- Gefahrgut, Gefahrstoff & Verkehr
Gefahrstoffbeauftragter bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Wenn in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden und Sie als Arbeitgeber nicht über genügend Fachkenntnisse verfügen, müssen Sie einen Gefahrstoffbeauftragten zu Rate ziehen. Ein Gefahrstoffbeauftragter von 123Ingenieure übernimmt diese Aufgabe für Sie und unterstützt Ihr Unternehmen beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
ab 69 € monatlich
5,0 73 Bewertungen bei Google
- Zulassung bei allen 9 gewerblichen BG
- Mitglied im VBI und im VDI
Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen
Leistungen
Unsere Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter
Als Gefahrstoffbeauftragte von 123Ingenieure unterstützen wir Sie bei allen wichtigen Aufgaben rund um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen.
Ein zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit ist die Erstellung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 6 GefStoffV „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“), bei der wir alle Gefahren für Ihre Mitarbeiter systematisch erfassen und bewerten. Darauf aufbauend empfehlen wir geeignete Schutzmaßnahmen und beraten Sie bei der sicheren Lagerung und Handhabung der Gefahrstoffe.
Zusätzlich erstellen wir schriftliche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (gemäß § 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) und führen mündliche Schulung und Unterweisungen für Ihre Belegschaft durch. Denn nur, wer im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen geschult ist, kann im Notfall richtig handeln.
Unsere Leistungen im Überblick
- Standortbegehungen bei Ihnen vor Ort
- Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen
- Prüfung des Gefahrstoffkatasters
- Unterweisungen und Schulungen
- Erarbeiten von Maßnahmenplänen
- Dokumentation aller Leistungen
Preise
Preise/Kosten Arbeitssicherheit
Persönliche Beratung 05264 6556384
Betreuung
Gefahrstoffbeauftragter ab*
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Gefahrstoffbeauftragter
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Prüfung Gefahrstoffverzeichnis
- Unterweisungen (persönlich & digital)
- Erstellung von Maßnahmeplänen
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
- Dokumentation aller Leistungen
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
*abhängig von der Art und der Menge der Gefahrstoffe
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Aus unserem Team
Zwei von über 70 Experten
Thomas
Arbeitssicherheit und Prüfservice
Warum 123Ingenieure?
„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“
Was mir gefällt
„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“
Saskia
Backoffice
Warum 123Ingenieure?
„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“
Was mir gefällt
„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“
Digitalisierung
- Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Alle Informationen an einem Ort
Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.


Feuerlöscher sind mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Merken Sie sich den Standort in Ihrem Bereich.



unterweisung.softwareby 123ingenieure
Unterweisen ohne Unterschriftenlisten
Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.
Basiswissen
Basiswissen rund um den Gefahrstoffbeauftragten
Infoflyer Gefahrstoffbeauftragter
Erstellung Gefahrstoffverzeichnis
Auf Wunsch erstellen wir Ihr Gefahrstoffverzeichnis gemäß § 6 Abs. 12 GefStoffV, das folgende Angaben enthält:
- Bezeichnung der Gefahrstoffe
- Einstufung der Gefahrstoffe oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Angaben zu den in Ihrem Betrieb verwendeten Mengenbereichen
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Ihre Beschäftigte gegenüber dem Gefahrstoff exponiert sein können sowie
- Verweise auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter
Wenn Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis selbst erstellen möchten, stellen wir Ihnen alternativ eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
Neben der Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften, sorgen für die regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung aller Schutzmaßnahmen rund um Gefahrstoffe. Darüber hinaus übernehmen wir die Koordination mit Behörden sowie die Kommunikation mit internen und externen Fachstellen.
Wann benötigt Ihr Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten?
Die arbeitsrechtlichen Vorschriften sehen konkret keinen Gefahrstoffbeauftragten als Pflichtfunktion vor. Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sind Sie als Arbeitgeber jedoch verpflichtet, eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung und alle notwendigen Schutzmaßnahmen durchzuführen. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist im § 6 GefStoffV(11) von einer fachkundigen Person die Rede, die diese Aufgabe übernehmen muss:
„Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt sein.“
Ergänzend gibt der DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wichtige Hinweise zur Qualifikation. Ob ein interner oder ein externer Gefahrstoffbeauftragter: Mit 123Ingenieure als ganzheitlichen Dienstleister an Ihrer Seite, stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen gemäß der Gefahrstoffverordnung erfüllen und Ihr Unternehmen rechtskonform betreut wird.
Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Sie umfassen unter anderem Materialien, die giftig, korrosiv, explosionsfähig, brandfördernd, krebserzeugend, erbgutschädigend oder umweltgefährdend sind. Auch Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist, oder Gemische und Erzeugnisse, aus denen beim Umgang gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen oder freigesetzt werden, gelten als Gefahrstoffe. Die gesetzlichen Grundlagen für Gefahrstoffe finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie in der europäischen CLP-Verordnung, die die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen regeln.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gefahrstoffbeauftragten und einem Gefahrgutbeauftragten?
Im Betrieb ist ein Gefahrstoffbeauftragter dafür zuständig, dass der Umgang, die Lagerung und die Dokumentation von Gefahrstoffen nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sicher und gesetzeskonform erfolgen. Er erstellt zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen und schult Ihre Mitarbeiter zum korrekten Handling dieser Stoffe. Ein Gefahrgutbeauftragter konzentriert sich hingegen ausschließlich auf den Transport gefährlicher Güter: Er sorgt dafür, dass beim Versand oder beim Straßentransport alle Vorschriften (z. B. nach ADR) eingehalten werden, erstellt Transportdokumente und überwacht die Einhaltung aller relevanten Vorschriften für den Gefahrgutverkehr.
Wer darf Gefahrstoffbeauftragter werden?
Gefahrstoffbeauftragter kann werden, wer über fachkundige Kenntnisse im Bereich Gefahrstoffe verfügt. Dazu zählt in der Regel eine technische, naturwissenschaftliche oder sicherheitsrelevante Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen sowie aktuelles Wissen zu gesetzlichen Vorgaben wie der Gefahrstoffverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) oder der REACH Verordnung. Zusätzlich wird die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen von spezialisierten Anbietern wie Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Berufsgenossenschaften (BG) empfohlen. Die Bestellung zum internen oder externen Gefahrstoffbeauftragten erfolgt offiziell immer durch die Unternehmensleitung.
Wie oft muss ein Gefahrstoffbeauftragter geschult werden?
Für Gefahrstoffbeauftragte gibt es keine gesetzlich festgelegten Schulungsintervalle. Die Gefahrstoffverordnung verlangt jedoch, dass ihre Fachkunde stets aktuell ist und regelmäßige Auffrischungen erfolgen, besonders bei gesetzlichen Neuerungen oder veränderten Aufgaben. Als anerkannter Standard empfehlen Berufsgenossenschaften sowie der DGUV Grundsatz 313-003 eine Auffrischung der Fachkunde alle zwei bis drei Jahre oder bei Bedarf auch häufiger. Unternehmen tragen selbst die Verantwortung, die Weiterbildung ihrer Gefahrstoffbeauftragten aktiv zu organisieren und sicherzustellen, damit das Wissen dem neuesten Stand entspricht.
Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.
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