Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung

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Die Abrechnung erfolgt pro Mitarbeiter. Bitte wählen Sie hier die Anzahl der Mitarbeiter, die in die Befragung einbezogen werden sollen.

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Arbeitgeber müssen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auch die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz beurteilen. Mit unserer Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung erledigen Sie diese Pflicht rechtssicher und ohne bürokratischen Aufwand. Die softwarebasierte Mitarbeiterbefragung erfolgt anonym und wird von allen Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungsträgern anerkannt. Den Zugang zur Software erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail. Inklusive Auswertung und konkreten Handlungsempfehlungen nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Der angegebene Preis gilt je Mitarbeiter, den Sie in die Befragung einbeziehen.

Beschreibung

Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung

Seit 2013 müssen Sie als Arbeitgeber die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz genauso beurteilen wie körperliche Gefährdungen.

Mit der Software für die psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) der 123Ingenieure GmbH kommen Sie dieser gesetzlichen Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ohne externe Ressourcen nach.

Sie können den Zugang zur Befragungssoftware einfach per Link oder QR-Code an Ihre Mitarbeiter weiterleiten. Diese können anschließend die anonyme Befragung in wenigen Minuten auf dem Endgerät ihrer Wahl durchführen.

Anders als unsere übrigen Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, die Ihnen als Word- und PDF-Vorlage bereitstehen, wird die psychische Gefährdungsbeurteilung vollständig mit einer Software durchgeführt. Neben der Auswertung Ihrer Mitarbeiterbefragung erhalten Sie von uns auch konkrete Handlungsempfehlungen, die auf der Expertise unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit beruhen.

 

Wie funktioniert die GBU Psyche der 123Ingenieure GmbH konkret?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hat den Ruf, aufwendig zu sein. Deshalb schieben zahlreiche Unternehmen sie auf oder führen sie gar nicht durch. Mit unserer Software zur Mitarbeiterbefragung führen Sie sie ohne diesen Aufwand durch.

Ihre Beschäftigten können an der Befragung teilnehmen, wenn sie Zeit dafür finden. Als Arbeitgeber sollten Sie zusätzlich darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der psychischen Gefährdungsbeurteilung wichtig ist, weil ein gesundes Arbeitsklima schlussendlich dem gesamten Unternehmen zugutekommt.

Die Fragen in unserer GBU Psyche sind an die Vorgaben der Berufsgenossenschaften angelehnt und in verschiedene Themenblöcke gegliedert. Ihre Mitarbeiter können die Befragung in kurzer Zeit abschließen. Die daran anschließende Auswertung übernimmt unsere Software.

 

Aus diesen Themenblöcken besteht die Befragung der GBU Psyche

Jeder der nachfolgenden Bereiche betrachtet einen anderen Einflussbereich auf die psychische Belastung Ihrer Mitarbeiter:

  • Der Abschnitt „Arbeitsstätte“ betrifft den Zustand der Arbeits- und Pausenräume sowie das Platzangebot und die Arbeitsmittel. Darüber hinaus werden auch Umwelteinflüsse wie Lärm, Hitze, Kälte oder schlechte Beleuchtung berücksichtigt.
  • Der Bereich „Organisation“ umfasst die Arbeitszeiten und Pausen, etwaigen Zeitdruck, Störungen bei der Arbeit sowie eindeutige Zuständigkeiten und Entscheidungswege.
  • Der Themenblock „Arbeitsauftrag“ betrifft verständliche und planbare Aufgaben der Mitarbeiter, rechtzeitig weitergegebene Informationen, an die jeweilige Qualifikation angepasste Aufgaben und genügend Handlungsspielraum.
  • Der Befragungsabschnitt „Zusammenarbeit“ beleuchtet Aspekte wie regelmäßige Besprechungen und konstruktive Rückmeldungen, den Umgang mit Konflikten sowie den Raum für eigene Vorschläge.
  • Die sonstigen Bereiche decken besondere Risiken ab, etwa Übergriffe durch Kunden oder Kollegen, die Gestaltung der Kundenbereiche sowie ein geeignetes Notrufsystem.
  • Über das freiwillige Feld „Weitere Mitteilungen“ können Ihre Mitarbeiter Hinweise geben, ohne ihren Namen oder Angaben zu hinterlassen, die auf eine Person schließen lassen.

 

Die Befragungssoftware der 123Ingenieure GmbH ist flexibel an Ihr Unternehmen anpassbar

Welche Themen für Ihren Betrieb wichtig sind, können Sie selbst festlegen. Dabei haben Sie vollkommen freie Hand, einzelne Themenblöcke zu entfernen und neue aufzunehmen, je nachdem, welche Herausforderungen in Ihrem Unternehmen bestehen.

Auch jede einzelne Frage können Sie anpassen. Bei Bedarf können Sie neue Fragen ergänzen oder bestehende streichen. So können Sie die Befragung genau auf Ihre Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zuschneiden, statt eine feste Vorlage zu übernehmen, die für jeden Betrieb gleich aussieht.

 

Welche Vorteile bringt es, die psychische Gefährdungsbeurteilung online mit unserer Software durchzuführen?

Statt Fragebögen auf Papier auszugeben und wieder einzusammeln, können Sie unsere Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung digital durchführen, was mehrere Vorteile mit sich bringt.

  • Ihre Mitarbeiter können die Fragen anonym beantworten und dadurch auch belastende Themen offen ansprechen.
  • Mit der digitalen Teilnahme können Sie eine höhere Rücklaufquote erreichen, weil die Hemmschwelle niedriger liegt.
  • Beschäftigte im Homeoffice oder an mehreren Standorten können ortsunabhängig auf jedem Endgerät teilnehmen.
  • Die Befragung können Ihre Mitarbeiter dann bearbeiten, wenn sie im Arbeitsalltag Zeit dafür finden.
  • Den Zugang zur Befragungssoftware können Sie in wenigen Sekunden per Link oder QR-Code an alle Beschäftigten verteilen.
  • Unübersichtliche Papierbögen und zeitaufwendige Terminabsprachen entfallen vollständig.
  • Unsere Software kann die Antworten automatisch auswerten, sobald mindestens fünf Personen teilgenommen haben, sodass das fehleranfällige Auszählen von Hand entfällt. Sie erhalten das Ergebnis für jedes Arbeitssystem einzeln, etwa für die Verwaltung.
  • Ein Ampelsystem in Grün, Gelb und Rot zeigt Ihnen auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Zusätzlich zur Auswertung erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen Sie gezielt gegensteuern können.
  • Die Gefährdungsbeurteilung können Sie in Eigenregie durchführen und müssen dafür keine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen.
  • Sie müssen keine eigene Software installieren, da Sie den Zugang direkt nach dem Kauf per E-Mail erhalten.
  • Die Mitarbeiterbefragung ist an die Vorgaben der Berufsgenossenschaften angelehnt und erfüllt die Anforderungen aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen – psychische Belastungen bei der Arbeit“).
  • Die rechtskonforme Dokumentation nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) können Sie bei einer Betriebsbesichtigung durch Behörde oder Berufsgenossenschaft ohne Nacharbeit vorlegen.

Zusätzlich können Sie bei Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung jederzeit auf unseren persönlichen Support zurückgreifen.

 

Wie geht es nach der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung weiter?

Mit der Mitarbeiterbefragung ist die gesetzlich verpflichtende Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung noch nicht erledigt. Sie bildet den ersten Schritt, denn die abgeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung müssen Sie anschließend umsetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

Besonders nah an den psychischen Belastungen in Betrieben sind Sicherheitsbeauftragte (Sibe). Sie kennen die Situation an den Arbeitsplätzen aus erster Hand und können ihre Kollegen im Arbeitsschutz direkt unterstützen. Mit unserer eintägigen Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten können Sie für Ihr Unternehmen geeignete Beschäftigte für diese wichtige Aufgabe qualifizieren.

 

Wer darf die psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Verantwortlich für die Durchführung bleibt die Unternehmensleitung, auch wenn sie einzelne Aufgaben abgibt. Mit unserer Software können Sie die GBU Psyche in Eigenregie durchführen und Ihre Beschäftigten einbeziehen, die die Belastungen an ihrem Arbeitsplatz aus erster Hand kennen.

Unsere GBU Psyche zielt auf langfristige Verbesserungen in Ihrem Unternehmen ab. Dabei stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ebenso zur Seite wie unsere Gefahrstoffbeauftragten und Brandschutzbeauftragten.

 

So einfach läuft die psychische Gefährdungsbeurteilung per Software ab

Nach dem Kauf erhalten Sie den Zugang zur Befragungssoftware per E-Mail. Von dort aus starten Sie die GBU Psyche in vier Schritten.

  1. Sie geben die Befragung per Link oder QR-Code an Ihre Mitarbeiter weiter. Wer lieber analog arbeitet, kann die Fragebögen auch ausdrucken.
  2. Ihre Mitarbeiter können die Fragen auf dem Smartphone, Tablet oder Computer beantworten. Die Teilnahme dauert nur wenige Minuten.
  3. Unsere Software wertet die Antworten statistisch aus.
  4. Anschließend erhalten Sie die Auswertung.

Einfacher lässt sich eine psychische Gefährdungsbeurteilung kaum durchführen.

 

Warum ist die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtend?

Die Pflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), der die psychischen Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich benennt. Diese Arbeitgeberpflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.

Die Ergebnisse und die abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen Sie nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) schriftlich festhalten. Bei einer Prüfung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft müssen Sie diese Dokumentation vorlegen können.

Wer die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durchführt, riskiert nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Kommt ein Mitarbeiter durch eine übersehene Belastung nachweislich zu Schaden, kann die Unternehmensleitung zusätzlich persönlich haften. Über die gesetzliche Pflicht hinaus liegt die Beurteilung im eigenen Interesse jedes Arbeitgebers.

 

 

Der Psychreport 2025 der Krankenkasse DAK-Gesundheit (Deutsche Angestellten-Krankenkasse) weist für das Jahr 2024 einen Anteil psychischer Erkrankungen von 17,4 % am Krankenstand aus.

 Damit lagen psychische Erkrankungen auf Platz drei der Erkrankungsgruppen mit den meisten Ausfalltagen.

 

Besonders betroffen sind soziale Berufe wie die Kinderbetreuung mit 586 und die Altenpflege mit 573 psychisch bedingten Fehltagen je 100 Versicherte.

Mit der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung können Sie erkennen, welche Arbeitsbedingungen den Druck verursachen, bevor er sich in Krankheitstagen niederschlägt. Wo dauerhafter Zeitdruck herrscht oder Konflikte ungelöst bleiben, können Sie gezielt gegensteuern, etwa mit besser abgestimmten Arbeitsabläufen oder verbindlichen Regeln für den Umgang miteinander.

 

Für welche Betriebe ist die psychische Gefährdungsbeurteilung geeignet?

Ob Büro mit hohem Anteil an Bildschirmarbeit, Handwerks- und Produktionsbetrieb mit Schicht- und Nachtarbeit, Praxis oder Pflegeeinrichtung mit hoher emotionaler Beanspruchung oder Handel mit direktem Kundenkontakt: Unsere Befragungssoftware passt sich an jeden Arbeitsbereich an, weil Sie die Themenblöcke und Fragen selbst festlegen können. Voraussetzung ist mindestens eine Teilnahme von fünf Personen, weil sich die Antworten ansonsten statistisch nicht auswerten lassen.

 

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung per Software rechtssicher?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Sie die psychischen Belastungen an den Arbeitsplätzen ermitteln und beurteilen, schreibt aber nicht vor, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Eine schriftliche Befragung der Beschäftigten gehört mittlerweile zu den anerkannten Wegen, diese Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Damit die Erhebung der psychischen Belastungen fachlich fundiert ist, orientieren sich unsere Fragen an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Ob Ihre Beschäftigten dabei am Bildschirm oder auf Papier antworten, ist eine Frage der Praktikabilität und nicht der Rechtssicherheit. Für das Gesetz zählt, dass Sie die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sachgerecht ermitteln und die Ergebnisse beurteilen und dokumentieren.

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