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Sicherheitsunterweisungen für 8 Branchen und 20 Sprachen

Bei der 123Ingenieure GmbH finden Sie digitale Unterweisungen für 8 Branchen, alle Unterweisungsbereiche sowie in 20 verschiedenen Sprachen. Alle Unterweisungen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und können von Ihren Mitarbeitern direkt über unsere Unterweisungssoftware als E-Learning im eigenen Tempo durchgeführt werden. Und das sowohl auf dem Smartphone oder Tablet als auch auf dem Computer. Nach einer kurzen Lernerfolgskontrolle und der Unterschrift des jeweiligen Mitarbeiters entsteht der rechtssichere Unterweisungsnachweis automatisch.

Neben den verpflichtenden Unterweisungen im Arbeitsschutz (allgemeine Sicherheitsunterweisung) finden Sie zahlreiche branchenspezifische Unterweisungen als einzeln buchbare Produkte ab 6,95 € pro Mitarbeiter (zzgl. MwSt.).

 

Die Unterweisung als gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeiter

Sicherheitsunterweisungen sind keine freiwillige Maßnahme, sondern für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Einstellung, vor neuen Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel und mindestens einmal jährlich unterweisen. In der Praxis heißt das: Alle relevanten Mitarbeiter müssen die für sie vorgeschriebenen Unterweisungen absolvieren.

Mit unserer Unterweisungssoftware decken Sie alle typischen Unterweisungthemen ab: von der Arbeitsschutzunterweisung über die Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze bis hin zu Unterweisungen für Flurförderzeuge, wie beispielsweise der Unterweisung für Gabelstapler und weiteren spezifischen Sicherheitsunterweisungen für Ihre Branche.

 

Ihre Vorteile mit Sicherheitsunterweisungen von 123Ingenieure

Der größte Vorteil unserer Sicherheitsunterweisungen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Rechtssicher zu unterweisen war noch nie so einfach. Mit unseren Unterweisungen können Sie nichts vergessen und nichts übersehen. Die nachfolgenden fünf Punkte machen das möglich:

 

1. Erstellt von praktizierenden Sicherheitsingenieuren

Unsere Sicherheitsunterweisungen vereinen das Wissen erfahrener Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH. Mit unseren Zulassungen für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften unterstützen wir bundesweit Betriebe aus jedem Wirtschaftszweig.

 

2. Rechtssicher unterweisen in 20 Sprachen

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) muss die Sicherheitsunterweisung „in verständlicher Weise“ erfolgen, also in einer Sprache und Form, die der jeweilige Mitarbeiter aufgrund seiner Sprachkenntnisse verstehen kann. Eine ausschließlich deutschsprachige Unterweisung gilt bei Beschäftigten ohne ausreichende Deutschkenntnisse als unzureichend und kann im Schadensfall zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen alle Sicherheitsunterweisungen in 20 Sprachen zur Verfügung, von Englisch, Polnisch und Rumänisch bis hin zu Türkisch und Ukrainisch. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung an eine verständliche Unterweisung auch in international zusammengesetzten Teams und können den Unterweisungsnachweis für jeden Mitarbeiter rechtssicher dokumentieren.

 

3. Alle relevanten Gefährdungen sind vollständig abgedeckt

Jede Unterweisung berücksichtigt alle elf Gefährdungsfaktoren, die im deutschen Arbeitsschutz für die Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben sind: von mechanischen und elektrischen Risiken über Gefahrstoffe und biologische Belastungen bis zu psychischen Faktoren. So können Sie sicher sein, dass für Ihren Arbeitsplatz keine relevante Gefahr übersehen wird.

Entdecken Sie jetzt unsere Vorlagen für allgemeine und branchenspezifische Gefährdungsbeurteilungen.

 

4. Inkludierte Risikobewertung und Schutzmaßnahmen

Jede Unterweisung enthält eine branchentypische Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere) sowie konkrete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, also Substitution sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Sie müssen nur noch Ihre betrieblichen Besonderheiten ergänzen. Die methodische Vorarbeit wurde bereits durch 123Ingenieure erledigt.

 

5. Alle Pflichtelemente in jeder Unterweisung

In jeder Unterweisung sind enthalten:

  • die rechtlichen Grundlagen für Ihre Branche und Tätigkeit
  • eine übersichtliche Darstellung aller relevanten Gefahren
  • eine vorbereitete Risikobewertung mit branchenüblichen Beispielwerten
  • konkrete Schutzmaßnahmen und Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Verständnisfragen für die digitale Lernerfolgskontrolle nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“)
  • der automatisch erzeugte Unterweisungsnachweis mit Datum, Inhalten, Teilnehmern und digitaler Unterschrift nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1

Dank unserer Sicherheitsunterweisungen können Sie jeder Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht entspannt entgegensehen.

 

Wie erhalte ich meine Sicherheitsunterweisungen?

In wenigen Minuten haben Sie Ihre Unterweisungen startklar:

  1. Wählen Sie Ihre passende Branche (z. B. Bau und Handwerk), konkretisieren Sie bei Bedarf nach Tätigkeitsbereich oder Berufsgruppe (etwa Abbruchunternehmen oder Architekturbüro) und wählen Sie die benötigten Unterweisungen als Einzelprodukte aus.

  2. Schließen Sie die Bestellung ab und nutzen Sie eine der angebotenen Zahlungsoptionen.

  3. Unmittelbar nach Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail Ihren Zugang zur Unterweisungssoftware samt QR-Code und Link für Ihre Mitarbeiter.

  4. Danach können Ihre Mitarbeiter die Unterweisung am Smartphone, Tablet oder Computer durchführen. Nach der erfolgreich durchgeführten Lernerfolgskontrolle und der Unterschrift wird der Unterweisungsnachweis automatisch erstellt.

 

FAQ zu Sicherheitsunterweisungen

Welche Pflichtunterweisungen müssen alle Betriebe durchführen?

Als Arbeitgeber sind Sie nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) verpflichtet, Ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen: bei der Einstellung, vor neuen Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel sowie mindestens einmal jährlich zur Wiederholung und Auffrischung.

Die folgenden Themen sind in nahezu jedem Betrieb relevant, vom Architekturbüro bis zum Pflegedienst. Diese Standardunterweisungen sind bei 123Ingenieure als einzelne Unterweisungen verfügbar:

  • Unterweisung zur allgemeinen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“).
  • Brandschutzunterweisung und Evakuierung gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) und ASR A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge“).
  • Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze: Ergonomie, Pausenregelung, Augenschutz und gesundheitliche Aspekte gemäß Anhang Nr. 6 ArbStättV.
  • Unterweisung für Arbeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten: Ergonomie am häuslichen Arbeitsplatz, Datensicherheit, Erreichbarkeit sowie gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice.
  • Unterweisung für jugendliche Mitarbeiter gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz: Speziell für Auszubildende und Praktikanten unter 18 Jahren (§ 29 JArbSchG „Unterweisung über Gefahren“), die mindestens zweimal jährlich unterwiesen werden müssen.
  • Unterweisung für werdende und stillende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz: Diese Sicherheitsunterweisung deckt sowohl die allgemeine Information aller Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 MuSchG als auch das individuelle Gespräch nach Mitteilung der Schwangerschaft gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG ab („Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber“).
  • Gefahrstoffunterweisung nach § 14 GefStoffV (mind. jährlich, mündlich, anhand der Betriebsanweisung).
  • Sicherheitsunterweisung für Biostoffe nach § 14 BioStoffV (besonders Gesundheits-/Laborbranche).
  • Jährliche Unterweisung für Arbeitsmittel/Maschinen nach § 12 BetrSichV.
  • Unterweisung für persönliche Schutzausrüstung nach PSA-Benutzungsverordnung (bei Kategorie III zusätzlich praktische Übungen, z. B. Atemschutz, Absturzsicherung).
  • Hygieneunterweisung nach § 43 IfSG (Lebensmittel/Gastronomie).

 

Müssen wirklich alle Mitarbeiter an den Unterweisungen teilnehmen?

Ja. Auch wenn Sie bei der 123Ingenieure GmbH nur für tatsächlich absolvierte Unterweisungen zahlen, ist die Teilnahme nicht optional: Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, alle betroffenen Beschäftigten zu unterweisen. Neben § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 gelten je nach Tätigkeit unter anderem:

  • § 8 und § 9 ArbSchG: Unterweisung, wenn Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber zusammenarbeiten (z. B. auf Baustellen) sowie bei besonders gefährlichen Arbeiten.
  • § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): arbeitsplatzbezogene Unterweisung anhand der Betriebsanweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich.
  • § 12 und § 13 Biostoffverordnung (BioStoffV): Unterweisungspflichten für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.
  • § 9 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Unterweisung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefahren (z. B. Krane, Pressen).
  • § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Unterweisung zu Fluchtwegen, Notfallmaßnahmen und Verhalten am Arbeitsplatz.
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV): Unterweisung beim manuellen Heben und Tragen von Lasten.
  • § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): erweiterte Unterweisungspflichten für Jugendliche und Auszubildende.
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Unterweisung und Training vor der erstmaligen Benutzung persönlicher Schutzausrüstung.

Welche Unterweisungen, für welche Mitarbeiter Pflicht sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihrer Unterweisungsthemen.

 

Was, wenn mein Unternehmen nicht in der Branchenauswahl ist?

Kontaktieren Sie uns in diesem Fall. Gemeinsam finden wir die passende Unterweisung und zeigen Ihnen, welche Inhalte Sie für Ihre Tätigkeit ergänzen sollten. Alternativ können unsere Sicherheitsingenieure auf Wunsch auch eine maßgeschneiderte Unterweisung für Sie erstellen.

 

Kann ich Sicherheitsunterweisungen von 123Ingenieure auch direkt in meinem Unternehmen durchführen lassen?

Ja. Wenn Sie eine Sicherheitsunterweisung lieber von einem erfahrenen Experten durchführen lassen möchten, übernehmen das unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, entweder online per Bildschirmübertragung oder bundesweit vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Bei spezifischen Themen können wir die jeweils zuständigen Beauftragten einsetzen: für Gefahrstoffunterweisungen unsere Gefahrstoffbeauftragten, für Brandschutzunterweisungen unsere Brandschutzbeauftragten oder für ADR-1.3-Unterweisungen unsere Gefahrgutbeauftragten. Weiterführende Informationen zu Sicherheitsunterweisungen finden Sie auf unserer Leistungsseite Unterweisung.

 

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sicherheitsunterweisungen nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden?

Wer die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung unterlässt, zu spät durchführt, unvollständig dokumentiert oder in einer für den Mitarbeiter nicht verständlichen Sprache abhält, kann nachfolgende Konsequenzen riskieren:

  • Bußgelder bis zu 30.000 € nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“), bei Verstößen gegen einzelne Verordnungen (z. B. Betriebssicherheits- oder Gefahrstoffverordnung) zusätzlich pro Einzelverstoß.
  • Strafrechtliche Folgen nach § 26 ArbSchG („Strafvorschriften“) mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie bei Arbeitsunfällen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
  • Regress der Berufsgenossenschaft gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 110 SGB VII „Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern“) bei grober Fahrlässigkeit für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten.
  • Persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern und Vorgesetzten mit übertragener Unterweisungspflicht.
  • Behördliche Anordnungen bis hin zur vorübergehenden Betriebsstilllegung bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.

 

Welche Arbeitsschutzdokumente benötige ich als Arbeitgeber neben der Unterweisung noch?

Neben Sicherheitsunterweisungen finden Sie im Bereich Muster/Vorlagen Ihre passende Gefährdungsbeurteilung Vorlage sowie rechtssichere Vorlagen für Betriebsanweisungen, sodass alle Arbeitsschutzdokumente, die Sie als Arbeitgeber aufgrund der Gesetzgebung benötigen, optimal aufeinander abgestimmt sind.

Ergänzend dazu bieten wir Ihnen praxisorientierte Fortbildungen und Schulungen an, wie beispielsweise unser E-Learning zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) inklusive aller erforderlichen Schulungsunterlagen. So können sich Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig fortbilden und sparen dabei Zeit und Reisekosten.