Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen wir die Sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen. Somit erstellen wir auch Gefährdungsbeurteilungen.

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Unser Service.

> Unsere Sicherheitsingenieure erstellen die Gefährdungsbeurteilungen für Sie

Sichern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die Zukunft Ihres Unternehmens, indem Sie auf die Expertise unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit vertrauen. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Erstellung professioneller Gefährdungsbeurteilungen geht. Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung extern für Ihr Unternehmen und sorgen dafür, dass die Gefährdungsbeurteilungen immer korrekt und auf dem neusten Stand sind.

Wir erstellen maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen

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> Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen ist ein systematischer Prozess, bei dem potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert, bewertet und dokumentiert werden. Ziel dieser Beurteilung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, indem potenzielle Gefahren erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Gefahren zu minimieren oder zu beseitigen.

> Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung wird in der Regel von der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch extern bestellt werden. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind speziell ausgebildet, um die Arbeitsbedingungen zu analysieren, Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Als externer Dienstleister übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Betrieb und erstellen die Gefährdungsbeurteilungen für Sie.

> Warum gibt es Gefährdungsbeurteilungen?

In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, der durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt ist. Nachfolgend führen wir Ihnen einige Gründe auf, warum Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen wichtig sind:

  1. Gesetzliche Verpflichtung: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland dazu, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Gemäß § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in ihrem Betrieb beurteilen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ergreifen.
  2. Schutz der Arbeitnehmer: Gefährdungsbeurteilungen dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Sie sollen sicherstellen, dass Arbeitsplätze sicher gestaltet und arbeitsbedingte Risiken minimiert werden, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern.
  3. Prävention: Die frühzeitige Identifizierung von Gefahren und Risiken ermöglicht es, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu verhindern. Dies trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.
  4. Rechtliche Haftung: Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Vernachlässigung von Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wir erstellen deutschlandweit Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehen.

Standorte in Deutschland

> Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die je nach dem Arbeitsumfeld und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens durchgeführt werden können. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen einige Beispiele von Gefährdungsbeurteilungen die unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) regelmäßig erstellen:

  1. Allgemeine Gefährdungsbeurteilung: Diese Art der Gefährdungsbeurteilung konzentriert sich auf die allgemeinen Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz, die für alle Mitarbeiter relevant sind. Sie betrachtet Faktoren wie Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, ergonomische Bedingungen und psychosoziale Belastungen.
  2. Tätigkeitsspezifische Gefährdungsbeurteilung: Diese Gefährdungsbeurteilung konzentriert sich auf spezifische Tätigkeiten oder Aufgaben in einem Unternehmen. Sie zielt darauf ab, die speziellen Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit einer bestimmten Aufgabe oder Tätigkeit zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
  3. Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe: Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen spezielle Beurteilungen durchführen, um die damit verbundenen Risiken zu bewerten. Dies umfasst die Identifizierung, Bewertung und das Management von Chemikalien und anderen gefährlichen Materialien.
  4. Ergonomische Gefährdungsbeurteilung: Diese Art der Gefährdungsbeurteilung zielt darauf ab, ergonomische Risiken zu identifizieren, die sich aus der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen ergeben. Sie konzentriert sich auf die Vermeidung von arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen und anderen gesundheitlichen Problemen.
  5. Psychosoziale Gefährdungsbeurteilung: Diese Gefährdungsbeurteilung konzentriert sich auf die psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz, wie etwa Stress, Überlastung, Mobbing oder Konflikte. Das Ziel ist es, Faktoren zu identifizieren, die die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinflussen können.
  6. Gefährdungsbeurteilung für Maschinen und Anlagen: Unternehmen, die Maschinen und Anlagen betreiben, müssen spezielle Beurteilungen durchführen, um die Risiken im Zusammenhang mit deren Nutzung zu identifizieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
  7. Gefährdungsbeurteilung für Bauprojekte: In der Bauindustrie werden spezielle Beurteilungen für Bauprojekte durchgeführt, um die Risiken im Zusammenhang mit Bauarbeiten zu bewerten. Dies umfasst Aspekte wie Arbeitssicherheit auf Baustellen und die Einhaltung von Baustellenregeln. Sehen Sie hierzu auch unsere Dienstleistungen als SiGeKo.
  8. Biologische Gefährdungsbeurteilung: Unternehmen im Gesundheitswesen oder in Laboren, die mit biologischen Materialien arbeiten, müssen Gefährdungsbeurteilungen für biologische Gefahren durchführen, um das Risiko von Infektionen und Kontaminationen zu minimieren.

Diese sind einige Beispiele für verschiedene Arten von Gefährdungsbeurteilungen, die wir als Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Rahmen der Sicherheitstechnischen Betreuung regelmäßig für unsere Kunden durchführen. Eine umfassende und systematische Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass potenzielle Gefahren identifiziert und angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Gern erstellen wir auch die Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen.

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