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Im Onlineshop der 123Ingenieure GmbH finden Sie Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen aus insgesamt 8 Branchen sowie in 20 verschiedenen Sprachen. Alle Unterweisungsvorlagen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und stehen Ihnen als Word-Datei, PDF und PowerPoint-Präsentation als Download zur Verfügung. Diese können individuell mit Ihrem Firmenlogo sowie dem Namen der unterweisenden Person angepasst werden.
Zusätzlich zu den verpflichtenden Standardunterweisungen enthält jedes Unterweisungspaket branchenspezifische Unterweisungsvorlagen sowie Unterschriftenlisten zur Erfassung der Teilnehmer und rechtssicheren Dokumentation nach DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“).
Nach dem Zahlungseingang können Sie alle Dateien sofort herunterladen und unbegrenzt in Ihrem Unternehmen nutzen, ganz ohne Abo, ohne Login-Portal und ohne Software-Bindung. Pro Unterweisung sparen Sie mehrere Stunden an Recherche- und Formulierungsaufwand und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen gemäß § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) sowie weitere rechtliche Vorgaben.
Mit unseren Sicherheitsunterweisungen decken Sie alle typischen Unterweisungsanlässe ab: von der Erstunterweisung für neue Mitarbeiter über die jährliche Wiederholung bis zur Schulung nach Arbeitsunfällen oder betrieblichen Veränderungen bis hin zu spezifischen Unterweisungen für Ihre Branche. Sie behalten die vollständige Kontrolle über Inhalte sowie Layout und können Ihre Unterweisungsvorlagen ohne Aufpreis jährlich weiterverwenden.
Der größte Vorteil unserer Sicherheitsunterweisungen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Mit unseren Vorlagen können Sie nichts vergessen, nichts falsch formulieren und nichts übersehen. Die nachfolgenden fünf Punkte machen das möglich:
Unsere Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen vereinen das Wissen erfahrener Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH. Mit unseren Zulassungen für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften unterstützen wir bundesweit Betriebe aus jedem Wirtschaftszweig.
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Sicherheitsunterweisung „in verständlicher Weise“ erfolgen, also in einer Sprache und Form, die der jeweilige Mitarbeiter aufgrund seiner Sprachkenntnisse versteht. Eine ausschließlich deutschsprachige Unterweisung gilt bei Beschäftigten ohne ausreichende Deutschkenntnisse als unzureichend und kann im Schadensfall zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen alle Sicherheitsunterweisungen in 20 Sprachen zur Verfügung, von Englisch, Polnisch und Rumänisch bis hin zu Türkisch und Ukrainisch. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung an eine verständliche Unterweisung auch in international zusammengesetzten Teams und können den Unterweisungsnachweis für jeden Mitarbeiter rechtssicher dokumentieren.
Jede Unterweisungsvorlage berücksichtigt alle elf Gefährdungsfaktoren, die im deutschen Arbeitsschutz für die Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben sind: von mechanischen und elektrischen Risiken über Gefahrstoffe und biologische Belastungen bis zu psychischen Faktoren. So können Sie sicher sein, dass für Ihren Arbeitsplatz keine relevante Gefahr übersehen wird.
Jede Unterweisung enthält eine branchentypische Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere) sowie konkrete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip. Sie müssen nur noch Ihre betrieblichen Besonderheiten ergänzen. Die methodische Vorarbeit wurde bereits durch 123Ingenieure erledigt.
In jeder Unterweisungsvorlage finden Sie:
Dank unserer Sicherheitsunterweisungen können Sie jeder Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht entspannt entgegensehen.
Der Bestellvorgang für Ihre Unterweisungsvorlagen ist in wenigen Minuten abgeschlossen:
Als Arbeitgeber sind Sie nach § 12 ArbSchG verpflichtet, Ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen: bei der Einstellung, vor neuen Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel sowie mindestens einmal jährlich.
Die folgenden Themen sind in nahezu jedem Betrieb relevant, vom Architekturbüro bis zum Pflegedienst. Diese Standardunterweisungen sind bei 123Ingenieure in jedem branchenspezifischen Unterweisungspaket bereits enthalten und müssen deshalb nicht extra bestellt werden:
Kontaktieren Sie uns in diesem Fall. Gemeinsam finden wir die passende Unterweisungsvorlage und zeigen Ihnen, welche Inhalte Sie für Ihre Tätigkeit ergänzen sollten. Alternativ können unsere Sicherheitsingenieure auf Wunsch auch eine maßgeschneiderte Unterweisung für Sie erstellen.
Ja. Wenn Sie eine Sicherheitsunterweisung lieber von einem erfahrenen Experten durchführen lassen möchten, übernehmen das unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, entweder online per Bildschirmübertragung oder bundesweit vor Ort in Ihrem Unternehmen. Bei spezifischen Themen können wir die jeweils zuständigen Beauftragten einsetzen: für Gefahrstoffunterweisungen unsere Gefahrstoffbeauftragten, für Brandschutzunterweisungen unsere Brandschutzbeauftragten oder für ADR-1.3-Unterweisungen unsere Gefahrgutbeauftragten. Weiterführende Informationen zu Sicherheitsunterweisungen finden Sie auf unserer Leistungsseite Unterweisung.
Wer die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung unterlässt, zu spät durchführt, unvollständig dokumentiert oder in einer für den Mitarbeiter nicht verständlichen Sprache abhält, kann nachfolgende Konsequenzen riskieren:
Neben Sicherheitsunterweisungen finden Sie in unserem Shop Ihre passende Gefährdungsbeurteilung Vorlage sowie rechtssichere Vorlagen für Betriebsanweisungen, sodass alle Arbeitsschutzdokumente, die Sie als Arbeitgeber aufgrund der Gesetzgebung benötigen, optimal aufeinander abgestimmt sind.
Ergänzend dazu bieten wir Ihnen praxisorientierte Fortbildungen und Schulungen an, wie beispielsweise unser E-Learning zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) inklusive aller erforderlichen Schulungsunterlagen. So können sich Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig fortbilden und sparen dabei Zeit und Reisekosten.