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Bei der 123Ingenieure GmbH finden Sie digitale Unterweisungen für 8 Branchen, alle Unterweisungsbereiche sowie in 20 verschiedenen Sprachen. Alle Unterweisungen entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und können von Ihren Mitarbeitern direkt über unsere Unterweisungssoftware als E-Learning im eigenen Tempo durchgeführt werden. Und das sowohl auf dem Smartphone oder Tablet als auch auf dem Computer. Nach einer kurzen Lernerfolgskontrolle und der Unterschrift des jeweiligen Mitarbeiters entsteht der rechtssichere Unterweisungsnachweis automatisch.
Neben den verpflichtenden Unterweisungen im Arbeitsschutz (allgemeine Sicherheitsunterweisung) finden Sie zahlreiche branchenspezifische Unterweisungen als einzeln buchbare Produkte ab 6,95 € pro Mitarbeiter (zzgl. MwSt.).
Sicherheitsunterweisungen sind keine freiwillige Maßnahme, sondern für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Einstellung, vor neuen Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel und mindestens einmal jährlich unterweisen. In der Praxis heißt das: Alle relevanten Mitarbeiter müssen die für sie vorgeschriebenen Unterweisungen absolvieren.
Mit unserer Unterweisungssoftware decken Sie alle typischen Unterweisungthemen ab: von der Arbeitsschutzunterweisung über die Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze bis hin zu Unterweisungen für Flurförderzeuge, wie beispielsweise der Unterweisung für Gabelstapler und weiteren spezifischen Sicherheitsunterweisungen für Ihre Branche.
Der größte Vorteil unserer Sicherheitsunterweisungen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Rechtssicher zu unterweisen war noch nie so einfach. Mit unseren Unterweisungen können Sie nichts vergessen und nichts übersehen. Die nachfolgenden fünf Punkte machen das möglich:
Unsere Sicherheitsunterweisungen vereinen das Wissen erfahrener Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH. Mit unseren Zulassungen für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften unterstützen wir bundesweit Betriebe aus jedem Wirtschaftszweig.
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) muss die Sicherheitsunterweisung „in verständlicher Weise“ erfolgen, also in einer Sprache und Form, die der jeweilige Mitarbeiter aufgrund seiner Sprachkenntnisse verstehen kann. Eine ausschließlich deutschsprachige Unterweisung gilt bei Beschäftigten ohne ausreichende Deutschkenntnisse als unzureichend und kann im Schadensfall zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen alle Sicherheitsunterweisungen in 20 Sprachen zur Verfügung, von Englisch, Polnisch und Rumänisch bis hin zu Türkisch und Ukrainisch. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung an eine verständliche Unterweisung auch in international zusammengesetzten Teams und können den Unterweisungsnachweis für jeden Mitarbeiter rechtssicher dokumentieren.
Jede Unterweisung berücksichtigt alle elf Gefährdungsfaktoren, die im deutschen Arbeitsschutz für die Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben sind: von mechanischen und elektrischen Risiken über Gefahrstoffe und biologische Belastungen bis zu psychischen Faktoren. So können Sie sicher sein, dass für Ihren Arbeitsplatz keine relevante Gefahr übersehen wird.
Entdecken Sie jetzt unsere Vorlagen für allgemeine und branchenspezifische Gefährdungsbeurteilungen.
Jede Unterweisung enthält eine branchentypische Risikomatrix (Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere) sowie konkrete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, also Substitution sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen. Sie müssen nur noch Ihre betrieblichen Besonderheiten ergänzen. Die methodische Vorarbeit wurde bereits durch 123Ingenieure erledigt.
In jeder Unterweisung sind enthalten:
Dank unserer Sicherheitsunterweisungen können Sie jeder Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht entspannt entgegensehen.
In wenigen Minuten haben Sie Ihre Unterweisungen startklar:
Als Arbeitgeber sind Sie nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) verpflichtet, Ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen: bei der Einstellung, vor neuen Tätigkeiten, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel sowie mindestens einmal jährlich zur Wiederholung und Auffrischung.
Die folgenden Themen sind in nahezu jedem Betrieb relevant, vom Architekturbüro bis zum Pflegedienst. Diese Standardunterweisungen sind bei 123Ingenieure als einzelne Unterweisungen verfügbar:
Ja. Auch wenn Sie bei der 123Ingenieure GmbH nur für tatsächlich absolvierte Unterweisungen zahlen, ist die Teilnahme nicht optional: Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, alle betroffenen Beschäftigten zu unterweisen. Neben § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 gelten je nach Tätigkeit unter anderem:
Welche Unterweisungen, für welche Mitarbeiter Pflicht sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihrer Unterweisungsthemen.
Kontaktieren Sie uns in diesem Fall. Gemeinsam finden wir die passende Unterweisung und zeigen Ihnen, welche Inhalte Sie für Ihre Tätigkeit ergänzen sollten. Alternativ können unsere Sicherheitsingenieure auf Wunsch auch eine maßgeschneiderte Unterweisung für Sie erstellen.
Ja. Wenn Sie eine Sicherheitsunterweisung lieber von einem erfahrenen Experten durchführen lassen möchten, übernehmen das unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, entweder online per Bildschirmübertragung oder bundesweit vor Ort in Ihrem Unternehmen.
Bei spezifischen Themen können wir die jeweils zuständigen Beauftragten einsetzen: für Gefahrstoffunterweisungen unsere Gefahrstoffbeauftragten, für Brandschutzunterweisungen unsere Brandschutzbeauftragten oder für ADR-1.3-Unterweisungen unsere Gefahrgutbeauftragten. Weiterführende Informationen zu Sicherheitsunterweisungen finden Sie auf unserer Leistungsseite Unterweisung.
Wer die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung unterlässt, zu spät durchführt, unvollständig dokumentiert oder in einer für den Mitarbeiter nicht verständlichen Sprache abhält, kann nachfolgende Konsequenzen riskieren:
Neben Sicherheitsunterweisungen finden Sie im Bereich Muster/Vorlagen Ihre passende Gefährdungsbeurteilung Vorlage sowie rechtssichere Vorlagen für Betriebsanweisungen, sodass alle Arbeitsschutzdokumente, die Sie als Arbeitgeber aufgrund der Gesetzgebung benötigen, optimal aufeinander abgestimmt sind.
Ergänzend dazu bieten wir Ihnen praxisorientierte Fortbildungen und Schulungen an, wie beispielsweise unser E-Learning zum Sicherheitsbeauftragten (SiBe) inklusive aller erforderlichen Schulungsunterlagen. So können sich Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig fortbilden und sparen dabei Zeit und Reisekosten.