Beschreibung
Unterweisung persönliche Schutzausrüstung: Vorlage in 21 Sprachen
Sie stellen Ihren Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung? Dann müssen Sie Ihre Beschäftigten auch darin unterweisen, die Ausrüstung richtig zu verwenden und regelmäßig auf ihre Unversehrtheit zu prüfen. Gesetzlich geregelt wird das im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Hinter dieser Unterweisungspflicht steht das Ziel, die Gesundheit Ihres Teams zu wahren und Arbeitsunfälle zu verhindern.
Die persönliche Schutzausrüstung Unterweisung der 123Ingenieure GmbH können Ihre Mitarbeiter als interaktives sowie zeitlich und örtlich frei einteilbares E-Learning absolvieren. Unsere Unterweisungssoftware vermittelt die Inhalte in 21 Sprachen, sodass auch anderssprachige Mitarbeiter die Unterweisung in ihrer Muttersprache absolvieren können. Damit erfüllen Sie zugleich die Vorgabe der PSA-BV, die Benutzungsinformationen in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.
Nach bestandener Lernerfolgskontrolle erzeugt die Software den Unterweisungsnachweis automatisch. Die gesammelten Nachweise Ihrer Mitarbeiter schicken wir Ihnen für Ihre Arbeitsschutzdokumentation per E-Mail zu.
Für wen ist die Unterweisung persönliche Schutzausrüstung gedacht?
Alle Beschäftigten, die bei der Arbeit eine persönliche Schutzausrüstung benutzen, müssen regelmäßig unterwiesen werden. Und das unabhängig davon, ob sie die PSA täglich oder nur für einzelne Aufgaben benutzen beziehungsweise tragen. Sobald jemand eine Schutzbrille, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz einsetzt, gilt die Unterweisungspflicht.
Unsere Unterweisungsvorlage für persönliche Schutzausrüstungen passt daher zu Beschäftigten aus ganz unterschiedlichen Bereichen, wie beispielsweise:
- Produktion und Fertigung
- Handwerk und Montage
- Bau und Außeneinsätze
- Lager und Logistik
- Werkstatt und Instandhaltung
- Labor und Umgang mit Gefahrstoffen
- Pflege- und Gesundheitsdienste
- Reinigung und Entsorgung
Für einzelne Schutzausrüstungen mit erhöhtem Risiko, etwa persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), kommt zur theoretischen Online-Unterweisung auch ein praktischer Unterweisungsteil im Unternehmen hinzu.
Die Inhalte der Unterweisungsvorlage für PSA der 123Ingenieure GmbH
Die persönliche Schutzausrüstung steht am Ende des STOP-Prinzips. Zuerst müssen Sie eine Gefährdung an der Quelle beseitigen (Substitution), dann mit technischen und organisatorischen Maßnahmen senken. Bleibt trotzdem ein Risiko, kommt die persönliche Schutzausrüstung als personenbezogene Schutzmaßnahme hinzu.
PSA schützt nur den, der sie richtig trägt. Unsere allgemeine Unterweisung schafft bei Ihren Mitarbeitern das Grundwissen für den Umgang mit den gängigsten Schutzausrüstungen, unabhängig davon, welche sie im Einzelnen tragen.
Welche Themen deckt die Unterweisung PSA genau ab?
Den Kern bildet der sichere Umgang mit der Ausrüstung im Arbeitsalltag. Unsere Unterweisungsvorlage behandelt dazu folgende Punkte.
- die Bedeutung der PSA im Arbeitsschutz
- richtiges An- und Ablegen und bestimmungsgemäße Benutzung nach Herstellerinformation
- Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung auf Mängel, Verschleiß und Materialermüdung
- Melden von Mängeln und Aussortieren beschädigter PSA
- Tragezeitbegrenzung und Gebrauchsdauer
- Reinigung, Wartung und richtige Lagerung
- Kombination und Wechselwirkung mehrerer Ausrüstungen
- Kennzeichnung von Bereichen mit Tragepflicht
Eine abschließende Lernerfolgskontrolle zeigt, ob die Inhalte verstanden wurden. Erst wenn Ihre Mitarbeiter diese erfolgreich bestehen, gilt die Unterweisung PSA als abgeschlossen.
Für welche PSA-Gruppen gilt die Unterweisung?
Die Unterweisung führt Ihre Mitarbeiter durch die gängigen Gruppen vom Kopf- bis zum Fußschutz und erklärt, worauf es bei der Auswahl, Benutzung und Prüfung ankommt.
- Kopfschutz wie Schutzhelme gegen herabfallende Gegenstände und pendelnde Lasten sowie Anstoßkappen gegen das Anstoßen an feststehenden Hindernissen.
- Augen- und Gesichtsschutz wie Bügel-, Vollsicht- und Schweißerschutzbrillen gegen Späne, Spritzer, Chemikalien und Strahlung.
- Gehörschutz gegen Lärm ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A), etwa Stöpsel und Kapselgehörschützer.
- Atemschutz gegen Stäube, Gase und Sauerstoffmangel, von Partikelmasken der Stufen FFP1 bis FFP3 bis zu Halb- und Vollmasken mit Filter.
- Hand- und Armschutz mit dem passenden Schutzhandschuh je nach Gefährdung, etwa gegen Schnittverletzungen, Chemikalien und Säuren, Hitze und Flammen oder für Feuchtarbeit.
- Fuß- und Beinschutz mit Sicherheitsschuhen der passenden Schutzklasse, von S1 für trockene Bereiche über wasserabweisende Modelle bis zu durchtrittsicheren Ausführungen für Baustellen.
- Schutz- und Warnkleidung, von Chemikalien- und Wetterschutz bis zu gut sichtbarer Warnkleidung für Bau und Verkehr.
- Körperstützende PSA wie Knie-, Handgelenk- und Rückenschutz gegen einseitige körperliche Belastung.
Wann kommt eine speziellere Unterweisung hinzu?
Für Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden reicht die theoretische Unterweisung nicht aus. Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ordnet solche Ausrüstung der Kategorie III zu, darunter Atemschutz und PSA gegen Absturz. Hier müssen zusätzlich praktische Übungen im Betrieb stattfinden, für die eine gesonderte, vertiefende Unterweisung sinnvoll ist.
Welche konkrete persönliche Schutzausrüstung Ihre Mitarbeiter benötigen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft muss die Unterweisung persönliche Schutzausrüstung stattfinden?
Bevor Ihre Mitarbeiter persönliche Schutzausrüstung zum ersten Mal benutzen, müssen sie unterwiesen werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 PSA-BV („Unterweisung“) in Verbindung mit § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“). Konkrete Anlässe für die Unterweisung PSA sind:
- Vor Aufnahme einer Tätigkeit, bei der Ihr Mitarbeiter persönliche Schutzausrüstung zum ersten Mal benutzt.
- Sobald Sie eine neue Art von persönlicher Schutzausrüstung einführen.
- Bei einem Wechsel des Aufgabenbereichs, wenn dort andere Gefährdungen und damit andere PSA hinzukommen.
Danach müssen Sie die Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung anpassen und mindestens einmal im Jahr wiederholen. Zwischen den jährlichen Terminen kann eine Unterweisung PSA zusätzlich nötig werden, etwa wenn sich eine Gefährdung am Arbeitsplatz ändert oder trotz PSA ein Unfall oder ein Beinaheunfall auftritt.
Was kostet die Unterweisung persönliche Schutzausrüstung der 123Ingenieure GmbH?
Unsere Unterweisung persönliche Schutzausrüstung Vorlage erhalten Sie ab 6,95 € pro Mitarbeiter (zzgl. MwSt.). Sie kaufen so viele Unterweisungsvorlagen, wie Sie Beschäftigte unterweisen möchten.
Bezahlt wird direkt beim Kauf. Führen Ihre Mitarbeiter am Ende weniger Unterweisungen durch als gekauft wurden, erstatten wir Ihnen die Differenz nach Übermittlung der Unterweisungsnachweise automatisch zurück. So bezahlen Sie nur, was tatsächlich benötigt wurde.
Die passende Sprache können Sie für jeden Mitarbeiter je Bestellung auswählen. Den Zugang zur Unterweisung erhalten Sie unmittelbar nach Ihrem Kauf per E-Mail.
Als Bestandskunde der 123Ingenieure GmbH können Sie alle Unterweisungsnachweise und weitere Arbeitsschutzunterlagen zusätzlich in unserer 123DocuCloud sicher hochladen und an einem Ort verwalten, um sie bei Kontrollen und Betriebsbesichtigungen sofort griffbereit zu haben.
Häufige Fragen zur persönlichen Schutzausrüstung und Unterweisung
Was ist eine Unterweisung persönliche Schutzausrüstung?
Eine Unterweisung persönliche Schutzausrüstung ist die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung, mit der Sie Ihre Mitarbeiter auf den sicheren Umgang mit ihrer PSA vorbereiten. Sie findet vor der ersten Benutzung statt und wird mindestens jährlich wiederholt. Ziel ist, dass jeder seine Schutzausrüstung richtig anlegt, benutzt, prüft und pflegt, damit sie im Ernstfall zuverlässig schützt.
Was ist eine Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstung?
Eine Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist die verbindliche Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten. Sie hält schriftlich fest, welche Schutzausrüstung wann und wie getragen werden muss. Die Basis dabei ist immer die Gefährdungsbeurteilung, denn sie leitet aus deren Ergebnissen klare Vorgaben für den Arbeitsalltag ab. Die Betriebsanweisung und die Unterweisung greifen dabei ineinander: Die Betriebsanweisung liefert die schriftlichen Vorgaben. Die Unterweisung vermittelt sie Ihren Mitarbeitern und stellt sicher, dass sie verstanden werden.
Fertige Vorlagen dafür finden Sie in unserer Produktkategorie Betriebsanweisungen.
Ist eine Unterweisung zum Gehörschutz als PSA verpflichtend?
Ja. Gehörschutz ist persönliche Schutzausrüstung, deshalb gilt die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG und § 3 PSA-BV. Hinzu kommt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) müssen Sie Gehörschutz bereitstellen und Ihre Mitarbeiter unterweisen, ab 85 dB(A) müssen die Beschäftigten ihn tragen. Unsere Unterweisungsvorlage zeigt unter anderem, wie Stöpsel oder Kapselgehörschützer richtig sitzen und wann sie zu benutzen sind.
Wer trägt die Kosten für persönliche Schutzausrüstung?
Die Kosten für PSA trägt der Arbeitgeber. Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) dürfen Sie Ihren Beschäftigten die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht auferlegen. Sie müssen die Schutzausrüstung also kostenlos bereitstellen und für einen ordnungsgemäßen Zustand sorgen.
Worin unterscheiden sich persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung?
Die persönliche Schutzausrüstung schützt vor einer bestimmten Gefährdung, Arbeitskleidung nicht. Ein Blaumann oder eine Firmenkleidung ohne Schutzfunktion zählt daher nicht zur PSA. Sobald Kleidung eine Schutzfunktion übernimmt, wie etwa Warn-, Chemikalien- oder Hitzeschutzkleidung, gilt sie als PSA und fällt unter die Unterweisungspflicht.
Welche Konsequenzen drohen, wenn keine persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist?
Ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung, dass an einem Arbeitsplatz persönliche Schutzausrüstung nötig ist, müssen Sie diese bereitstellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 1 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) in Verbindung mit § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) und § 2 PSA-BV („Bereitstellung und Benutzung“).
Fehlt die nötige PSA, tragen Sie als Arbeitgeber die Folgen. Bei einer Kontrolle kann die zuständige Behörde die Arbeiten untersagen und die Bereitstellung anordnen. Kommen Sie einer solchen vollziehbaren Anordnung nicht nach, gilt das als Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“), die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Gefährden Sie dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten, drohen nach § 26 ArbSchG („Strafvorschriften“) sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Kommt es ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung zu einem Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft Sie zusätzlich in Regress nehmen. Ihre Beschäftigten wiederum dürfen eine Tätigkeit, die ohne die passende PSA gefährlich wäre, verweigern.
Was ist, wenn Mitarbeiter ihre persönliche Schutzausrüstung nicht tragen?
Ihre Beschäftigten sind verpflichtet, die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen. Das ergibt sich aus § 15 ArbSchG („Pflichten der Beschäftigten“) und § 30 DGUV Vorschrift 1 („Benutzung“). Wer die PSA trotz Tragepflicht weglässt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen und arbeitsschutzrechtlichen Pflichten und gefährdet sich und andere.
Oft steckt hinter dem Weglassen aber kein Vorsatz, sondern Zeitdruck, Gewohnheit oder ein unbequemer Sitz der Ausrüstung. Deshalb lohnt zuerst das Gespräch, in dem Sie nach dem Grund fragen und an den Nutzen der Schutzausrüstung erinnern. Hilft das nicht, können Sie als Arbeitgeber stufenweise reagieren, von der erneuten Unterweisung über die Ermahnung und Abmahnung bis hin zur Kündigung im Wiederholungsfall.
Kommt ein Mitarbeiter ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung und ohne Wissen des Arbeitgebers zu Schaden, kann das den Versicherungsschutz des Mitarbeiters mindern. Dulden Sie als Arbeitgeber das Weglassen der PSA dagegen stillschweigend, fällt die Verantwortung auf Sie zurück. Eine wiederkehrende Unterweisung PSA und eine gelebte Sicherheitskultur können diesem Verhalten vorbeugen.









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