AVV Abfallschlüssel Finder für alle 842 Abfallarten

Zu jeder Abfallart, die in Ihrem Betrieb anfällt, gehört ein sechsstelliger Abfallschlüssel aus der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Um den richtigen Abfallschlüssel zu finden, müssen Sie nur die Abfallart, wie beispielsweise Leuchtstoffröhren, in das Suchfeld des AVV Abfallschlüssel Finders der 123Ingenieure GmbH eingeben. Danach erfahren Sie sofort, ob es sich dabei um gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfall handelt. Darüber hinaus zeigt Ihnen unser Abfallschlüssel Finder Ihre nächsten Schritte, die von der Bestellung eines externen Abfallbeauftragten bis hin zur Unterweisung für Gefahrstoffe reichen.

AVV-Abfallschlüssel-Finder Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung finden und sofort sehen, ob der Abfall gefährlich ist und welche Pflichten gelten.
Suchen Sie nach dem Material (z. B. Bauschutt, Altöl, Batterien), der amtlichen Bezeichnung oder direkt nach der sechsstelligen Schlüsselnummer. Ein Sternchen (*) kennzeichnet gefährliche Abfälle.
Kostenlose Orientierungshilfe der 123 Ingenieure GmbH. Datenbasis: amtliches Abfallverzeichnis der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), alle 842 Abfallarten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist der Abfallschlüssel?

Jede Abfallart, die in einem Betrieb anfällt, trägt im deutschen Abfallrecht eine feste Kennnummer. Diese Kennnummer ist der Abfallschlüssel. Er macht aus einer umgangssprachlichen Bezeichnung wie Altöl oder Leuchtstoffröhre einen Zahlencode, auf den sich Erzeuger, Entsorger und Behörden gleichermaßen beziehen. Mit dem Abfallschlüssel können Abfälle eindeutig eingestuft und zugeordnet werden. Gesetzlich geregelt ist er in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

Wie setzt sich der AVV Abfallschlüssel zusammen?

Der Abfallschlüssel zur Zuordnung einer Abfallart ist als sechsstelliger Zahlencode aufgebaut. Die sechs Ziffern sind in drei Stufen gegliedert, die den Abfall Schritt für Schritt genauer bestimmen:

  • Die ersten beiden Ziffern stehen für die Herkunft des Abfalls, also die Branche oder den Bereich, aus dem er stammt. Die Zifferngruppe 03 bezeichnet zum Beispiel Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe.
  • Die dritte und vierte Ziffer benennen den Prozess, bei dem der Abfall entsteht. Unter 03 01 stehen Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln.
  • Die letzten beiden Ziffern benennen die einzelne Abfallart. Der vollständige Abfallschlüssel 03 01 01 steht für Rinden- und Korkabfälle.

So baut das Beispiel über die drei Zeilen hinweg auf und zeigt, wie aus 03 über 03 01 der vollständige AVV Abfallschlüssel 03 01 01 wird.

Für den Abfallschlüssel gibt es mehrere Bezeichnungen, die alle dasselbe meinen, etwa Abfallschlüsselnummer (ASN) oder AVV-Nummer.

Warum braucht man einen Abfallschlüssel?

Abfälle lassen sich nur dann rechtssicher entsorgen, wenn sie eindeutig benannt sind. Genau das leistet der Abfallschlüssel, der jede Abfallart in einen Zahlencode übersetzt, an den durch das Abfallrecht weitere Pflichten geknüpft sind. Verschiedene Dokumente wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Genehmigungen und Anzeigen beziehen sich daher bei der Entsorgung auf diese AVV-Nummer.

Es reicht schon eine falsche Ziffer im Abfallschlüssel, um den Entsorgungsweg zu verändern. Eine fehlerhafte Einstufung schickt dann den Abfall beispielsweise zur Deponie statt in die dafür vorgeschriebene Verbrennung, verursacht unnötige Kosten und kann bei einer behördlichen Prüfung zusätzlich ein Bußgeld nach sich ziehen.

Der Abfallschlüssel steuert auch, wie es mit dem Abfall weitergeht. An der Abfallschlüsselnummer liest der Entsorger ab, welches Behandlungsverfahren in Frage kommt, ob der Abfall verbrannt, chemisch-physikalisch behandelt oder deponiert werden muss.

Ebenso hängt der Entsorgungspreis an dieser Abfallklassifizierung, denn gefährliche Abfälle verursachen mehr Aufwand und haben strengere Auflagen als nicht gefährliche Abfälle.

Wo finde ich die Abfallschlüssel Liste?

Eine Abfallschlüsselnummer Übersicht finden Sie im amtlichen Abfallverzeichnis, das als AVV-Anlage veröffentlicht ist. Dort finden Sie alle 842 Abfallarten in zwanzig Kapiteln geordnet.

In vielen Unternehmen steht der Abfallschlüssel auch auf vorhandenen Unterlagen, etwa auf dem Entsorgungsnachweis oder auf den Begleitscheinen früherer Entsorgungen. Darauf sollten Sie sich aber nur verlassen, wenn sich Art und Zusammensetzung des Abfalls seither nicht geändert haben.

Wenn Sie sich nicht durch hunderte Einträge arbeiten möchten, bis Sie die passende AVV-Nummer gefunden haben, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen AVV Abfallschlüssel Finder. Mit ihm kommen Sie nicht nur schneller, sondern auch fehlerfrei ans Ziel.

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Wer bestimmt den Abfallschlüssel?

Die Abfallschlüssel selbst hat der Gesetzgeber in der AVV festgelegt. Welcher davon im Einzelfall gilt, bestimmt jedoch nicht die Behörde, sondern der Abfallerzeuger, also der Betrieb, in dem der Abfall anfällt. Als Erzeuger müssen Sie Ihren Abfall der passenden Nummer zuordnen und tragen die Verantwortung für die richtige Zuordnung.

In größeren Betrieben übernimmt diese Aufgabe häufig der Betriebsbeauftragte für Abfall, der den Abfallschlüssel dokumentiert und im Jahresbericht festhält. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag „Jahresbericht Betriebsbeauftragter für Abfall“.

Bei Unsicherheiten sollten Sie den Abfallschlüssel durch eine Fachkraft prüfen lassen, da eine falsche Zuordnung Bußgelder nach sich ziehen kann. Die 123Ingenieure GmbH stellt deutschlandweit externe Abfallbeauftragte für alle Branchen und sämtliche Abfallarten bereit. Zusätzlich bieten wir Unternehmen aus der Bau- und Abbruchbranche auch spezialisierte Abfallbeauftragte für Bauprojekte.

 

So ermitteln Sie die Abfallschlüsselnummer

Das Abfallverzeichnis ordnet in der AVV-Anlage alle Abfallarten in zwanzig Kapitel, die sich nach Herkunft und Prozess richten. Meist wissen Sie bereits, aus welcher Tätigkeit Ihr Abfall stammt, und finden ihn direkt im passenden Kapitel. Holzabfälle aus einer Tischlerei stehen etwa in Kapitel 03, Lösemittelabfälle in Kapitel 14. Innerhalb des Kapitels grenzen Sie über die Gruppe und die konkrete Abfallart weiter ein, bis die sechsstellige Nummer feststeht.

Eine Regel, die bei der Ermittlung der Abfallnummer über allem steht: Die spezifischere Abfallbezeichnung hat immer Vorrang vor der allgemeineren. Solange ein Eintrag Ihren Abfall genau beschreibt, nehmen Sie diesen und keinen Sammeleintrag.

Bei schwierigen Fällen, etwa wenn mehrere Kapitel in Frage kommen, nimmt Ihnen der AVV Abfallschlüssel Finder der 123Ingenieure GmbH die Zuordnung ab und schlägt Ihnen direkt den passenden Eintrag vor.

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Was ist ein Spiegeleintrag im Abfallverzeichnis?

In der Anlage des Abfallverzeichnisses stehen manche Abfälle doppelt, einmal als gefährlicher Abfall mit Sternchen und einmal als nicht gefährlicher Abfall ohne Sternchen. Ein solches Paar heißt Spiegeleintrag. Beide Einträge stehen direkt nebeneinander und beschreiben denselben Abfall, unterscheiden sich aber in der Gefährlichkeit.

Welcher der beiden Abfallschlüssel gilt, hängt von den tatsächlich enthaltenen Stoffen ab. Enthält der Abfall gefährliche Bestandteile oberhalb der festgelegten Grenzwerte, müssen Sie den gefährlichen Eintrag mit Sternchen wählen. Liegen keine solchen Stoffe vor, gilt der nicht gefährliche Eintrag.

 

Welcher Abfallschlüssel gilt für Bauschutt?

Die Abfallart Bauschutt ist ein typischer Spiegeleintrag. Sauberer, mineralischer Bauschutt aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik trägt den Abfallschlüssel 17 01 07 („Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen“). Enthält der Bauschutt gefährliche Stoffe, gilt stattdessen 17 01 06* („Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten“).

Ein häufiger Fehler ist es, gemischten Bauschutt pauschal als 17 09 04 einzustufen, obwohl er belastete Bestandteile enthält. Welcher Schlüssel im Einzelfall gilt, hängt also von der tatsächlichen Zusammensetzung ab.

Unser AVV Abfallschlüssel Finder zeigt Ihnen bei einem Spiegeleintrag beide Varianten an, damit Sie die Abgrenzung bewusst treffen. Im Zweifel sollten Sie den Abfall vor der Einstufung analysieren lassen.

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Ihr Abfallbeauftragter für Bauprojekte in ganz Deutschland

Bei Bauprojekten lohnt sich fachliche Unterstützung durch einen Abfallbeauftragten besonders, weil dort oft belastete Fraktionen wie Asbest, Teer oder PCB im Bauschutt stecken. Diesbezüglich unterstützt Sie die 123Ingenieure GmbH bundesweit bei Bauvorhaben jeglicher Art mit erfahrenen Abfallbeauftragten für Bauprojekte.

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Woran erkennen Sie gefährliche Abfälle?

Steht hinter den sechs Ziffern des Abfallschlüssels ein Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall (§ 3 Abs. 1 AVV „Gefährlichkeit von Abfällen“ in Verbindung mit § 48 KrWG „Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle“).

Insgesamt tragen 408 der 842 Abfallarten ein solches Sternchen. Für gefährliche Abfälle gelten strengere Regeln als für nicht gefährliche. So dürfen gefährliche Abfälle, wie beispielsweise medizinische Abfälle mit dem Abfallschlüssel 18-01-03*, nicht mit anderen Abfällen vermischt werden (§ 9a KrWG „Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle“), sondern dürfen nur an dafür zugelassene Entsorger abgegeben werden.

Darüber hinaus müssen Abfallerzeuger jeden Zu- und Abgang im betrieblichen Abfallregister erfassen (§ 49 KrWG „Registerpflichten“). Ab einer Menge von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr müssen sie den Verbleib zusätzlich über einen Entsorgungsnachweis und Begleitscheine belegen (§ 50 KrWG „Nachweispflichten“) und diesen Nachweis über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) dokumentieren. Den Transport darf nur ein Entsorger mit Beförderungserlaubnis übernehmen (§ 54 KrWG „Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen“).

Viele gefährliche Abfälle sind zugleich Gefahrgut und lösen beim Transport die Vorschriften nach ADR aus. Ob das bei Ihnen zutrifft, können Sie mit unserem 1000-Punkte-Rechner ganz einfach prüfen.

 

Was gilt für Kleinmengen gefährlicher Abfälle?

Wie oben beschrieben, entfällt unterhalb von 2 Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr der aufwendige Entsorgungsnachweis, und es genügt gemäß der Nachweisverordnung (NachwV) ein Übernahmeschein (§ 2 Abs. 2 NachwV „Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung“).

Erleichtert wird jedoch nur der Nachweis, alle übrigen Pflichten bleiben bestehen. Der Abfallerzeuger muss den Abfall weiterhin getrennt halten, im betrieblichen Abfallregister erfassen und einem zugelassenen Entsorger übergeben. Wer die Grenze als Freibrief missversteht, riskiert dieselben Bußgelder wie ein Betrieb mit größeren Mengen.

 

Wie lange müssen Nachweise im Abfallregister aufbewahrt werden?

Nachweise und Belege im Abfallregister müssen Sie in der Regel drei Jahre lang aufbewahren, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie das jeweilige Dokument in das Register eingestellt haben (§ 25 Abs. 1 NachwV „Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung“). Diese Frist gilt für die meisten Beteiligten, also für Abfallerzeuger, Sammler, Beförderer und Entsorger. In Einzelfällen kann ein behördlicher Zulassungsbescheid eine längere Aufbewahrung vorschreiben. Für reine Beförderungsnachweise gilt teils eine kürzere Frist von einem Jahr.

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Wann brauchen Sie einen Abfallbeauftragten?

Zur Bestellung eines Abfallbeauftragten sind bestimmte Unternehmen verpflichtet (§ 2 AbfBeauftrV „Pflicht zur Bestellung“). Dazu zählen beispielsweise genehmigungsbedürftige Anlagen ab 100 Tonnen gefährlicher oder 2.000 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle pro Jahr, Deponien, Krankenhäuser und Kliniken ab 2 Tonnen gefährlicher Abfälle oder Hersteller und Vertreiber mit Rücknahmepflichten nach Verpackungs-, Elektro- und Batterierecht. Auf Antrag kann die Behörde ein Unternehmen von der Bestellpflicht befreien.

Diese Pflicht dürfen Sie nicht mit der Nachweispflicht verwechseln. Nachweise muss fast jeder Erzeuger gefährlicher Abfälle dokumentieren, einen Abfallbeauftragten dagegen nur die genannten Unternehmen. Wenn Sie einen externen Abfallbeauftragten suchen, unterstützt Sie die 123Ingenieure GmbH dabei in ganz Deutschland.

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