DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeitenrechner für Sifa und Betriebsarzt
Wählen Sie Ihre Branche, geben Sie die Zahl Ihrer Beschäftigten ein und Sie sehen sofort, wie viele Stunden Betreuung Ihr Unternehmen pro Jahr nach der DGUV Vorschrift 2 für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt einplanen muss.
Der DGUV Einsatzzeitenrechner der 123Ingenieure GmbH ordnet Ihren Betrieb automatisch der passenden Betreuungsgruppe zu und weist die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Grundbetreuung aus. Für kleine Betriebe zeigt er zusätzlich, ab wann die Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ gilt.
Teilzeitkräfte genauer erfassen (Gewichtung nach § 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2)
Details: Berechnung, Aufteilung, was noch dazukommt
So funktioniert die Berechnung der Grundbetreuung nach DGUV V2
Die Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt gemäß der DGUV Vorschrift 2 selbst zu ermitteln, kostet vielen Betrieben Zeit und Nerven, weil hier Betriebsart, Betreuungsgruppe und Mindestanteile zusammenspielen.
Unser DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeitenrechner nimmt Ihnen diese Rechnerei ab und zeigt das Ergebnis nach wenigen Eingaben. Damit Sie das Ergebnis selbst nachvollziehen können, erklären wir den Rechenweg hier Schritt für Schritt.
Die Basis zum Errechnen der Einsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt ist die Grundbetreuung. Diese können Sie in vier einfachen Schritten ermitteln:
- Zählen Sie zuerst alle Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Dabei werden Teilzeitkräfte nur anteilig berücksichtigt. Ein Beschäftigter mit bis zu 20 Wochenstunden fließt mit dem Faktor 0,5, ein Mitarbeiter bis 30 Wochenstunden mit 0,75 in die Berechnung ein. Mitarbeiter mit mehr als 30 Wochenstunden werden mit dem Faktor 1 voll eingerechnet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 2 Absatz 5 DGUV Vorschrift 2 („Bestellung“).
- Ordnen Sie Ihren Betrieb danach einer von drei Betreuungsgruppen zu. Die Gruppe richtet sich nach dem Unfallrisiko Ihrer Branche und legt den Stundenfaktor je Beschäftigtem und Jahr fest. Welche Gruppe und welcher Stundenfaktor für Ihre Branche gelten, finden Sie in der Tabelle weiter unten.
- Multiplizieren Sie im dritten Schritt beide Werte. Die Zahl Ihrer Beschäftigten mal den Stundenfaktor Ihrer Gruppe ergibt die Grundbetreuung, also die Gesamtstunden pro Jahr für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammen.
- Zum Schluss teilen Sie die Grundbetreuung auf beide auf. Wichtig dabei ist, dass sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch der Betriebsarzt jeweils mindestens 20 % der Gesamteinsatzzeit erhalten müssen. Die restliche Zeit wird dann je nach Bedarf im Unternehmen aufgeteilt. In der Praxis entfallen oft 60 bis 80 % auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 20 bis 40 % auf den Betriebsarzt. Die genauen Vorgaben zu dieser Aufteilung finden Sie in Anlage 2 Abschnitt II (zu § 2 Absatz 3 DGUV Vorschrift 2). Sie gelten für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Für kleinere Betriebe schreibt die DGUV Vorschrift 2 keine festen Einsatzzeiten pro Jahr vor. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt „Gilt der Einsatzzeitenrechner der 123Ingenieure GmbH auch für kleine Betriebe?“.
So sieht die Berechnung der Grundbetreuung in der Praxis aus
Die Berechnung funktioniert für jeden Betrieb gleich, ganz gleich wie groß er ist und in welcher Branche er arbeitet. Die folgende Übersicht zeigt das an drei Betrieben aus den drei Betreuungsgruppen.
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Anzahl der Mitarbeiter x Stundenfaktor Ihrer Betreuungsgruppe = Gesamte Einsatzzeit pro Jahr in Stunden |
|
Beispielbetrieb |
Beschäftigte |
Betreuungs-gruppe |
Stunden-faktor |
Grund-betreuung pro Jahr |
|
Bauunternehmen |
45 |
Gruppe I |
2,5 Stunden |
112,5 Stunden |
|
Spedition |
80 |
Gruppe II |
1,5 Stunden |
120 Stunden |
|
IT-Unternehmen |
100 |
Gruppe III |
0,5 Stunden |
50 Stunden |
Von der berechneten Grundbetreuung müssen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt jeweils mindestens 20 % übernehmen. Beim Bauunternehmen sind das je mindestens 22,5 Stunden im Jahr.
Wenn in Ihrem Unternehmen auch Teilzeitkräfte beschäftigt sind, rechnen Sie diese vor der Formel in gewichtete Beschäftigte um. Nehmen wir einen Bürobetrieb der Gruppe III mit gemischten Arbeitszeiten.
- Die 10 Vollzeitkräfte zählen voll und ergeben 10,0.
- Hinzu kommen 8 Kräfte mit je 25 Wochenstunden, die mit 0,75 gerechnet und als 6,0 Beschäftigte gezählt werden.
- 10 geringfügig Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden werden mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt und werden insgesamt als 5,0 Beschäftigte gezählt.
In Summe ergibt das 21 gewichtete Beschäftigte, also gilt die Betreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Die Grundbetreuung beträgt dann 21 x 0,5 = 10,5 Stunden pro Jahr für den gesamten Betrieb. Davon müssen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt jeweils mindestens 20 % übernehmen, also je mindestens 2,1 Stunden im Jahr.
Einsatzzeiten Sifa berechnen
Wie viel Zeit die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV V2 übernimmt, hängt von der Aufteilung im vierten Schritt ab. Von der berechneten Pflicht-Einsatzzeit muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit mindestens 20 % erbringen. Da der Großteil der Aufgaben in der Grundbetreuung diesen Bereich betrifft, entfällt auf sie in der Praxis meist der größere Anteil, oft bis zu 80 % der Gesamteinsatzzeit. Zu den wichtigsten Aufgaben der Sifa gehören die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Begehung der Arbeitsstätten und die Beratung zu sicheren Arbeitsmitteln. Unser DGUV Einsatzzeitenrechner für die Fachkraft für Arbeitssicherheit weist Ihnen die Pflicht-Einsatzzeit und den Mindestanteil von 20 % direkt in Stunden aus.
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Grundbetreuung Betriebsarzt berechnen
Bei der betriebsärztlichen Grundbetreuung kümmert sich der Betriebsarzt um die arbeitsmedizinischen Aufgaben, etwa die arbeitsmedizinische Grundbetreuung und die Beratung zu Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung. Auch der Betriebsarzt muss von der Pflicht-Einsatzzeit mindestens 20 % übernehmen, in der Praxis meist den kleineren Anteil. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dürfen Sie dabei nicht zur Grundbetreuung zählen, denn sie gehört nach Anlage 2 Abschnitt I der DGUV Vorschrift 2 zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung und kommt zusätzlich dazu (gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, kurz ArbMedVV). Unser DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeitenrechner zeigt Ihnen, wie viele Stunden in Ihrem Unternehmen mindestens auf den Betriebsarzt entfallen.
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Häufige Fehler bei der Berechnung der Einsatzzeiten
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Welche Betreuungsgruppe gilt für Ihren Betrieb?
Ihre Betreuungsgruppe finden Sie am schnellsten mit unserem DGUV Einsatzzeitenrechner. Er ordnet Ihre Tätigkeit, etwa Autohaus oder Bäckerei, automatisch dem passenden WZ-Kode und einer der drei Gruppen zu. Findet er Ihre Tätigkeit nicht, wählen Sie die Betreuungsgruppe direkt aus. Für die Zuordnung zählt immer der Hauptzweck Ihres Betriebs, nicht eine einzelne Abteilung.
Zur Orientierung zeigt die folgende Tabelle die drei Gruppen mit ihrem Stundenfaktor und typischen Branchen.
|
Betreuungsgruppe |
Stundenfaktor je Beschäftigtem und Jahr |
Typische Branchen |
|
Gruppe I, hohes Risiko |
2,5 Stunden |
Bau von Gebäuden, Abbrucharbeiten, Gießereien, Schlachten und Fleischverarbeitung |
|
Gruppe II, mittleres Risiko |
1,5 Stunden |
Güterbeförderung im Straßenverkehr, Gastronomie, Krankenhäuser, Elektroinstallation, gewerbliche Zeitarbeit |
|
Gruppe III, geringes Risiko |
0,5 Stunden |
Arzt- und Zahnarztpraxen, Einzelhandel, Informationstechnologie, öffentliche Verwaltung, Kindertageseinrichtungen und Schulen |
Maßgeblich für die Zuordnung Ihres Betriebs zu einer Betreuungsgruppe ist die Fassung der DGUV Vorschrift 2, die Ihr Unfallversicherungsträger anwendet. Auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie die vollständige Zuordnung aller Betriebsarten.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und Gesamtbetreuung?
Unser DGUV Einsatzzeitenrechner weist die Grundbetreuung durch eine Sifa und einen Betriebsarzt aus. Zusammen mit der betriebsspezifischen Betreuung bildet sie die Gesamtbetreuung Ihres Betriebs.
Der betriebsspezifische Teil wird je nach Gefährdungslage eines Unternehmens individuell ermittelt. Dazu gehört die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Grundlage der gesamten Betreuung ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), also die Gefährdungsbeurteilung.
Gilt der DGUV Einsatzzeitenrechner der 123Ingenieure GmbH auch für kleine Betriebe?
Ja. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten fallen unter Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2). Für sie schreibt die Vorschrift keine festen Einsatzzeiten pro Jahr vor. Stattdessen unterstützt Sie die Betreuung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei anlassbezogenen Beratungen.
Was hat sich bei der DGUV Vorschrift 2 geändert?
Die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) wurde von den Unfallversicherungsträgern zwischen Frühjahr 2025 und Mitte 2026 umgesetzt.
Jede Berufsgenossenschaft und jede Unfallkasse hat jetzt eine eigene Fassung der DGUV Vorschrift 2. Maßgeblich für Ihren Betrieb ist deshalb die Fassung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Die gleichnamige Regel zur DGUV Vorschrift 2 ist die DGUV Regel 100-002 und gilt in ihrer überarbeiteten Fassung mit der Inkraftsetzung ab dem 1. April 2025.
Zwei Änderungen betreffen die Berechnung der Einsatzzeiten:
- Die Grenze für die Betreuung kleiner Betriebe stieg von 10 auf 20 Beschäftigte.
- Die Beratung durch eine Sifa oder einen Betriebsarzt darf jetzt bis zu einem Drittel digital erfolgen. Bei manchen Unfallversicherungsträgern auch bis zu 50 %.
Unser DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeitenrechner arbeitet mit der aktualisierten Fassung. Was sich darüber hinaus in dieser Unfallverhütungsvorschrift geändert hat, können Sie in unserem Beitrag zur DGUV Vorschrift 2 nachlesen.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einer Hand
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 müssen Sie sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch einen Betriebsarzt bestellen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG).
Die 123 Ingenieure GmbH ist für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften zugelassen und stellt deutschlandweit sowohl die Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch den Betriebsarzt.
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