- Arbeitssicherheit
Psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Sie müssen eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) durchführen und wissen nicht, wie Sie psychische Belastungsfaktoren in Ihrem Betrieb zuverlässig erfassen? Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH übernehmen die gesamte Durchführung, von der anonymen Mitarbeiterbefragung bis zur rechtssicheren Dokumentation. Sie erfahren, an welchen Arbeitsplätzen Belastungen entstehen. Gleichzeitig erhalten Sie konkrete Maßnahmen, mit denen Sie langen Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen vorbeugen. Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung Psyche bereits ab 480 €.
ab 480 € pro Stück
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Unsere Aufgaben bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Mit der 123Ingenieure GmbH erhalten Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung aus einer Hand, bei der unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte folgende Aufgaben übernehmen:
Planung und Vorbereitung
- Erstberatung Ihrer Geschäftsführung und Abstimmung des Vorgehens, bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat
- Festlegung der Tätigkeitsbereiche, die getrennt ausgewertet werden
- Information Ihrer Beschäftigten über Ziel und Ablauf der Befragung
Ermittlung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz
- Erstellung eines Fragebogens, der auf Ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten abgestimmt ist
- Anonyme Befragung Ihrer Beschäftigten ohne Erhebung personenbezogener Daten
- Ergänzende Mitarbeitergespräche, wenn einzelne Ergebnisse Fragen offenlassen
Beurteilung und Maßnahmen
- Anonyme Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse in verständlichen Übersichtsstatistiken
- Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen für jeden Tätigkeitsbereich
- Präsentation der Ergebnisse und Beratung Ihrer Geschäftsführung
Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
- Rechtssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“)
- Überprüfung der Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen und Aktualisierung bei veränderten Arbeitsbedingungen
- Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wenn Beschäftigte nach längerer psychischer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren
Sie müssen die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht gesondert durchführen. Wir können die psychischen Belastungen auch im Rahmen Ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Arbeitsmittel miterfassen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Ermittlung & Bewertung psychischer Belastungen
- Erstellung & Auswertung anonymer Fragebögen
- Aufbereitung verständlicher Ergebnisstatistiken
- Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen
- Durchführung von Mitarbeitergesprächen
- Beratung der Geschäftsführung
Preise
Preise/Kosten GBU Psyche
Persönliche Beratung 05264 6556384
Erstellung
Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung ab*
- Inkl. Ermittlung der Gefährdungen/ Belastungen
- Präsentation der Gefährdungsbeurteilung
- Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Sichere Dokumentation
- Rechtssicher gemäß § 6 ArbSchG
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
* zzgl. USt.
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Digitalisierung
- Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


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Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Infoflyer zur Gefährdungsbeurteilung
Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, jeder Arbeitgeber in Deutschland muss ab dem ersten Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei auch psychische Belastungen berücksichtigen. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stützt sich auf folgende Gesetze und Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) müssen Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen beurteilen. Seit 2013 hält § 5 Abs. 3 Nr. 6 ausdrücklich fest, dass sich Gefährdungen auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben können. Ergänzend verpflichtet Sie § 4 ArbSchG („Allgemeine Grundsätze“) dazu, Gefahren für die physische und psychische Gesundheit möglichst zu vermeiden. Nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) müssen Sie das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen dokumentieren.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 müssen Sie auch psychische Belastungen erfassen, die sich durch den Umgang mit Gefahrstoffen ergeben können. So verlangt § 7 Abs. 1a GefStoffV („Grundpflichten“) von Arbeitgebern, dass sie bei der Arbeitsplatzgestaltung die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter berücksichtigen.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG („Mitbestimmungsrechte“) ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht. Er kann nicht nur die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung einfordern, sondern auch mitbestimmen, wie diese durchgeführt wird (beispielsweise als Fragebogen oder mittels eines Workshops).
- DGUV Vorschrift 1: Auch die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet Sie in ihren „Grundsätzen der Prävention“ zur Beurteilung aller arbeitsbedingten physischen und psychischen Gesundheitsgefahren.
Ob Sie diese Pflicht erfüllen, kontrollieren die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Berufsgenossenschaften. Worauf sie dabei achten, beschreibt die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in ihrer aktuellen Fassung.
Mit einer einmaligen Befragung ist es jedoch nicht getan. Die psychische Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden, damit Sie erkennen, was sich durch Ihre Maßnahmen verbessert hat.
Was wird bei der GBU Psyche eigentlich geprüft?
Gemäß der Norm DIN EN ISO 10075-1 („Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung“) umfasst der Begriff psychische Belastung alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Beurteilt werden deshalb nicht die psychische Verfassung oder die Belastbarkeit einzelner Mitarbeiter, sondern ausschließlich die objektiven Arbeitsbedingungen. Diese setzen sich aus vier Bereichen zusammen:
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsaufgabe
- Arbeitsumgebung sowie
- soziale Beziehungen
Das Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist die präventive Gestaltung dieser vier Bereiche, um psychische Fehlbelastungen dauerhaft zu minimieren.
Wie kann man die psychische Belastung am Arbeitsplatz ermitteln?
Die fundierte Ermittlung psychischer Belastungen erfordert das Zusammenwirken verschiedener Akteure. Eine Schlüsselrolle nehmen hier die Mitarbeiter ein, da sie als Experten ihrer eigenen Arbeit die täglichen Belastungsquellen am besten kennen. Oft liefern sie bereits wertvolle Lösungsansätze zur Reduzierung oder Vermeidung psychischer Belastungen.
Fachliche Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psyche bieten neben Ihren Sicherheitsbeauftragten (Sibe) auch ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vor allem als externe Dienstleister bringen diese Experten einen neutralen und objektiven Blick auf die psychischen Belastungsfaktoren in Ihrem Betrieb mit.
In der Praxis erfolgt die Bestandsaufnahme meist über anonyme Mitarbeiterbefragungen oder moderierte Workshops. Bei der 123Ingenieure GmbH setzen wir vorwiegend anonyme Fragebögen ein. Von Standardlösungen raten wir ab, da diese die Eigenheiten Ihres Betriebs nicht berücksichtigen. Zielführender sind Fragebögen, die auf Ihr Unternehmen und die jeweiligen Arbeitsplätze abgestimmt sind.
Ist die Mitarbeiterbefragung der 123Ingenieure GmbH anonym und datenschutzkonform?
Ja, bei unserer Befragung erheben wir keine personenbezogenen Daten. Die Auswertung erfolgt zusammengefasst nach Tätigkeitsbereichen, sodass sich keine Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte ziehen lassen. Diese Anonymität ist wichtig, damit Ihre Mitarbeiter auch belastende Themen offen ansprechen und möglichst viele von ihnen an der Befragung teilnehmen.
Welche Einflüsse zählen als psychische Belastung am Arbeitsplatz?
Um zu verstehen, was als psychische Belastung zählt, lohnt sich für Sie als Arbeitgeber zunächst ein Blick auf die Auswirkungen, denn psychische Erkrankungen führen oft zu besonders langen Ausfallzeiten. Der DAK Psychreport 2025 verdeutlicht diese Problematik: Psychische Erkrankungen belegten 2024 Platz 3 der Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Sie waren für 17,4 % aller Fehltage verantwortlich, insbesondere aufgrund von Depressionen.
Doch welche konkreten Einflüsse am Arbeitsplatz lösen diese Entwicklung aus? Viele davon ergeben sich aus der Arbeitsaufgabe selbst. Es geht dabei nicht um die persönliche Empfindlichkeit Ihrer Mitarbeiter, sondern darum, wie die Arbeit im Unternehmen organisiert ist.
- Ein wesentlicher Faktor ist der sogenannte Tätigkeitsspielraum. Wie viel Einfluss haben Mitarbeiter darauf, wie sie ihre Aufgaben erledigen? Sind die Arbeitsabläufe strikt vorgegeben und eher monoton oder gibt es eigenen Handlungsspielraum? Auch die Vollständigkeit einer Aufgabe spielt bei der Mitarbeiterzufriedenheit eine Rolle. Wenn Mitarbeiter ein Ergebnis von Anfang bis Ende begleiten dürfen, fällt diese höher aus, als wenn sie nur einzelne Teilschritte abarbeiten.
- Darüber hinaus zählen Störungen und Unterbrechungen zu den am häufigsten unterschätzten psychischen Belastungsfaktoren. Wenn Arbeitsabläufe ständig durch E-Mails, Telefonate oder Kollegen unterbrochen werden, steigt der Stresspegel, da die Konzentration immer wieder neu aufgebaut werden muss.
- Hinzu kommt die Emotionsarbeit: Wer im Kundenkontakt stets freundlich bleiben muss oder Aggressionen ausgesetzt ist, wendet dafür viel psychische Energie auf, was auf Dauer krank machen kann.
Die Förderung der psychischen Gesundheit ist eine gemeinsame Aufgabe vieler Beteiligter, wobei Ihnen als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung zukommt. Wenn Sie alle psychischen Belastungsfaktoren in Ihrer Gefährdungsbeurteilung Psyche berücksichtigen, beugen Sie nicht nur langen Ausfallzeiten vor, sondern steigern auch die Motivation Ihrer Mitarbeiter langfristig.
Welche Maßnahmen helfen gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Welche Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, hängt von den Ergebnissen der Befragung in Ihrem Betrieb ab. Häufig setzen wirksame Maßnahmen bei der Organisation der Arbeit an und lassen sich mit geringem Aufwand umsetzen. Bewährt haben sich zum Beispiel diese Ansätze:
- Bei häufigen Unterbrechungen helfen feste Zeiten ohne Telefon und E-Mail, in denen Ihre Beschäftigten konzentriert arbeiten können.
- Geringen Handlungsspielraum können Sie vergrößern, indem Ihre Mitarbeiter die Reihenfolge ihrer Aufgaben oder einzelne Arbeitsabläufe mitbestimmen.
- Unklare Zuständigkeiten sollten Sie schriftlich regeln, damit Aufgaben weder doppelt erledigt werden noch liegen bleiben.
- Gegen dauerhaften Zeitdruck wirken realistische Fristen und eine Einsatzplanung, die Urlaub und Krankheit berücksichtigt.
- Wer im Kundenkontakt Aggressionen ausgesetzt ist, kann von Schulungen zur Deeskalation und von festgelegten Abläufen für den Umgang mit Übergriffen profitieren.
Nach § 4 Nr. 5 ArbSchG („Allgemeine Grundsätze“) müssen Sie zuerst die Arbeitsbedingungen verbessern, bevor Sie bei einzelnen Mitarbeitern ansetzen. Ein Kurs zur Stressbewältigung kann realistische Fristen bei dauerhaftem Zeitdruck nicht ersetzen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte leiten die passenden Maßnahmen deshalb für jeden Tätigkeitsbereich gezielt ab und prüfen später, ob sie die gewünschte Wirkung zeigen.
Wie oft muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit. Eine erneute Überprüfung und Aktualisierung sind notwendig, sobald sich die Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefährdungen und Belastungen auftreten. Ebenso stellt das Äußern von Bedenken durch Mitarbeiter einen konkreten Anlass zur erneuten Beurteilung der psychischen Belastungen dar.
Das Arbeitsschutzgesetz legt dabei keine genauen Intervalle fest, verlangt jedoch gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen. Die GBU Psyche ist wie jede andere Gefährdungsbeurteilung auch ein kontinuierlicher Prozess, mit dem Sie das Betriebsklima sowie die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig verbessern können.
Wer erstellt die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die rechtliche Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation liegt stets bei Ihnen als Arbeitgeber. Da die Beurteilung psychischer Faktoren jedoch spezifisches Fachwissen erfordert, ist die Einbindung qualifizierter Unterstützung ratsam.
Als Anbieter für die psychische Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie die 123Ingenieure GmbH mit ihren Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Unsere Experten übernehmen Ihre Gefährdungsbeurteilung vollständig, von der Planung über die anonyme Mitarbeiterbefragung bis zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle.
Wenn Sie die Befragung lieber selbst durchführen möchten, können Sie unsere Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung nutzen. Die Mitarbeiterbefragung erfolgt anonym und wird von allen Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungsträgern anerkannt. Auswertung und konkrete Handlungsempfehlungen sind bereits enthalten.
Was kostet eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die 123Ingenieure GmbH erstellt Ihre Gefährdungsbeurteilung bereits ab 480 €. Dieser Preis umfasst die Ermittlung der Belastungen und die Präsentation der Ergebnisse. Ebenfalls enthalten sind die Schutzmaßnahmen für jeden Tätigkeitsbereich sowie die rechtssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG. Die genauen Kosten für die psychische Gefährdungsbeurteilung hängen vor allem von der Größe Ihres Unternehmens ab. Wenn Sie uns die Anzahl Ihrer Mitarbeiter mitteilen, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit dem tatsächlichen Preis.
Alternativ können Sie auf unsere Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung zurückgreifen, die 14,95 € je Mitarbeiter kostet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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