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Mit der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz Vorlage der 123Ingenieure GmbH erhalten Sie eine vorausgefüllte Word- und PDF-Vorlage, die alle brandspezifischen Gefährdungen Ihres Betriebs abdeckt, von den Brandlasten über die Zündquellen bis zu den Flucht- und Rettungswegen. Sie ist an der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.2 ausgerichtet, sodass Sie die Gefährdungsbeurteilung ohne Vorkenntnisse an Ihren Betrieb anpassen und rechtssicher durchführen können. Nach dem Kauf erhalten Sie einen Downloadlink und können sofort mit der Durchführung beginnen.
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss die Gefährdungen an seinen Arbeitsplätzen ermitteln. Dabei ist der Brandschutz einer von vielen Bestandteilen. Eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz deckt ihn oft nur oberflächlich ab. Eine eigene Gefährdungsbeurteilung Brandschutz führt hier wesentlich tiefer in die Thematik. Sie beurteilt unter anderem die Brandlasten, Zündquellen und betrieblichen Risiken, die im Ernstfall darüber entscheiden, ob alle Beschäftigten das Gebäude sicher verlassen können.
Mit der Vorlage Gefährdungsbeurteilung Brandschutz der 123Ingenieure GmbH erhalten Sie eine vorausgefüllte Word- und PDF-Vorlage, die die häufigsten brandspezifischen Gefährdungen berücksichtigt, vom Büro über das Lager bis hin zur Produktionshalle.
Nach dem Download der Vorlage müssen Sie lediglich Ihre betrieblichen Besonderheiten ergänzen. Ansonsten ist die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz bereits vollständig vorausgefüllt: Unsere Brandschutzbeauftragten sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Erfahrung im Explosionsschutz haben jeden der fünfzehn Gefährdungsfaktoren mit passenden Schutzmaßnahmen hinterlegt, sodass Sie die Vorlage ohne Vorkenntnisse an Ihren Betrieb anpassen können.
Als Arbeitgeber müssen Sie gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beurteilen, ob in Ihrem Betrieb eine Brandgefährdung besteht und wie hoch sie ausfällt (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz bewertet dazu die Brandlasten, Zündquellen und Gefahrstoffe vor Ort und stuft ein, ob eine normale oder eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Daraus ergibt sich, wie viele und welche Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb bereithalten müssen, ob Sie eine Brandmeldetechnik brauchen und welche organisatorischen Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz gehören.
Richtig umgesetzt, wirkt der Brandschutz auf mehreren Ebenen in Ihren Betrieb hinein. Er beginnt bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, reicht über die Arbeitsprozesse und bestimmt schon beim Einkauf mit, welche Brandlasten und Zündquellen ins Haus kommen, etwa bei Lösemitteln, Akku-Ladegeräten oder brennbarer Einrichtung. All das sollten Sie in der Gefährdungsbeurteilung Brandschutz berücksichtigen, damit sie den Betrieb tatsächlich abbildet. Die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung müssen Sie nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) festhalten.
Unsere Vorlage enthält 15 Gefährdungsfaktoren des betrieblichen Brandschutzes mit vorbereiteten Schutzmaßnahmen zu jedem Punkt. Sie bewertet die Gefährdungen durch:
Zu jeder Gefährdung in Ihrem Betrieb müssen Sie zunächst das Risiko einschätzen. Nachdem Sie die passenden Schutzmaßnahmen festgelegt haben, müssen Sie das verbleibende Restrisiko festhalten.
In den weiteren Feldern unserer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz werden abschließend die verantwortlichen Personen, die Umsetzungsfristen sowie der Termin für die Wirksamkeitsprüfung eintragen.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung soll für Sie so unkompliziert wie möglich bleiben. Deshalb liefert Ihnen unser Paket direkt nach dem Download:
Rund um den Brandschutz unterstützen Sie weitere Werkzeuge der 123Ingenieure GmbH:
Nach § 3 ArbSchG („Grundpflichten des Arbeitgebers“) müssen Sie die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen und sie an geänderte Gegebenheiten anpassen. Aus dieser Grundpflicht ergibt sich die Gefährdungsbeurteilung bereits ab dem ersten Beschäftigten.
Nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) müssen Sie die Gefährdungen ermitteln, bewerten und nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) das Ergebnis schriftlich festhalten.
Für den Brandschutz konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) diese Pflicht. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen kommt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 („Brandschutzmaßnahmen“) hinzu. Bestehen in Ihrem Betrieb explosionsfähige Atmosphären, müssen Sie zusätzlich ein Explosionsschutzdokument erstellen, das über die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz hinausgeht.
Weil § 3 ArbSchG die Überprüfung und Anpassung verlangt, ist die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz keine einmalige Aufgabe. Sobald sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Brandlasten oder bauliche Gegebenheiten ändern, müssen Sie sie gegebenenfalls anpassen und fortschreiben.
Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz durchgeführt wird. Sie dürfen diese Aufgabe an fachkundige Personen wie einen Brandschutzbeauftragten übertragen. Mit unserer Vorlage können Sie sie selbst durchführen oder die Gefährdungsbeurteilung an uns übergeben, die wir nach einer Brandschutzbegehung in Ihrem Unternehmen fachkundig für Sie erstellen.
Wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung fehlt, unvollständig oder veraltet ist, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde bei einer Kontrolle anordnen, die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz zeitnah nachzureichen. Setzen Sie eine solche Anordnung nicht um, müssen Sie nach § 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“ mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen. Kommt es zu einem Brand und können Sie keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nachweisen, droht den Verantwortlichen zudem eine zivil- oder strafrechtliche Haftung.
Alle Beschäftigten müssen Sie mindestens einmal jährlich im Brandschutz unterweisen, bei Bedarf öfter, etwa nach Änderungen oder Umbauten im Betrieb. Die praktische Löschübung der Brandschutzhelfer sollten Sie bei normaler Brandgefährdung alle zwei bis fünf Jahre wiederholen. Die passende Unterweisungsvorlage finden Sie in unserer Brandschutzunterweisung.
Sie müssen alle Beschäftigten unterweisen, unabhängig von Tätigkeit und Abteilung, denn jeder muss im Brandfall wissen, wie er sich verhält und wie er das Gebäude verlässt. Darüber hinaus müssen Sie ausreichend Brandschutzhelfer benennen und sie zusätzlich praktisch im Umgang mit Feuerlöschern schulen.
Sie möchten einen oder mehrere Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen? Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst einen theoretischen Teil, den Ihre Mitarbeiter digital oder vor Ort absolvieren können, sowie einen praktischen Teil mit Löschübung bei Ihnen im Betrieb.
Beschäftigte müssen die Brandschutzordnung und die Verhaltensregeln im Brandfall einhalten. Außerdem müssen sie die Flucht- und Rettungswege freihalten und Brandgefahren umgehend melden. Brandschutzhelfer müssen im Ernstfall einen Entstehungsbrand bekämpfen und bei der Evakuierung helfen (§ 15 ArbSchG „Pflichten der Beschäftigten“). Die Verantwortung für die Organisation des Brandschutzes bleibt aber beim Arbeitgeber.




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