Feuerlöscher-Rechner: Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2 kostenlos berechnen

Sie befördern Gefahrgut in Versandstücken und möchten wissen, ob Ihre Fahrt von den meisten ADR-Vorschriften freigestellt bleibt? Der ADR Punkte Rechner (oder 1000 Punkte Rechner) der 123Ingenieure GmbH prüft das kostenlos für Sie.

Sie müssen nur die UN-Nummer oder den Stoffnamen eingeben und dann den passenden Eintrag aus der Dropdown-Liste auswählen. Danach ergänzen Sie die Menge je Position und der ADR Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Ihr Gefahrguttransport unter oder über der Grenze von 1000 Punkten liegt oder ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen.

Feuerlöscher-Rechner nach ASR A2.2 Beantwortet in Sekunden die Frage: Wie viele Feuerlöscher braucht mein Betrieb? Kostenlos und rechtssicher nach ASR A2.2.
Was ist eine Löschmitteleinheit (LE)? Und wie viele LE hat mein Feuerlöscher?

Die Löschmitteleinheit (LE) ist die Vergleichsgröße der ASR A2.2 für die Löschkraft von Feuerlöschern. Sie müssen damit nicht selbst rechnen: Der Rechner sagt Ihnen am Ende direkt, wie viele Feuerlöscher Sie kaufen bzw. vorhalten müssen.

Jeder Feuerlöscher trägt auf dem Etikett sein Löschvermögen (Rating), z. B. 21A/113B. Daraus ergibt sich seine LE-Zahl:

  • 6 LE = Rating 21A/113B, die übliche Standardgröße (z. B. 6-Liter-Schaumlöscher)
  • 9 LE = Rating 27A/144B (z. B. 9-Liter-Schaumlöscher)
  • 12 LE = Rating 43A/183B (z. B. 12-kg-Pulverlöscher)

Merksatz: Ein normaler 6-Liter- oder 6-kg-Löscher bringt 6 LE. Die komplette Zuordnungstabelle zeigt Ihnen das Ergebnis unter „Details".

Grundfläche = Summe der Flächen aller Geschosse Ihrer Arbeitsstätte. Flächen im Freien (z. B. Grünanlagen, Verkehrswege) können unberücksichtigt bleiben.
Woran erkenne ich eine erhöhte Brandgefährdung? (Beispiele aus Tabelle 4 der ASR A2.2)
  • Lagerung und Handel: Lager mit leicht entzündbaren Stoffen, Lacken oder Lösungsmitteln, Holz-, Altpapier- und Schaumstofflager, Verpackungsmaterial, Speditionslager, Bau- und Heimwerkermärkte
  • Dienstleistung: Küchen, Beherbergungsbetriebe, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kinos und Diskotheken, chemische Reinigungen und Wäschereien, Abfallsammelräume
  • Industrie: Möbel-, Papier-, Kunststoff- und Lederverarbeitung, Druckereien, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen, Verarbeitung brennbarer Chemikalien, Backwarenfabriken
  • Handwerk: Kfz-Werkstätten, Tischlereien und Schreinereien, Polstereien, Metallverarbeitung, Galvanik, Backbetriebe, Elektrowerkstätten
Verbindlich wird die Einstufung über Ihre Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Im Zweifel prüfen wir das kostenlos.
Wenn Sie die Beschäftigtenzahl angeben, berechnen wir zusätzlich, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb braucht (ASR A2.2 Punkt 7.3).
Vorhandene Feuerlöscher anrechnen (Bestands-Check)
Das Löschvermögen steht als Rating auf jedem Feuerlöscher (z. B. 21A/113B auf dem Etikett). Tragen Sie ein, wie viele Löscher je Größe vorhanden sind. Löscher unter 6 LE zählen im Regelfall nicht zur Grundausstattung.
Bitte geben Sie die Grundfläche Ihrer Arbeitsstätte ein und wählen Sie mindestens eine Brandklasse.
Kostenlose Orientierungshilfe der 123 Ingenieure GmbH, ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung und keine Prüfung im Einzelfall. Fachliche Grundlage: ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist die 1000-Punkte-Regel?

Das ADR ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Der Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR regelt darin eine Freistellung für kleine Mengen Gefahrgut.

Die 1000-Punkte-Regel ordnet jedem Gefahrgut je nach Gefährlichkeit einen Faktor zu. Sie multiplizieren die beförderte Menge mit diesem Faktor und erhalten die Punktzahl der Position. Alle Positionen einer Beförderungseinheit, also des Fahrzeugs samt Anhänger, werden addiert. Überschreitet die Summe den Wert von 1000 Punkten nicht, dann entfallen viele Pflichten des ADR. Einige Grundpflichten müssen Sie trotzdem erfüllen.

Die Freistellung gilt für die Beförderung in Versandstücken, also in Verpackungen wie Fässern oder Kanistern. Für den Transport in Tanks schließt das ADR die Freistellung aus. Für die Beförderung in loser Schüttung gilt die 1000-Punkte-Regel nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur dann, wenn das ADR den betreffenden Stoff dafür ausdrücklich zulässt.

Unser 1000 Punkte Rechner übernimmt diese Rechnung, die Sie sonst manuell mit der Tabelle aus Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR durchführen müssten.

 

So berechnen Sie die Punkte nach ADR

Nach dem ADR gibt es fünf Beförderungskategorien, die in die Kategorien 0, 1, 2, 3 und 4 eingeteilt sind. Jedem Gefahrgut ist eine dieser Beförderungskategorien in Spalte 15 der Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR zugeordnet.

Aus der Beförderungskategorie ergibt sich der Faktor, mit dem die beförderte Menge multipliziert werden muss. Dabei kommen vier Hauptfaktoren zum Einsatz: 50, 3, 1 und 0. Für einige besonders gefährliche Güter der Beförderungskategorie 1 gilt statt 50 der Sonderfaktor 20.

Beförderungskategorie

Faktor

Höchstmenge je Beförderungseinheit (sortenrein)

0

keine Freistellung möglich

0

1

50 (Sonderfall: 20 für UN 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 Ammoniak, 1017 Chlor)

20 kg/L (Sonderfall 50 kg)

2

3

333 kg/L

3

1

1.000 kg/L

4

0 (zählt nicht)

unbegrenzt

Die Punktzahl einer Position ergibt sich aus der Menge multipliziert mit dem Faktor. Alle Positionen einer Beförderungseinheit werden zu einer Summe addiert. Diese Summe darf nach Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR den Wert 1000 nicht überschreiten, damit die Beförderung freigestellt bleibt und Sie die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel nutzen können.

Welche Menge dabei zählt, hängt vom Aggregatzustand des Gefahrguts ab. Die folgende Tabelle zeigt die maßgebende Menge nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR.

Art des Gutes

Maßgebende Menge

Gegenstände

Bruttomasse in Kilogramm, bei Klasse 1 die Nettomasse des Explosivstoffs

feste Stoffe sowie verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase

Nettomasse in Kilogramm

Flüssigkeiten

Menge in Litern

verdichtete und adsorbierte Gase sowie Chemikalien unter Druck

Fassungsraum in Litern

Gefahrgut in begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) nach Kapitel 3.4 ADR zählt nach Unterabschnitt 1.1.3.6.5 ADR nicht zur Punktesumme.

 

Rechenbeispiele für die 1000-Punkte-Regel

  • 500 Liter Diesel mit der UN-Nummer 1202 gehören zur Beförderungskategorie 3 mit dem Faktor 1. Die Rechnung lautet 500 mal 1 und ergibt 500 Punkte, sodass die Freistellung möglich ist. Auch unser ADR Punkte Rechner bestätigt, dass bis zu 1.000 Liter Diesel unter der 1000-Punkte-Grenze bleiben.
  • 100 Liter Farbe der Verpackungsgruppe I mit der UN-Nummer 1263 gehören zur Beförderungskategorie 1 mit dem Faktor 50. Die Rechnung lautet 100 mal 50 und ergibt 5.000 Punkte. Für diese Beförderung gilt das ADR zur Gänze.

  • 100 Liter Aceton mit der UN-Nummer 1090 gehören zur Beförderungskategorie 2 mit dem Faktor 3. Die Rechnung lautet 100 mal 3 und ergibt 300 Punkte. Damit liegt der Gefahrstoff Aceton deutlich unter der Grenze.

  • 50 Kilogramm Chlor mit der UN-Nummer 1017 werden mit dem Sonderfaktor 20 bewertet. Die Rechnung lautet 50 mal 20 und ergibt exakt 1.000 Punkte. Die Grenze wird genau erreicht, aber nicht überschritten, sodass die Freistellung noch möglich bleibt.

 

Diese Pflichten bleiben trotz Freistellung von den meisten ADR-Vorschriften

Auch wer unter der 1000-Punkte-Grenze bleibt, muss einen Teil der Vorschriften weiterhin erfüllen. Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nimmt Ihnen die orangefarbene Kennzeichnung und die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers ab. Die grundlegenden Sicherheitspflichten bleiben jedoch bestehen.

  • Das Gefahrgut müssen Sie weiterhin in UN-zugelassenen Verpackungen befördern. Diese müssen Sie vorschriftsmäßig kennzeichnen und mit den vorgeschriebenen Gefahrzetteln bezetteln.

  • Ein Beförderungspapier müssen Sie ebenfalls mitführen, das nach Absatz 5.4.1.1.10 ADR die Gesamtmenge je Beförderungskategorie ausweist. Zusätzlich sollten Sie darin auf die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR hinweisen. Die Ladung müssen Sie nach den Vorgaben des ADR sichern.

  • An Bord des Fahrzeugs muss nach Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR ein Feuerlöscher mit mindestens 2 Kilogramm Fassungsvermögen vorhanden sein. Beim Umgang mit den Versandstücken gilt ein Rauchverbot. Die Zusammenladeverbote müssen Sie beachten.

  • Außerdem muss jede am Transport beteiligte Person nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Das betrifft nicht nur den Fahrer, sondern auch Verlader und Lagerpersonal. Fehlt einem Fahrer diese Unterweisung, liegt auch unterhalb von 1000 Punkten ein Verstoß vor.

Die Unterweisung nach 1.3 ADR betrifft nur den Transport. Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten zusätzlich nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) unterweisen und die Gefährdungen am Arbeitsplatz nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) in einer Gefährdungsbeurteilung erfassen.

Die 123Ingenieure GmbH unterstützt Sie dabei auf zwei Wegen. Wir übernehmen die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung für Sie. Beides erfolgt vor Ort in Ihrem Betrieb oder digital, sofern uns Ihr Unternehmen aus einer Betriebsbegehung bekannt ist.

Möchten Sie beides selbst erledigen, dann finden Sie in unserem Online-Shop passende Vorlagen. Dazu gehört beispielsweise die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe. Für die allgemeine Sicherheitsunterweisung, die für jedes Unternehmen ein Thema ist, steht Ihnen die Vorlage Unterweisung Arbeitsschutz bereit.

 

Was passiert, wenn Sie die 1000-Punkte-Grenze überschreiten?

Liegt die Beförderungseinheit über der Grenze von 1000 Punkten, dann muss die Beförderung nach dem vollständigen ADR durchgeführt werden. Die Beförderungseinheit muss orangefarben nach Kapitel 5.3 ADR gekennzeichnet werden. Der Fahrer muss eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR besitzen. Zusätzlich müssen die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR mitgeführt sowie die Ausrüstung nach Teil 8 und die Fahrzeugvorschriften nach Teil 9 ADR eingehalten werden.

Oberhalb der 1000-Punkte-Grenze ändert sich auch Ihre Pflicht im Betrieb. Solange Sie die Mengen des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR nicht überschreiten, bleiben Sie gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) von der Bestellpflicht befreit (§ 2 GbV „Befreiungen“).

Überschreiten Sie diese Mengen regelmäßig, dann müssen Sie nach § 3 GbV („Bestellung von Gefahrgutbeauftragten“) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Falls Sie diesbezüglich fachliche Unterstützung benötigen: Die 123Ingenieure GmbH stellt Ihnen deutschlandweit einen externen Gefahrgutbeauftragten, der die vorgeschriebenen Aufgaben für Ihren Betrieb übernimmt.

 

Häufige Fehler bei der 1000-Punkte-Regel

  • Ein verbreiteter Fehler betrifft die Tankbeförderung. Wer Gefahrgut in Tanks befördert, darf die Freistellung nicht anwenden, weil sie für Tanks ausgeschlossen ist. Für lose Schüttung gilt sie nur in den oben genannten Ausnahmefällen.

  • Ebenso werden leere, ungereinigte Verpackungen häufig übersehen. Solche Verpackungen müssen mit der Beförderungskategorie des früheren Füllguts oder mit der Beförderungskategorie 4 angesetzt werden.

  • Ein weiterer Irrtum betrifft den Umfang der Freistellung. Sie befreit nicht von den Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten. Auch die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bleibt Pflicht, sodass ein nicht unterwiesener Fahrer selbst unter 1000 Punkten einen Verstoß begeht.

  • Schließlich wird die Beförderungskategorie 0 oft übersehen. Für sie ist keine Freistellung möglich, sodass das ADR dort vollständig und ab dem ersten Kilogramm gilt.

 

Häufige Fragen zum ADR Rechner und zur 1000-Punkte-Regel

Wie berechnet man die 1000-Punkte-Regel im ADR?

Sie müssen für jede Position die Menge mit dem Faktor ihrer Beförderungskategorie multiplizieren. Danach müssen Sie die Punkte aller Positionen einer Beförderungseinheit addieren. Bleibt die Summe bei höchstens 1000, dann dürfen Sie die Erleichterungen der 1000-Punkte-Regel nach Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR nutzen. Diese Rechnung kann Ihnen der ADR Rechner der 123Ingenieure GmbH automatisch abnehmen.

 

Was besagt die 1000-Punkte-Regel im ADR-Verfahren?

Die 1000-Punkte-Regel erlaubt die Beförderung kleiner Mengen Gefahrgut in Versandstücken mit reduziertem Aufwand. Solange die Summe aus Menge mal Faktor je Beförderungseinheit den Wert 1000 nicht überschreitet, entfallen viele Pflichten des ADR. Einige Grundpflichten bleiben jedoch bestehen. Die Regel steht in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR und gilt nicht für die Beförderung in Tanks.

 

Wie viele ADR-Punkte hat Diesel?

Diesel mit der UN-Nummer 1202 gehört zur Beförderungskategorie 3 mit dem Faktor 1. Ein Liter Diesel entspricht damit einem Punkt. 500 Liter Diesel ergeben 500 Punkte, sodass die Gefahrgutbeförderung bis zu 1.000 Liter Diesel freigestellt bleibt.

 

Wie viele ADR-Punkte hat Benzin?

Benzin mit der UN-Nummer 1203 gehört zur Beförderungskategorie 2 mit dem Faktor 3. Ein Liter Benzin entspricht damit drei Punkten. Die Grenze von 1000 Punkten ist bei rund 333 Litern Benzin erreicht. Den genauen Wert Ihrer Ladung können Sie jetzt ganz einfach mit unserem ADR Punkte Rechner berechnen.

 

Wo finde ich einen ADR-Rechner?

Einen kostenlosen ADR Rechner finden Sie oben auf dieser Seite. Sie müssen die UN-Nummer und die Menge je Position eingeben. Unser 1000 Punkte Rechner zeigt Ihnen sofort das Ergebnis. Er berücksichtigt die Faktoren der Beförderungskategorien 0 bis 4 nach dem ADR.

 

Was ist ADR-Check?

Als ADR-Check bezeichnet man die Prüfung, ob eine Gefahrgutbeförderung unter die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR fällt. Dabei wird die Punktesumme je Beförderungseinheit ermittelt und mit der Grenze von 1000 verglichen. Unser ADR Rechner führt diesen Check automatisch für Sie durch.

 

Welche Punkte werden in der ADR 1000-Punkte-Regel verwendet?

Es handelt sich um Rechenpunkte, die sich aus Menge mal Faktor ergeben. Der Faktor stammt aus der Beförderungskategorie, die in Spalte 15 der Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR steht. Diese Punkte sind keine Bußgeldpunkte, sondern dienen ausschließlich der Berechnung der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR.

 

Welche Vorteile bietet die 1000-Punkte-Regel im ADR?

Unterhalb von 1000 Punkten entfallen die orangefarbene Kennzeichnung nach Kapitel 5.3 ADR und die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers nach Kapitel 8.2 ADR. Auch die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR und der Großteil der Ausrüstungs- und Fahrzeugvorschriften entfallen. Das senkt den Aufwand für gelegentliche Beförderungen kleiner Mengen von Gefahrgut erheblich.

 

Wie hoch ist der Multiplikationsfaktor für Gefahrgut im ADR-Check?

Der Multiplikationsfaktor richtet sich nach der Beförderungskategorie des Gefahrguts. Er reicht von 50 für die Kategorie 1 bis 1 für die Kategorie 3, während die Kategorie 4 mit dem Faktor 0 nicht mitzählt. Für einige besonders gefährliche Güter der Kategorie 1 gilt statt 50 der Faktor 20.

 

Gilt die 1000-Punkte-Regel auch für Tankfahrzeuge?

Nein, die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR gilt nur für die Beförderung in Versandstücken. Für Tankfahrzeuge ist sie ausgeschlossen. Dort gilt das ADR vollständig, unabhängig von der Menge.

 

Welche Pflichten bleiben unter 1000 Punkten bestehen?

Auch unter der Grenze müssen Sie ein Beförderungspapier mit der Gesamtmenge je Beförderungskategorie mitführen und das Gefahrgut in zugelassenen, gekennzeichneten Verpackungen befördern. Es muss auch ein Feuerlöscher mit mindestens 2 Kilogramm Fassungsvermögen im Fahrzeug mitgeführt werden. Verpflichtend bleiben außerdem die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR und die Zusammenladeverbote. Zusätzlich müssen Sie die Ladung sichern und das Rauchverbot beachten.

 

Zählt Ware in begrenzten Mengen zur Punktesumme?

Nein. Gefahrgut in begrenzten Mengen (Limited Quantities, LQ) nach Kapitel 3.4 ADR zählt nach Unterabschnitt 1.1.3.6.5 ADR nicht zur Punktesumme. Unser 1000 Punkte Rechner lässt solche Positionen automatisch außer Acht. Die Kennzeichnungspflichten für begrenzte Mengen bleiben davon unberührt.

 

Ab wann braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

Ein Unternehmen muss nach § 3 GbV einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, sobald es regelmäßig oberhalb der Mengen des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR befördert. Die Befreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 GbV gilt nur unterhalb dieser Grenzen. Die 123Ingenieure GmbH übernimmt diese Aufgabe für Sie und stellt bundesweit einen externen Gefahrgutbeauftragten bereit.

 

Wie viel Diesel darf ich ohne ADR-Schulungsbescheinigung transportieren?

Bis zu 1.000 Liter Diesel in Versandstücken dürfen Sie ohne ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers befördern. Diese Menge entspricht genau der Grenze von 1000 Punkten. Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR und das Beförderungspapier bleiben jedoch Pflicht.

 

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