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Unterweisungssoftware online auf allen Geräten mit digitalem Unterweisungsnachweis und Unterschrift

Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze online in 21 Sprachen

(1 Kundenrezension)

Ursprünglicher Preis war: 12,97 €Aktueller Preis ist: 6,97 €. zzgl. gesetzl. MwSt.

Pro Mitarbeiter und Unterweisung wird eine Lizenz benötigt. Bitte wählen Sie hier die Anzahl der Mitarbeiter, die unterwiesen werden sollen.

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Die Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze vermittelt die ergonomische und sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen für Tätigkeiten am Bildschirm, im Büro wie im Homeoffice. Sie steht nach dem Kauf als interaktives E-Learning zur Verfügung und ist sowohl als Erstunterweisung für neue Mitarbeiter als auch als jährliche Pflichtunterweisung nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einsetzbar. Der Unterweisungsnachweis wird direkt im Anschluss an die Lernerfolgskontrolle automatisch generiert und kann als PDF gespeichert werden. Verfügbar in 21 Sprachen. Den Zugang zur digitalen Unterweisungsvorlage erhalten Sie direkt nach dem Kauf per E-Mail.

Beschreibung

Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze online in 21 Sprachen

Wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig am Bildschirm arbeiten, müssen Sie sie nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterweisen, um arbeitsbedingten Gesundheitsschäden vorzubeugen. Mit der Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze der 123Ingenieure GmbH können Ihre Beschäftigten diese Unterweisung selbständig sowie zeitlich und örtlich flexibel als interaktives E-Learning durchführen.

Unsere Unterweisungsvorlage für Tätigkeiten am Bildschirm läuft über eine webbasierte Unterweisungssoftware und steht Ihnen in 21 Sprachen zur Verfügung, sodass auch anderssprachige Mitarbeiter die Unterweisungsinhalte verstehen.

Nach einer erfolgreich absolvierten Lernerfolgskontrolle erstellt die Software die digitalen Unterweisungsnachweise automatisch. Sie müssen sich also um nichts mehr kümmern, denn wir senden Ihnen die Unterweisungsnachweise Ihrer Mitarbeiter für Ihre Arbeitsschutzdokumentation gesammelt per E-Mail zu.

Unsere Bestandskunden haben zusätzlich die Möglichkeit, alle Unterweisungsnachweise sowie andere Arbeitsschutzunterlagen in unserer 123DocuCloud sicher hochzuladen und zentral zu verwalten, um sie bei Kontrollen und Betriebsbesichtigungen schnell zur Hand zu haben.

Für wen ist unsere Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz geeignet?

Ob eine Unterweisung nötig ist, hängt nicht vom Raum ab, sondern vom Arbeitsplatz selbst. Deshalb lohnt sich zuerst ein Blick darauf, was gemäß der ArbStättV überhaupt als Bildschirmarbeitsplatz gilt und wer an Tätigkeiten am Bildschirm unterwiesen werden muss.

Was zählt als Bildschirmarbeitsplatz?

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist jeder Arbeitsplatz, der mit einem Bildschirmgerät und den zugehörigen Arbeitsmitteln ausgestattet ist (§ 2 Abs. 5 ArbStättV „Begriffsbestimmungen“). Maßgeblich ist also das Gerät, nicht der Raum.

Neben dem klassischen Büro kann ein solcher Arbeitsplatz auch in einer Werkstatt, in der Produktionshalle, an der Rezeption oder im Lager eingerichtet sein, etwa ein Rechner zur Auftragserfassung oder ein CAD-Arbeitsplatz in der Konstruktion. Zum Bildschirmgerät gehören der Bildschirm, die Eingabemittel wie Tastatur und Maus sowie die Steuereinheit mit der eingesetzten Software.

Nicht als Bildschirmarbeitsplatz gelten Geräte mit kleinen Anzeigen, die nur der unmittelbaren Bedienung dienen, zum Beispiel Registrierkassen oder Messgeräte mit einer kleinen Daten- oder Messwertanzeige.

Wer muss an Tätigkeiten am Bildschirm unterwiesen werden?

Die Unterweisung Bildschirmarbeitsplatz richtet sich an alle Beschäftigten, die regelmäßig an einem Bildschirmgerät arbeiten. Das betrifft das klassische Büro ebenso wie den Arbeitsplatz zu Hause. Typische Tätigkeiten sind beispielsweise:

  • Sachbearbeitung, Verwaltung und Sekretariat
  • Buchhaltung, Controlling und Personalwesen
  • Kundenbetreuung, Vertrieb und Service am Telefon
  • Planung, Konstruktion und Softwareentwicklung am Rechner
  • Beschäftigte im Homeoffice und an Telearbeitsplätzen

Auch wer nur einen Teil des Arbeitstags am Bildschirm verbringt, fällt unter die Unterweisungspflicht. Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen, unabhängig von Dauer und Intensität der Nutzung.

Wie oft muss die Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze erfolgen?

Ihre Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit mit Bildschirmgeräten und danach mindestens einmal im Jahr angemessen und ausreichend unterwiesen werden. Diese jährliche Vorgabe ergibt sich aus § 6 ArbStättV („Unterweisung der Beschäftigten“). Ergänzend gilt die allgemeine Unterweisungspflicht gemäß § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“).

Zwischen den jährlichen Wiederholungsunterweisungen kann eine Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze auch früher nötig werden, etwa wenn sich die Tätigkeit, die Arbeitsmittel oder die eingesetzte Software wesentlich ändern. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsplatz umgestaltet wird oder arbeitsbedingte Beschwerden auftreten, die sich auf die Bildschirmarbeit zurückführen lassen, etwa an den Augen oder dem Bewegungsapparat.

Die Inhalte der Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

Die Mindestinhalte der Unterweisung werden von der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A6 („Bildschirmarbeit“) konkretisiert. Welche etwaigen betriebsspezifischen Inhalte Ihre Unterweisung abdecken muss, richtet sich auch nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Unsere Unterweisung für Bildschirmarbeitsplätze berücksichtigt neben physischen auch psychische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, die bei Tätigkeiten am Bildschirm auftreten können. Sie vermittelt Ihren Beschäftigten die möglichen Gefährdungen sowie das richtige Verhalten, mit dem sie diesen vorbeugen.

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln

Den Schwerpunkt der Bildschirmarbeitsplatz Unterweisung bildet die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes bezogen auf die Körpermerkmale und Fähigkeiten der einzelnen Beschäftigten. Die Unterweisung behandelt dazu:

  • Einstellung von Arbeitstisch, Bürostuhl, Bildschirm und Software auf die jeweilige Person, vor allem an Arbeitsplätzen, die mehrere Beschäftigte nutzen
  • Bereitstellung und Nutzung von Fußstützen und Vorlagehaltern bei Bedarf
  • Anordnung der Arbeitsmittel auf der Arbeitsfläche
  • Wechsel der Körperhaltung
  • Betriebliche Regelungen zu Tätigkeitsunterbrechungen

Belastung von Augen und Bewegungsapparat

Die Arbeit am Bildschirm stellt hohe Anforderungen an die Augen und kann den Bewegungsapparat einseitig belasten. Unsere Bildschirmarbeitsplatz Unterweisungsvorlage erläutert, wie sich diese Belastungen verringern lassen, etwa durch günstige Sehabstände, einen ausgewogenen Wechsel des Blicks sowie eine geeignete Beleuchtung ohne störende Blendung oder Reflexionen.

Damit es nicht zu einer einseitigen körperlichen Belastung kommt, sollten Ihre Beschäftigten ihre Bildschirmarbeit regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder kurze Erholungszeiten unterbrechen.

Bildschirmarbeitsplätze im Homeoffice und an Telearbeitsplätzen

Viele Beschäftigte arbeiten zeitweise oder dauerhaft außerhalb des Betriebs. Weicht ein Telearbeitsplatz von den Arbeitsplätzen im Betrieb ab, müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung über die bestimmungsgemäße Nutzung unterweisen. Dafür vermittelt unsere Bildschirmarbeitsplatz Unterweisung folgende Punkte:

  • den richtigen Umgang mit den Arbeitsmitteln
  • die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
  • den Belastungswechsel durch regelmäßige Unterbrechungen

 

Für die ortsveränderliche Nutzung tragbarer Bildschirmgeräte wie Notebook oder Tablet kommen weitere Unterweisungsthemen hinzu:

  • eine neutrale Körperhaltung
  • eine belastungsoptimierte Nutzung durch begrenzte Anwendungszeiten und Belastungswechsel
  • Maßnahmen gegen Reflexionen und Blendungen
  • die Einstellung von Arbeitsmitteln, Software und Mobiliar
  • die sichere Nutzung von Bildschirmgeräten (kein Bedienen des Notebooks oder Tablets im Gehen oder in Gefahrenbereichen)

Mit unserer Unterweisungsvorlage stellen Sie sicher, dass auch an den Bildschirmarbeitsplätzen außerhalb Ihres Unternehmens ergonomisch und sicher gearbeitet wird. Ihre Beschäftigten wissen nach Durchführung der Unterweisung, worauf sie an einem Arbeitsplatz ohne betriebliche Ausstattung selbst achten müssen.

Was kostet die Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze der 123Ingenieure GmbH?

Sie erhalten unsere Unterweisungsvorlage für Bildschirmarbeitsplätze bereits ab 6,95 € pro Mitarbeiter (zzgl. MwSt.). Sie kaufen einfach so viele Lizenzen, wie Sie Beschäftigte unterweisen möchten.

Abgerechnet wird nach der Übermittlung Ihrer Unterweisungsnachweise nur, was tatsächlich durchgeführt wurde. Für nicht durchgeführte Unterweisungen erhalten Sie von uns automatisch eine Rückerstattung.

Auch die passenden Sprachen können Sie für jeden Mitarbeiter schon bei der Buchung auswählen. Den Zugang zur Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze erhalten Sie unmittelbar nach dem Kauf per E-Mail.

Häufige Fragen zu Bildschirmarbeitsplätzen und Unterweisung

Wie viel Platz braucht ein Bildschirmarbeitsplatz?

Für jeden Bildschirmarbeitsplatz müssen Sie genug Raum vorsehen, damit Ihre Beschäftigten ihre Körperhaltung wechseln und sich frei bewegen können. Die Arbeitsfläche gilt als ausreichend groß, wenn sie mindestens 1,60 m in der Breite und 0,80 m in der Tiefe misst. Für die freie Bewegung am Arbeitsplatz sollten zusätzlich mindestens 1,50 m² zur Verfügung stehen, an keiner Stelle weniger als 1,00 m in Tiefe und Breite. Diese Werte nennt die DGUV Information 215-410 („Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“) als Orientierung zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung.

Zusätzlich sollten Sie noch Stellflächen für die Arbeitsmittel sowie Funktionsflächen einplanen, damit sich Türen, Fenster und Schubladen ungehindert öffnen lassen, ohne dass Quetsch- oder Stoßstellen entstehen. Werden Verkehrswege von mehreren Personen genutzt, müssen sie zugleich als Fluchtwege geeignet sein.

Ob Ihre Arbeitsplätze diese Vorgaben einhalten, sehen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Sollte diese nicht mehr aktuell sein und Sie möchten sie nicht selbst durchführen, können Sie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH deutschlandweit hinzuziehen. Alternativ finden Sie in unserem Shop auch Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung als Word- und PDF-Datei.

Auf welche arbeitsmedizinische Vorsorge haben Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen Anspruch?

Im Gegensatz zur Pflichtvorsorge bei zahlreichen anderen Tätigkeiten gilt für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen die Angebotsvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (§ 5 ArbMedVV). Diese müssen Sie als Arbeitgeber regelmäßig anbieten, auch wenn Ihre Mitarbeiter die Vorsorge nicht wahrnehmen möchten.

Die Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemalige G37 Untersuchung) umfasst ein ärztliches Gespräch und auf Wunsch eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Die Kosten dafür müssen Sie tragen. Der Ablauf der Untersuchung orientiert sich an der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.1 („Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“).

Die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH führen die arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze deutschlandweit durch und übernehmen ebenso alle weiteren arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Eignungsbeurteilungen, etwa die G25 Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.

Müssen Arbeitgeber eine Bildschirmbrille bezahlen?

Eine normale Sehhilfe für den Alltag müssen Sie nicht übernehmen. Ergibt die arbeitsmedizinische Vorsorge aber, dass Ihr Beschäftigter eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm benötigt und eine normale Brille dafür nicht ausreicht, müssen Sie diese Bildschirmbrille im erforderlichen Umfang bezahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich der Sehabstand zum Bildschirm mit einer üblichen Universalbrille nicht einstellen lässt.

Ob eine solche spezielle Sehhilfe nötig ist, stellt der Betriebsarzt im Rahmen der Vorsorge fest. Auch die Betriebsärzte der 123Ingenieure GmbH prüfen das gerne für Ihre Beschäftigten und beraten Sie dazu umfassend.

Zusätzliche Information

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

1 Rezension für Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze online in 21 Sprachen

  1. Dennis Kopanek

    Tatsächlich muss man sagen das man niemals gedacht hätte am Schreibtisch soviele Fehler machen zu können. Sehr lehrreich! 🙏🏻

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