.

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist eine Fachkraft, die auf Baustellen für die Planung, Koordination und Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zuständig ist. Die Hauptaufgabe des SiGeKo besteht darin, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Personen, die auf einer Baustelle arbeiten, zu gewährleisten.

Seit 1998 regelt die Baustellenverordnung (BaustellV) die Bestellung des SiGeKoordinators.

Gemäß § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn auf der Baustelle Mitarbeiter verschiedener Arbeitgeber beschäftigt werden.

Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Funktion des SiGeKo selbst übernehmen, sofern er die erforderliche Qualifikation besitzt. Andernfalls muss er einen Koordinator bestellen, zum Beispiel einen externen Dienstleister.

Zusätzlich zur Bestellung des SiGeKo gibt es weitere Anforderungen gemäß der Baustellenverordnung, die während der Planungsphase des Bauprojekts erfüllt werden müssen.

Gemäß § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt werden und muss auch auf der Baustelle sichtbar ausgehängt werden.

Der SiGeKo wird in der Regel vom Bauherrn oder einem beauftragten Dritten bestellt. Die Bestellung des SiGeKo ist gesetzlich in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, durch die Baustellenverordnung oder ähnliche Vorschriften geregelt.

Die Aufgaben des SiGeKo umfassen unter anderem:

  1. SiGe-Plan: Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für die Baustelle. Der SiGe-Plan enthält Informationen über potenzielle Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Notfallpläne. Er dient als Leitfaden für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen während des Bauprojekts.

  2. Koordination: Der SiGeKo koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen am Bau beteiligten Arbeitgebern und sorgt für einen reibungslosen Informationsfluss. Er stellt sicher, dass alle Beteiligten über potenzielle Gefahren informiert sind und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

  3. Überwachung: Der SiGeKo überwacht die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften auf der Baustelle. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Kontrolle der Baustelleneinrichtungen, der persönlichen Schutzausrüstung und der Sicherheitsvorkehrungen.

  4. Beratung: Der SiGeKo berät den Bauherrn, die Bauleitung und die Mitarbeiter in Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Er gibt Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen und unterstützt bei der Lösung von sicherheitsrelevanten Problemen.

  5. Dokumentation: Der SiGeKo dokumentiert die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, erstellt Berichte über Sicherheitsvorfälle und führt erforderliche Unterlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Der SiGeKo spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen. Durch seine fachliche Expertise und Koordinationsfähigkeiten trägt er dazu bei, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und eine sichere Arbeitsumgebung für alle Beteiligten zu schaffen.

Ein SiGe-Plan, auch bekannt als Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, ist ein Dokument, das im Rahmen von Bauprojekten vom SiGeKo erstellt wird. Der SiGe-Plan dient der Planung und Organisation von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf Baustellen. Gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es erforderlich, dass der SiGeKo während der Planungsphase einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt und ihn während der Ausführungsphase regelmäßig aktualisiert. Er ist somit in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und trägt zur sicheren Durchführung von Bauprojekten bei.

Der SiGe-Plan umfasst verschiedene Informationen und Maßnahmen, die für den Schutz der Mitarbeiter, Besucher und anderer Beteiligter auf der Baustelle von Bedeutung sind.

Zusätzlich zur Baustellenverordnung sind die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu berücksichtigen. Diese Regelungen spiegeln den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wider.

Gemäß § 3 Absatz 2 und 3 der Baustellenverordnung und der RAB 30 übernimmt der SiGeKo während der Planungs- und Ausführungsphase des Bauprojekts unterschiedliche Aufgaben.

In der Planungsphase koordiniert der SiGeKo die Maßnahmen gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbschG). Der SiGeKo sorgt dafür, dass sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der verschiedenen Gewerke auf der Baustelle sowie anderen betrieblichen Aktivitäten auf oder in der Nähe der Baustelle erkannt werden.

Ein SiGe-Plan, oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, beinhaltet verschiedene Informationen und Maßnahmen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf einer Baustelle zu gewährleisten. Die genauen Inhalte können je nach Land und Vorschriften variieren, aber typischerweise umfasst ein SiGe-Plan:

  1. Projektbeschreibung: Der SiGe-Plan enthält eine Beschreibung des Bauprojekts, einschließlich Standort, Art der Arbeiten, geplante Dauer und Umfang.

  2. Identifikation von Gefahren und Risiken: Der Plan identifiziert potenzielle Gefahren und Risiken auf der Baustelle. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten in großer Höhe, Einsatz von Maschinen, Umgang mit gefährlichen Substanzen oder spezifische Risiken, die mit dem jeweiligen Projekt verbunden sind.

  3. Schutzmaßnahmen: Der SiGe-Plan legt fest, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die identifizierten Gefahren zu minimieren oder zu kontrollieren. Dies umfasst die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, die Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen, Verhaltensregeln und anderen präventiven Maßnahmen.

  4. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten: Der Plan gibt an, wer für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist und welche Rolle verschiedene Personen oder Organisationen bei der Sicherheitskoordination spielen.

  5. Notfallplanung: Der SiGe-Plan enthält Informationen über Maßnahmen im Falle von Notfällen oder Unfällen auf der Baustelle. Dazu gehören Evakuierungsverfahren, Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notausgänge und Kontaktdaten für Notfälle.

  6. Überwachung und Aktualisierung: Der Plan kann auch Angaben zur regelmäßigen Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Aktualisierung des Plans während des Bauprojekts enthalten.

Der SiGe-Plan ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsstandards auf der Baustelle eingehalten werden. Er dient als Leitfaden für alle Beteiligten, um Unfälle oder gesundheitliche Risiken zu minimieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Wann ist der SiGeKo erforderlich? Gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, auf Baustellen, an denen Mitarbeiter von mehreren Arbeitgebern tätig sind, einen Sicherheitskoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit für den Bauherrn selbst, die Funktion des SiGeKo zu übernehmen, sofern er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die BaustellV legt fest, dass der Bauherr die Möglichkeit hat, die Rolle des SiGeKo selbst zu übernehmen, wenn er über die erforderliche Eignung und Qualifikation verfügt (Ingenieur/Architekt mit langjähriger Berufserfahrung plus Wissen in dem Beriech der Arbeitssicherheit). Dies bedeutet, dass der Bauherr die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz besitzen muss, um die Aufgaben des SiGeKo kompetent wahrnehmen zu können.

Diese Option bietet Bauherren die Flexibilität, die Rolle des SiGeKo innerhalb ihres eigenen Unternehmens oder ihrer Organisation zu übernehmen, anstatt einen externen SiGeKo zu engagieren. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn der Bauherr über das entsprechende Fachwissen verfügt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen effektiv koordinieren kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Übernahme der Rolle des SiGeKo durch den Bauherrn eine Verantwortung mit sich bringt. Der Bauherr muss sicherstellen, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und alle erforderlichen Maßnahmen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle umsetzt.

Die Kosten für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe und Komplexität des Bauprojekts, der Dauer der Baustelle und den spezifischen Anforderungen vor Ort.

Die Honorare oder Kosten für einen SiGeKo können auf unterschiedliche Weise berechnet werden. Einige SiGeKos arbeiten auf Stundenbasis und stellen ihre Leistungen entsprechend in Rechnung. Andere SiGeKos können Pauschalpreise für bestimmte Leistungen oder für die gesamte Projektdauer anbieten. Eine Honorarermittlung auf Basis eines prozentualen Anteils der Bausumme hat sich in der Praxis nicht durchsetzen können, weshalb die Preisbildung individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Bauvorhabens unterworfen ist.

Es ist wichtig, dass Bauherren, Projektentwickler oder Auftraggeber individuelle Angebote von verschiedenen SiGeKos einholen, um die Kosten im Voraus zu klären und die besten Optionen zu vergleichen. Die genauen Kosten können auch von regionalen Faktoren und dem Wettbewerb auf dem Markt beeinflusst werden.

Darüber hinaus können die Kosten für einen SiGeKo auch von der Erfahrung, Qualifikationen und Fachkenntnissen des SiGeKos abhängen. SiGeKos mit umfangreicher Erfahrung und spezialisierter Expertise in bestimmten Bereichen können möglicherweise höhere Honorare verlangen.

Es wird empfohlen, vor der Beauftragung eines SiGeKos klare Vereinbarungen über die Kosten, Leistungen und Verantwortlichkeiten zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die vereinbarten Dienstleistungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erbracht werden. Bei unserem SiGeKo Service profitieren Sie von transparenten Honorarstrukturen und darüber hinaus auch grundsätzlich dank unserer kompetitiven Preisbildung.

Ein SiGeKo, oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, ist auf Baustellen erforderlich, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Personen, die an Bauarbeiten beteiligt sind, zu gewährleisten. Auf Baustellen lauern eine Vielzahl potenzieller Gefahren, weshalb es hier besonders wichtig ist, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Hier sind einige Gründe, warum ein SiGeKo auf Baustellen notwendig ist:

  1. Gesetzliche Verpflichtung: In Deutschland und vielen anderen Ländern ist die Bestellung eines SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben. Die Baustellenverordnung und weitere Vorschriften legen fest, dass Bauherren verpflichtet sind, einen SiGeKo zu bestellen, wenn auf der Baustelle Beschäftigte von mehreren Arbeitgebern tätig sind.
  2. Koordination und Kommunikation: Auf Baustellen arbeiten oft verschiedene Gewerke und Unternehmen zusammen. Ein SiGeKo koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen zwischen den verschiedenen Beteiligten und fördert die effektive Kommunikation, um Gefahren zu minimieren und Unfälle zu verhindern.
  3. Gefahrenerkennung und -bewertung: Ein SiGeKo in ein Experte auf seinem Gebiet und identifiziert so potenzielle Gefahren auf der Baustelle und bewertet diese, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Dies umfasst Aspekte wie Arbeitsabläufe, Maschineneinsatz, Höhenarbeit, Umgang mit gefährlichen Substanzen und andere spezifische Risiken.
  4. Sicherheitsplanung und Überwachung: Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für das Bauprojekt. Dieser Plan enthält Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds. Der SiGeKo überwacht die Umsetzung dieser Maßnahmen und führt regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards eingehalten werden.
  5. Schutz der Mitarbeiter: Der Hauptzweck eines SiGeKo ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen. Durch die Implementierung von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen und Kontrollen wird das Risiko von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen reduziert.

Der SiGeKo spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer Kultur des Arbeitsschutzes und der Sicherheit auf Baustellen. Durch seine Fachkenntnisse, Koordinationsfähigkeiten und Überwachungsfunktion trägt der SiGeKo dazu bei, dass Bauarbeiten unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden und alle Beteiligten geschützt sind.

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) benötigt bestimmte Qualifikationen und Kenntnisse, um seine Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. In der Regel werden SiGeKo-Leistungen durch Bauingenieure, Sicherheitsingenieure und Architekten ausgeführt. So ist dies auch bei 123Ingenieure. Die genauen Anforderungen können je nach Land und Rechtsvorschriften variieren, aber im Allgemeinen umfassen die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse:

  1. Fachliche Ausbildung: Ein SiGeKo sollte eine entsprechende fachliche Ausbildung im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes absolviert haben. Dies kann eine Ausbildung zum Sicherheitsfachmann, Arbeitsschutzkoordinator oder eine vergleichbare Qualifikation sein. Klassisch verfügen SiGeKo´s über ein Studium im Ingenieurwesen oder der Architektur. Die Ausbildung sollte relevante Themen wie Arbeitsschutzgesetze, Risikobewertung, Unfallprävention und Sicherheitsmanagement abdecken.
  2. Gesetzliche Vorschriften und Normen: Ein SiGeKo muss ein fundiertes Verständnis der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Normen im Bereich des Arbeitsschutzes haben. Dies umfasst die Kenntnis der nationalen und regionalen Bestimmungen sowie relevanter Normen und Richtlinien.
  3. Baubranche-Spezifisches Wissen: Ein SiGeKo sollte über Kenntnisse und Erfahrungen in der Baubranche verfügen, da die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf Baustellen spezifisch sind. Dies beinhaltet das Verständnis der Bauprozesse, der verschiedenen Gewerke, der Baustellenumgebung und der potenziellen Gefahrenquellen.
  4. Risikobewertung und Gefahrenanalyse: Ein SiGeKo sollte in der Lage sein, Risiken auf Baustellen zu bewerten und Gefahren zu identifizieren. Dazu gehören die Fähigkeit zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, das Erkennen von potenziellen Gefahrenquellen und die Bewertung der Risikostufen.
  5. Kommunikation und Koordination: Ein SiGeKo muss über gute Kommunikations- und Koordinationsfähigkeiten verfügen, um effektiv mit verschiedenen Stakeholdern auf der Baustelle zu interagieren. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Bauherren, Arbeitgebern, Auftragnehmern, Arbeitern und gegebenenfalls externen Sicherheitsdienstleistern.
  6. Fortbildungen und Weiterbildung: Da sich die Arbeitsschutzvorschriften und -praktiken weiterentwickeln, ist es wichtig, dass ein SiGeKo seine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand hält. Fortbildungen und Weiterbildungen im Bereich des Arbeitsschutzes sind empfehlenswert, um über neue Entwicklungen, Technologien und bewährte Verfahren informiert zu bleiben.

Die genauen Anforderungen an die Qualifikationen und Kenntnisse eines SiGeKo können je nach Land und regionalen Vorschriften unterschiedlich sein. Es ist ratsam, die spezifischen Anforderungen vor Ort zu überprüfen und sicherzustellen, dass der SiGeKo über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um die Aufgaben professionell zu erfüllen.

Die Frage der Weisungsbefugnis des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Bestellung und der übertragenen Befugnisse. Grundsätzlich hat ein SiGeKo eine beratende und unterstützende Funktion und besitzt in der Regel keine direkten Weisungsbefugnisse.

Obwohl der SiGeKo keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden Gewerken hat, kann er den Arbeitgebern oder dem Bauherrn auf Verstöße gegen den SiGe-Plan hinweisen. Er kann Empfehlungen aussprechen und auf mögliche Sicherheitsrisiken hinweisen. Letztendlich liegt jedoch die Verantwortung für die Arbeitssicherheit bei den Arbeitgebern der beauftragten Handwerker.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Bauherr dem SiGeKo bestimmte Weisungsbefugnisse überträgt. Dies bedeutet, dass der SiGeKo in einigen Fällen die Befugnis erhalten kann, bestimmte Anweisungen zu erteilen oder Maßnahmen durchzusetzen. Dennoch bleibt der Bauherr letztendlich für die Gesamtverantwortung der Baustellensicherheit verantwortlich, selbst wenn er die Weisungsbefugnis teilweise oder vollständig an den SiGeKo überträgt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Befugnisse und Verantwortlichkeiten eines SiGeKo in den einschlägigen Rechtsvorschriften, Verträgen oder Vereinbarungen festgelegt werden sollten. Die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen dem SiGeKo, den Arbeitgebern und dem Bauherrn ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen angemessen umgesetzt werden.

Zusätzlich zu den genannten Anbietern können auch andere Bildungseinrichtungen mit einer entsprechenden Zulassung die Ausbildung zum SiGeKo anbieten. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Berufsgenossenschaftliche Fachgesellschaften (BFGA): In einigen Ländern sind die Berufsgenossenschaften für die Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit zuständig. Die BFGA kann Schulungen und Zertifizierungen für SiGeKos anbieten, die auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche zugeschnitten sind.

  2. TÜV: Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle, die Schulungen und Zertifikate im Bereich Arbeitssicherheit anbietet. Der TÜV kann auch Ausbildungen zum SiGeKo durchführen und Zertifikate ausstellen, die als anerkannt und qualifiziert angesehen werden.

  3. Industrie- und Handelskammern (IHK): Die IHK kann Schulungen und Zertifizierungen für SiGeKos anbieten, insbesondere im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Lehrgängen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

  4. Bildungszentren mit entsprechender Zulassung: Es gibt verschiedene private Bildungszentren, die Schulungen und Zertifizierungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anbieten. Diese Einrichtungen sollten über eine entsprechende Zulassung oder Anerkennung verfügen, um die Qualität und den Wert der Ausbildung zu gewährleisten.

Es ist wichtig, dass die gewählte Ausbildungseinrichtung oder der Anbieter die erforderlichen Standards und Anforderungen erfüllt. Dies kann beispielsweise durch Akkreditierungen, Anerkennungen oder Zertifizierungen belegt werden. Es empfiehlt sich, vor der Auswahl einer Ausbildungseinrichtung oder eines Anbieters deren Reputation, Erfahrung und die Anerkennung der Zertifikate zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung den geltenden Standards entspricht.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es die Aufgabe des Bauherrn, einen SiGeKo zu ernennen, wenn auf der Baustelle Beschäftigte von mehreren Arbeitgebern tätig werden.

Der Bauherr hat die Wahl, entweder selbst die Rolle des SiGeKo zu übernehmen, sofern er die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse besitzt, oder einen externen SiGeKo zu beauftragen. Wenn der Bauherr die Funktion des SiGeKo nicht selbst wahrnimmt, hat er die Verantwortung, einen geeigneten Koordinator zu finden und zu ernennen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestellungsverfahren und Anforderungen je nach Land, Rechtsvorschriften und Bauprojekt unterschiedlich sein können. Der Bauherr sollte sich mit den lokalen Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass er den SiGeKo gemäß den geltenden Bestimmungen und Richtlinien ordnungsgemäß bestellt.

Die Bestellung des SiGeKo ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch die Ernennung eines SiGeKo zeigt der Bauherr sein Engagement für einen sicheren Arbeitsplatz und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.

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Unser SiGeKo Service 360° Expertise.

Willkommen bei unserem deutschlandweiten SiGeKo-Service für Bauvorhaben! Wir sind stolz darauf, Ihnen einen umfassenden und professionellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Service anzubieten, der von erfahrenen 123Fachingenieuren durchgeführt wird. Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung, um die unterschiedlichsten Bauvorhaben zu betreuen und sicherzustellen, dass höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Als SiGeKo-Experten verstehen wir die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz während des gesamten Bauprozesses. Unsere Fachingenieure bringen ihre umfangreiche Erfahrung und ihr Fachwissen ein, um Ihre Bauprojekte von Anfang bis Ende zu begleiten und sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Unser Service umfasst die umfassende Planung, Überwachung und Koordination aller Sicherheits- und Gesundheitsaspekte in Ihrem Bauvorhaben. Wir analysieren mögliche Risiken und entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Projekts zugeschnitten sind. Dabei legen wir großen Wert auf die Einhaltung aller relevanten Vorschriften, Normen und Best Practices, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Unsere Dienstleistungen als SiGeKo sind für Bauvorhaben aller Art geeignet, unabhängig von ihrer Größe oder Komplexität. Ob es sich um einen Neubau, eine Umbau- oder Sanierungsmaßnahme handelt, wir stehen Ihnen zur Verfügung. Unsere Erfahrung erstreckt sich auf verschiedene Bereiche wie Hochbau, Tiefbau, Industriebau, Gewerbebau und mehr. Wir passen unseren Service flexibel an Ihre spezifischen Anforderungen an und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsaspekte während des Bauprozesses berücksichtigt werden.

Unser engagiertes Team überwacht kontinuierlich die Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Bauvorhaben und stellt sicher, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Sicherheit von Arbeitnehmern, Besuchern und allen beteiligten Parteien zu gewährleisten. Wir legen großen Wert auf offene Kommunikation und halten alle Beteiligten über den Fortschritt und eventuelle Sicherheitsmaßnahmen auf dem Laufenden.

Mit unserem SiGeKo-Service haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Bauvorhaben nicht nur reibungslos abläuft, sondern auch höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Unsere Fachleute unterstützen Sie von der Planungsphase bis zur Fertigstellung und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Sie mit ihrem Fachwissen zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen über unseren SiGeKo-Service zu erhalten und ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Bauvorhaben zu erhalten. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Gewährleistung eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für Ihr Bauvorhaben zu unterstützen. Mit unserem SiGeKo-Service können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Bauvorhaben sicher und erfolgreich abgeschlossen wird.

Sicherheit auf der Baustelle – DER ABLAUF.

Erstberatung Statistiken

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ERSTBERATUNG

Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner rund um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen und beraten Sie umfassend. Die Beratung wird hierbei stets von einem 123 SiGeKo durchgeführt. Bei 123ingenieure verbinden wir technisches Know How mit praktischer Expertise und Erfahrung.

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ÜBERNAHME DER BETREUUNG

Wie stellen einen unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, welcher den SiGeKo-Service auf Ihrer Baustelle übernimmt. Unsere Fachingenieure betreuen das Bauvorhaben von Anfang bis Ende, erstellen regelmäßige SiGeKo-Protokolle und veranlassen bei Abweichungen Nachbesserungen. Während der Betreuung kommunizieren wir stets offen und transparent.

Uebernahme zwei Ingenieure auf der Baustelle planend
Dokumentation

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PROTOKOLLE UND DOKUMENTATION

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator besucht die Baustelle regelmäßig. Proaktiv hält der SiGeKo die Gegebenheiten auf der Baustelle schriftlich und bildlich fest und übernimmt die gesamte Beweissicherung. Wöchentliche SiGeKo Berichte erreichen Sie und die anderen Beteiligten via Mail.

Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sigeko)?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) spielt eine entscheidende Rolle beim Bauprozess, indem er sicherstellt, dass alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Der SiGeKo fungiert als Bindeglied zwischen den verschiedenen Beteiligten auf der Baustelle und trägt dazu bei, Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Die Hauptaufgabe des SiGeKo besteht darin, die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften umzusetzen und sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Baustelle in einer sicheren Umgebung arbeiten können. Dazu gehört die Identifizierung potenzieller Gefahren und Risiken, die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung und die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsstandards. Der SiGeKo ist auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, beispielsweise durch den Schutz vor Staub, Lärm oder anderen schädlichen Einflüssen.

In der Planungsphase eines Bauprojekts spielt der SiGeKo eine wichtige Rolle bei der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans. Dieser Plan enthält eine umfassende Analyse der potenziellen Risiken und Gefahren, die mit dem Bauvorhaben verbunden sind, sowie geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken. Der SiGeKo arbeitet eng mit den Architekten und Planern zusammen, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsaspekte von Anfang an in den Entwurf integriert werden.

Während der Bauausführung überwacht der SiGeKo die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und führt regelmäßige Kontrollen auf der Baustelle durch. Dies umfasst die Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, die Kontrolle von Arbeitsabläufen und -verfahren sowie die Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen. Der SiGeKo fungiert auch als Ansprechpartner für Fragen und Bedenken in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit und trägt dazu bei, ein Bewusstsein für Sicherheitsfragen zu schaffen und Schulungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten.

 

Eine der wichtigen Aufgaben des SiGeKo besteht darin, die Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten auf der Baustelle zu erleichtern. Der SiGeKo arbeitet eng mit dem Bauherrn, den Auftragnehmern, den Subunternehmern und den Arbeitnehmern zusammen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden. Er fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen und Bedenken in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit und fördert einen kontinuierlichen Austausch von Informationen und Erfahrungen, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt reibungslos und sicher abläuft.

Es ist wichtig zu betonen, dass der SiGeKo keine isolierte Rolle spielt, sondern eng mit anderen Fachleuten auf der Baustelle zusammenarbeitet. Er koordiniert seine Aktivitäten mit den Bauleitern, Architekten, Ingenieuren und anderen beteiligten Parteien, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsaspekte harmonisch in den Bauprozess integriert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der SiGeKo eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz während des Bauprozesses spielt. Seine Fachkenntnisse und Erfahrungen tragen dazu bei, dass alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten. Mit einem engagierten SiGeKo-Service können Bauherren und Baufirmen sicherstellen, dass ihre Bauprojekte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und dass die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden.

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Die Aufgaben eines SiGeKo´s

Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist man für die Planung, Überwachung und Koordination sämtlicher Sicherheits- und Gesundheitsaspekte während des Bauprozesses verantwortlich. Die Aufgaben eines SiGeKo sind vielfältig und erfordern ein umfassendes Fachwissen sowie Erfahrung im Baubereich. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Tätigkeiten und des Tätigkeitsfeldes eines SiGeKo:

    1. Planung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes: Der SiGeKo arbeitet bereits in der Planungsphase eng mit Architekten, Planern und Bauherren zusammen, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und Gesundheitsaspekte von Anfang an berücksichtigt werden. Dies umfasst die Analyse potenzieller Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung. Der SiGeKo berät bei der Auswahl von Materialien, Ausrüstungen und Bauverfahren, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.
    2. Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsplänen: Der SiGeKo erstellt Sicherheits- und Gesundheitspläne, die alle relevanten Informationen zu den Sicherheits- und Gesundheitsaspekten des Bauprojekts enthalten. Dies beinhaltet die Festlegung von Verantwortlichkeiten, die Beschreibung von Verfahren und Anweisungen sowie die Identifizierung von potenziellen Gefahren und Risiken. Der Plan dient als Leitfaden für alle Beteiligten und stellt sicher, dass Sicherheitsaspekte systematisch berücksichtigt werden.
    3. Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsstandards: Während der Bauausführung überwacht der SiGeKo kontinuierlich die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Er führt regelmäßige Inspektionen und Kontrollen auf der Baustelle durch, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Der SiGeKo prüft, ob Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) korrekt genutzt werden, Arbeitsverfahren sicher sind und geltende Vorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen oder Unsicherheiten ergreift der SiGeKo entsprechende Maßnahmen und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit.
  1. Kommunikation und Schulung: Der SiGeKo fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen und Bedenken in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit. Er fördert ein Bewusstsein für Sicherheitsfragen und organisiert Schulungen und Unterweisungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der SiGeKo unterstützt auch die Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten auf der Baustelle, einschließlich Bauherren, Auftragnehmern und Subunternehmern. Er fördert einen kontinuierlichen Informationsaustausch und sorgt dafür, dass alle relevanten Parteien über Sicherheitsaspekte informiert sind.

  2. Dokumentation und Berichterstattung: Der SiGeKo führt eine umfassende Dokumentation über alle Sicherheitsaspekte und -maßnahmen während des Bauprozesses. Er erstellt Berichte über Sicherheitsinspektionen, Unfälle oder Zwischenfälle und dokumentiert Maßnahmen zur Risikominimierung. Diese Informationen dienen nicht nur der internen Nachverfolgung, sondern auch der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Auflagen.

  3. Beratung und Unterstützung: Der SiGeKo berät und unterstützt Bauherren und Auftragnehmer in allen Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Er gibt Empfehlungen zur Auswahl von Sicherheitsausrüstungen und -verfahren, zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Der SiGeKo bleibt auf dem neuesten Stand der einschlägigen Vorschriften und Normen und sorgt dafür, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der SiGeKo eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz während des Bauprozesses spielt. Seine Aufgaben umfassen die Planung, Überwachung, Koordination, Beratung und Schulung in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte. Mit seiner Expertise und seinem Fachwissen sorgt der SiGeKo dafür, dass alle relevanten Sicherheitsstandards eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten.

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