Gefährdungsbeurteilung für Baustellen erstellen lassen
Eine Baustelle ist ein temporärer Arbeitsplatz mit hohem Gefährdungspotenzial: Die Umgebung verändert sich mit jedem Bauabschnitt und mehrere Gewerke arbeiten zeitgleich an verschiedenen Tätigkeiten. Deshalb ist hier eine Gefährdungsbeurteilung Bau gefordert, die alle Gefährdungen erfasst, die zusätzlich zu den Gefährdungen an festen Arbeitsplätzen oder bei gleichartigen Tätigkeiten auftreten. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure der 123Ingenieure GmbH erstellen deutschlandweit und für jedes Gewerk individuelle Gefährdungsbeurteilungen für Baustellen. Lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot erstellen.










Unsere Aufgaben bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Baustellen berücksichtigen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit gezielt alle Risiken der jeweiligen Bauphase, wie etwa freie Absturzkanten, offene Baugruben oder wechselnde Verkehrswege. Zudem beziehen wir das Zusammenwirken mehrerer Gewerke und die damit verbundene gegenseitige Gefährdung stets in die Gefährdungsbeurteilung Baustelle ein. Dabei orientieren sich unsere Sicherheitsfachkräfte an den Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie der DGUV Vorschrift 38 („Bauarbeiten“), die von der begleitenden DGUV Regel 101-038 konkretisiert wird.
Unsere strukturierte Vorgehensweise sorgt für ein rechtssicheres Ergebnis, das im Bauablauf funktioniert. Im Vorfeld sichten wir relevante Unterlagen wie Ausführungspläne oder den SiGe-Plan und erfassen anschließend direkt vor Ort alle relevanten Gefährdungen für Ihr Gewerk. Nach unserer Risikobewertung definieren wir konkrete Schutzziele und ordnen diesen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip zu. Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle, prüfen die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen und passen diese bei geänderten Bauabschnitten oder neuen Gewerken zeitnah an.
Jedes auf der Baustelle tätige Gewerk muss eine eigene Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten vor Ort erstellen. Die bestehende allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Unternehmensstandort deckt diesen temporären Einsatzort nicht ab. Aus diesem Grund erstellen wir für Ihren Baustelleneinsatz eine eigenständige Gefährdungsbeurteilung Baustelle, die wir parallel zum Bauablauf kontinuierlich fortschreiben.
Unsere Leistungen im Überblick
Sichtung der bauvorhabenspezifischen Unterlagen
Ermittlung der baustellenbezogenen Gefährdungen
Ausarbeitung der Schutzmaßnahmen
Ableitung von Betriebsanweisungen
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Baustelle sicher dokumentieren
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um die Gefährdungsbeurteilung Baustelle Baustelle sicher dokumentieren
Rechtlich betrachtet ist die Grundlage in beiden Fällen dieselbe: § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) verpflichtet den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Inhaltlich unterscheiden sich die Beurteilungen jedoch deutlich. Eine klassische Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf feste Arbeitsplätze oder dauerhaft gleichartige Tätigkeiten. Sie bleibt in ihrer Struktur lange stabil, weil sich Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und organisatorischer Rahmen bei weitem nicht so oft verändern wie bei Bauvorhaben.
Der Arbeitsschutz auf der Baustelle erfordert besondere Aufmerksamkeit, da bei Bauprojekten deutlich mehr Arbeitsunfälle passieren als in anderen Branchen. Eine Gefährdungsbeurteilung für Baustellen ist zeitlich und räumlich befristet und folgt eng dem Bauablauf. Zudem kommen auf der Baustelle typische Zusatzfaktoren hinzu wie etwa wechselnde Bauzustände, das parallele Arbeiten mehrerer Gewerke, unvorhersehbare Witterungs- und Geländefaktoren sowie der Einsatz schwerer Baumaschinen.
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt unabhängig von Branche und Betriebsgröße, sobald mindestens eine Person beschäftigt wird (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Für Baustellen bedeutet das: Die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Arbeiten zu erstellen und baubegleitend zu aktualisieren. Zuständig ist der jeweilige Arbeitgeber für seine eigenen Beschäftigten (gemäß § 3 ArbSchG „Grundpflichten des Arbeitgebers“). Diese Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt vollständig bei ihm, auch wenn die Abläufe auf der Baustelle von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, koordiniert werden.
Die praktische Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Baustelle kann der Arbeitgeber selbst übernehmen, sofern die dafür notwendige Fachkunde im Betrieb vorhanden ist. In der Praxis ist es jedoch meistens so, dass eine fachkundige Person hinzugezogen wird, wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der SiGeKo sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, sind Vorgaben der Baustellenverordnung und Pflichten des Bauherrn, nicht des ausführenden Arbeitgebers eines Gewerkes.
Der SiGeKo ist zu bestellen (gemäß § 3 BaustellV „Koordinierung“), sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Der SiGe-Plan (gemäß § 2 BaustellV „Planung der Ausführung des Bauvorhabens“) bildet die gewerkeübergreifenden Sicherheitsregeln und Schnittstellen ab.
Die Gefährdungsbeurteilung für Baustellen ist davon zu unterscheiden: Sie bleibt die Pflicht des jeweiligen Arbeitgebers und beurteilt die Gefährdungen für dessen eigene Beschäftigte. SiGeKo und SiGe-Plan ersetzen eine Gefährdungsbeurteilung nicht, sind aber wichtige Informationsquellen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen.
Eine vollständige Dokumentation ist nach § 6 ArbSchG Pflicht und auf der Baustelle besonders wichtig, weil Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften Baustellen häufig unangekündigt kontrollieren.
Folgende Inhalte gehören in die Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für Baustellen:
- Konkrete Baustelle mit Bauvorhaben, Adresse und Bauphase sowie den betrachteten Tätigkeiten und Gewerken.
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung mit allen festgestellten Gefährdungen und Risiken.
- Festgelegte Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip, inklusive Verantwortlicher und Umsetzungsterminen.
- Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen über die gesamte Bauausführung hinweg.
- Datum der Erstellung und jeder Fortschreibung, zum Beispiel bei neuen Bauphasen oder Gewerken.
- Ergänzende Unterlagen wie Betriebsanweisungen, Mess- und Prüfprotokolle, Sicherheitsdatenblätter und, sofern vorhanden, Bezug zum SiGe-Plan.
Eine vollständige und jederzeit verfügbare Gefährdungsbeurteilung Bau schützt nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft müssen Sie alle Unterlagen kurzfristig vorlegen können. Fehlende oder veraltete Dokumente können zu Beanstandungen, Bußgeldern oder im Einzelfall sogar zur Anordnung eines Baustopps führen.
Mit der 123 DocuCloud, unserem digitalen Kundenportal, haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Bau und alle zugehörigen Unterlagen jederzeit griffbereit, von jedem Standort aus abrufbar und mit wenigen Klicks aktualisiert.
Gemäß § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte (Sibe) schriftlich zu bestellen. Zum 29. Mai 2026 wird der bisherige Schwellenwert neu geregelt und differenziert nach Betriebsgröße und Gefährdungslage:
- Bei unter 20 Beschäftigten: keine Sibe-Bestellpflicht, unabhängig von der Gefährdungslage.
- Bei 20 bis unter 50 Beschäftigten: Bestellpflicht bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit, zu ermitteln über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
- Ab 50 Beschäftigten: Bestellpflicht wie bisher.
Für Bauunternehmen bedeutet das in der Praxis keine Entlastung: Arbeiten mit Absturzgefahr, der Umgang mit Gefahrstoffen, der Einsatz schwerer Baumaschinen und das parallele Tätigwerden mehrerer Gewerke gelten regelmäßig als besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit. Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten bleibt daher auch bei Betriebsgrößen zwischen 20 und 50 Beschäftigten die Regel und nicht die Ausnahme.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe: Der Sicherheitsbeauftragte muss sich in der Nähe der Beschäftigten auf der Baustelle befinden, um mögliche Gefahren zeitnah zu erkennen.
Werden Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle beschäftigt, müssen die Maßnahmen zudem übergreifend abgestimmt werden. In diesem Fall sind zusätzlich zu den Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Betriebe ein oder mehrere SiGeKo nach der Baustellenverordnung (BaustellV) erforderlich, um das Zusammenwirken aller Gewerke sicher zu koordinieren.
Um Sie bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen, bietet die 123Ingenieure GmbH kompakte, eintägige Online-Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten an, die für Ihre Beschäftigten auch kurzfristig buchbar sind und von allen 9 Berufsgenossenschaften anerkannt werden.
Erfahren Sie hier mehr zu den Inhalten und Kosten unserer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.
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Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Arbeitssicherheit
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ab*
€480/Stück
- Inkl. Ermitllung der Gefährdungen/ Belastungen
- Präsentation der Gefährdungsbeurteilung
- Fertigstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Sichere Dokumentation
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
Gefährdungsbeurteilung für Baustellen mit 123Ingenieure
Auf Baustellen ändert sich täglich etwas. Deshalb braucht es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Ihr Unternehmen kennt und nicht jedes Mal bei null anfängt. Bei der 123Ingenieure GmbH bekommen Sie genau das: eine fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft, die sich in Ihr Gewerk, Ihr Bauprojekt und Ihre Arbeitsweise einarbeitet und Sie über die gesamte Zusammenarbeit hinweg begleitet.
Nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Ort auf der Baustelle steht Ihnen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Rückfragen oder zur Abstimmung von Maßnahmen auch per Online-Meeting, telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
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Infoflyer zur Gefährdungsbeurteilung Baustelle
Hier können Sie sich den Infoflyer zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen herunterladen.