- Prüfservice
DGUV V3 Prüfung fällig? Zuverlässig, schnell, preiswert.
Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Delegieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene DGUV V3 Prüfung an Experten: Die Elektrofachkräfte von 123 Ingenieure führen die Elektroprüfung bundesweit für Sie durch.
ab 3 € pro Gerät
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Unsere Aufgaben bei der DGUV V3 Prüfung
Unsere qualifizierten Elektrofachkräfte übernehmen die umfassende Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß der DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Da Unfälle mit Strom häufig auftreten und schwerwiegende Folgen haben, steht der Schutz vor Stromschlag- und Brandgefahren im Mittelpunkt der Elektroprüfung gemäß § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) sowie § 5 DGUV Vorschrift 3 („Prüfungen“).
Einen wesentlichen Teil der DGUV Prüfung machen die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel aus. Hierzu zählen alle Geräte, die während des Betriebs leicht bewegt werden können oder über einen Stecker an den Stromkreis angeschlossen sind, wie beispielsweise Handwerkzeuge, Bürogeräte oder Verlängerungsleitungen. Da diese Geräte oft mechanischer Beanspruchung ausgesetzt sind, kontrollieren wir sie besonders intensiv auf äußere Mängel.
Parallel dazu prüfen wir Ihre ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind, wie Hauptverteilungen, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen oder schwere Produktionsmaschinen. Auch temporäre Anlagen auf Baustellen werden von uns zuverlässig überprüft. Zusätzlich erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation aller Prüfergebnisse, damit Sie Ihre Betreiberpflichten lückenlos nachweisen können.
Durch das frühzeitige Erkennen von Defekten bewahren wir Sie vor Betriebsausfällen, sichern Ihren Versicherungsschutz und gewährleisten die langfristige Betriebssicherheit Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen im Überblick
- Standortbegehungen
- Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
- Prüfung ortsfester Betriebsmittel
- Prüfung stationärer und temporärer Anlagen
- Erstellung der Prüfprotokolle
- Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV
Preise
Preise/Kosten DGUV V3 Prüfung
Persönliche Beratung 05264 6556384
Prüfung
Elektroprüfung ab*
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Elektroprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3
- Erstellung der Prüfprotokolle
- Inkl. Expertenberatung vor Ort
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
*abhängig von der Anzahl der Geräte
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Automatische Terminüberwachung für Ihre DGUV V3 Prüfung
Die fristgerechte Wiederholung der DGUV V3 Prüfung kann im täglichen Betrieb schnell in Vergessenheit geraten. Damit Sie hier kein Haftungsrisiko eingehen, entlasten wir Sie, indem wir die vollständige Terminüberwachung Ihrer Elektroprüfung übernehmen. Wir hinterlegen Ihre Prüfzyklen in unserem System und melden uns proaktiv zur Terminabstimmung, bevor die Plakette Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel abläuft.
Diesen Service bieten wir Ihnen auch für alle weiteren wiederkehrenden Prüfungen an: Wir überwachen ebenso zuverlässig die Fristen für die Regalprüfung nach DIN EN 15635, die Leiterprüfung sowie die DGUV Flurförderzeuge Prüfung. So müssen Sie keinen eigenen Fristenkalender führen. Wir stellen sicher, dass jede Prüfung rechtzeitig stattfindet und Ihre Unterlagen bei Kontrollen immer aktuell und vollständig sind.
Digitalisierung
- Lückenlose Prüfdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


Feuerlöscher sind mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Merken Sie sich den Standort in Ihrem Bereich.



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Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen rund um die DGUV 3 Prüfung
Infoflyer zur DGUV V3 Prüfung
Für wen gilt die DGUV V3 Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 richtet sich grundsätzlich an jeden Unternehmer und Arbeitgeber, der elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb verwendet. Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen und diesen elektrische Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, gilt für Sie die DGUV 3 Pfrüfpflicht.Dabei spielt die Branche oder die Größe des Unternehmens keine Rolle. Die Regelung betrifft einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein Dienstleistungsbüro ebenso wie große Industrieunternehmen.
Bei kommunalen Einrichtungen wie Schulen oder Ämtern kommt die DGUV Vorschrift 4 zur Anwendung. Sie ist das Gegenstück zur DGUV Vorschrift 3 für den öffentlichen Sektor und inhaltlich nahezu identisch.
Gilt die DGUV V3 Prüfungspflicht auch für das Homeoffice?
Ja, die Pflicht zur DGUV V3 Prüfung gilt auch im Homeoffice, da die Gesetzgebung bei der Sicherheit von Arbeitsmitteln prinzipiell nicht nach dem Einsatzort unterscheidet. Die rechtliche Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wenn Sie Ihren Beschäftigten elektrische Geräte wie Laptops, Monitore oder Drucker für die Tätigkeit zu Hause überlassen, handelt es sich rechtlich um Arbeitsmittel gemäß § 2 Abs. 1 BetrSichV. Für diese Geräte tragen Sie die volle Verantwortung, völlig unabhängig davon, ob sie im Firmengebäude oder im privaten Wohnraum des Mitarbeiters genutzt werden.
Nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) und § 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die auch die spezifischen Bedingungen des Arbeitens von Hause aus berücksichtigt, wie etwa den Transport der Hardware. Aus dieser Beurteilung resultiert die konkrete Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“). Da auch im Homeoffice Kabelbrüche oder Isolationsfehler auftreten können, muss die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden.
Bei der DGUV V3 Prüfung im Homeoffice gilt es jedoch eine Besonderheit zu beachten: Da die Wohnung des Arbeitnehmers durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt ist oder in den Worten des Gesetzgebers „unverletzlich“, hat der Arbeitgeber kein automatisches Zutrittsrecht. In der Praxis hat es sich daher bewährt, dass ortsveränderliche Geräte zu festgelegten Terminen in den Betrieb gebracht und dort zentral geprüft werden. Lediglich bei fest installierten Telearbeitsplätzen müsste ein Zutrittsrecht vertraglich gesondert geregelt werden.
Wer darf die Elektroprüfung nach DGUV V3 durchführen?
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen darf nicht von jeder Person mit elektrotechnischen Kenntnissen vorgenommen werden. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 BetrSichV Abs. 6 „Begriffsbestimmungen“) darf die Prüfung nur durch eine sogenannte befähigte Person erfolgen.
Die konkreten Anforderungen an die Qualifikation werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), konkret in der TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“), erläutert. Diese technische Regel konkretisiert, dass die befähigte Person über eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung, eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Prüftechnik verfügen muss, um den sicheren Zustand der Arbeitsmittel korrekt beurteilen zu können.
Neben der fachlichen Ausbildung und beruflichen Erfahrung muss eine Elektrofachkraft auch Wissen über die DIN-VDE-Normen mitbringen. Verantwortlich für diese Normen ist die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik), eine gemeinsame Organisation von DIN (Deutsches Institut für Normung) und VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).
Wann und wie oft muss die Elektroprüfung durchgeführt werden?
Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger schreiben die Prüfung zu drei konkreten Zeitpunkten vor:
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach einer Änderung oder Instandsetzung
- In regelmäßigen Abständen
Im Kontext „regelmäßig“ gehört die DGUV V3 Prüfung zu den sog. wiederkehrenden Prüfungen, wie es auch die Regalprüfung nach DIN EN 15635 sowie die Leiterprüfung sind.
Eine DGUV Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme kann nur entfallen, wenn der Hersteller oder Errichter die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen ausdrücklich bestätigt. Jede Reparatur oder jeder technischer Eingriff erfordert eine erneute DGUV Prüfung, bevor ein Arbeitsmittel wieder genutzt werden darf.
Für die wiederkehrenden DGUV 3 Prüfungen gibt es keine pauschalen Fristen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) müssen Sie als Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Darin legen Sie oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit basierend auf der Nutzungshäufigkeit, den Einsatzbedingungen und der Fehlerquote die Prüfintervalle fest.
In der Praxis haben sich für ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros oft Fristen von 12 bis 24 Monaten etabliert, während auf Baustellen oder in Werkstätten oft alle 3 bis 6 Monate geprüft wird. Für ortsfeste elektrische Anlagen gilt in der Regel ein Prüfintervall von 4 Jahren.
Welche Folgen hat eine fehlende oder verspätete Prüfung?
Das Unterlassen oder die verspätete Durchführung der DGUV V3 Prüfung ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt gemäß § 9 der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Prüfpflichten verstößt, begibt sich als Unternehmer und Arbeitgeber in eine rechtlich riskante Lage.
Das wird durch das staatliche Arbeitsschutzrecht zusätzlich verschärft: Gemäß § 22 BetrSichV (Ordnungswidrigkeiten) handelt ebenfalls ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 BetrSichV („Prüfung von Arbeitsmitteln“) ein Arbeitsmittel nicht oder nicht rechtzeitig prüfen lässt. Diese Ordnungswidrigkeit kann in den bestimmten Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden (§ 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“).
Besonders schwer wiegt hierbei die zivilrechtliche Haftung. Nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Sie als Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn Schäden durch die Verletzung Ihrer Arbeitgeberpflichten entstehen.
Wird eine DGUV Prüfung vernachlässigt und es kommt zu einem Unfall, drohen zivilrechtliche Forderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen. Zudem verweigern Berufsgenossenschaften (BG) und Sachversicherer im Schadensfall häufig die Leistung, da ohne gültiges DGUV V3 Prüfprotokoll der Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflicht fehlt.
Ist ein E-Check dasselbe wie die DGUV V3 Prüfung?
Diese Frage ist eine der häufigsten, die uns unsere Kunden stellen, da diese beiden Begriffe oft verwechselt werden. Die Antwort lautet: Nein, sie sind nicht identisch. Aber die DGUV V3 Prüfung schließt alle relevanten Standards des E-Checks ein.
Für Sie als Unternehmer ist die Unterscheidung deshalb relevant, da sie unterschiedliche rechtliche Bedeutungen hat:
- Die DGUV V3 Prüfung ist gemäß DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung für alle gewerblichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gesetzlich vorgeschrieben. Der vorrangige Zweck dieser Elektroprüfung ist der Schutz von Personen und Sachwerten. Darüber hinaus gewährleistet die vorgeschriebene Dokumentation Ihre Rechtssicherheit, da sie als notwendiger Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungen dient.
- Im Gegensatz dazu beruht ein E-Check auf Freiwilligkeit. Als anerkanntes Prüfsiegel der Elektrohandwerke dient der E-Check primär der technischen Qualitätssicherung, der Mängelerkennung und der Überprüfung der Energieeffizienz gemäß den VDE-Normen.
Ein freiwillig durchgeführter E-Check ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Elektroprüfung nach DGUV V3. Er kann jedoch ergänzend durchgeführt werden, wenn Sie in Ihrem Unternehmen besondere Vorsicht walten lassen oder Sicherheitsstandards erfüllen möchten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Muss der Betrieb für die DGUV V3 Prüfung unterbrochen werden?
Die Befürchtung vor kostspieligen Ausfallzeiten ist unbegründet, da unsere Elektrofachkräfte moderne Prüfverfahren einsetzen, die Ihren laufenden Betrieb nicht beeinträchtigen. Dies hat den wirtschaftlichen Vorteil, dass Ihre Produktion oder Ihr Büroalltag nahtlos weiterlaufen kann. Zudem liefert die Prüfung unter realen Lastbedingungen besonders aussagekräftige Ergebnisse, da sich bestimmte Fehler erst im aktiven Betrieb zeigen. Auch bei ortsveränderlichen Geräten wie Computern oder Werkzeugen arbeiten unsere Techniker so effizient im Hintergrund, dass Ihre Mitarbeiter ihrer Tätigkeit ungestört nachgehen können.
Reicht die Prüfplakette auf dem Gerät als rechtlicher Nachweis?
Die Plakette reicht als rechtlicher Nachweis für eine DGUV V3 Prüfung nicht aus. Tatsächlich ist sie gesetzlich gar nicht vorgeschrieben, sondern fungiert im Alltag lediglich als organisatorische Hilfestellung und Erinnerung an den nächsten Prüftermin. Der einzig gültige Beleg für Ihre Rechtssicherheit ist das schriftliche Prüfprotokoll, in dem alle Details wie Gerätenamen, Messwerte, Prüfumfang und Ergebnisse festgehalten werden.
Ihre Prüfberichte sollten Sie über die gesamte Verwendungsdauer des Betriebsmittels aufbewahren, um im Schadensfall oder bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft abgesichert zu sein.
Wir stellen Ihnen selbstverständlich beides zur Verfügung: die Prüfplaketten für den schnellen Überblick am Gerät sowie ein rechtssicheres Prüfprotokoll für Ihre Arbeitsschutzdokumentation, die Sie als Kunde von 123Ingenieure jetzt ganz einfach in unserem digitalen Kundenportal abrufen und zentral verwalten können.
Was passiert, wenn ein Gerät die DGUV Elektroprüfung nicht besteht?
Sollte ein Betriebsmittel die Kriterien der Prüfung nach DGUV V3 nicht erfüllen, hat die Sicherheit absolute Priorität. Das betroffene Gerät erhält keine Prüfplakette, sondern wird deutlich als defekt gekennzeichnet und muss sofort aus dem Verkehr gezogen werden.
Des Weiteren werden alle Mängel im Prüfprotokoll festgehalten, sodass Sie auf Basis der Wirtschaftlichkeit selbst entscheiden können, ob eine fachgerechte Instandsetzung mit anschließender Nachprüfung oder eine Entsorgung sinnvoller ist. Unsere Elektrofachkraft unterstützt Sie dabei gerne mit einer direkten Einschätzung vor Ort.
Wer ein als gefährlich eingestuftes Arbeitsmittel weiter nutzt oder die vorgeschriebenen DGUV V3 Prüffristen missachtet, begeht nach § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII („Bußgeldvorschriften“) eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt für jeden vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die § 3 („Grundsätze“), § 5 („Prüfungen“), § 6 („Arbeiten an aktiven Teilen“), § 7 („Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“) der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3, weshalb entweder die sofortige Mängelbeseitigung oder eine Stilllegung unumgänglich ist.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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