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Unterweisungssoftware online auf allen Geräten mit digitalem Unterweisungsnachweis und Unterschrift

Strahlenschutzunterweisung online in 21 Sprachen

Ursprünglicher Preis war: 19,95 €Aktueller Preis ist: 14,95 €. zzgl. gesetzl. MwSt.

Pro Mitarbeiter und Unterweisung wird eine Lizenz benötigt. Bitte wählen Sie hier die Anzahl der Mitarbeiter, die unterwiesen werden sollen.

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Die Strahlenschutzunterweisung online vermittelt in mehreren Modulen die vollständigen Grundlagen des Umgangs mit ionisierender Strahlung, von den physikalischen Grundlagen über die biologische Wirkung und die Dosisbegriffe bis zum rechtlichen Rahmen gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie den Schutzgrundsätzen und praktischen Schutzmaßnahmen wie Abstand und Abschirmung. Nach Abschluss erstellen die Teilnehmer ihren Unterweisungsnachweis mit digitaler Unterschrift. Der Kurs ist in 21 Sprachen verfügbar. Der Zugangslink wird direkt nach dem Kauf per E-Mail zugestellt. Kein Präsenztermin, sofort verfügbar.

Beschreibung

Strahlenschutzunterweisung online in 21 Sprachen

Kommt in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung ionisierende Strahlung zum Einsatz? Dann müssen Sie Ihre Beschäftigten nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mindestens einmal im Jahr im Strahlenschutz unterweisen. Mit der Strahlenschutzunterweisung der 123Ingenieure GmbH erfüllen Sie diese Pflicht ohne Präsenztermin und ohne organisatorischen Aufwand. Ihre Beschäftigten absolvieren die Unterweisung Strahlenschutz am eigenen Bildschirm und bestimmen den Zeitpunkt selbst.

Unsere Strahlenschutzunterweisung läuft über eine webbasierte Unterweisungssoftware. Diese steht Ihnen in 21 Sprachen bereit, sodass auch anderssprachige Mitarbeiter die Unterweisungsinhalte verstehen. Nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle sowie der Unterschrift des Beschäftigten wird automatisch ein Unterweisungsnachweis generiert.

Für wen ist die Unterweisung Strahlenschutz der 123Ingenieure GmbH geeignet?

Die Strahlenschutzunterweisung online richtet sich an alle Personen, die beruflich oder in ihrer Ausbildung mit ionisierender Strahlung umgehen. Das betrifft vor allem folgende Branchen.

Branche Beispiele
Medizin Ärzte, Zahnärzte, Medizinphysik-Experten, Medizinische Technologen für Radiologie (MTR) und Pflegekräfte in Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin oder Strahlentherapie
Industrie und Technik Fachkräfte, die Röntgengeräte oder radioaktive Stoffe zur Materialprüfung nutzen, etwa in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
Wissenschaft und Forschung Biologen, Chemiker oder Physiker, die mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Präparaten arbeiten
Tiermedizin Beschäftigte, die Röntgengeräte in der Tierarztpraxis oder Tierklinik einsetzen
Kerntechnik und Energieversorgung Fachkräfte in Kernkraftwerken, in der Brennstoffverarbeitung oder im Rückbau kerntechnischer Anlagen
Industrielle Messtechnik Beschäftigte, die Füllstands-, Dichte- oder Dickenmessgeräte bedienen, häufig in der Chemie-, Papier-, Stahl- und Zementindustrie
Sicherheit und Kontrolle Fachkräfte an Flughäfen, im Zoll oder bei der Polizei, die Röntgengeräte zur Gepäck- und Frachtprüfung bedienen
Bauwirtschaft und Geotechnik Beschäftigte bei der Durchstrahlungsprüfung von Schweißnähten oder beim Einsatz von Messsonden im Tief- und Tunnelbau
Logistik und Recycling Beschäftigte beim Betrieb von Dichtemessgeräten oder bei der Eingangskontrolle von Schrott auf radioaktive Quellen
Lebensmittelindustrie Beschäftigte, die ionisierende Strahlung zur Haltbarmachung oder in der Qualitätssicherung einsetzen
Zutrittsberechtigte Reinigungskräfte oder Beschäftigte in der Wartung, die sich regelmäßig in Kontroll- oder Überwachungsbereichen aufhalten, ohne selbst mit der Strahlung zu arbeiten

 

Wie oft muss die Strahlenschutzunterweisung erfolgen?

Bevor Ihre Beschäftigten mit ionisierender Strahlung arbeiten oder einen Kontrollbereich erstmals betreten, müssen Sie sie zuerst unterweisen. Danach müssen Sie die Strahlenschutzunterweisung mindestens einmal im Jahr wiederholen. Diese jährliche Pflicht ergibt sich aus § 63 StrlSchV („Unterweisung“).

Ergänzend gelten die allgemeinen Vorgaben zur Unterweisung aus § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“).

Die Strahlenschutzunterweisung online der 123Ingenieure GmbH erfüllt alle Anforderungen des § 63 StrlSchV. Unsere Unterweisung ist in verständlicher Form verfasst und steht Ihnen in 21 Sprachen bereit.

Nach einer Lernerfolgskontrolle erhalten Sie die unterschriebenen Unterweisungsnachweise Ihrer Mitarbeiter gesammelt von der 123Ingenieure GmbH, sodass Sie Ihre Unterweisungspflicht jederzeit gegenüber Behörden und Ihrer Berufsgenossenschaft belegen können.

Unsere Bestandskunden können die Nachweise sowie alle weiteren Arbeitsschutzdokumente zusätzlich in unserem Kundenportal, der 123DocuCloud, hochladen und zentral verwalten.

Die Inhalte der Strahlenschutzunterweisung der 123Ingenieure GmbH

Unsere Unterweisung Strahlenschutz vermittelt die Grundlagen für den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung. Worüber die Grundlagenunterweisung informieren muss, ist in § 63 Absatz 2 StrlSchV festgelegt. Unsere Unterweisungsvorlage deckt diese Pflichtinhalte ab.

  • Arbeitsmethoden am jeweiligen Arbeitsplatz
  • Mögliche Gefahren durch ionisierende Strahlung
  • Anzuwendende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
  • Wesentliche Inhalte des Strahlenschutzrechts sowie der Genehmigung oder Anzeige und der Strahlenschutzanweisung
  • Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung der Dosisgrenzwerte

Den Einstieg in die Strahlenschutzunterweisung bilden die physikalischen Grundlagen und die biologische Wirkung ionisierender Strahlung. Darauf folgen die Dosisgrößen und die Dosisgrenzwerte, die am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen. Ein eigener Teil weist darauf hin, dass eine Schwangerschaft möglichst früh mitzuteilen ist, weil eine Exposition das ungeborene Kind gefährden kann.

Die drei Grundsätze des Strahlenschutzes

  1. Eine Tätigkeit mit ionisierender Strahlung darf nur stattfinden, wenn ihr Nutzen die damit verbundenen Risiken übersteigt (Grundsatz der Rechtfertigung).
  2. Beschäftigte müssen jede Strahlenexposition so niedrig halten, wie es sich mit angemessenem Aufwand umsetzen lässt (Grundsatz der Minimierung).
  3. Die gesetzlich festgelegten Dosisgrenzwerte dürfen Beschäftigte nicht überschreiten (Grundsatz der Dosisbegrenzung).

Für den Schutz vor äußerer Strahlung vermittelt unsere Unterweisung die praktische 3-A-Regel:

  • Der Abstand zur Strahlenquelle sollte möglichst groß gehalten sein, weil die Strahlenbelastung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt.
  • Die Aufenthaltszeit im Strahlenbereich sollte so kurz wie möglich bleiben.
  • Zwischen Quelle und Körper sollte zudem eine geeignete Abschirmung liegen, etwa aus Blei oder Beton.

Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kommt der Schutz vor innerer Strahlung hinzu. Hier müssen Beschäftigte verhindern, dass radioaktive Stoffe über die Haut, die Atemluft oder die Nahrung in den Körper gelangen.

Nach § 63 Absatz 2 StrlSchV kann die Strahlenschutzunterweisung Teil weiterer vorgeschriebener Unterweisungen sein. Die allgemeine Sicherheitsunterweisung deckt unsere Unterweisung Arbeitsschutz ab. Für den Umgang mit Gefahrstoffen bietet sich ergänzend die Gefahrstoffunterweisung an.

Was kostet die Strahlenschutzunterweisung online?

Unsere Online-Strahlenschutzunterweisung erhalten Sie bereits ab 14,95 € pro Mitarbeiter (zzgl. MwSt.). Wählen Sie sich einfach die passende Anzahl an Lizenzen für Ihre Mitarbeiter. Sie gehen kein Risiko ein: Am Ende zahlen Sie nur für die tatsächlich durchgeführten Unterweisungen. Nicht genutzte Lizenzen erstatten wir Ihnen vollautomatisch.

Wählen Sie bei Bedarf die gewünschten Sprachfassungen bei der Buchung einfach einzeln aus.

Häufige Fragen zur Strahlenschutzunterweisung online

Brauchen meine Beschäftigten eine Fachkunde im Strahlenschutz oder reicht die Unterweisung?

Die Fachkunde im Strahlenschutz benötigen nur Personen, die eine verantwortliche Funktion übernehmen, etwa als Strahlenschutzbeauftragter. Sie erwerben die geforderte Fachkunde in einem gesonderten, mehrtägigen Strahlenschutzkurs. Ihre übrigen Beschäftigten, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, müssen Sie dagegen jährlich unterweisen. Dafür ist unsere Unterweisung Strahlenschutz gedacht.

Wann muss ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden und welche Aufgaben hat er?

Gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) muss ein Strahlenschutzbeauftragter vom Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich bestellt werden, sobald es die sichere Ausübung einer Tätigkeit verlangt (§ 70 StrlSchG „Strahlenschutzbeauftragter“). Das betrifft vor allem genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung. In kleineren Betrieben kann der Strahlenschutzverantwortliche die Aufgaben selbst übernehmen, sofern er die nötige Fachkunde im Strahlenschutz besitzt.

Der Strahlenschutzbeauftragte sorgt in seinem Bereich dafür, dass die Vorgaben des Strahlenschutzrechts und der Strahlenschutzanweisung eingehalten werden. Er überwacht die Schutzmaßnahmen, berät den Strahlenschutzverantwortlichen und meldet Mängel im Strahlenschutz.

Worin unterscheidet sich die Strahlenschutzanweisung von der Strahlenschutzunterweisung?

Die Strahlenschutzanweisung und die Strahlenschutzunterweisung werden in der Praxis oft verwechselt, betreffen aber unterschiedliche Pflichten. Die Strahlenschutzanweisung ist ein schriftliches Dokument für den Betrieb, in dem der Strahlenschutzverantwortliche die zu beachtenden Schutzmaßnahmen festlegt. Sie muss nach § 45 StrlSchV („Strahlenschutzanweisung“) erlassen werden und regelt unter anderem die Organisation des Strahlenschutzes und den Betriebsablauf.

Die Strahlenschutzunterweisung richtet sich dagegen an die einzelnen Beschäftigten. Sie vermittelt ihnen die Gefahren und die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Unsere Unterweisung Strahlenschutz deckt die jährliche Unterweisungspflicht ab, jedoch nicht die Strahlenschutzanweisung, die jeder Betrieb selbst erstellen muss.

Ersetzt die Strahlenschutzunterweisung die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Die Gefährdungsbeurteilung müssen Sie als Arbeitgeber selbst durchführen. In ihr beurteilen Sie die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen Ihrer Beschäftigten und legen die nötigen Schutzmaßnahmen fest. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Bei Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung kommen zusätzlich auch die gesetzlichen Vorgaben des Strahlenschutzrechts nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hinzu.

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden die konkreten Schutzmaßnahmen abgeleitet. Dazu zählen beispielsweise ein ausreichender Abstand zur Strahlenquelle, eine kurze Aufenthaltsdauer im Strahlungsfeld sowie eine Abschirmung durch geeignete Materialien wie Blei oder Beton. Die Unterweisung Strahlenschutz vermittelt Ihren Beschäftigten genau diese Schutzmaßnahmen und ersetzt die Gefährdungsbeurteilung damit nicht.

Bei der Durchführung Ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen Sie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der 123Ingenieure GmbH deutschlandweit. Sie ermitteln die Gefährdungen vor Ort und legen gemeinsam mit Ihnen die passenden Schutzmaßnahmen fest. Darüber hinaus finden Sie bei uns Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung für acht Branchen, mit denen Sie die Beurteilung selbst durchführen können.

Zusätzliche Information

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

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