Seit der Neuregelung, die am 29.05.2026 in Kraft getreten ist, müssen Sicherheitsbeauftragte (Sibe) in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten bestellt werden. Davor lag diese Grenze bei mehr als 20 Beschäftigten. Sicherheitsbeauftragte tragen innerhalb des Unternehmens erheblich zu einem sicheren und gesundheitsbewussteren Arbeitsumfeld bei. Ein Sicherheitsbeauftragter macht unter anderem seine Kollegen auf Risiken aufmerksam und hilft dadurch, Ausfälle zu reduzieren. In diesem Blogbeitrag der 123Ingenieure GmbH werfen wir einen Blick darauf, was die Aufgaben eines Sibe sind und wie eine zeitgemäße Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten aussieht.
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter und wer benötigt ihn?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Mitarbeiter im Unternehmen, der den Arbeitgeber ergänzend zu seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit bei der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützt.
Seit dem 29.05.2026 müssen Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten nach § 22 SGB VII („Sicherheitsbeauftragte“) unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wie viele Sicherheitsbeauftragte es konkret sein müssen, richtet sich nach den Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen sowie nach der Zahl der Beschäftigten.
So sieht die neue Sibe-Regelung konkret aus:
- In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten entscheidet die Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) über die Bestellpflicht. Weist sie eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit aus, muss der Unternehmer auch hier einen Sibe bestellen.
- In Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten genügt ein einziger Sibe, solange die Gefährdungsbeurteilung keine besondere Gefährdung ausweist. Bei einer besonderen Gefährdung kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung eines Sibe auch in Betrieben anordnen, die nach ihrer Beschäftigtenzahl dazu nicht verpflichtet wären.
- Wer als Unternehmer trotz Pflicht keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, muss nach § 209 SGB VII („Bußgeldvorschriften“) Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro rechnen.
Gut zu wissen: Sicherheitsbeauftragte werden häufig mit Sicherheitsfachkräften (= Fachkraft für Arbeitssicherheit oder kurz Sifa) verwechselt. Letztere verfügen über eine sicherheitstechnische Fachkunde und müssen nach § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) vom Arbeitgeber bestellt werden und nach § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) tätig werden.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Unternehmen tatsächlich?
Die Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Sicherheitsbeauftragten erfolgt nicht willkürlich. Laut DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) muss der Unternehmer die Anzahl betriebsbezogen anhand von fünf gleichrangigen Kriterien festlegen (§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“):
- Unfall- und Gesundheitsgefahren: Diese ergeben sich maßgeblich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsbereichs.
- Räumliche Nähe: Der SiBe muss am gleichen Standort und im gleichen Arbeitsbereich wie die Kollegen tätig sein. Tätigkeiten in unterschiedlichen Gebäuden deuten bereits auf eine fehlende räumliche Nähe hin und können deshalb mehr Sicherheitsbeauftragte erfordern.
- Zeitliche Nähe: Ein Sicherheitsbeauftragter muss zeitgleich mit den Kollegen arbeiten, für die er zuständig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Schichtarbeit in jeder Schicht ein Ansprechpartner vor Ort sein sollte, um Gefahren direkt im Arbeitsfluss erkennen und ansprechen zu können.
- Fachliche Nähe: Der Beauftragte sollte eine ähnliche Tätigkeit wie die Kollegen ausüben, damit er die spezifischen Gefahren des Arbeitsbereichs aus eigener Erfahrung kennt.
- Anzahl der Beschäftigten: Die Wirksamkeit eines Sibe ist stark herabgesetzt, sobald er die Beschäftigten in seinem Bereich nicht mehr persönlich kennt.
Für die praktische Planung gilt als Orientierungshilfe:
Bei technischen Tätigkeiten mit höheren Gefährdungen kann ein Sibe auf maximal 80 bis 120 Beschäftigte sinnvoll einwirken. In Bereichen mit geringer Gefährdung wird empfohlen, ab einer Zahl von über 250 Personen einen weiteren Sicherheitsbeauftragten vorzusehen.
Aufgaben und Rechte des Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsalltag
Für Sicherheitsbeauftragte gibt es klare Rahmenbedingungen, was ihre Aufgaben und Rechte im Unternehmen betrifft (§ 20 DGUV Vorschrift 1 „Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten“):
- Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Sicherheitsbeauftragter regelmäßig das Vorhandensein und die Funktion aller Schutzeinrichtungen prüft.
- Darüber hinaus müssen Sicherheitsbeauftragte darauf achten, dass die Mitarbeiter die persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorschriftsmäßig benutzen und regelmäßig warten.
- Als Unternehmer müssen Sie Ihren Sibe die erforderliche Zeit gewähren, damit diese ihre übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz ausreichend erfüllen können.
- Ein Sicherheitsbeauftragter hat das Recht, an Betriebsbesichtigungen (z. B. durch die Berufsgenossenschaft) oder an Unfalluntersuchungen teilzunehmen.
- Alle relevanten Ergebnisse aus den Untersuchungen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten müssen dem Arbeitsschutzbeauftragten mitgeteilt werden.
- Zusätzlich müssen Sie als Arbeitgeber die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Sicherheitsbeauftragten sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt ermöglichen.
- Wer sich als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen engagiert, darf durch diese zusätzliche Aufgabe keinerlei berufliche Nachteile erleiden.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Wer als Sibe tätig werden möchte, braucht auch die notwendigen Fachkenntnisse. Die Erstausbildung bildet die Grundlage für ein sicheres und vorausschauendes Handeln im Unternehmen.
Gemäß § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 und § 23 SGB VII („Aus- und Fortbildung“) müssen Sie Ihren Sicherheitsbeauftragten die Gelegenheit geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Sicherheitsbeauftragte teilzunehmen.
Sibe-Ausbildung vom Grundkurs bis zur Auffrischung
In der Erstausbildung stehen rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz, Unfallursachen und Unfallprävention sowie die psychologischen Aspekte der Kommunikation mit Kollegen im Vordergrund. Damit ein Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben erfolgreich erfüllen kann, muss er daher die Gefährdungsbeurteilung für seinen gesamten Zuständigkeitsbereich kennen. Nur wer weiß, welche Risiken für einen Arbeitsplatz festgestellt wurden, kann die Kollegen gezielt darauf hinweisen und in weiterer Folge schützen.
Da sich technische Standards und rechtliche Vorgaben von Zeit zu Zeit ändern, halten regelmäßige und tätigkeitsspezifische Auffrischungskurse das Wissen von Sicherheitsbeauftragten auf aktuellem Stand. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht insbesondere dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb wesentlich ändern oder neue Maschinen und Verfahren eingeführt werden. In diesen Schulungen erwerben Ihre Sicherheitsbeauftragten gezielt das notwendige Fachwissen, um die damit verbundenen Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle proaktiv zu verhindern.
Sicherheitsbeauftragter Online Schulung durch die 123Ingenieure Akademie
Die Qualifizierung zum Sibe muss nicht kompliziert sein: Unsere Schulung für Sicherheitsbeauftragte ermöglicht eine ortsunabhängige Ausbildung an nur einem Tag.
Die Dozenten der 123Ingenieure GmbH sind erfahrene Experten aus der Praxis, die ihr Wissen anschaulich und 100 % rechtssicher vermitteln. Nach erfolgreicher Schulung erhalten die Teilnehmer ein offizielles Abschlusszertifikat, das die fachliche Eignung als Sicherheitsbeauftragter dokumentiert.
Neben der Erstausbildung bieten wir laufend Auffrischungskurse an, um die Qualifikation langfristig zu sichern. Für Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter gleichzeitig schulen möchten, kann die Ausbildung alternativ auch als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung direkt vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Unsere Online-Sibe-Ausbildung im Selbststudium
Die Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung können Sie bei der 123Ingenieure GmbH auch als E-Learning im Selbststudium absolvieren. Dafür gibt es zwei Online-Kurse, einen für die Erstausbildung und einen für die regelmäßige Fortbildung.
Beide Kurse entsprechen dem aktuellen Stand von 2026, sind 100 % rechtssicher und werden von allen neun gewerblichen Berufsgenossenschaften anerkannt.
Alle Ausbildungsformate und Preise finden Sie auf unserer Seite zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
Reform 2026: Geänderte Bestellpflicht für Sicherheitsbeauftragte
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 beschlossen, die bürokratischen Anforderungen für kleine Unternehmen zu senken und in diesem Zuge die Schwelle für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anzuheben.
Der Bundestag hat die Neuregelung am 26. März 2026 verabschiedet. Seit dem 29. Mai 2026 gilt die Verpflichtung zur Benennung eines Sibe erst ab regelmäßig 50 Beschäftigten (BGBl. 2026 I Nr. 140). Bis dahin galt die Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten.
Durch den Wegfall von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten sollen laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kleine und mittlere Unternehmen jährlich etwa 135 Millionen Euro einsparen. Da Schulungen, Dokumentationen und bürokratische Meldungen dadurch entfallen, sollen sich die Beschäftigten wieder voll auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. (Quelle: Bürokratierückbau-Konzept Arbeitsschutz des BMAS)
Diese Vorgaben zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelten seit Ende Mai 2026:
| Anzahl der regelmäßig Beschäftigten | Regelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten |
|---|---|
| Bis 20 | Keine Pflicht zur Bestellung eines Sibe (außer der Unfallversicherungsträger ordnet sie bei besonderer Gefährdung an) |
| 21 bis 49 | Bestellung nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit (auf Basis der Gefährdungsbeurteilung) |
| Ab 50 | Generelle Pflicht zur Bestellung eines Sibe bleibt bestehen |
| 50 bis 249 | Ein einziger Sicherheitsbeauftragter ist häufig ausreichend (in Unternehmen mit geringem Gefährdungspotenzial) |
Die Entscheidung darüber, ob in Betrieben mit 21 bis 49 Mitarbeitern eine Benennung notwendig ist, basiert auf der Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). In Arbeitsbereichen mit geringem Risiko entfällt die Pflicht, einen Arbeitsschutzbeauftragten zu bestellen.
Bei einer besonderen Gefährdung für Leben und Gesundheit müssen Betriebe mit 21 bis 49 Mitarbeitern auch weiterhin einen Sicherheitsbeauftragten direkt vor Ort im Team haben.
Prävention sichert die Produktivität in Unternehmen
Vor der Neuregelung waren in Deutschland rund 760.000 Sicherheitsbeauftragte tätig, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren unterstützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Zeiten des Fachkräftemangels ein hohes Gut sind, welches die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.
Zwar wurde das Ziel des Bürokratieabbaus grundsätzlich unterstützt, doch mahnte die DGUV eine sorgfältige Abwägung an, damit das bestehende Schutzniveau in kleinen Unternehmen nicht gefährdet wird. Entbürokratisierungsmaßnahmen dürfen nach Ansicht der DGUV nicht zulasten der Arbeitssicherheit gehen.
Qualifizierte Sicherheitsbeauftragte entlasten die Unternehmen bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten und leisten einen dauerhaften Beitrag zur Betriebskultur. Das aktuelle DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 unterstreicht diesen Erfolg, da sich 72 % der Führungskräfte gut über ihre Pflichten informiert fühlen und 78 % der Beschäftigten angeben, bei sicherem Arbeiten gut unterstützt zu werden. Die DGUV vertritt im Kontext ihrer Vision Zero daher die Ansicht, dass jede Reform im Arbeitsschutz empirisch fundiert sein und einer Prüfung auf ihre Praxistauglichkeit standhalten muss.
Einbußen beim Gesundheitsschutz in kleinen Betrieben
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt zu bedenken, dass durch den Wegfall von Sicherheitsbeauftragten vor allem in kleineren Betrieben der einfache Zugang zu Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz verloren geht.
Bisher unterstützen Sicherheitsbeauftragte dort maßgeblich dabei, Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und wichtige Vorschriften einzuhalten. Ohne Sicherheitsbeauftragten schwindet auch die interne Unterstützung für die Unternehmen. Arbeitgeber stehen dann bei der Umsetzung von sicherem und gesundem Arbeiten wieder allein in der Verantwortung.
Weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung für Unternehmen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht in der Reform einen entscheidenden Schritt zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz, der den Betrieben mehr Flexibilität und spürbare Entlastung verschafft. Durch die Anhebung der Grenze von mehr als 20 auf 50 Beschäftigte werden insbesondere kleine Unternehmen von administrativen Vorgaben befreit. In Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern reicht ohne besondere Gefährdung auch ein einziger Sicherheitsbeauftragter aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Ein Verlust an Sicherheit wird nicht befürchtet, da alle grundlegenden Arbeitsschutzregelungen und die sicherheitstechnische Betreuung ab dem ersten Mitarbeiter unverändert bestehen bleiben.
Laut BDA soll die Neuregelung die Eigenverantwortung der Arbeitgeber stärken und die Anzahl der bestellten Sicherheitsbeauftragten sollte sich künftig stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage orientieren.
Bei besonderen Risiken kann der Unfallversicherungsträger die Bestellung unabhängig von der Mitarbeiterzahl anordnen. Gleichzeitig trägt die Reform laut BDA der modernen Arbeitswelt Rechnung: Da mobiles Arbeiten zunimmt, sinkt der direkte Einfluss der Sicherheitsbeauftragten vor Ort, was eine flexiblere Regelung rechtfertigt.
Moderner Arbeitsschutz
Wir von der 123Ingenieure GmbH unterstützen jeden Schritt, der in Richtung Entbürokratisierung geht, da wir für einen praxisorientierten Arbeitsschutz stehen, der Unternehmen wirksam entlastet. Ähnlich wie die DGUV sind wir jedoch gespannt darauf, wie sich die Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten langfristig auf die Arbeitssicherheit in KMU auswirken wird.
Die Zahlen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind in den letzten Jahren glücklicherweise stetig gesunken (wie Sie auch in unserem Beitrag Arbeitsunfall nachlesen können). In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass dieser positive Abwärtstrend auch mit weniger Sicherheitsbeauftragten anhält.