Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament in der Arbeitssicherheit und trägt wesentlich zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei. Setzen Sie bei der Erstellung auf professionelle Gefährdungsbeurteilungen: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure erstellen deutschlandweit und für jede Branche individuelle Gefährdungsbeurteilungen, die Qualität, Sorgfalt, Kosteneffizienz und gesetzliche Anforderungen miteinander vereinen.

Videovorschau: Gefährdungsbeurteilung, kurz und knapp erklärt

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Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen

Leistungen

Unsere Aufgaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Dabei umfassen unsere Aufgaben die Abgrenzung der Arbeitssysteme, die Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen sowie die Ausarbeitung und Begleitung bei der Durchführung der ermittelten Schutzmaßnahmen. Zusätzlich übernehmen wir die rechtskonforme Dokumentation und regelmäßige Fortschreibung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Basierend darauf, leiten wir die erforderlichen Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter ab.

Neben allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze führen wir fachspezifische Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel wie Gefahrstoffe nach § 6 GefStoffV durch.

Des Weiteren erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen für die wiederkehrende DGUV V3 Prüfung und DGUV V4 Prüfung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV „Gefährdungsbeurteilung“), um auch die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten.

Mitarbeiter mit Helm prüft mit dem Tablet einen Lagerbereich

Unsere Leistungen im Überblick

Preise

Preise/Kosten Arbeitssicherheit

Persönliche Beratung 05264 6556384

Erstellung

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ab*

480 € pro Stück

* zzgl. USt.

Kontakt

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Aus unserem Team

Zwei von über 70 Experten

Thomas, Arbeitssicherheit und Prüfservice bei 123Ingenieure

Thomas

Arbeitssicherheit und Prüfservice

Warum 123Ingenieure?

„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“

Was mir gefällt

„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“

Saskia, Backoffice bei 123Ingenieure

Saskia

Backoffice

Warum 123Ingenieure?

„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“

Was mir gefällt

„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“

Wo erhalte ich Unterstützung beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie am einfachsten, indem Sie sie mit Unterstützung einer externen Sicherheitsfachkraft oder des Betriebsarztes durchführen. Alternativ können Sie sich auch Muster-Vorlagen und Leitfäden bei den Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträgern oder staatlichen Arbeitsschutzbehörden besorgen.

Für eine professionelle und digitale Lösung stehen Ihnen Dienstleister wie die 123Ingenieure GmbH zur Verfügung. Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung deutschlandweit und exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

unterweisung.softwareby 123ingenieure

Unterweisen ohne Unterschriftenlisten

Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.

Basiswissen

Basiswissen rund um die Gefährdungsbeurteilung

Infoflyer zur Gefährdungsbeurteilung

Hier können Sie sich den Infoflyer zum Gefährdungsbeurteilung Erstellung herunterladen.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend, sobald Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt haben. Die Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit durchgeführt werden. Bei ähnlichen Arbeitsplätzen beziehungsweise Tätigkeiten können diese in Ihrer Gefährdungsbeurteilung jedoch zusammengefasst werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), konkret § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt unabhängig von der Branche und Betriebsgröße und muss vor Aufnahme der Arbeit durchgeführt und bei Änderungen im Unternehmen (neue Maschinen, neue Arbeitsmittel oder neue Arbeitsbereiche) zeitnah aktualisiert werden.

Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Schritten: Zunächst werden Tätigkeiten und Arbeitsbereiche festgelegt, anschließend werden Gefährdungen erfasst und bewertet. Danach werden Schutzmaßnahmen definiert, umgesetzt und ihre Wirksamkeit geprüft. Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig aktualisiert und dokumentiert.

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung im Überblick:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen.
  2. Gefährdungen vor Ort ermitteln.
  3. Gefährdungen bewerten.
  4. Schutzmaßnahmen auswählen und planen.
  5. Maßnahmen durchführen und umsetzen.
  6. Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren.
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben und dokumentieren

Für die Gefährdungsbeurteilung ist keine vorgeschriebene Form oder feste Struktur gesetzlich vorgegeben. Wie Sie diese gestalten, bleibt also Ihnen überlassen. In der Praxis hat sich die Vorgehensweise in 7 Schritten jedoch bewährt. Besonders hilfreich beim Ableiten von Schutzmaßnahmen ist das STOP-Prinzip, das dafür sorgt, dass Risiken am Arbeitsplatz systematisch minimiert werden. Dabei werden Maßnahmen in einer klaren Rangfolge umgesetzt:

  • Substitution (S)
  • Technische Schutzmaßnahmen (T)
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen (O)
  • Persönliche Schutzmaßnahmen (P)

Die Reihenfolge des STOP-Prinzips muss bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung immer eingehalten werden.

Ja, eine Gefährdungsbeurteilung kann selbst durchgeführt werden, sofern die dafür notwendige Fachkunde vorhanden ist. Arbeitgeber sind gemäß § 5 ArbSchG verpflichtet, für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung selbstständig zu erstellen und regelmäßig zu überarbeiten. Für spezielle Bereiche wie Gefahrstoffe und Biostoffe sind zusätzlich die Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) und der Biostoffverordnung (§ 4 BioStoffV „Gefährdungsbeurteilung“) zu beachten.

Verfügt der Betrieb nicht über ausreichende Fachkenntnisse, sollte eine fachkundige Person, wie beispielsweise eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, hinzugezogen werden. Die Sicherheitsfachkraft muss zudem die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), konkret den § 7 ASiG („Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) erfüllen. Auch ein Betriebsarzt kann als fachkundige Person eingebunden werden. Konkretisiert wird das ASiG von der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In § 4 DGVUV Vorschrift 2 wird die sicherheitstechnische Fachkunde genau definiert.

Grundsätzlich empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit externen Experten bei komplexen Gefährdungsbeurteilungen (wie etwa bei der Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen) immer. Neben Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung zu günstigen Preisen erstellen lassen möchten.

Eine vollständige und übersichtliche Dokumentation ist bei jeder Gefährdungsbeurteilung unumgänglich. Damit weisen Sie die Umsetzung und Wirksamkeit Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen zuverlässig nach (z. B. für Ihre Berufsgenossenschaft und andere Behörden) und behalten alle relevanten Prozesse im Blick.

Gleichzeitig erleichtert eine strukturierte Dokumentation die laufende Aktualisierung und sorgt für Rechtssicherheit im Betrieb.

Folgende Inhalte sollten immer Bestandteil der Dokumentation sein:

  • Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, also alle festgestellten Gefährdungen und Risiken.
  • Die festgelegten Schutzmaßnahmen, inklusive zuständiger Personen und Zeitrahmen für die Umsetzung.
  • Die Durchführung und die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen.
  • Das Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung.
  • Bei Bedarf ergänzende Unterlagen wie Betriebsanweisungen, Messprotokolle, Prüfberichte oder Sicherheitsdatenblätter.
  • Eine kontinuierliche Fortschreibung, etwa bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder nach Vorfällen.

Unser digitales Kundenportal unterstützt Sie dabei, alle Gefährdungsbeurteilungen und weitere Dokumente aus dem Bereich Arbeitssicherheit online zentral zu verwalten, zu aktualisieren und eigene Dokumente und Fotos aus Ihrem Unternehmen hochzuladen.

Des Öfteren erreichen uns Anfragen wie „Wir benötigen eine Gefährdungsbeurteilung für die Berufsgenossenschaft (BG)“. Das ist zwar nicht unrichtig, doch im Vordergrund sollte bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung immer der aktive Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken stehen. In diesem Sinne bildet die Gefährdungsbeurteilung sozusagen das Herzstück im Arbeitsschutz, um systematisch Risiken am Arbeitsplatz zu analysieren, passende Schutzmaßnahmen umzusetzen und so ein sicheres, gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Juni 2013, gültig ab 1. Januar 2014, müssen Arbeitgeber gemäß den ergänzten § 4 ArbSchG („Allgemeine Grundsätze“) und § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) zusätzlich psychische Belastungen beurteilen und berücksichtigen.

Zu einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung gehört auch eine transparente Dokumentation aller getroffenen Schutzmaßnahmen (gemäß § 6 ArbSchG „Dokumentation“).

Die Gefährdungsbeurteilung bildet somit die Basis für wirksamen Arbeitsschutz und rechtliche Sicherheit, unabhängig von der Größe eines Betriebs.

Karte von Deutschland mit 15 eingezeichneten Standorten von Rostock bis München

Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.

Unsere Standorte

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen: in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.