Feuerlöscher-Rechner: Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2 kostenlos berechnen
Sie möchten wissen, wie viele Feuerlöscher Ihr Betrieb bereithalten muss? Der kostenlose Feuerlöscher-Rechner der 123Ingenieure GmbH berechnet das für Sie innerhalb von Sekunden. Neben der richtigen Anzahl von Feuerlöschern schlägt Ihnen unser Löschmitteleinheiten Rechner weitere Maßnahmen vor, um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausreichend zu organisieren.
Was ist eine Löschmitteleinheit (LE)? Und wie viele LE hat mein Feuerlöscher?
Die Löschmitteleinheit (LE) ist die Vergleichsgröße der ASR A2.2 für die Löschkraft von Feuerlöschern. Sie müssen damit nicht selbst rechnen: Der Rechner sagt Ihnen am Ende direkt, wie viele Feuerlöscher Sie kaufen bzw. vorhalten müssen.
Jeder Feuerlöscher trägt auf dem Etikett sein Löschvermögen (Rating), z. B. 21A/113B. Daraus ergibt sich seine LE-Zahl:
- 6 LE = Rating 21A/113B, die übliche Standardgröße (z. B. 6-Liter-Schaumlöscher)
- 9 LE = Rating 27A/144B (z. B. 9-Liter-Schaumlöscher)
- 12 LE = Rating 43A/183B (z. B. 12-kg-Pulverlöscher)
Merksatz: Ein normaler 6-Liter- oder 6-kg-Löscher bringt 6 LE. Die komplette Zuordnungstabelle zeigt Ihnen das Ergebnis unter „Details".
Woran erkenne ich eine erhöhte Brandgefährdung? (Beispiele aus Tabelle 4 der ASR A2.2)
- Lagerung und Handel: Lager mit leicht entzündbaren Stoffen, Lacken oder Lösungsmitteln, Holz-, Altpapier- und Schaumstofflager, Verpackungsmaterial, Speditionslager, Bau- und Heimwerkermärkte
- Dienstleistung: Küchen, Beherbergungsbetriebe, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kinos und Diskotheken, chemische Reinigungen und Wäschereien, Abfallsammelräume
- Industrie: Möbel-, Papier-, Kunststoff- und Lederverarbeitung, Druckereien, Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen, Verarbeitung brennbarer Chemikalien, Backwarenfabriken
- Handwerk: Kfz-Werkstätten, Tischlereien und Schreinereien, Polstereien, Metallverarbeitung, Galvanik, Backbetriebe, Elektrowerkstätten
Vorhandene Feuerlöscher anrechnen (Bestands-Check)
Details: Herleitung, Bestückungsvarianten, Aufstell-Regeln
Was regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2?
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an die Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten. Wer seine Arbeitsstätte nach dieser Technischen Regel ausstattet, darf davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der ArbStättV zu erfüllen. Die ASR A2.2 gilt für das Einrichten und Betreiben jeder Arbeitsstätte, vom kleinen Büro bis zur Produktionshalle.
Unser Feuerlöscher-Rechner basiert auf der aktuellen Fassung der ASR A2.2, die zuletzt im Mai 2025 geändert wurde. Das ist ein Unterschied zu zahlreichen anderen Rechnern im Netz, die sich noch an der mittlerweile zurückgezogenen BGR 133 orientieren und somit nicht die korrekte Anzahl von Löschmitteleinheiten ausweisen.
Was ist eine Löschmitteleinheit?
Löschmitteleinheiten (LE) sind die Hilfsgröße, mit der die ASR A2.2 die Leistungsfähigkeit von Feuerlöschern beurteilt und vergleichbar macht. Sie geben an, wie viel Löschleistung ein Löschgerät mitbringt. Weil ein Schaumlöscher und ein Pulverlöscher unterschiedlich löschen, lassen sich ihre Werte nicht direkt zusammenzählen. Die Löschmitteleinheit bringt beide auf eine gemeinsame Skala und macht sie so addierbar.
Ablesen können Sie das am sogenannten Rating, einer Zahlen-Buchstaben-Kombination auf dem Löschgerät, zum Beispiel 21A 113B. Die Zahl steht für die Löschleistung, die Buchstaben für die Brandklasse. Ein Feuerlöscher mit dem Rating 21A 113B entspricht 6 Löschmitteleinheiten für die Brandklassen A und B gemäß ASR A2.2.
Verlangt Ihr Betrieb 21 Löschmitteleinheiten, brauchen Sie also vier solcher Geräte, weil 4 mal 6 die 21 sicher abdecken. Diese Umrechnung über die untenstehende Tabelle 2 der ASR A2.2 nimmt Ihnen unser Löschmitteleinheiten Rechner zuverlässig ab.
Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen gemäß ASR A2.2 Punkt 5.2:
Löschmitteleinheiten (LE) | Rating Brandklasse A | Rating Brandklasse B |
1 | 5A | 21B |
2 | 8A | 34B |
3 | ohne | 55B |
4 | 13A | 70B |
5 | ohne | 89B |
6 | 21A | 113B |
9 | 27A | 144B |
10 | 34A | ohne |
12 | 43A | 183B |
15 | 55A | 233B |
So viele Feuerlöscher braucht Ihr Betrieb
Wie viele Löschmitteleinheiten Sie in der Grundausstattung gemäß der ASR A2.2 benötigen, richtet sich nach der Grundfläche Ihres Unternehmens, wozu die Flächen aller Ebenen der Arbeitsstätten inklusive Keller- und Obergeschosse zählen. Flächen im Freien wie Grünanlagen oder Verkehrswege zählen nicht dazu. Die Tabelle 3 der ASR A2.2 ordnet jeder Grundfläche einen LE-Wert zu.
Grundfläche bis … m² | Löschmitteleinheiten (LE) | Beispiel mit Löschern zu je 6 LE |
50 | 6 | 1 Feuerlöscher |
100 | 9 | 2 Feuerlöscher |
200 | 12 | 2 Feuerlöscher |
300 | 15 | 3 Feuerlöscher |
400 | 18 | 3 Feuerlöscher |
500 | 21 | 4 Feuerlöscher |
600 | 24 | 4 Feuerlöscher |
700 | 27 | 5 Feuerlöscher |
800 | 30 | 5 Feuerlöscher |
900 | 33 | 6 Feuerlöscher |
1000 | 36 | 6 Feuerlöscher |
je weitere angefangene 250 | plus 6 | 1 Feuerlöscher mehr |
So rechnen Sie ein Beispiel ohne Feuerlöscher-Rechner durch: Ein Bürobetrieb mit 500 m² auf einer Ebene und normaler Brandgefährdung kommt auf 21 LE. Mit Löschern zu je 6 LE (Rating 21A 113B) teilen Sie 21 durch 6 und runden auf, also brauchen Sie 4 Feuerlöscher.
Das ist zugleich das offizielle Rechenbeispiel aus Anhang 2 der ASR A2.2. Über 1.000 m² kommen je angefangene 250 m² weitere 6 LE hinzu. Diesen Schritt nimmt Ihnen unser ASR 2.2 Feuerlöscher Rechner schnell und zuverlässig ab, sodass Sie die Anzahl der Feuerlöscher nicht selbst berechnen müssen.
Woran die Grundausstattung nach ASR A2.2 in der Praxis häufig scheitert
Für die Grundausstattung dürfen Sie im Regelfall nur Feuerlöscher anrechnen, die jeweils mindestens 6 LE mitbringen, also ab Rating 21A 113B. Kleine 2-kg-Geräte wie ein Autofeuerlöscher bleiben meist darunter und zählen dann nicht. Bei normaler Brandgefährdung erlaubt die ASR A2.2 auch Geräte ab 2 LE, allerdings nur, wenn Sie zugleich die Bedienung vereinfachen, den Zugriffsweg verkürzen und die Zahl der Brandschutzhelfer verdoppeln.
In mehrgeschossigen Gebäuden müssen Sie in jedem Geschoss mindestens 6 LE bereithalten, praktisch also mindestens einen Feuerlöscher pro Etage. Ein kleines Büro mit 150 m² über drei Etagen käme nach der Fläche allein auf 12 LE, wegen der Geschoss-Regel sind es aber 18 LE.
Vom nächsten Arbeitsplatz zum Feuerlöscher darf der tatsächliche Laufweg höchstens 20 m betragen. Für die Griffhöhe haben sich 0,80 m bis 1,20 m bewährt, und jeden Standort müssen Sie mit dem Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ kennzeichnen.
Was bei erhöhter Brandgefährdung zusätzlich gilt
Bei erhöhter Brandgefährdung gibt es keinen pauschalen LE-Zuschlag. Stattdessen müssen Sie über die Grundausstattung hinaus betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen nach Punkt 6.2 der ASR A2.2 treffen. Dazu können mehr oder größere Feuerlöscher gehören, für die vorhandene Brandklasse geeignete Sonderlöscher wie Fettbrandlöscher an Fritteusen oder Kohlendioxidlöscher in Laboren, verkürzte Laufwege von 5 m bis 10 m und Brandmeldetechnik. Was davon nötig ist, wird bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Von erhöhter Brandgefährdung geht die ASR A2.2 unter anderem in Küchen, Beherbergungsbetrieben, Alten- und Pflegeheimen, Kfz-Werkstätten, Tischlereien, in der Metallverarbeitung sowie in Lagern mit leicht entzündbaren Stoffen, Lacken oder Lösungsmitteln aus.
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kommen die Maßnahmen der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ hinzu. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb betroffen ist, sollten Sie das fachkundig prüfen lassen, wobei die 123Ingenieure GmbH Sie deutschlandweit unterstützt.
Welcher Feuerlöscher passt zu welcher Brandklasse?
Feuerlöscher sind nach DIN EN 3 für eine oder mehrere Brandklassen geeignet, erkennbar an den Piktogrammen auf dem Gerät. Die ASR A2.2 unterscheidet fünf Brandklassen:
- Brandklasse A für feste Stoffe wie Holz, Papier und Textilien
- Brandklasse B für flüssige Stoffe wie Benzin, Öle und Lacke
- Brandklasse C für Gase wie Propan und Erdgas
- Brandklasse D für Metalle wie Aluminium und Magnesium
- Brandklasse F für Speiseöle und Speisefette in Küchengeräten
Für Brände an elektrischen Anlagen weist die Technische Regel ASR A2.2 keine eigene Brandklasse aus, geeignete Geräte tragen dazu eine Angabe zur Spannung und zum Mindestabstand. Auch die neue Brandklasse L ist in der ASR A2.2 noch nicht berücksichtigt. Mehr über diese Brandklasse, die für Brände von Lithium-Ionen-Batterien geschaffen wurde, können Sie in unserem FAQ-Bereich lesen.
Bei der Brandbekämpfung haben sich Schaumlöscher für die Brandklassen A und B in Innenräumen bewährt. Sogenannte ABC-Pulverlöscher löschen zusätzlich Gase der Brandklasse C. Da Pulverlöscher im Einsatz stark stauben, muss auf einen ausreichenden Sicht- und Atemschutz geachtet werden.
Fettbrandlöscher sind ein Muss in gewerblichen Küchen mit Fritteusen und überall dort, wo mit stark erhitzen Speiseölen und Speisefetten gearbeitet wird.
Metallbrände der Brandklasse D dürfen nur mit zertifizierten Metallbrandlöschern bekämpft werden. Löschmittel wie Wasser, Schaum oder CO2 führen zu chemischen Reaktionen und können lebensbedrohliche Explosionen auslösen.
Wählen Sie Ihre Feuerlöscher daher so aus, dass sie zu den Brandklassen passen, die in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommen.
Warum jeder Betrieb Brandschutzhelfer braucht
Ein Feuerlöscher hilft nur, wenn Beschäftigte ihn im Ernstfall sicher bedienen können. Dass Sie Brandschutzhelfer benennen müssen, ergibt sich aus § 10 Abs. 2 ArbSchG („Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“) und aus § 22 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“).
Wie viele Brandschutzhelfer Sie in Ihrem Unternehmen benötigen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Grundsätzlich reichen 5 % der Beschäftigten, bei 25 Beschäftigten also mindestens 2 Brandschutzhelfer.
Planen Sie aber besser mehr Brandschutzhelfer ein, vor allem bei Schichtbetrieb, häufigen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit, viel Publikumsverkehr, Beschäftigten oder Besuchern mit eingeschränkter Mobilität sowie bei erhöhter Brandgefährdung.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer der 123Ingenieure GmbH
Neben der Anzahl der notwendigen Löschmitteleinheiten sagt Ihnen unser Feuerlöscher-Rechner auch, wie viele Brandschutzhelfer Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden müssen.
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt neben theoretischen Inhalten auch praxisnahe Löschübungen. Bei normaler Brandgefährdung sollte diese Ausbildung alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Ihr betrieblicher Brandschutz aus einer Hand
Neben unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung übernehmen wir die gesamte Organisation des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Am Anfang steht die Brandschutzbegehung, bei der unsere Fachleute Mängel vor Ort aufnehmen. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihre Gefährdungsbeurteilung. Optional können Sie sie mit unserer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz Vorlage auch in Eigenregie durchführen.
Ergibt diese eine erhöhte Brandgefährdung oder verlangt das Landesrecht es, stellen wir Ihnen den externen Brandschutzbeauftragten. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096, die Sie bei erhöhter Brandgefährdung oder viel Besucherverkehr aushängen müssen, erstellen wir ebenfalls für Ihren Betrieb.
Darüber hinaus unterweisen wir Ihre Mitarbeiter nach ASR A2.2 im Brandschutz, deutschlandweit vor Ort oder auf digitalem Weg nach § 6 DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“).
Zusätzlich finden Sie in unserem Shop eine Vorlage zur Brandschutzunterweisung, die auf unserer Unterweisungssoftware basiert und ohne Installation auf jedem internetfähigen Endgerät durchgeführt werden kann. Ihre Mitarbeiter können die Unterweisung zum Brandschutz auf ihrem Smartphone oder dem Computer im eigenen Tempo selbst erarbeiten und erhalten nach einer Lernerfolgskontrolle einen rechtssicheren Unterweisungsnachweis gemäß § 12 ArbSchG „Unterweisung“.
Häufige Fragen zum Feuerlöscher-Rechner und zu Löschmitteleinheiten?
Wie viele Löschmitteleinheiten (LE) hat ein Feuerlöscher?
Auf dem Gerät steht nicht die LE-Zahl, sondern das Rating, zum Beispiel 21A 113B. Aus diesem Rating lesen Sie den Wert über Tabelle 2 der ASR A2.2 ab, von 1 LE bei einem kleinen Gerät (5A 21B) bis 15 LE bei einem großen (55A 233B). Ein handelsüblicher Löscher mit 21A 113B kommt auf 6 LE.
Hat ein 6-kg-Feuerlöscher immer gleich viele Löschmitteleinheiten?
Nein. Wie viele Löschmitteleinheiten ein Feuerlöscher mitbringt, können Sie nicht am Gewicht ablesen, sondern nur am Rating (Löschvermögen) auf dem Etikett. Zwei Geräte mit jeweils 6 kg können sich in der Leistung deutlich unterscheiden: Ein 6-kg-Pulverlöscher mit dem Rating 21A 113B bringt 6 Löschmitteleinheiten mit, ein stärkeres Modell mit 27A 144B dagegen 9. Den genauen Wert müssen Sie über das Rating in Tabelle 2 der ASR A2.2 nachschlagen. Am einfachsten lassen Sie die Löschmitteleinheiten vom Feuerlöscher-Rechner am Seitenanfang ermitteln.
Wie viele Löschmitteleinheiten hat ein CO2-Feuerlöscher?
Ein Kohlendioxidlöscher deckt vor allem die Brandklasse B ab und hat meist kein A-Rating. Sein B-Rating fällt klein aus, oft 21B oder 34B, was nach Tabelle 2 nur 1 bis 2 LE entspricht. Für die Grundausstattung zählt er deshalb im Regelfall nicht. Sinnvoll ist er dort, wo rückstandsfrei gelöscht werden soll, etwa in Laboren, Serverräumen oder an elektrischen Anlagen.
Wie viele Feuerlöscher brauche ich pro Quadratmeter?
Eine feste Zahl pro Quadratmeter gibt es nicht, die ASR A2.2 rechnet in Löschmitteleinheiten. Diese steigen gestaffelt mit der Grundfläche, bei 500 m² sind es 21 LE, bei 1.000 m² 36 LE, darüber je angefangene 250 m² weitere 6 LE. Ihre konkrete Stückzahl gibt Ihnen unser Feuerlöscher-Rechner am Anfang dieser Seite.
Wie viele Feuerlöscher brauche ich pro Etage?
In jedem Geschoss müssen Sie mindestens 6 LE bereithalten, praktisch also mindestens einen Feuerlöscher pro Etage. Das gilt auch für kleine Geschosse, deren Fläche allein weniger ergäbe. Ein Betrieb über drei Etagen kommt so auf mindestens 18 LE, selbst bei kleiner Gesamtfläche.
Welche Feuerlöscher zählen für die Grundausstattung?
Für die Grundausstattung dürfen Sie im Regelfall nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE anrechnen, also ab Rating 21A 113B. Kleine 2-kg-Geräte wie ein Autofeuerlöscher bleiben meist darunter und zählen deshalb nicht mit. Achten Sie zusätzlich darauf, dass das Rating die im Betrieb vorhandenen Brandklassen abdeckt.
Welche Feuerlöscher sind für Lithium-Ionen-Akkus geeignet?
Die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus ist eine große Herausforderung, weil solche Brände sehr heiß werden und auch ohne Sauerstoffzufuhr immer wieder aufflammen können. Zudem hängen Lithium-Ionen-Akkus oft an elektrischen Systemen. Nach der bisher in Deutschland maßgeblichen Einordnung lässt sich der Akku keiner einzelnen Brandklasse eindeutig zuordnen, denn es brennen zugleich feste Bestandteile (Brandklasse A) und die enthaltenen Elektrolyte (Brandklasse B). Geeignet sind daher speziell entwickelte Löschmittel mit einer vom Hersteller nachgewiesenen Eignung für Lithium-Ionen-Akkus, die den Akku zugleich kühlen und ein erneutes Aufflammen bremsen.
Das ändert sich gerade. Mit der Norm ISO 3941:2026 „Brandklassen“ wurde eine neue Brandklasse L eingeführt, die eigens für Brände von Lithium-Ionen-Batterien geschaffen wurde. Bisher wurden solche Brände oft fälschlich als elektrische Brände oder Metallbrände behandelt, was zu ungeeigneten Löschversuchen führte. Die Umsetzung in eine nationale DIN-Norm und die ersten zertifizierten Löscher der Klasse L mit speziellen Additiven oder Löschgelen werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Bis dahin sollten Sie auf geprüfte Speziallöscher zurückgreifen.
Genauso wichtig wie das richtige Löschmittel ist die Vorbeugung. Solche Brände nehmen zu, oft durch falsche Lagerung oder unsachgemäße Entsorgung. Wer Akkus getrennt lagert, vor Beschädigung schützt und fachgerecht entsorgt, lässt eine gefährliche Situation gar nicht erst entstehen. Worauf es noch ankommt, können Sie in unserem Beitrag zur Batterieverordnung nachlesen.
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Grundsätzlich sollten Sie die Löschgeräte in Ihrem Unternehmen alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen warten lassen (Punkt 7.4.2 der ASR A2.2). Längere Fristen des Herstellers dürfen Sie nutzen, kürzere müssen Sie aber einhalten. Den Nachweis der Wartung finden Sie danach am Löschgerät.
Welche Rechner bietet die 123Ingenieure GmbH neben dem Feuerlöscher-Rechner noch an?
Wir bieten mehrere kostenlose Rechner, die Arbeitgebern und Verantwortlichen das Leben erleichtern sollen. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Gefahrgut befördern, können Sie mit unserem ADR 1000-Punkte-Rechner in Sekunden prüfen, ob Ihre Fahrt von den meisten ADR-Vorschriften freigestellt bleibt.
Wie viele jährliche Einsatzzeiten für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) anfallen, ermittelt unser DGUV Einsatzzeitenrechner. Den passenden Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung liefert Ihnen unser AVV-Abfallschlüssel-Finder, sobald Sie Abfall entsorgen und die richtige Abfallschlüsselnummer eruieren müssen.
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