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Baustellen sind Arbeitsplätze mit speziellen Herausforderungen. Wenn Sie als Bauunternehmer, Bauherr oder verantwortliche Führungskraft tätig sind, kennen Sie das hohe Gefahrenpotenzial, das mit Ihren Bauprojekten einhergeht. Umfassender und vorausschauender Arbeitsschutz auf der Baustelle sollte hier oberste Priorität haben, um alle Beschäftigten zu schützen und Bauverzögerungen sowie Haftungsrisiken zu vermeiden.

Eine Baustelle ist ein temporärer Arbeitsplatz, an dem sich die Bedingungen täglich, manchmal sogar stündlich ändern. Auf Baustellen sind meistens mehrere Unternehmen und Gewerke gleichzeitig tätig, was eine intensive Abstimmung erfordert. Hinzu kommen Faktoren wie Sprachenvielfalt der Beschäftigten, Witterungsabhängigkeit, Arbeiten in großen Höhen oder tiefen Baugruben sowie der Einsatz schwerer Baumaschinen.

Dieser Beitrag der 123Ingenieure GmbH liefert Ihnen aktuelle Unfallzahlen, die wichtigsten Rechtsgrundlagen sowie einen Überblick darüber, wer die Arbeitssicherheit auf Baustellen kontrolliert.

Mehrere bauarbeiter und die fachkraft für Arbeitssicherheit sprechen auf der Baustelle über den Arbeitsschutz

Unsere Empfehlung:

Ob SiGeKo, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt oder eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle: Wir integrieren Arbeitssicherheit deutschlandweit rechtskonform und zu wirtschaftlichen Konditionen in Ihre Bauabläufe. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.

Aktuelle Zahlen zu Arbeitsunfällen auf Baustellen

Ein Blick auf die Daten der BG BAU für das Jahr 2024 zeigt, dass Arbeitssicherheit auf der Baustelle kein Randthema ist. Bei den Arbeitsunfällen gab es 2024 zwar einen weiteren Rückgang: Mit rund 91.800 Fällen waren es 4,5 % weniger Unfälle als im Vorjahr. Das belegt, dass die Präventionsmaßnahmen Wirkung zeigen. Dennoch bleibt das Unfallrisiko in der Bauwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen sehr hoch.

Ein anderes Bild zeigt sich bei den tödlichen Unfällen: Hier ist die Anzahl von 76 auf 78 (2024) gestiegen. Die häufigsten Ursachen dafür waren Abstürze (36 %) sowie herabfallende oder kippende Teile (26 %).

(Quelle: BG BAU Aktuell Ausbau 03/25)

 

Berufskrankheiten bei Beschäftigten auf Baustellen im Fokus

Neben zum Teil schweren und mitunter tödlichen Arbeitsunfällen spielen auch schleichende Erkrankungen eine große Rolle. Über 21.000 Verdachtsmeldungen wurden 2024 eingereicht, was einem Plus von etwa 7 % entspricht. Im Jahr 2024 starben 366 Versicherte der BG BAU an den Folgen einer Berufskrankheit.

Besonders häufig gemeldet werden Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung sowie bandscheiben- und kniebedingte Erkrankungen. Die meisten Todesfälle gehen auf dieSpätfolgen von Asbest zurück.

Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen durch einen erfahrenen Betriebsarzt sind daher empfehlenswert, um gesundheitliche Langzeitschäden bei Beschäftigten auf Baustellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

 

Ihr Rechtsrahmen auf einen Blick

Um den Arbeitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten, existiert in Deutschland ein komplexes Regelwerk. Für Verantwortliche lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Grundlagen. Hier finden Sie die relevantesten Vorschriften zusammengefasst:

Gesetz / Verordnung Relevanz für die Baustelle
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Bildet den rechtlichen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; § 4 ArbSchG nennt dabei die allgemeinen Grundsätze.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Regelt die Spezifika wie Vorankündigung, die Notwendigkeit eines SiGe-Plans sowie die Bestellung eines SiGeKo.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gibt Vorgaben für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Gerüste, Baumaschinen).
DGUV Vorschriften und DGUV Regeln
Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisieren gesetzliche Sicherheitsanforderungen, wie etwa die DGUV Vorschrift 38 („Bauarbeiten“, 2019), die von der DGUV Regel 101-038 („Bauarbeiten“, 2020) begleitet wird.

Flankiert werden die angeführten Gesetze und Vorschriften durch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), die vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) erarbeitet wurden und mittlerweile vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) aktualisiert werden.

Die nachfolgenden Regeln sind für den Arbeitsschutz auf Baustellen besonders relevant:

  • RAB 30: Koordinierung auf Baustellen
    Die RAB 30 konkretisiert § 3 BaustellV und definiert die fachlichen Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Ein geeigneter Koordinator muss baufachliche, arbeitsschutzfachliche sowie spezielle Koordinationskompetenzen nachweisen, um die Sicherheit über verschiedene Gewerke hinweg in der Planungs- und Ausführungsphase wirksam steuern zu können. Als ganzheitlicher Dienstleister für Arbeitsschutz bieten wir von der 123Ingenieure GmbH die Dienstleistung SiGeKo für Baustellen deutschlandweit an.

  • RAB 31: Inhalt und Form des SiGe-Plans
    Die RAB 31 legt die Anforderungen an Form und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) auf Baustellen fest. Der Plan zeigt alle relevanten Arbeitsabläufe auf und ordnet diesen konkrete Schutzmaßnahmen zu. So wird verhindert, dass sich verschiedene Gewerke auf der Baustelle bei der Arbeit gegenseitig in Gefahr bringen. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Blogbeitrag SiGe-Plan.

  • RAB 32: Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
    Die RAB 32 konkretisiert § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV und fordert, dass schon während der Bauplanung an die Sicherheit bei der späteren Nutzung und Instandhaltung gedacht wird. Es muss eine schriftliche Unterlage erstellt werden, die alle sicherheitstechnischen Merkmale für künftige Wartungs- oder Reinigungsarbeiten am fertigen Gebäude enthält, um das Unfallrisiko über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie zu minimieren.

  • RAB 33: Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung
    Gemäß RAB 33 müssen die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze (§ 4 ArbSchG) bereits ab dem ersten Entwurf berücksichtigt werden. Architekten und Planer sind in der Pflicht, Gefahrenquellen durch intelligente bauliche oder organisatorische Lösungen von vornherein zu vermeiden. Sicherheit wird so zum integralen Bestandteil der Bauplanung, statt erst auf der Baustelle improvisiert zu werden.

Wenn Sie diese Vorgaben und Regeln einhalten, gilt die sogenannte Vermutungswirkung: Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen der Baustellenverordnung bei Ihrem Bauvorhaben erfüllt sind.

 

Wer ist für den Arbeitsschutz auf Baustellen verantwortlich?

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz ist auf mehrere Schultern verteilt. Nur wenn alle Beteiligten ihre Pflichten einhalten, kann die Arbeitssicherheit auf der Baustelle effektiv umgesetzt werden.

 

Die Verantwortung des Bauherrn bei Planung und Koordination

Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung bei einem Bauprojekt:

  • Er muss die Planung koordinieren (§ 2 BaustellV „Planung der Ausführung des Bauvorhabens“) und bei entsprechenden Baustellen rechtzeitig einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen (§ 3 BaustellV „Koordinierung“).

  • Er ist außerdem für die Erstellung oder Beauftragung des SiGe-Plans verantwortlich.

Wenn bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich der Dauer und des Umfangs der Arbeiten überschritten werden, muss der Bauherr auch eine Vorankündigung an die Behörden übermitteln.

 

Pflichten für Arbeitgeber und Bauunternehmer

Arbeitgeber beziehungsweise Bauunternehmer sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zuständig. Sie müssen für jedes Bauvorhaben eine spezifische Gefährdungsbeurteilung für Baustellen erstellen. Zu ihren Pflichten gehört es außerdem, sichere Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen.

Zusätzlich fordert der Gesetzgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße oder bei besonderen Gefährdungslagen die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Dieser unterstützt den Arbeitgeber direkt vor Ort auf der Baustelle, achtet auf die konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen und sensibilisiert die Kollegen für potenzielle Unfallrisiken. Mehr zu den Aufgaben eines Sibe sowie zu den neuen Schwellenwerten bezüglich der Bestellpflicht finden Sie in unserem Blogbeitrag Sicherheitsbeauftragter (Sibe): Aufgaben & Reform 2026.

Unsere Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten   Die 123Ingenieure GmbH bietet eine eintägige Online-Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an.   Unsere Schulung beinhaltet ein offizielles Zertifikat und wird von allen 9 Berufsgenossenschaften anerkannt.   Auf Anfrage schulen wir ab 3 Teilnehmern auch deutschlandweit direkt in Ihrem Betrieb.

Hier geht’s zu unserer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten.    

Die vorgeschriebene Unterweisung der Beschäftigten ist ein weiterer Baustein im Arbeitsschutz auf Baustellen. Um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorgaben verstanden werden, müssen diese Unterweisungen bei Bedarf auch in der jeweiligen Muttersprache der Beschäftigten durchgeführt werden. Gerade auf Baustellen ist das von großer Bedeutung, da Missverständnisse aufgrund von Sprachbarrieren das Risiko für Arbeitsunfälle erheblich erhöhen können.

 

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten

Auch die Beschäftigten tragen Verantwortung beim Arbeitsschutz auf der Baustelle. Sie müssen die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung nutzen, die Anweisungen aus den Unterweisungen befolgen und festgestellte Sicherheitsmängel unverzüglich melden (§ 15 ArbSchG „Pflichten der Beschäftigten“).

 

Wer kontrolliert die Sicherheit auf Baustellen?

Grundsätzlich können zwei verschiedene Institutionen Baustellen unabhängig voneinander kontrollieren. Diese Inspektionen können auch unangekündigt erfolgen. Beide Kontrollinstanzen sind dabei mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und können Arbeiten bei entsprechenden Sicherheitsmängeln unterbrechen oder vollständig einstellen sowie Bußgeldverfahren einleiten.

 

Staatliche Aufsicht durch Arbeitsschutzbehörden der Länder

Die staatliche Aufsicht erfolgt nach § 21 ArbSchG („Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung“) durch die Behörden der jeweiligen Bundesländer. Je nach Bundesland tragen diese unterschiedliche Bezeichnungen, wie etwa Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitssicherheit oder Bezirksregierung.

 

Baustellenbesichtigungen durch die Berufsgenossenschaften

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) verfügt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) über eigene Aufsichtsdienste. Diese Aufsichtspersonen haben die Befugnis zu Baustellenbegehungen und können bei Mängeln jederzeit konkrete Anordnungen treffen.

Eine Besonderheit der BG BAU ist dabei ihr ortsspezifischer Prüfansatz: Da Bauvorhaben in der Regel genehmigt und angemeldet werden müssen, weiß die BG BAU genau, wo sich aktuelle Baustellen befinden. Die Kontrollen erfolgen daher meist „unternehmensunspezifisch“. Das bedeutet, die Prüfer fahren gezielt die Baustelle an und kontrollieren die Arbeitssicherheit vor Ort – unabhängig davon, welche konkreten Gewerke und Subunternehmen dort in diesem Moment tätig sind.

Dies unterscheidet sich maßgeblich von der Vorgehensweise anderer Berufsgenossenschaften (wie etwa der VBG für Verwaltungsbetriebe oder der BG ETEM für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse). Diese prüfen in der Regel firmenspezifisch und suchen dafür meist den Hauptsitz beziehungsweise das Bürogebäude des jeweiligen Unternehmens auf, da sie nicht immer im Detail wissen, auf welchen konkreten Baustellen die Mitarbeiter tagesaktuell im Einsatz sind.

 

Verbindliche Mindestbesichtigungsquote seit 2026

Ein neuer Aspekt für die Kontrolle des Arbeitsschutzes auf Baustellen ergibt sich aus § 21 Abs. 1a ArbSchG („Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung“). Danach müssen die Arbeitsschutzbehörden der Länder ab dem Kalenderjahr 2026 mindestens 5 % der im jeweiligen Bundesland vorhandenen Betriebe pro Jahr besichtigen. Ein Abweichen von dieser Quote durch Landesrecht ist nicht zulässig.

In der Praxis zeigen Berichte aus den Ländern, dass diese Quote noch nicht überall erreicht wird. Hinsichtlich der Auswahl der zu kontrollierenden Unternehmen verpflichtet § 21 Abs. 1 S. 3 ArbSchG die Behörden dazu, das betriebliche Gefährdungspotenzial zu berücksichtigen. Um dies effizient zu gestalten, tauschen Länderbehörden und Unfallversicherungsträger seit 2023 entsprechende Daten elektronisch aus (§ 21 Abs. 3a ArbSchG).

Aufgrund dieser Risikoorientierung und der doppelten Aufsicht durch Landesbehörden und die BG BAU wird die Bauwirtschaft bei Kontrollen überdurchschnittlich stark erfasst.

Was ebenfalls neu ist: Unternehmen, die in der Vergangenheit durch Vorfälle oder Verstöße gegen den Arbeitsschutz aufgefallen sind, rücken ab 2026 noch stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden.

 

Typische Mängel auf Baustellen

Das Problembewusstsein für Sicherheitsdefizite lässt sich an konkreten Kontrollergebnissen belegen. Diesbezüglich zeigte eine Aktionswoche der Regierungen von Unterfranken und der Oberpfalz im Oktober 2025 erschreckende Resultate:

Bei rund 600 kontrollierten Baustellen gab es erheblichen Verbesserungsbedarf. Allein in Unterfranken blieben lediglich 23 von 113 besichtigten Baustellen ohne jegliche Beanstandung.

Die wiederkehrenden Schwerpunkte bei den technischen Beanstandungen umfassten:

  • Fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen
  • Ungesicherte Baugruben und Gräben
  • Mangelhafter Gerüstaufbau
  • Defekte oder manipulierte Schutzeinrichtungen an Kreissägen
  • Unsichere Schnellwechselsysteme an Baumaschinen

Neben diesen technischen Mängeln fielen oft organisatorische Versäumnisse auf, wie eine fehlende Gefährdungsbeurteilung, nicht dokumentierte Unterweisungen oder ein fehlender SiGe-Plan.

Viele dieser Mängel sind vermeidbar. Durch eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung für die Baustelle durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eine fachkundige Betreuung durch einen SiGeKo können potenzielle Risiken erkannt und behoben werden, lange bevor es zu einem Unfall oder einer behördlichen Beanstandung kommt.

(Quelle: Aktionswoche Baustellensicherheit in Bayern: Nur jede fünfte Baustelle in Unterfranken ohne Beanstandung)

 

Konsequenzen bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit auf der Baustelle

Werden Sicherheitsvorgaben ignoriert, drohen empfindliche Sanktionen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich maßgeblich in § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) und § 26 ArbSchG („Strafvorschriften“).

Bei Verstößen gegen Rechtsverordnungen wie die Baustellenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung können Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG). Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen eine erforderliche Vorankündigung unterlassen wurde oder ein vorgeschriebener SiGe-Plan gänzlich fehlt.

Werden nach einer behördlichen Besichtigung vollziehbare Anordnungen missachtet, kann das Bußgeld sogar auf bis zu 30.000 Euro ansteigen (§ 25 Abs. 2 ArbSchG).

Die Konsequenzen für einen mangelhaften Arbeitsschutz auf der Baustelle können jedoch auch das Strafrecht berühren. Bei den strafrechtlichen Sanktionen nach § 26 ArbSchG sind Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen möglich, wenn behördliche Anordnungen wiederholt missachtet werden oder wenn durch eine vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet wird. Bei fahrlässiger Gefährdung können zudem Tatbestände des allgemeinen Strafgesetzbuchs zur Anwendung kommen.

Weitere Folgen von gravierenden Mängeln umfassen sofortige Arbeitsstopps durch die Behörden, erhebliche Bauverzögerungen, zivilrechtliche Haftungsansprüche, Regressforderungen der Unfallversicherungsträger und spürbare Nachteile bei künftigen Vergabeverfahren.

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