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Die Unterweisung Ladungssicherung richtet sich an alle, die am Verladen und Befördern beteiligt sind, also an Fahrer von Nutzfahrzeugen, Verlader, Absender, Arbeitgeber und Fahrzeughalter. Sie alle müssen ihre Pflicht zur Ladungssicherung nach § 22 StVO und der Richtlinie VDI 2700 kennen und rechtssicher erfüllen. Die Unterweisung behandelt Unfallmuster, die Haftungsverteilung, die Physik der Ladung, alle drei Sicherungsmethoden, die Zurrmittelprüfung, spezielle Ladungen und das Verhalten bei einer Polizeikontrolle. Direkt nach dem letzten Modul unterzeichnen die Teilnehmer den Unterweisungsnachweis digital. Das System erstellt ihn sofort als PDF. Verfügbar als interaktives E-Learning in 21 Sprachen, per E-Mail direkt nach dem Kauf.
Mit der Unterweisung Ladungssicherung der 123Ingenieure GmbH erfüllen Arbeitgeber ihre Unterweisungspflicht für jene Mitarbeiter, die Ladung sichern, verladen oder befördern. Als interaktives E-Learning vermittelt sie Fahrern von Nutzfahrzeugen, Verladern, Absendern und Fahrzeughaltern, wie sie Ladegut nach § 22 StVO („Ladung“) und der Richtlinie VDI 2700 („Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“) vorschriftsmäßig sichern.
Die Teilnehmer können die Unterweisung am eigenen Bildschirm oder Smartphone sowie im eigenen Tempo durchführen. Nach bestandener Erfolgskontrolle, deren Mindestquote Sie frei festlegen können, wie z. B. 60 % oder 80 % richtig beantwortete Fragen, und der Unterschrift erstellt unsere Unterweisungssoftware den Unterweisungsnachweis automatisch als PDF.
Die Unterweisung Ladungssicherung ist in 21 Sprachen ab 6,97 € pro Mitarbeiter verfügbar. Den Zugang zu den Unterweisungsunterlagen erhalten Sie per E-Mail direkt nach Ihrem Kauf.
Ungesicherte Ladung verursacht jedes Jahr schwere Verkehrsunfälle. Nach Schätzungen gehen 20 bis 30 % der schweren Lkw-Unfälle auf eine mangelhafte Ladungssicherung zurück. Der Grund dafür liegt in der physikalischen Trägheit: Bei einer Vollbremsung drückt die Fracht mit voller Wucht nach vorne gegen das Führerhaus. In Kurven oder bei plötzlichen Ausweichmanövern rutscht oder kippt die ungesicherte Ware zur Seite und fällt von der Ladefläche auf die Straße.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 22 StVO („Ladung“) vor, dass das Ladegut so verstaut und gesichert sein muss, dass es bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen oder herabfallen kann. Auch auf kurzen Strecken muss Ladung vollständig gesichert sein, weil die vollen Beschleunigungskräfte bereits bei der ersten Bremsung wirken.
Wenn es um die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung im Straßenverkehr geht, kommen mehrere Beteiligte ins Spiel. Je nach Tätigkeit gibt es für jeden dieser Akteure unterschiedliche gesetzliche Hintergründe.
Der Fahrzeugführer (Fahrer) trägt die unmittelbare Verantwortung während des Transports. Er muss sich vor Fahrtantritt durch eine Sichtkontrolle persönlich davon überzeugen, dass die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist und die Lastenverteilung stimmt (§ 22 StVO „Ladung“ und § 23 StVO „Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“).
Wer als Fahrer mit einer erkennbar mangelhaften Sicherung der Ladung losfährt, übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen. Auch während der Fahrt ist er für das regelmäßige Nachgurten und die Anpassung seines Fahrverhaltens zuständig.
Der Fahrzeughalter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Ladungssicherung unzureichend ist oder das Fahrzeug nicht für den spezifischen Transport geeignet ist. Er steht in der Pflicht, technisch einwandfreie Fahrzeuge sowie zugelassene, unbeschädigte Hilfsmittel zur Ladungssicherung (wie geprüfte Zurrgurte, Sperrstangen oder Antirutschmatten) bereitzustellen.
Gesetzlich geregelt ist das in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), konkret in § 31 StVZO („Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge“). Als Unternehmer wird der Fahrzeughalter zudem durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) in die Pflicht genommen.
Die physische Beladung unterliegt einer klaren rechtlichen Arbeitsteilung:
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig im Arbeitsschutz zu schulen. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG „Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) muss die Unterweisung Ladungssicherung vor der ersten Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich (bei Jugendlichen halbjährlich gemäß § 29 JArbSchG „Unterweisung über Gefahren“) durchgeführt werden. Sie stellt sicher, dass das Verladepersonal und die Fahrer die physikalischen Gesetzmäßigkeiten sowie die aktuellen Sicherungsmethoden sicher beherrschen.
Bei der praktischen Umsetzung aller Sicherungsmaßnahmen bildet die Richtlinie VDI 2700 („Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“) das technische Rahmenwerk in Deutschland. Obwohl die VDI 2700 kein formelles Gesetz ist, gilt sie als anerkannte Regel der Technik und konkretisiert die allgemeinen Anforderungen aus § 22 StVO („Ladung“).
Sie liefert die verbindlichen Berechnungsmethoden für Zurrkräfte und definiert Standards für formschlüssige, kraftschlüssige sowie kombinierte Sicherungsverfahren. Bei Polizeikontrollen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Richtlinienreihe VDI 2700 stets als objektiver Maßstab für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung herangezogen.
Die meisten Fehler bei der Sicherung von Ladungen, wie verrutschende Ladung oder eine Überladung, entstehen aus Zeitdruck, eingespielten Gewohnheiten oder mangelndem Wissen im Bereich Ladungssicherung.
Eine wirksame Unterweisung muss direkt bei den tatsächlichen Abläufen der Mitarbeitenden ansetzen. Unsere Unterweisungsvorlage zur Ladungssicherung greift genau diesen praxisorientierten Ansatz auf und verknüpft die realen Handgriffe im Betrieb mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Grundlagen für eine effektive Unterweisung Ladungssicherung bilden die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanweisung sowie die für den jeweiligen Bereich relevanten Rechts- und DGUV-Vorgaben gemäß § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 12 BetrSichV („Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“).
Die Unterweisungsvorlage der 123Ingenieure GmbH führt die Teilnehmer als interaktives E-Learning Schritt für Schritt durch alle Bereiche der Ladungssicherung und gliedert sich in folgende Themenblöcke:
Sobald Ihre Mitarbeiter die Unterweisung Ladungssicherung erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen Sie als Arbeitgeber die Unterweisungsnachweise gesammelt von uns zugesandt. Bestandskunden können die Nachweise zusätzlich in der 123DocuCloud hinterlegen. In unserem Kundenportal lassen sich alle Nachweise sowie weitere Arbeitsschutzdokumente und Prüfprotokolle sicher ablegen, sodass sie bei einer Betriebsbesichtigung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft sofort griffbereit sind.
Die Unterweisung Ladungssicherung ist ab 6,97 € pro Mitarbeiter erhältlich und steht als interaktive Online-Lernplattform in 21 Sprachen zur Verfügung. Die passenden Sprachversionen können Sie direkt vor dem Kauf auswählen. Unser System ermöglicht es, für jedes Teammitglied die passende Lizenz flexibel zu kaufen, wodurch auch internationale Abteilungen passgenau geschult werden können. Die Bereitstellung der Unterweisungsvorlage erfolgt direkt nach dem Kauf per E-Mail.
Weitere Unterweisungsvorlagen, wie die Arbeitsschutzunterweisung, die jedes Unternehmen benötigt, finden Sie auf unserer Produkt-Kategorien-Seite „Unterweisungen“.
Die Unterweisung Ladungssicherung muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen. Danach muss der Arbeitgeber sie nach § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) mindestens einmal jährlich wiederholen. Bei Jugendlichen muss die Unterweisung nach § 29 JArbSchG („Unterweisung über Gefahren“) mindestens halbjährlich stattfinden. Bei neuen Fahrzeugen oder veränderten Ladungsarten muss der Arbeitgeber zusätzlich unterweisen.
Die Praxis kennt drei Grundprinzipien der Ladungssicherung:
Weiterführende Information dazu finden Sie auch in unserem Beitrag „Ladungssicherung Lkw“.
Wenn ein Betrieb die Vorgaben zur Ladungssicherung vernachlässigt, übersteigen die realen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken die reinen Bußgelder bei einer Verkehrskontrolle erheblich. Die Konsequenzen können die Existenz des gesamten Unternehmens gefährden.
Um Unternehmen vor diesen weitreichenden Risiken zu schützen und eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie rechtssichere Organisation im Fuhrpark zu gewährleisten, bietet die 123Ingenieure GmbH die Dienstleistung der Verkehrsleitung deutschlandweit an.
| Sprache | Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu |
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1 Rezension für Unterweisung Ladungssicherung: E-Learning in 21 Sprachen
Harald H. –
Ideal für unsere Fahrer👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼