Beschreibung
Unterweisung Abbruch + Rückbau – rechtssichere Vorlage für Ihre jährliche Sicherheitsunterweisung
Abbruch und Rückbau gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im gesamten Bauwesen. Schwere Maschinen, krebserzeugende Gebäudeschadstoffe, Einsturzgefahr, Absturzrisiko und Lärmbelastung wirken auf einer einzigen Baustelle gleichzeitig auf Ihre Beschäftigten ein. Dass die jährliche Unterweisung hier keine Formalie ist, sondern ein zentrales Schutzinstrument, macht schon ein Blick auf die Unfalllaststatistik der DGUV deutlich: Abbruchunfälle weisen überdurchschnittlich häufig schwere und tödliche Verletzungen auf.
Mit dieser Unterweisungsvorlage von 123Ingenieure erhalten Sie eine sofort einsatzfähige PowerPoint-Präsentation für die jährliche Sicherheitsunterweisung Ihres Abbruch- und Rückbaupersonals. Alle 15 Module sind fachlich fundiert, aktuell nach dem Stand 2025/2026 und decken die Anforderungen aus § 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 101-603 sowie den einschlägigen Technischen Regeln vollständig ab.
Warum die Unterweisung Abbruch + Rückbau keine Standard-Sicherheitsunterweisung ist
Wer Abbruchpersonal mit einer allgemeinen Jahresunterweisung abhäkt, erfüllt seine gesetzliche Pflicht nicht. § 12 ArbSchG fordert ausdrücklich eine tätigkeitsbezogene Unterweisung – und bei Abbruch bedeutet das: branchenspezifisch, schadstoffbezogen und objektbezogen.
Die DGUV Regel 101-603 ‚Branche Abbruch und Rückbau‘ konkretisiert diese Anforderung und verlangt zusätzlich eine schriftliche Abbruchanweisung sowie einen verantwortlichen Aufsichtführenden. Dazu kommen Pflichtunterweisungen nach § 14 GefStoffV für alle Tätigkeiten mit Asbest, KMF, PCB, PAK und weiteren Gebäudeschadstoffen.
Seit Februar 2025 verschärft die neu in die BK-Liste aufgenommene Berufskrankheit BK 4117 (COPD durch Quarzstaub, krebserzeugend Kategorie 1A nach TRGS 906) die Anforderungen an Schutzmaßnahmen und Dokumentation zusätzlich. Wer jetzt noch mit veralteten Unterweisungsunterlagen arbeitet, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.
Was ist in der Unterweisungsvorlage enthalten?
Die Vorlage umfasst 15 vollständige Module mit einer Gesamtdauer von ca. 140 Minuten sowie eine abschließende Wissensprüfung mit 15 Fragen (Antwort und Erklärung je Frage enthalten):
| Modul | Thema | Inhalte (Auswahl) |
| 01 | Rechtsrahmen | DGUV Regel 101-603, TRGS 519/521/524/559, BaustellV, GefStoffV |
| 02 | Vorbereitung + Erkundung | Schadstoffkataster, Abbruchanweisung, Bauherr-Pflichten, SiGeKo |
| 03 | Standsicherheit + Statik | Abbruchstatiker, Top-Down-Prinzip, Resttragfahigkeit, Einsturzsicherung |
| 04 | Abbruchverfahren | Hand-Abbruch, Bagger, Sprengung, HD-Wasserstrahl, Brennschneiden |
| 05 | Abbruchbagger Longfront | Anbauwerkzeuge, Quetschzange, Pulverisierer, Schwenkbereich |
| 06 | Asbest – TRGS 519 | Sachkunde Anlagen 3/4B/4C, Vollschutz, Schwarz/Weiss-Schleuse |
| 07 | KMF Mineralwolle – TRGS 521 | Mineralwolle vor 2000, WHO-Faser, FFP3, Tyvek |
| 08 | PCB + PAK + Holzschutz | TRGS 524, Gebaeudeschädstoffe, Schutzmaßnahmen TOP-Prinzip |
| 09 | Quarz + Schimmel + Taubenkot | TRGS 559, BK 4117 NEU 2025, TRBA 200 |
| 10 | Höhe + Absturz + Durchbruch | ASR A2.1, PSAgA, nicht-tragfähige Flächen, Asbest-Wellplatten |
| 11 | Lärm + Vibration + Staub | LärmVibrationsArbSchV, Messwerte, Hörschutz |
| 12 | Strom + Leitungen + Brand | 5 Sicherheitsregeln DGUV V3, Freischaltung, Schweißerlaubnis |
| 13 | Sprengung | Sprengerlaubnis, SprengG, Sicherheitsbereich 200-500 m |
| 14 | PSA + Vorsorge | Vollschutz, G1.1/G1.2/G1.3/G24/G26/G41/G42/G46 |
| 15 | Notfall + Erste Hilfe | Verschüttung, Stromschlag, Reanimation auf der Baustelle |
Jedes Modul ist mit konkreten Handlungsanweisungen, den relevanten Rechtsgrundlagen und praxisnahen Beispielen aufgebaut – keine abstrakten Folien, sondern direkt auf den Abbruchalltag zugeschnittene Inhalte.
Welche gesetzlichen Grundlagen deckt diese Unterweisung ab?
Die Vorlage berücksichtigt alle aktuell gültigen Vorschriften für Abbruch- und Rückbautätigkeiten. Das macht den Unterschied zu generischen Unterweisungsvorlagen vom Markt:
- 12 ArbSchG: Pflicht zur jährlichen, tätigkeitsbezogenen Unterweisung aller Beschäftigten
- 14 GefStoffV: Pflichtunterweisung vor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Asbest, KMF, PCB, PAK, Quarz
- DGUV Vorschrift 1 § 4: Schriftlicher Nachweis der Unterweisung mit Unterschrift der Beschäftigten
- DGUV Regel 101-603: Kernregel mit konkreten Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- DGUV Regel 101-004: Anforderungen bei Schadstoffsanierung im Abbruch
- TRGS 519 (Asbest): Sachkundepflicht Anlage 3/4B/4C, Anzeige Aufsichtsbehörde 14 Tage vor Beginn
- TRGS 521 (KMF): Mineralwolle vor 2000, krebserzeugend, Vollschutz Pflicht
- TRGS 524: Fachkunde Anlage 2A/2B, Sanierungskonzept für kontaminierte Bereiche
- TRGS 559: Beurteilungsmaßstab 0,05 mg/m³ Quarzstaub, Minimierungsgebot
- BK 4117: COPD durch Quarzstaub – NEU in der BK-Liste seit Februar 2025
- 14 BetrSichV + DGUV Vorschrift 3: Prüfpflichten für Arbeitsmittel und elektrische Betriebsmittel
- BaustellV: Bauherr-Pflichten, SiGe-Koordinator, Vorankündigung an die Behörde
Wer diese Unterweisung nachweislich durchgeführt und dokumentiert hat, ist bei einer Betriebsbegehung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die BG BAU auf der sicheren Seite.
Für wen ist diese Unterweisung geeignet?
Diese Unterweisungsvorlage richtet sich an Arbeitgeber, Bauleiter, Sicherheitsfachkräfte und Aufsichtführende, die Abbruch- und Rückbaupersonal jährlich unterweisen müssen. Sie eignet sich für:
- Abbruchfirmen und Rückbauunternehmen jeder Größe
- Bauunternehmen mit eigener Abbruchabteilung
- Generalunternehmer mit Abbruchgewerken im Bauzeitenplan
- Sicherheitsfachkräfte (Sifa) als Grundlage für die betriebliche Unterweisung
- Betriebsrärzte und Arbeitsschutzbeauftragte zur Information der Beschäftigten
Besonders geeignet ist die Vorlage für Betriebe, die regelmäßig an Bestandsgebäuden aus der Zeit vor 1995 arbeiten – also dort, wo nach TRGS 519 grundsätzlicher Asbestverdacht besteht. Arbeiten Sie auf Baustellen? Dann ist auch unsere Gefährdungsbeurteilung für Baustellen für Sie relevant.
| Hinweis zu Sachkundepflichten:
Bestimmte Tätigkeiten beim Abbruch – insbesondere Asbestsanierungen nach TRGS 519 Anlage 3 – dürfen nur durch Fachkundige mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden. Diese Unterweisungsvorlage ersetzt keine Sachkundeschulung, sondern ergänzt sie als jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG und § 14 GefStoffV. Bei Fragen zur Sachkunde und Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie unser Team gerne. |
Was erhalten Sie beim Kauf?
| Leistung | Details |
| Format | PowerPoint-Datei (.pptx), sofort bearbeitbar |
| Umfang | 79 Folien, 15 Module, ca. 140 Minuten Unterweisungsdauer |
| Wissenstest | 15 Fragen mit Auflösung und Erklärung je Frage |
| Aktualität | Rechtsstand 2025/2026 inkl. BK 4117 neu, ASR A5.1, reformierte DGUV Vorschrift 2 |
| Anpassbarkeit | Firmenlogo, Ansprechpartner und Datum frei eintragbar |
| Unterweisungsnachweis | Unterschriftenliste für die rechtssichere Dokumentation nach DGUV V1 |
| Lieferung | Sofort-Download nach Zahlungseingang |
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Unterweisung Abbruch + Rückbau
Wie oft muss die Unterweisung Abbruch + Rückbau durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich, so schreibt es § 12 ArbSchG vor. Darüber hinaus ist eine Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme Pflicht sowie eine erneute Unterweisung bei Tätigkeitswechsel, beim Einsatz neuer Abbruchverfahren oder nach einem Unfall. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie Asbest oder PCB fordert § 14 GefStoffV zusätzlich eine gefahrstoffspezifische Unterweisung vor jeder entsprechenden Tätigkeit.
Muss die Unterweisung schriftlich dokumentiert werden?
Ja. Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 muss die Unterweisung schriftlich nachgewiesen und von jedem teilnehmenden Beschäftigten eigenhändig unterschrieben werden. Fehlt dieser Nachweis bei einer Betriebsbegehung oder nach einem Arbeitsunfall, kann das rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben – bis hin zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.
Darf eine allgemeine Sicherheitsunterweisung den Abbruch abdecken?
Nein. § 12 ArbSchG verlangt eine tätigkeitsbezogene Unterweisung. Eine allgemeine Jahresunterweisung ohne Bezug auf Asbest, Standsicherheit, Abbruchverfahren oder Gefahrstoffe gilt als unzureichend und schützt Sie im Schadensfall nicht vor Haftung. Besonders die DGUV Regel 101-603 fordert branchenspezifische Inhalte.
Wer darf die Unterweisung durchführen?
Die Unterweisung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden – in der Praxis ist das in der Regel der Aufsichtführende, Bauleiter oder Polier. Für Tätigkeiten mit Asbest nach TRGS 519 ist darüber hinaus eine fachkundige Person mit dem entsprechenden Sachkundenachweis (Anlage 3, 4B oder 4C) hinzuzuziehen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei gerne.
Deckt die Vorlage auch die neue Berufskrankheit BK 4117 ab?
Ja. Modul 09 der Unterweisung behandelt explizit den Quarzstaub beim Abbruch, das Minimierungsgebot nach TRGS 906 sowie den Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ (A-Staub über 8 Stunden). Die seit Februar 2025 neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommene BK 4117 (COPD durch Quarzstaub) ist vollständig berücksichtigt.
Kann ich die Vorlage für mehrere Baustellen verwenden?
Ja. Nach dem Kauf erhalten Sie eine bearbeitbare PowerPoint-Datei, die Sie für jedes Objekt individuell anpassen können – Firmenname, Datum, Baustelle und Ansprechpartner sind frei editierbar. Die DGUV Regel 101-603 empfiehlt ohnehin eine objektbezogene Ergänzung der Unterweisung, was mit dieser Vorlage problemlos möglich ist.
| Unsere Empfehlung:
Neben der jährlichen Unterweisung brauchen Abbruchbetriebe eine vollständige Gefährdungsbeurteilung für Baustellen nach § 5 ArbSchG und § 15 GefStoffV sowie – bei Asbestverdacht – ein Schadstoffkonzept nach TRGS 519 und TRGS 524. Wir von 123Ingenieure unterstützen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bundesweit bei der Erstellung dieser Unterlagen. |




