Erstelung von Gefährdungsbeurteilungen.

Wir erstellen Ihnen Gefährdungsbeurteilungen (branchenübergreifend) für die Nutzung als Betriebsanweisungen und Co. Rechtssicher, aktuell und professionell.

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Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen, um potenzielle Risiken und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern zu identifizieren und zu bewerten. Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes und wird in vielen Branchen und Arbeitsbereichen eingesetzt.

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise eine Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen und -prozesse, eine Identifikation der potenziellen Gefahren und Risiken, eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Schweregrades möglicher Schäden sowie die Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung dieser Gefahren und Risiken.

Die Gefährdungsbeurteilung von einem unserer qualifizierten Experten durchgeführt, der mit den relevanten Vorschriften und Standards vertraut ist. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden in einem schriftlichen Bericht dokumentiert und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die identifizierten Maßnahmen effektiv sind und mögliche neue Risiken berücksichtigt werden.

Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sicherzustellen, dass alle potenziellen Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Arbeit identifiziert und reduziert oder beseitigt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen. Eine Gefährdungsbeurteilung kann auch dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen und -prozesse zu verbessern und die Produktivität zu steigern, indem potenzielle Hindernisse und Risiken minimiert werden.

Die von uns erstellte Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes, das dazu beitragen kann, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Welche Unternehmen benötigen Betriebsanweisungen?

In Deutschland existieren verschiedene gesetzliche Grundlagen, die die Erstellung von Betriebsanweisungen regeln. Die wichtigsten sind:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf den Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Erstellung von Betriebsanweisungen.
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, die Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig auf Sicherheit zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu ergreifen. Auch hier kann die Erstellung von Betriebsanweisungen ein wichtiger Bestandteil sein.
  3. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu vermeiden oder zu minimieren. Hierzu gehört auch die Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
  4. Biostoffverordnung (BioStoffV): Die Biostoffverordnung regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Auch hier kann die Erstellung von Betriebsanweisungen ein wichtiger Bestandteil sein.

Insgesamt sind Betriebsanweisungen also ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und werden in verschiedenen gesetzlichen Regelungen gefordert. Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, Betriebsanweisungen zu erstellen und sicherzustellen, dass sie regelmäßig aktualisiert und überprüft werden.

DER ABLAUF IM ÜBERBLICK.

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ERSTBERATUNG

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In enger Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir sicher, dass im laufenden Betrieb alle Vorschriften eingehalten werden. Wir sorgen somit für Rechtskonformität zu fairen Konditionen. Profitieren Sie durch unsere Erfahrung und Expertise.

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Dokumentation

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DOKUMENTATION

Wir nehmen Ihnen die Dokumentationspflichten ab. Zudem erstellen wir aktuelle Betriebsanweisungen, Schulungsformulare & Co und übernehmen die Archivierung.

Kostenübersicht.

TRANSPARENT & FAIR

Gefährdungsbeurteilung

480€ / Beurteilung

Anfahrtspauschale bei Vor-Ort-Begehung: 250€/ Tag
*Preise zzgl. Umsatzsteuer

TRANSPARENT & FAIR

Betriebsanweisung

69€ / Stück

Anfahrtspauschale bei Vor-Ort-Begehung: 250€/ Tag
*Preise zzgl. Umsatzsteuer

Was regelt der §5 des Arbeitsschutzgesetzes?

§5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. In diesem Rahmen müssen alle Gefährdungen ermittelt werden, die am Arbeitsplatz auftreten können. Zu diesen Gefährdungen zählen insbesondere:

  1. Physikalische Gefährdungen: Dazu gehören beispielsweise Lärm, Vibrationen, Strahlung, Hitze, Kälte, Druck, Feuer und Explosionen.
  2. Chemische Gefährdungen: Hierzu zählen beispielsweise Gefahrstoffe, Gase, Dämpfe und Stäube, die bei der Arbeit entstehen oder eingesetzt werden.
  3. Biologische Gefährdungen: Hierunter fallen beispielsweise Krankheitserreger, Parasiten, Pilze und Bakterien, die bei der Arbeit übertragen werden können.
  4. Ergonomische Gefährdungen: Hierbei handelt es sich um Belastungen, die durch eine falsche Körperhaltung, schwere körperliche Arbeit, monotone Tätigkeiten oder Arbeit an Bildschirmgeräten entstehen können.
  5. Psychische Gefährdungen: Hierunter fallen beispielsweise Stress, Mobbing, Arbeitsüberlastung, Zeitdruck, emotionale Belastungen und traumatische Ereignisse am Arbeitsplatz.

Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, diese Gefährdungen zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden zu minimieren. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, alle möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen und Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu ergreifen.

Welche Vorteile haben Unternehmen durch Gefährdungsbeurteilungen?

Arbeitgeber haben durch Gefährdungsbeurteilungen eine Reihe von Vorteilen, die sowohl den Arbeitsschutz als auch die wirtschaftliche Effizienz des Unternehmens betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:

  1. Gesundheitsschutz: Durch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen können potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und beseitigt werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
  2. Unfallprävention: Indem Gefährdungen identifiziert und Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu beseitigen oder zu minimieren, kann das Risiko von Arbeitsunfällen reduziert werden.
  3. Rechtliche Sicherheit: Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber. Indem sie ihrer Pflicht nachkommen, können sie sicherstellen, dass sie keine rechtlichen Probleme haben, falls es zu Unfällen oder Erkrankungen kommt.
  4. Kosteneinsparungen: Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Erkrankungen können Arbeitgeber Kosten einsparen, die durch Ausfallzeiten, Krankheitskosten und Versicherungsprämien entstehen.
  5. Verbessertes Arbeitsklima: Wenn Arbeitgeber zeigen, dass sie sich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter kümmern, führt dies zu einem besseren Arbeitsklima und einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit.
  6. Produktivität: Wenn Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können, sind sie auch produktiver und können besser arbeiten, was zu einer höheren Effizienz des Unternehmens führt.

Insgesamt haben Arbeitgeber durch Gefährdungsbeurteilungen eine Reihe von Vorteilen, die sowohl den Arbeitsschutz als auch die wirtschaftliche Effizienz des Unternehmens betreffen. Es lohnt sich daher, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen zu lassen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Effizienz des Unternehmens zu steigern.

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Ist die Gefährdungsbeurteilung an einer bestimmte Form gebunden?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen, die sie erfüllen muss, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Gefährdungsbeurteilung muss zum Beispiel folgende Punkte beinhalten:

  1. Die Beschreibung der Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes, bei dem die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
  2. Die Erfassung aller möglichen Gefährdungen, die bei der Tätigkeit oder an dem Arbeitsplatz auftreten können.
  3. Die Bewertung der Gefährdungen, bei der die Wahrscheinlichkeit und die Schwere der Gefährdungen ermittelt werden.
  4. Die Festlegung von Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung oder -minimierung.
  5. Die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie der ergriffenen Maßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise durch eine schriftliche Dokumentation, ein Protokoll oder eine Checkliste. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Informationen erfasst und dokumentiert werden und die Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung oder -minimierung nachvollziehbar und umsetzbar sind. Wir erstellen Ihnen vollumfängliche Gefährdungsbeurteilungen und erzeugen hieraus Betriebsanweisungen maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.

Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung umgesetzt und kontrolliert werden?

Arbeitgeber können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung umgesetzt und kontrolliert werden. Einige Möglichkeiten sind:

  1. Festlegung von Verantwortlichkeiten: Arbeitgeber sollten klare Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen festlegen. Zuständigkeiten und Aufgaben sollten dokumentiert und den entsprechenden Personen mitgeteilt werden.
  2. Schulung und Unterweisung: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen informieren. Schulungen und Unterweisungen können dabei helfen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für mögliche Gefährdungen zu schärfen und die Umsetzung der Maßnahmen zu erleichtern.
  3. Regelmäßige Überprüfung: Arbeitgeber sollten die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig überprüfen und dokumentieren. Durch regelmäßige Überprüfungen können mögliche Abweichungen schnell erkannt und behoben werden.
  4. Kontrollierte Dokumentation: Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der ergriffenen Maßnahmen sollte kontrolliert erfolgen. Änderungen und Ergänzungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  5. Integration in das Managementsystem: Arbeitgeber können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in das bestehende Managementsystem integrieren, um eine systematische Umsetzung und Kontrolle zu gewährleisten.

Durch diese Maßnahmen können Arbeitgeber sicherstellen, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt und kontrolliert werden und somit ein sicherer Arbeitsplatz gewährleistet wird.

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Welche Konsequenzen können entstehen, wenn Arbeitgeber keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen durchführen?

Wenn Arbeitgeber keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen durchführen, können verschiedene Konsequenzen drohen. Einige mögliche Konsequenzen sind:

  1. Arbeitsunfälle: Durch unerkannte oder nicht behandelte Gefährdungen können Arbeitsunfälle auftreten, die zu Verletzungen oder sogar zum Tod von Mitarbeitern führen können. Arbeitgeber können für solche Unfälle haftbar gemacht werden und müssen mit Schadensersatzforderungen rechnen.
  2. Strafen: Arbeitgeber, die keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen durchführen, können von Aufsichtsbehörden oder dem Gewerbeaufsichtsamt mit Bußgeldern bestraft werden. Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Grad der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Schwere der Gefährdungen.
  3. Schäden für das Unternehmen: Arbeitsunfälle oder Strafen können das Ansehen des Unternehmens schädigen und zu einem Verlust von Kunden oder Geschäftspartnern führen. Außerdem können langfristige Schäden für die Mitarbeiter entstehen, die sich negativ auf die Arbeitsmotivation und -leistung auswirken können.
  4. Verlust von Fachkräften: Mitarbeiter, die sich nicht sicher fühlen oder durch Arbeitsunfälle verletzt werden, können das Unternehmen verlassen und in der Folge kann es schwer werden, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und zu halten.

Insgesamt kann das Fehlen oder eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber erhebliche finanzielle und imagebezogene Konsequenzen haben, die vermieden werden können, wenn der Arbeitsschutz ernst genommen und entsprechend umgesetzt wird.

In welchen Abständen müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden und unter welchen Bedingungen können sie aktualisiert werden?

Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz sicher bleibt und um Änderungen in den Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Es gibt keine einheitliche Frist, in der eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, da dies von den jeweiligen Arbeitsbedingungen abhängt. In der Regel wird jedoch empfohlen, eine Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal im Jahr durchzuführen oder wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verändert haben.

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte auch aktualisiert werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder wenn neue Informationen über mögliche Gefährdungen vorliegen. Eine Aktualisierung ist beispielsweise notwendig, wenn neue Arbeitsmittel oder Chemikalien eingesetzt werden, wenn es Änderungen im Arbeitsablauf gibt oder wenn neue Gesetze oder Vorschriften eingeführt werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter beeinflussen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Gefährdungsbeurteilung keine einmalige Maßnahme ist, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz auf dem neuesten Stand bleibt.

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