- Gefahrgut, Gefahrstoff & Verkehr
ADR 1.3 Unterweisung Gefahrgut: Jetzt online buchen!
Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Gefahrgutbeauftragte bieten wir auch ADR Unterweisungen an, die für alle Personen verpflichtend sind, die Umgang mit Gefahrgut haben. Die einzige Ausnahme sind hier Fahrer, die im Besitz eines gültigen ADR Scheines sind.
Unsere Online-Unterweisungen sind verständlich, praxisnah und rechtssicher gestaltet. Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach ADR 1.3 und eignen sich für Unternehmen jeder Größe und Branche. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine anerkannte Bescheinigung als Nachweis für Behörden und Auftraggeber. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter optimal vorbereitet und Ihr Unternehmen jederzeit auf der sicheren Seite ist.
ab 5 € pro Mitarbeiter
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Wann benötigen Sie eine ADR 1.3 Unterweisung?
Eine Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 ist erforderlich, sobald Ihr Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiter an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dazu zählen alle Personen, die Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befüllen, transportieren oder entladen. Es spielt keine Rolle, ob die Mitarbeiter direkt als Fahrer (Ausnahme: Fahrer mit gültigem ADR Schein) tätig sind oder andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut übernehmen.
Die einzige Ausnahme stellen hier Fahrer mit einem gültigen ADR Schein dar. Wann dieser für den Transport von Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen Pflicht wird (wie etwa bei der Überschreitung der 1000-Punkte-Regel), erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „ADR-Check“. Ob Ihre Ladung die 1000-Punkte-Grenze überschreitet, können Sie mit unserem 1000-Punkte-Rechner ADR prüfen
Die Unterweisung nach ADR 1.3 ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit durchgeführt werden. Auch bei Einführung neuer Arbeitsprozesse oder der Einstellung neuer Mitarbeiter muss sie erneut durchgeführt werden. Sollte sich in Ihrem Unternehmen nichts ändern, sollte die ADR 1.3 Unterweisung alle 2 Jahre wiederholt werden, um auf aktuellem Stand zu bleiben.
Erst nach dieser Sicherheitsunterweisung dürfen Ihre Mitarbeiter eigenverantwortlich Aufgaben im Bereich Gefahrgut übernehmen. Ohne entsprechende Unterweisung dürfen Tätigkeiten mit Gefahrgut nur unter direkter Aufsicht einer bereits geschulten Person ausgeführt werden.
Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass alle betroffenen Mitarbeiter regelmäßig und entsprechend ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterwiesen werden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Unterweisungsinhalte gemäß Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung nach DGUV-Vorschriften
- Flexibel: Online oder vor Ort
- Bereitstellung hilfreicher Vorlagen
- Rechtssichere Dokumentation der Unterweisung
- Auch kurzfristig umsetzbar
Dokumentation nach ADR 1.3.3:
Ebenso müssen Sie die Durchführung und die Inhalte der Unterweisungen sorgfältig dokumentieren und aufbewahren. Sie sind verpflichtet, diese Aufzeichnungen so lange aufzubewahren, wie es die zuständige Behörde vorschreibt. Wenn ein Mitarbeiter eine neue Tätigkeit aufnimmt, müssen Sie außerdem überprüfen, ob Ihre ADR Unterweisung noch aktuell ist, um die Sicherheit und den Schutz Ihrer Beschäftigten jederzeit gewährleisten zu können.
Was ändert sich mit dem ADR 2027 bei der Unterweisung?
Die neue Fassung des ADR gilt ab dem 01.01.2027. Bis zum 30.06.2027 dürfen Unternehmen in einer Übergangszeit noch nach den bisherigen Vorschriften verfahren.
Bisher galt die Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 für die Arbeitnehmer eines Unternehmens. Mit dem ADR 2027 müssen alle Personen unterwiesen werden, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dazu zählen auch Selbstständige und Subunternehmer, die Gefahrgut verpacken, verladen oder befördern.
Zudem müssen Unternehmen die Unterweisungen künftig genauer aufzeichnen. Aus den Aufzeichnungen müssen Datum und Dauer jeder Unterweisung hervorgehen. Außerdem müssen Sie festhalten, welche Inhalte vermittelt wurden.
Die Unterweisungsnachweise müssen Sie bei einer Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden oder die Gewerbeaufsicht auch für externe Personen vorlegen können, die in Ihrem Auftrag mit Gefahrgut arbeiten. Deshalb sollten Sie vertraglich regeln, wer diese Personen unterweist und wer die Aufzeichnungen aufbewahrt.
Die 123Ingenieure GmbH übernimmt die Online ADR 1.3 Unterweisung auch für Selbstständige und Subunternehmer, die in Ihrem Auftrag mit Gefahrgut arbeiten.
Preise
Preise/Kosten Unterweisung
Persönliche Beratung 05264 6556384
Unterweisung
Sicherheitsunterweisung ab*
- Ermittlung relevanter Inhalte
- Fachgerechte Durchführung
- Flexibel: Online oder vor Ort
- Bereitstellung hilfreicher Vorlagen
- Rechtssichere Dokumentation
- Persönliche Bestätigung der Teilnahme
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
*abhängig von der Anzahl der Teilnehmer
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Digitalisierung
- Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


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Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen ADR 1.3 Unterweisung Gefahrgut
Infoflyer zu unseren Unterweisungen
Was erwartet Sie bei unserer ADR Unterweisung genau?
Unsere Online Unterweisung bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine fundierte und praxisnahe Schulung zu allen relevanten Vorschriften und Anforderungen im Umgang mit Gefahrgut:
Sie erfahren, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten Sie im Gefahrgutbereich haben, wie Sie Gefahrgut korrekt kennzeichnen und sicher handhaben sowie wie Sie im Notfall angemessen reagieren. Zusätzlich vermitteln wir die besonderen Sicherungsvorschriften nach ADR, die den Schutz von Gefahrguttransporten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch gewährleisten.
Bitte beachten Sie: Die Online ADR 1.3 Unterweisung von 123Ingenieure ersetzt nicht die betriebsspezifische und tätigkeitsbezogene Unterweisung vor Ort. Diese muss durch Ihre verantwortlichen Führungskräfte im Betrieb durchgeführt und dokumentiert werden.
Die wichtigsten Lerninhalte unserer ADR 1.3 Online-Unterweisung:
- Risiken und Gefahren beim Umgang mit Gefahrgut:
Sie lernen, potenzielle Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen. - Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten:
Wir erklären, wer welche Aufgaben und Pflichten im Rahmen des Gefahrguttransports hat. - Verpackung, Kennzeichnung und Begleitpapiere:
Sie erfahren, wie Gefahrgut fachgerecht nach ADR-Vorgaben verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert wird. - Grundlagen der Ladungssicherung:
Wir vermitteln die wichtigsten Grundsätze, um Gefahrgut sicher zu verladen und zu transportieren. - Rechtliche Vorgaben nach ADR 1.3:
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Neuerungen im Gefahrgutrecht.
Wer darf eine ADR Unterweisung durchführen?
Eine ADR 1.3 Unterweisung kann von Ihnen als Unternehmer selbst durchgeführt werden oder an fachkundige Personen intern oder extern delegiert werden, wie etwa an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, an einen Gefahrgutbeauftragten oder an einen Gefahrstoffbeauftragten.
Wichtig ist, dass die Person, die die Unterweisung durchführt, über die erforderliche Fachkunde und umfassende Kenntnisse der geltenden Gefahrgutvorschriften und weiteren relevanten Vorgaben verfügt. Die Verantwortung für die Organisation und Dokumentation der Unterweisung nach ADR 1.3 liegt ebenfalls bei Ihnen als Unternehmer.
Die Verpflichtung zur ADR-Unterweisung sowie deren Durchführung sind im Kapitel 1.3 des ADR und in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Zusätzlich gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere § 12 ArbSchG „Unterweisung“:
„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“
Unsere Komplettlösung rund um Gefahrgüter
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz sorgen wir für einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut in Ihrem Unternehmen. Wir analysieren die Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, insbesondere beim Umgang mit gefährlichen Stoffen und beim Transport von Gefahrgut. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für individuelle ADR 1.3 Unterweisungen und die Erstellung praxisnaher Betriebsanweisungen.
Bei 123Ingenieure erhalten Sie alle Leistungen rund ums Gefahrgut aus einer Hand: Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung, verfassen die Betriebsanweisungen für Ihre Gefahrstoffe und führen die gesetzlich vorgeschriebene ADR 1.3 Unterweisung für Gefahrgut durch. Mit uns an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter optimal geschult sind und Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
ADR 1.3 Unterweisung Gefahrgut: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?
Eine Frage, die wir von 123Ingenieure sehr oft gestellt bekommen. Im Grunde ist es ganz einfach:
Jedes Gefahrgut ist auch ein Gefahrstoff, aber nicht jeder Gefahrstoff ist Gefahrgut. Gefahrstoffe werden zu Gefahrgut, wenn sie im öffentlichen Raum transportiert werden und dabei die Transportvorschriften eingehalten werden müssen. |
- Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer Eigenschaften (giftig, ätzend oder explosiv) eine Gefahr für Menschen und die Umwelt darstellen können. Der Begriff Gefahrstoff wird hauptsächlich im Arbeits- und Umweltschutz verwendet, zum Beispiel bei der Lagerung oder beim Umgang am Arbeitsplatz. Gesetzlich geregelt sind Gefahrstoffe in der Gefahrstoffverordnung (Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, kurz GefStoffV) sowie im Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, auch Chemikaliengesetz genannt (ChemG).
- Gefahrgut beschreibt Gefahrstoffe immer dann, wenn sie transportiert werden. Das betrifft den Transport auf öffentlichen Straßen, Schienen, Wasserwegen oder mit dem Flugzeug. Für Gefahrgut gelten besondere Vorschriften und Kennzeichnungspflichten, wie sie etwa im ADR festgelegt sind. Gesetzlich geregelt wird Gefahrgut im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie im bereits erwähnten Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (frz. Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route, kurz ADR). Neben dem ADR wird der Transport von Gefahrgut auch im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GefahrgutG) sowie in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt.
Darüber hinaus verlangt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), dass Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Gefahrgutbeauftragte sorgt dafür, dass alle Gefahrgutvorschriften eingehalten werden, berät das Unternehmen, erstellt Unfall- und Jahresberichte und unterstützt bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Betrieb. Die GbV legt die Bestellung, Aufgaben und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten verbindlich fest.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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