Sicherheitsunterweisungen für 8 Branchen und 20 Sprachen

Im Onlineshop der 123Ingenieure GmbH finden Sie Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen aus insgesamt 8 Branchen sowie in 20 verschiedenen Sprachen. Alle Unterweisungsvorlagen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und stehen Ihnen als Word-Datei, PDF und PowerPoint-Präsentation als Download zur Verfügung. Diese können individuell mit Ihrem Firmenlogo sowie dem Namen der unterweisenden Person angepasst werden.

Zusätzlich zu den verpflichtenden Standardunterweisungen enthält jedes Unterweisungspaket branchenspezifische Unterweisungsvorlagen sowie Unterschriftenlisten zur Erfassung der Teilnehmer und rechtssicheren Dokumentation nach DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“).

 

Sicherheitsunterweisungen einmal kaufen und dauerhaft nutzen

Nach dem Zahlungseingang können Sie alle Dateien sofort herunterladen und unbegrenzt in Ihrem Unternehmen nutzen, ganz ohne Abo, ohne Login-Portal und ohne Software-Bindung. Pro Unterweisung sparen Sie mehrere Stunden an Recherche- und Formulierungsaufwand und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen gemäß § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) sowie weitere rechtliche Vorgaben.

  • In der Word-Datei können Sie jede Unterweisung in wenigen Minuten an Ihr Unternehmen anpassen: Sie können Ihr Firmenlogo einfügen, Texte auf Ihre Arbeitsplätze, Arbeitsmittel oder Ihren Maschinenpark zuschneiden sowie mit eigenen Fotos und Beispielen ergänzen.
  • Mittels einer PowerPoint-Präsentation können Sie Ihre Beschäftigten live im Besprechungsraum oder per Bildschirmübertragung ortsunabhängig im Homeoffice unterweisen.
  • Die PDF-Versionen Ihrer Sicherheitsunterweisungen dienen Ihnen der revisionssicheren Archivierung und können bei Bedarf direkt an die teilnehmenden Mitarbeiter oder die zuständige Berufsgenossenschaft versendet werden.

Mit unseren Sicherheitsunterweisungen decken Sie alle typischen Unterweisungsanlässe ab: von der Erstunterweisung für neue Mitarbeiter über die jährliche Wiederholung bis zur Schulung nach Arbeitsunfällen oder betrieblichen Veränderungen bis hin zu spezifischen Unterweisungen für Ihre Branche. Sie behalten die vollständige Kontrolle über Inhalte sowie Layout und können Ihre Unterweisungsvorlagen ohne Aufpreis jährlich weiterverwenden.

 

Ihre Vorteile mit Sicherheitsunterweisungen von 123Ingenieure

Der größte Vorteil unserer Sicherheitsunterweisungen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Mit unseren Vorlagen können Sie nichts vergessen, nichts falsch formulieren und nichts übersehen. Die nachfolgenden fünf Punkte machen das möglich:

 

1. Erstellt von praktizierenden Sicherheitsingenieuren

Unsere Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen vereinen das Wissen erfahrener Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH. Mit unseren Zulassungen für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften unterstützen wir bundesweit Betriebe aus jedem Wirtschaftszweig.

 

2. Rechtssicher unterweisen in 20 Sprachen

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Sicherheitsunterweisung „in verständlicher Weise“ erfolgen, also in einer Sprache und Form, die der jeweilige Mitarbeiter aufgrund seiner Sprachkenntnisse versteht. Eine ausschließlich deutschsprachige Unterweisung gilt bei Beschäftigten ohne ausreichende Deutschkenntnisse als unzureichend und kann im Schadensfall zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen alle Sicherheitsunterweisungen in 20 Sprachen zur Verfügung, von Englisch, Polnisch und Rumänisch bis hin zu Türkisch und Ukrainisch. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung an eine verständliche Unterweisung auch in international zusammengesetzten Teams und können den Unterweisungsnachweis für jeden Mitarbeiter rechtssicher dokumentieren.

 

3. Alle relevanten Gefährdungen vollständig abgedeckt

Jede Unterweisungsvorlage berücksichtigt alle elf Gefährdungsfaktoren, die im deutschen Arbeitsschutz für die Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben sind: von mechanischen und elektrischen Risiken über Gefahrstoffe und biologische Belastungen bis zu psychischen Faktoren. So können Sie sicher sein, dass für Ihren Arbeitsplatz keine relevante Gefahr übersehen wird.

 

4. Inkludierte Risikobewertung und Schutzmaßnahmen

Jede Unterweisung enthält eine branchentypische Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere) sowie konkrete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip. Sie müssen nur noch Ihre betrieblichen Besonderheiten ergänzen. Die methodische Vorarbeit wurde bereits durch 123Ingenieure erledigt.

 

5. Alle Pflichtelemente in einem Dokument

In jeder Unterweisungsvorlage finden Sie:

  • die rechtlichen Grundlagen für Ihre Branche und Tätigkeit
  • eine übersichtliche Darstellung aller relevanten Gefahren
  • eine vorbereitete Risikobewertung mit branchenüblichen Beispielwerten
  • konkrete Schutzmaßnahmen und Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Verständnisfragen, mit denen Sie die Lernzielkontrolle nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) durchführen können
  • den Unterweisungsnachweis mit Feldern für Datum, Inhalte, Teilnehmer und Unterschriften nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1

Dank unserer Sicherheitsunterweisungen können Sie jeder Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht entspannt entgegensehen.

 

Wie erhalte ich meine Sicherheitsunterweisungen?

Der Bestellvorgang für Ihre Unterweisungsvorlagen ist in wenigen Minuten abgeschlossen:

  1. Wählen Sie Ihre passende Branche (z. B. Bau und Handwerk) und konkretisieren Sie anschließend bei Bedarf Ihre Auswahl nach Tätigkeitsbereich oder Berufsgruppe (etwa Abbruchunternehmen oder Architekturbüro).

  2. Schließen Sie die Bestellung ab und nutzen Sie eine der angebotenen Zahlungsoptionen.

  3. Unmittelbar nach Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail Ihren persönlichen Download-Link für Ihre Sicherheitsunterweisungen.

  4. Sie können die Unterweisungsvorlage sofort anpassen, drucken oder digital verteilen, sodass Ihre Unterweisung binnen Minuten einsatzbereit ist.

 

FAQ zu Sicherheitsunterweisungen

Welche Pflichtunterweisungen müssen alle Betriebe durchführen?

Als Arbeitgeber sind Sie nach § 12 ArbSchG verpflichtet, Ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen: bei der Einstellung, vor neuen Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel sowie mindestens einmal jährlich.

Die folgenden Themen sind in nahezu jedem Betrieb relevant, vom Architekturbüro bis zum Pflegedienst. Diese Standardunterweisungen sind bei 123Ingenieure in jedem branchenspezifischen Unterweisungspaket bereits enthalten und müssen deshalb nicht extra bestellt werden:

  • Unterweisung zur allgemeinen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung nach §§ 15 und 16 ArbSchG.
  • Sicherheitsunterweisung zu Brandschutz und Evakuierung gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) und ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“).
  • Unterweisung zu Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen: Rettungskette, Unfallmeldung, Standort von Verbandkästen und AED sowie Bekanntgabe der betrieblichen Ersthelfer.
  • Unterweisung für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze: Ergonomie, Pausenregelung, Augenschutz und gesundheitliche Aspekte gemäß Anhang Nr. 6 ArbStättV.
  • Unterweisung zu Datenschutz (DSGVO): Umgang mit personenbezogenen Daten, Meldepflichten bei Datenpannen sowie IT-Sicherheit als Pflicht aus Art. 32 DSGVO und § 26 BDSG.
  • Unterweisung für Arbeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten: Ergonomie am häuslichen Arbeitsplatz, Datensicherheit, Erreichbarkeit sowie gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice.
  • Unterweisung für jugendliche Mitarbeiter gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz: Speziell für Auszubildende und Praktikanten unter 18 Jahren (§ 29 JArbSchG „Unterweisung über Gefahren“), die mindestens zweimal jährlich unterwiesen werden müssen.
  • Unterweisung für werdende und stillende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz: Diese Sicherheitsunterweisung deckt sowohl die allgemeine Information aller Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 MuSchG als auch das individuelle Gespräch nach Mitteilung der Schwangerschaft gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG ab („Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber“).
  • Gefahrstoffunterweisung nach § 14 GefStoffV (mind. jährlich, mündlich, anhand der Betriebsanweisung).
  • Sicherheitsunterweisung für Biostoffe nach § 14 BioStoffV (besonders Gesundheits-/Laborbranche).
  • Jährliche Unterweisung für Arbeitsmittel/Maschinen nach § 12 BetrSichV.
  • Unterweisung für persönliche Schutzausrüstung nach PSA-Benutzungsverordnung (bei Kategorie III zusätzlich praktische Übungen, z. B. Atemschutz, Absturzsicherung).
  • Hygiene-Unterweisung nach § 43 IfSG (Lebensmittel/Gastronomie).
  • Fremdfirmen-/Besucher-/Subunternehmer-Unterweisung.

 

Was, wenn mein Unternehmen nicht in der Branchenauswahl ist?

Kontaktieren Sie uns in diesem Fall. Gemeinsam finden wir die passende Unterweisungsvorlage und zeigen Ihnen, welche Inhalte Sie für Ihre Tätigkeit ergänzen sollten. Alternativ können unsere Sicherheitsingenieure auf Wunsch auch eine maßgeschneiderte Unterweisung für Sie erstellen.

 

Kann ich Sicherheitsunterweisungen von 123Ingenieure auch direkt in meinem Unternehmen durchführen lassen?

Ja. Wenn Sie eine Sicherheitsunterweisung lieber von einem erfahrenen Experten durchführen lassen möchten, übernehmen das unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, entweder online per Bildschirmübertragung oder bundesweit vor Ort in Ihrem Unternehmen. Bei spezifischen Themen können wir die jeweils zuständigen Beauftragten einsetzen: für Gefahrstoffunterweisungen unsere Gefahrstoffbeauftragten, für Brandschutzunterweisungen unsere Brandschutzbeauftragten oder für ADR-1.3-Unterweisungen unsere Gefahrgutbeauftragten. Weiterführende Informationen zu Sicherheitsunterweisungen finden Sie auf unserer Leistungsseite Unterweisung.

 

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sicherheitsunterweisungen nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden?

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung unterlässt, zu spät durchführt, unvollständig dokumentiert oder in einer für den Mitarbeiter nicht verständlichen Sprache abhält, kann nachfolgende Konsequenzen riskieren:

  • Bußgelder bis zu 30.000 € nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“), bei Verstößen gegen einzelne Verordnungen (z. B. Betriebssicherheits- oder Gefahrstoffverordnung) zusätzlich pro Einzelverstoß.
  • Strafrechtliche Folgen nach § 26 ArbSchG („Strafvorschriften“) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie bei Arbeitsunfällen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
  • Regress der Berufsgenossenschaft gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 110 SGB VII „Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern“) bei grober Fahrlässigkeit für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten.
  • Persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern und Vorgesetzten mit übertragener Unterweisungspflicht.
  • Behördliche Anordnungen bis hin zur vorübergehenden Betriebsstilllegung bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.

 

Welche Arbeitsschutzdokumente benötige ich als Arbeitgeber neben der Unterweisung noch?

Neben Sicherheitsunterweisungen finden Sie in unserem Shop Ihre passende Gefährdungsbeurteilung Vorlage sowie rechtssichere Vorlagen für Betriebsanweisungen, sodass alle Arbeitsschutzdokumente, die Sie als Arbeitgeber aufgrund der Gesetzgebung benötigen, optimal aufeinander abgestimmt sind.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen praxisorientierte Fortbildungen und Schulungen an, wie beispielsweise unser E-Learning zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) inklusive aller erforderlichen Schulungsunterlagen. So können sich Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig fortbilden und sparen dabei Zeit und Reisekosten.