Beschreibung
Unterweisung Gefahrstoffe: Online, rechtssicher und in 20 Sprachen
Unsere digitale Unterweisung Gefahrstoffe ist die allgemeine Grundunterweisung, die jedes Unternehmen benötigt, das mit Gefahrstoffen arbeitet. Sie vermittelt das Grundwissen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen: wie man sie erkennt, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie man sich davor schützt.
Die Gefahrstoffunterweisung von 123Ingenieure läuft vollständig über unsere Unterweisungssoftware. Ihre Mitarbeiter können sie dadurch selbstständig am Smartphone, Tablet oder Computer durchführen, wann immer es in den Arbeitsalltag passt und ganz ohne festen Schulungstermin. Sobald ein Mitarbeiter alle Themenblöcke bearbeitet und die abschließende Lernerfolgskontrolle bestanden hat, hält die Software die Teilnahme mit Datum, Inhalt und Unterschrift fest und stellt daraus den Unterweisungsnachweis bereit, den Sie u. a. bei einer Prüfung durch Ihre Berufsgenossenschaft oder eine Aufsichtsbehörde benötigen.
Was ist die allgemeine Unterweisung Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe begegnen den meisten Beschäftigten täglich, oft ohne dass sie es bemerken. Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lösungsmittel, Lacke, Klebstoffe oder Kühlschmierstoffe gehören ebenso dazu wie Stoffe, die erst bei der Arbeit entstehen, etwa Schweißrauch, Schleifstaub oder Holzstaub. Wer damit umgeht, muss wissen, woran er eine Gefahr erkennt und wie er sich schützt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Unterweisung in § 14 GefStoffV und wird durch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 („Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“) konkretisiert. Anders als eine tätigkeitsspezifische Einweisung an einer einzelnen Anlage deckt unsere allgemeine Gefahrstoffunterweisung die Grundlagen ab, die für alle gelten, die mit Gefahrstoffen arbeiten.
Statt eine eigene Unterweisung als Vorlage zu erstellen, erhalten Sie mit unserer Online-Lernplattform eine fertige, rechtssichere Gefahrstoffunterweisung. Sie eignet sich für die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit ebenso wie für die jährliche Wiederholung und lässt sich nahtlos mit der Unterweisung Arbeitsschutz kombinieren.
Diese Inhalte deckt unsere digitale Gefahrstoffunterweisung ab
Unsere Gefahrstoffunterweisung folgt dem rechtlichen Rahmen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere der TRGS 555, die Inhalt und Form der Unterweisung vorgibt. Sie gliedert sich in mehrere aufeinander aufbauende Themenblöcke, die vom rechtlichen Fundament bis zum Handeln im Notfall reichen. Jeder Block schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, sodass das Verständnis nicht nur vorausgesetzt, sondern überprüft wird.
- Was im Betrieb als Gefahrstoff gilt: Am Anfang steht die Frage, was überhaupt ein Gefahrstoff ist. Nach der GefStoffV zählen dazu nicht nur eingestufte Stoffe und Gemische in gekennzeichneten Gebinden, sondern auch Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist, sowie Stoffe, die erst bei der Tätigkeit entstehen oder freigesetzt werden. Welche Gefahrstoffe konkret im Unternehmen vorkommen, wird in der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) festgelegt. Diese und die daraus abgeleitete Betriebsanweisung bilden den Ausgangspunkt jeder Gefahrstoffunterweisung.
Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen richtet sich nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Der Name steht für Classification, Labelling and Packaging. Anhand der neun GHS-Gefahrenpiktogramme lässt sich die Art der Gefahr einordnen, die ein Gefahrstoff mitbringt.
- Gefahrstoff-Exposition: Ein Gefahrstoff entfaltet seine Wirkung erst, wenn er in den Körper gelangt. Dafür gibt es drei Wege, nämlich über die Atemwege, über die Haut und über den Mund. Wie stark ein Gefahrstoff schädigt, hängt von seinen Eigenschaften ab, von der aufgenommenen Menge, von der Einwirkzeit und vom Aufnahmeweg. Wichtig ist das Bewusstsein, dass die Wirkung nicht auf die Kontaktstelle beschränkt bleibt, sondern zeitverzögert auch andere Organe treffen kann. Neben akuten Wirkungen, die unmittelbar auftreten, gibt es schleichende Schäden, die sich über Jahre aufbauen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den KMR-Stoffen, die u. a. Krebs erzeugen oder das Erbgut verändern können.
- Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt verstehen: Anhand der Kennzeichnung gekennzeichneter Gefahrstoffe erkennen die Mitarbeiter, womit sie es zu tun haben und wie sie sich schützen. Grundlage ist das GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), das in der EU über die CLP-Verordnung gilt. Auf dem Etikett steht zunächst ein Signalwort, das die Schwere der Gefährdung anzeigt: „Gefahr“ bei schwerwiegenden, „Achtung“ bei geringeren Gefährdungen.Dazu kommen die GHS-Gefahrenpiktogramme sowie die H- und P-Sätze. Die H-Sätze (Hazard Statements) sind die Gefahrenhinweise und benennen in einheitlichen, dreistellig nummerierten Texten die Gefahr, wobei die Nummerngruppen die Gefahrenart angeben: H200 bis H299 für physikalische Gefahren, H300 bis H399 für Gesundheitsgefahren und H400 bis H499 für Umweltgefahren, zum Beispiel H319 „Verursacht schwere Augenreizung“.
Die P-Sätze (Precautionary Statements) sind die zugehörigen Sicherheitshinweise und nennen die Schutz- und Verhaltensmaßnahmen, etwa P280 „Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen“. Wer das Signalwort, die Piktogramme sowie die H- und P-Sätze richtig liest, erkennt die Gefahr und die Schutzmaßnahme bereits vor der Tätigkeit.
Alle weiteren Informationen zu einem Gefahrstoff enthält das Sicherheitsdatenblatt, das der Lieferant nach der REACH-Verordnung bereitstellt und das jedem Beschäftigten zugänglich sein muss. Es ist europaweit einheitlich in 16 Abschnitte gegliedert. Die Unterweisung Gefahrstoffe zeigt, wo darin die im Alltag wichtigsten Angaben stehen, vor allem zu den Gefahren (Abschnitt 2), zur Ersten Hilfe (Abschnitt 4), zur Handhabung und Lagerung (Abschnitt 7) und zur persönlichen Schutzausrüstung (Abschnitt 8).
- Die Betriebsanweisung nach TRGS 555: Während das Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten stammt, ist die Betriebsanweisung das Dokument des Arbeitgebers für den konkreten Arbeitsplatz. Die TRGS 555 gibt vor, dass sie arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogen verfasst und in Arbeitsplatznähe zugänglich sein muss. Die Unterweisung für Gefahrstoffe erklärt in weiterer Folge, wie eine Betriebsanweisung aufgebaut ist und welche sieben Punkte sie nach TRGS 555 enthalten muss: den Arbeitsbereich und die Tätigkeit, die Bezeichnung des Gefahrstoffs, die Gefahren für Mensch und Umwelt, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, das Verhalten im Gefahrenfall, die Erste Hilfe und die sachgerechte Entsorgung.
- Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip: Welche Schutzmaßnahmen Vorrang haben, regelt die Gefahrstoffverordnung über eine verbindliche Rangfolge, das sogenannte STOP-Prinzip. An erster Stelle steht die Substitution, also der Ersatz eines Gefahrstoffs oder Verfahrens durch ein weniger gefährliches. Wenn das nicht möglich ist, folgen technische Maßnahmen wie geschlossene Systeme oder eine Absaugung direkt an der Entstehungsstelle. Danach werden organisatorische Maßnahmen wie die Begrenzung der Expositionszeit oder Zutrittsregelungen festgelegt. Erst an letzter Stelle steht die persönliche Schutzausrüstung. Die Gefahrstoffunterweisung macht deutlich, warum diese Reihenfolge gilt, denn Maßnahmen, die direkt an der Quelle wirken, schützen zuverlässiger als solche, die vom Verhalten einer einzelnen Person abhängen.
- Sichere Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen: Häufiger als man mit ihnen arbeitet, werden Gefahrstoffe gelagert. Dabei schleichen sich folgenschwere Fehler ein. Die Grundregeln für die sichere Gefahrstofflagerung richten sich nach der TRGS 510 („Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“). Demnach müssen Gefahrstoffe in ihren gekennzeichneten Originalbehältern gelagert werden. Sie dürfen niemals in Lebensmittelgefäße umgefüllt werden. Flüssige Gefahrstoffe müssen in Auffangwannen stehen.
Unsere Unterweisung Gefahrstoffe zeigt anhand konkreter Beispiele auf, welche Gefahrstoffe nicht zusammen gelagert werden dürfen: etwa brennbare und brandfördernde Stoffe, die sich bei einem Brand gegenseitig verstärken, oder Säuren und Laugen, die heftig miteinander reagieren.
- Die persönliche Schutzausrüstung (PSA): Welche PSA beim Umgang mit einem Gefahrstoff getragen werden muss, ist in der Betriebsanweisung festgehalten. Bei Chemikalien-Schutzhandschuhen beispielsweise kommt es auf das richtige Material und auf die Durchbruchzeit (Permeationszeit) an. Das ist die Zeitspanne, nach der ein Gefahrstoff das Handschuhmaterial durchdringt. Leder-Arbeitshandschuhe eignen sich nicht für den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten, da das Leder die Flüssigkeit aufnimmt und an die Haut abgibt. Atemschutz muss getragen werden, wenn die Beschäftigten gefährlichen Gasen, Dämpfen, Rauch, Stäuben oder Aerosolen ausgesetzt sind und technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Zusätzlich kann weiterer Körperschutz wie Schutzkleidung, Augen- oder Gesichtsschutz und Fußschutz als persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein.
- Hygiene und sicheres Handhaben: Gefahrstoffe gelangen oft unbemerkt über die Hände in den Körper, weshalb die Unterweisung die einfachen, aber wirkungsvollen Regeln des Arbeitsalltags behandelt: kein Essen, Trinken oder Rauchen im Arbeitsbereich, keine Aufbewahrung von Lebensmitteln dort, gründliches Händewaschen vor den Pausen sowie Hautschutz vor und Hautpflege nach der Arbeit. Hinzu kommen Hinweise zum sicheren Umfüllen und Dosieren, zum Vermeiden von Spritzern und Aerosolen und zum konsequenten Fernhalten von Zündquellen.
- Sichere Entsorgung: Unsere Gefahrstoffunterweisung online erklärt, dass Gefahrstoffreste in den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Sammelbehältern erfasst und ausschließlich über zugelassene Wege entsorgt werden müssen. Keinesfalls dürfen Gefahrstoffe in die Kanalisation gelangen, damit daraus keine neue Gefahr für Mensch und Umwelt entsteht.
- Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe: Läuft ein Gefahrstoff aus, müssen sich die Beschäftigten zuerst selbst und dann erst andere Personen schützen, bevor sie Sachwerte sichern. Welche Erste-Hilfe-Maßnahme richtig ist, hängt davon ab, wie der Gefahrstoff in den Körper gelangt ist. Nach einem Hautkontakt muss die betroffene Stelle sofort und ausgiebig mit Wasser abgespült werden. Nach einem Augenkontakt sollte das Auge mindestens 15 Minuten an einer Augenspüleinrichtung gespült werden. Nach dem Einatmen eines Gefahrstoffes sollte die betroffene Person umgehend an die frische Luft gehen. Wird ein Gefahrstoff versehentlich verschluckt, darf kein Erbrechen ausgelöst werden, stattdessen muss umgehend der Giftnotruf verständigt werden. Da Beschwerden mitunter erst Stunden später auftreten, sollte im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlicher Rat eingeholt werden.
So wird aus der allgemeinen Unterweisung eine rechtssichere Lösung für Ihren Betrieb
Die allgemeine Gefahrstoffunterweisung der 123Ingenieure GmbH vermittelt das Grundwissen, das jeder Beschäftigte braucht. Den Bezug zu Ihrem Betrieb stellen Sie über Ihre Gefährdungsbeurteilung her. In ihr werden nach § 6 GefStoffV die in Ihrem Unternehmen tatsächlich eingesetzten Gefahrstoffe ermittelt und bewertet. Daraus ergeben sich die Betriebsanweisungen und konkreten Schutzmaßnahmen für die einzelnen Arbeitsplätze.
Die Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sind damit die Grundlagen, auf der die Unterweisung aufbaut. Die Gefahrstoffbeauftragten der 123Ingenieure GmbH unterstützen Sie dabei, Ihre betriebsspezifischen Gefahrstoffe zu erfassen und die nötigen Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Unsere Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Sie möchten Ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung selbst erstellen? Rechtssichere Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen für 8 Branchen finden Sie auf unserer Produkt-Kategorien-Seite Gefährdungsbeurteilungen beziehungsweise auf unserer Produkt-Kategorien-Seite Betriebsanweisungen.
Was kostet die Unterweisung Gefahrstoffe der 123Ingenieure GmbH?
Unsere Gefahrstoffunterweisung steht Ihnen ab 6,95 € pro Mitarbeiter (zzgl. MwSt.) zur Verfügung. Die Inhalte wurden von erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragten mit branchenübergreifender Praxiserfahrung entwickelt. Die Abrechnung richtet sich nach den von Ihren Mitarbeitern tatsächlich absolvierten Schulungen. Sollten Sie Einheiten im Voraus bezahlt und nicht genutzt haben, erhalten Sie eine entsprechende Erstattung.
So erhalten Sie die digitale Gefahrstoffunterweisung
Nach dem Kauf erhalten Sie die Gefahrstoffunterweisung sofort per E-Mail. Sie und Ihre Mitarbeiter können innerhalb weniger Minuten starten. Unsere Gefahrstoffunterweisung online ist über einen QR-Code oder alternativ über einen Link zugänglich. Den weiteren organisatorischen Ablauf einschließlich des automatisch erzeugten Unterweisungsnachweises übernimmt unsere Unterweisungssoftware.
Häufige Fragen zur Gefahrstoffunterweisung
Wie oft muss die Unterweisung Gefahrstoffe durchgeführt werden?
Die Unterweisung Gefahrstoffe muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und danach mindestens einmal jährlich wiederholt werden, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich. Anders als bei vielen anderen Unterweisungen genügt der Jahresrhythmus aber nicht immer. Die Gefahrstoffunterweisung ist zusätzlich anlassbezogen fällig, sobald ein neuer Gefahrstoff in den Betrieb kommt, sich ein Arbeitsverfahren oder eine Rezeptur ändert, eine neue Erkenntnis aus dem Sicherheitsdatenblatt oder der Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder es zu einem Arbeitsunfall gekommen ist. Mit unserer Online-Lernplattform halten Sie den jährlichen Turnus automatisch ein und können bei jeder Änderung sofort erneut unterweisen, ohne einen neuen Schulungstermin organisieren zu müssen.
Ist eine Gefahrstoffunterweisung online rechtssicher?
Ja, die allgemeine Gefahrstoffunterweisung dürfen Ihre Mitarbeiter rechtssicher online absolvieren. Ob eine Unterweisung rechtlich zählt, entscheidet nicht das Format allein. Drei weitere Anforderungen müssen erfüllt sein.
- Die Inhalte müssen verständlich vermittelt werden.
- Der Lernerfolg muss kontrolliert werden.
- Die Teilnahme muss dokumentiert werden.
Genau das leistet die digitale Gefahrstoffunterweisung der 123Ingenieure GmbH. Ihre Mitarbeiter arbeiten die Inhalte im eigenen Lerntempo durch und legen anschließend eine Lernerfolgskontrolle ab. Die Teilnahme bestätigen sie mit ihrer Unterschrift. Die automatisch erzeugten Unterweisungsnachweise werden Ihnen von Ihrem Ansprechpartner der 123Ingenieure GmbH gesammelt übermittelt.
Ganz ohne Präsenz kommt die Gefahrstoffunterweisung allerdings nicht aus. Nach § 14 Abs. 2 GefStoffV muss die Unterweisung zusätzlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Außerdem muss sie eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung umfassen. In dieser Beratung erfahren die Beschäftigten unter anderem, welchen Nutzen die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt hat.
In der Praxis lassen sich beide Teile sinnvoll verbinden. Unsere digitale Gefahrstoffunterweisung vermittelt das gesamte allgemeine Grundwissen effizient und nachweisbar, während der mündliche, auf den konkreten Arbeitsplatz bezogene Teil ergänzend hinzukommt. Wenn Sie wissen möchten, wie sich dieser mündliche Teil mit der Gefahrstoffunterweisung als E-Learning verbinden lässt, stehen Ihnen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH beratend zur Seite.
Wie ist die Unterweisung der Arbeitnehmer nach der Gefahrstoffverordnung zu dokumentieren?
Nach § 14 GefStoffV muss die Gefahrstoffunterweisung schriftlich dokumentiert werden. Der Unterweisungsnachweis ist aufzubewahren und bei einer Betriebsbesichtigung durch Arbeitsschutzbehörden sowie der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen. Ohne Dokumentation gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht durchgeführt, selbst wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.
Bei unserer digitalen Gefahrstoffunterweisung werden alle Unterweisungsnachweise nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle und Unterschrift automatisch erstellt und von 123Ingenieure an Sie übermittelt. Als unser Bestandskunde können Sie diese zusätzlich in unserem Kundenportal, der 123DocuCloud, hochladen und verwalten. So haben Sie alle Nachweise jederzeit sicher griffbereit.









Andreas –
Bei uns arbeiten Kollegen aus Polen, Rumänien und der Türkei. Das die Unterweisung in so vielen Sprachen verfügbar ist war für uns der entscheidene Punkt. Jeder konnte das in seiner Muttersprache machen und hat es auch wirklich verstanden, statt nur durchzuklicken. Genau so muss eine Gefahrstoffunterweisung sein.
Sabine K. –
Die Inhalte sind wirklich verständlich aufbereitet, gerade die GHS Piktogramme und die H und P Sätze werden Schritt für Schritt erklärt. Auch ohne Vorwissen kommt man super mit. Ein Stern Abzug nur weil ich mir bei der Lernerfolgskontrolle ein paar mehr Fragen gewünscht hätte. Ansonsten top und schnell verfügbar.
Michael R. –
Wir sind ein Handwerksbetrieb mit 14 Leuten und das ewige Hin und Her wegen der Unterweisungstermine hat uns immer Zeit gekostet. Jetzt bekommt jeder den Link und macht das wenn es gerade passt. Der Nachweis kommt automatisch mit Unterschrift und Datum, das hat bei der letzten BG Prüfung problemlos gereicht. Für knapp 7 Euro pro Mann absolut fair.