Betriebsarzt Köln: Arbeitsmedizin für alle Branchen
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Die 123Ingenieure GmbH übernimmt für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen die betriebsärztliche Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 sowie alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen in Köln und der Metropolregion Köln/Bonn. Alle Leistungen werden rechtssicher dokumentiert und digital ergänzt, sodass Sie Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt der Bezirksregierung Köln oder die zuständige Berufsgenossenschaft jederzeit standhalten. Auf Wunsch erbringen wir auch die sicherheitstechnische Betreuung durch eine unserer Sicherheitsfachkräfte.










Unsere Aufgaben als Betriebsarzt in Köln und Umgebung
Unsere Betriebsärzte unterstützen Kölner Unternehmen umfassend beim Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 3 ASiG „Aufgaben der Betriebsärzte“) und der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). Neben der betriebsärztlichen Grundbetreuung führen unsere Betriebsärzte auch anlassbezogene und betriebsspezifische Leistungen wie arbeitsmedizinische Untersuchungen zur Vorsorge (gemäß ArbMedVV) sowie Impfaktionen unterschiedlicher Art durch.
Darüber hinaus berät Sie Ihr Betriebsarzt Köln fachkundig zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, wirkt bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen mit, wie etwa bei der Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz oder bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche und begleitet Ihre vierteljährlichen Sitzungen Ihres Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzungen). Bei der betriebsspezifischen Betreuung fokussiert sich Ihr Betriebsarzt auf Gefahren wie Lärm, Gefahrstoffe oder psychische Belastungen. Auch bei Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM) nach Langzeiterkrankungen stehen Ihnen unsere Betriebsärzte beratend zur Seite.
Unsere Leistungen im Überblick
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung
Betriebliche Begehungen
Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Digitalisierung
Alle Informationen an einem Ort
Mit dem 123 Ingenieure Kundenportal erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.
Basiswissen rund um den Betriebsarzt Köln
Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung gilt in Deutschland bereits ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig davon, ob es sich um Vollzeitkräfte, Teilzeitmitarbeiter oder Werkstudenten handelt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“), dem Arbeitsschutzgesetz (§ 11 ArbSchG „Arbeitsmedizinische Vorsorge“) sowie der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (§ 3 ArbMedVV „Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV), Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV) und Wunschvorsorge (§ 5a ArbMedVV). Welche Vorsorgen für Ihr Unternehmen anfallen, hängt von den konkreten Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten ab, nicht von der Branche.
- Pflichtvorsorgen müssen Sie als Arbeitgeber aktiv veranlassen und dokumentieren, bevor eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen wird.
- Angebotsvorsorgen müssen Sie ebenfalls aktiv und regelmäßig anbieten, auch wenn Ihre Mitarbeiter die Teilnahme ablehnen können.
- Auf Wunschvorsorge haben Beschäftigte einen individuellen Anspruch, sofern ein Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit und einer möglichen Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Arbeitgeber müssen Sie außerdem sicherstellen, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden und eine Vorsorgekartei geführt wird, in der alle Vorsorgeanlässe und Vorsorgetermine vollständig dokumentiert sind.
Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) nicht nachkommen, können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden (§ 20 Abs. 2 ASiG „Ordnungswidrigkeiten“). In Köln sind hierfür das Gewerbeaufsichtsamt der Bezirksregierung Köln sowie die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft die maßgeblichen Kontrollbehörden.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall und Sie können keine ordnungsgemäße betriebsärztliche Betreuung nachweisen, kann die Berufsgenossenschaft Sie persönlich in Regress nehmen. Das Bußgeld ist dabei oft noch das geringste Problem. Schwerwiegender sind strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder im schlimmsten Fall fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB), die zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren führen können.
Beide sind approbierte Ärzte, aber ihre Rolle und ihr Auftrag unterscheiden sich grundlegend. Der Hausarzt handelt im Auftrag des Patienten und darf keine Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen durchführen, da hier eine arbeitsmedizinische Fachkunde nach § 4 ASiG („Anforderungen an Betriebsärzte“) vorgeschrieben ist.
Der Betriebsarzt wird vom Arbeitgeber bestellt und berät ihn in allen Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Er führt Vorsorgeuntersuchungen durch, beurteilt Arbeitsbedingungen und wirkt bei der Gefährdungsbeurteilung mit. Auch er unterliegt der Schweigepflicht: Als Arbeitgeber erfahren Sie beispielsweise nur, ob eine Vorsorge stattgefunden hat und ob eine bestimmte Tätigkeit aus medizinischer Sicht ausgeübt werden kann, nicht aber den medizinischen Befund dahinter. Ihr Arbeitsmediziner in Köln ist also kein behandelnder Arzt im üblichen Sinne, sondern ein präventiv tätiger Berater im betrieblichen Kontext.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen verfolgen unterschiedliche Ziele und beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV dient ausschließlich dem individuellen Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten: Sie soll arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und Berufskrankheiten vorbeugen. Das Ergebnis bleibt dem zuständigen Betriebsarzt und dem Mitarbeiter vorbehalten. Sie als Arbeitgeber erhalten lediglich die Information, ob die Vorsorge stattgefunden hat.
Die Eignungsbeurteilung hingegen stellt fest, ob ein Mitarbeiter eine konkrete Tätigkeit sicher ausüben kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 1 („Befähigung für Tätigkeiten“) sowie aus spezifischen gesetzlichen Vorschriften oder Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Klassische Beispiele für Eignungsbeurteilungen, die unsere Betriebsmediziner in Köln durchführen:
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25 Untersuchung): Besonders relevant ist diese Eignungsuntersuchung für Unternehmen mit Fuhrpark, für Logistikbetriebe in Porz und Niehl sowie für Verkehrsunternehmen wie die KVB oder den Flughafen Köln/Bonn.
- Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41 Untersuchung)
- Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG: Pflichtuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung. Ohne ärztliches Zeugnis über diese Erstuntersuchung dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
Eignungsprüfungen finden häufig als Einstellungsuntersuchung vor Arbeitsbeginn statt, können aber auch anlassbezogen notwendig werden, etwa nach einem Arbeitsunfall, einer längeren Erkrankung oder bei konkreten gesundheitlichen Auffälligkeiten.
Mitarbeiter können grundsätzlich nicht zur Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung verpflichtet werden. Eine Ablehnung kann jedoch zur Folge haben, dass die entsprechende Tätigkeit dann nicht ausgeübt werden darf.
Die Bestellung für Ihren Betriebsmediziner in Köln muss schriftlich erfolgen und den Umfang der Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 festlegen. Maßgeblich ist dabei die Betriebsart, also die Einstufung Ihres Unternehmens in eine der Betreuungsgruppen nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2, sowie die Anzahl Ihrer Beschäftigten. Daraus ergibt sich der jährliche Betreuungsumfang in Stunden.
Bei der 123Ingenieure GmbH beginnt dieser Prozess mit einer kostenlosen Erstberatung zur Arbeitsmedizin in Köln, in der wir den notwendigen Betreuungsumfang ermitteln und ein unverbindliches Angebot erstellen. Nach einer Beauftragung benennen wir Ihnen einen festen Betriebsarzt für Ihr Unternehmen.
Ein physischer Termin vor Ort in Ihrem Kölner Betrieb ist nicht immer erforderlich. Gemäß § 6 der DGUV Vorschrift 2 („Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien“) sind digitale Beratungsleistungen möglich, wenn das vertrauliche Beratungsgespräch im Vordergrund steht und keine körperliche Untersuchung vorgeschrieben ist. Voraussetzung ist, dass Ihr Betriebsarzt Köln Ihre betrieblichen Gegebenheiten durch eine vorherige Begehung vor Ort kennt. In der Regelbetreuung können bis zu einem Drittel der Leistungen durch unsere Arbeitsmediziner digital erbracht werden.
Die 123Ingenieure GmbH nutzt dafür das digitale Kundenportal (123 DocuCloud), über das Arbeits- und Gesundheitsschutzdokumente revisionssicher abgelegt, freigegeben und jederzeit eingesehen werden können. Typische Leistungen, die sich für Ihren Betriebsarzt Köln digital umsetzen lassen:
- Reisemedizinische Beratung vor Auslandstätigkeiten
- BEM-Begleitgespräche im betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Beratungen zu psychischen Belastungen
- Mutterschutzberatung und erste Gefährdungseinschätzungen
- Ergonomie-Beratung für Bildschirmarbeitsplätze und Homeoffice
- Suchtberatung in vertraulichem Rahmen
Gemäß § 3 ArbMedVV („Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“) tragen Sie als Unternehmer sämtliche Kosten. Die Untersuchungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden und für Ihre Mitarbeiter dürfen weder Kosten noch Entgelteinbußen entstehen. Die 123Ingenieure GmbH rechnet alle Leistungen auf Basis fest vereinbarter Pauschalen ab, so behalten Sie die vollständige Kostenkontrolle und können Ihr Budget planungssicher kalkulieren.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die externe Betriebsmedizin in Köln die wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollere Lösung. Die Vorteile im Überblick:
- Sifa und Betriebsarzt aus einer Hand: Die 123Ingenieure GmbH koordiniert sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung vollständig, mit gemeinsamen Begehungen, abgestimmten Gefährdungsbeurteilungen und einer einheitlichen Dokumentation über die 123 DocuCloud.
- Fachliche Unabhängigkeit: Unsere Betriebsmediziner in Köln bewerten Gefährdungen und Arbeitsplätze objektiv, da sie außerhalb interner Strukturen stehen und Erfahrung aus einer Vielzahl von Betrieben unterschiedlicher Branchen mitbringen.
- Zuverlässige Verfügbarkeit: Fällt Ihr zuständiger Betriebsarzt aus, übernimmt ein anderer Arbeitsmediziner des 123Ingenieure-Teams nahtlos. Dadurch entfallen mögliche Versorgungsengpässe, die bei einer internen betriebsärztlichen Betreuung mitunter entstehen.
- Kurzfristige Terminverfügbarkeit: Unsere Arbeitsmediziner in Köln sind bei Bedarf schnell vor Ort in Ihrem Unternehmen, um Begehungen, Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsprüfungen oder Impfaktionen durchzuführen.
- Flexible Zusatzleistungen: Über die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung hinaus unterstützen wir Sie mit reisemedizinischer Beratung und der Organisation betrieblicher Gesundheitstage.
Deutschlandweit für Sie vor Ort
Unsere Standorte
Immer da wo Sie uns brauchen
Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen – in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.
Preise/ Kosten Betriebsarzt
Betriebsarzt ab*
€12/Mitarbeiter pro Jahr
- Inkl. aller Spesen- und Fahrtkostenpauschalen
- Bestellung als Betriebsarzt
- Durchführung der Begehungen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
- Erstellung des Jahresabschlussberichts
- Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
- *abhängig von der Mitarbeiteranzahl sowie der Anzahl Ihrer Standorte.
Weitere Leistungen
Alles aus einer Hand
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
- Erstellung von Explosionsschutz-Dokumenten (Ex-Schutz)
- Regalprüfung nach BetrSichV und DIN EN 15635
- Externer Brandschutzbeauftragter
- Externer Gefahrgutbeauftragter
- DGUV V3 Prüfung
- Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin
- Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
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Infoflyer Fachkraft für Arbeitssicherheit
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