Jan Duell
Unternehmermodell

Sie möchten den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb selbst in die Hand nehmen? Die alternative Betreuung, das sogenannte Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, erlaubt Ihnen als Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten, einen Teil der Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt selbst zu übernehmen. Die Entscheidung für das Unternehmermodell der BG hängt meist davon ab, ob Ihr Betrieb teilnehmen darf und wie viel Zeit Sie in die Fortbildung investieren müssen. In diesem Beitrag der 123Ingenieure GmbH erfahren Sie, wie die Ausbildung bei Ihrer Berufsgenossenschaft abläuft und in welchen Fällen Sie einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen müssen.

Was ist das Unternehmermodell genau?

Die alternative Betreuung soll kleineren Betrieben ermöglichen, den Arbeitsschutz flexibler und kostengünstiger zu organisieren. In der Regelbetreuung bestellen Sie einen Betriebsarzt für die arbeitsmedizinische Betreuung und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs. Bei der alternativen Betreuung eignen Sie sich das Wissen für diese Aufgaben selbst an und holen sich externe Unterstützung nur bei Bedarf.

Die Voraussetzung für dieses Betreuungsmodell ist, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind. Außerdem müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft an Motivations- und Informationsmaßnahmen und danach regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Eine externe Betreuung durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dann nur bei besonderen Anlässen vorgeschrieben.

Nach Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen müssen Sie selbst festlegen, ob und in welchem Umfang Sie eine anlassbezogene Betreuung benötigen. Die Grundlage dafür ist Ihre Gefährdungsbeurteilung. Wenn Ihnen dafür das Fachwissen fehlt, müssen Sie einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenspezifischen Kenntnissen einbeziehen.

Entsprechend der Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 („Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten“) können Sie beim Unternehmermodell eine externe Betreuung auch dann hinzuziehen, wenn Ihnen für eine Aufgabe die Zeit oder das Fachwissen fehlt, wie beispielsweise bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung, die seit 2013 für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtend durchzuführen ist. Optional können Sie sie auch mit unserer rechtssicheren Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen ohne bürokratischen Aufwand durchführen.

Welche Betreuungsformen gibt es neben dem Unternehmermodell noch?

Nach § 2 ASiG („Bestellung von Betriebsärzten“) und § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) muss jeder Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welcher Form die Betreuung stattfinden kann.

Die möglichen Betreuungsformen richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung.

 

Betriebsgröße

Betreuungsform gemäß DGUV Vorschrift 2

Einsatz von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

Bis zu 20 Beschäftigte

1. Alternative Betreuung (= Unternehmermodell, Anlage 3)

Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildung, Betreuung bei besonderen Anlässen

 

2. Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeiten (Anlage 1)

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, anlassbezogene Betreuung

Mehr als 20 bis zu 50 Beschäftigte

1. Alternative Betreuung (= Unternehmermodell, Anlage 3)

Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildung, Betreuung bei besonderen Anlässen

 

2. Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten (Anlage 2)

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Mehr als 50 Beschäftigte

Nur Regelbetreuung (Anlage 2)

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die Übersicht zeigt die Betreuungsformen nach der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) Deutschlands.

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Berufsgenossenschaften

Drei Berufsgenossenschaften (VBG, BGN und BGHW) bieten Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten zusätzlich das Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2 („Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten durch Kompetenzzentren“) an.

Bei der BGN steht das Unternehmermodell erst Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten offen. Ein Betrieb mit bis zu 20 Beschäftigten kann dort nur zwischen der Regelbetreuung und dem Kompetenzzentrenmodell wählen.

Die Unterschiede zwischen den Betreuungsformen erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zur Arbeitsschutzbetreuung.

Den Umfang der Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie jetzt mit unserem DGUV Einsatzzeitenrechner ganz einfach ermitteln lassen.

Die Lehrinhalte im Kompetenzzentrenmodell

  • Motivation und branchenneutrale Information: Präsenzmaßnahme mit Wirksamkeitskontrolle im Umfang von 8 Lehrinhalten
  • Branchenspezifische Informationen: Präsenzmaßnahme und/oder Selbstlernphase mit Wirksamkeitskontrolle im Umfang von 8 bis 24 Lehrinhalten

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen müssen Sie innerhalb von 2 Jahren absolvieren.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) betreiben eigene Kompetenzzentren. Diese Anlaufstellen stehen Unternehmern im Kompetenzzentrenmodell kostenlos zur Verfügung. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte der Kompetenzzentren unterstützen Sie, wenn Sie bei einer Arbeitsschutzmaßnahme unsicher sind. Über die Links gelangen Sie direkt zum Kompetenzzentrum der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

Sie besitzen bereits Kenntnisse im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Wenn Sie bereits nachweisbare Vorkenntnisse über Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz in Kleinbetrieben im Bereich der branchenbezogenen Informationsmaßnahmen besitzen, können Sie auf Antrag von den entsprechenden Lehreinheiten befreit werden. Allerdings darf der Erwerb der geforderten Kenntnisse nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Wie läuft die Fortbildung im Unternehmermodell ab?

Als Unternehmer oder Geschäftsführer müssen Sie persönlich an der Ausbildung Ihrer Berufsgenossenschaft teilnehmen. Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen. Die folgenden Lehreinheiten und Fristen stammen aus der DGUV Vorschrift 2 der BGHM und können daher bei anderen Berufsgenossenschaften abweichen.

  • Motivation und branchenneutrale Information: Präsenzmaßnahme mit Wirksamkeitskontrolle im Umfang von 8 Lehreinheiten
  • Branchenspezifische Informationen: Präsenzmaßnahme und/oder Selbstlernphase mit Wirksamkeitskontrolle im Umfang von 8 bis 24 Lehreinheiten

Sie müssen beide Teile der Ausbildung innerhalb von zwei Jahren abschließen. Im Anschluss müssen Sie im Abstand von höchstens fünf Jahren an Fortbildungen Ihrer Berufsgenossenschaft im Umfang von mindestens vier Lehreinheiten teilnehmen.

Welche Themen stehen im Unternehmermodell auf dem Lehrplan?

Die Informationsmaßnahmen behandeln sieben Themen.

  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Nutzen für den Betrieb
  • Verantwortung des Unternehmers und der Führungskräfte
  • Arbeitsschutz organisieren
  • Mitarbeiter führen
  • Gefährdungsbeurteilung: Einführung und Anwendung
  • Anlässe für die bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
  • Dienstleistungsangebote der Berufsgenossenschaft

Was unterscheidet das Unternehmermodell der einzelnen BG?

Jede Berufsgenossenschaft hat die DGUV Vorschrift 2 an ihre Branchen angepasst. Die Unterschiede betreffen vor allem die zulässige Betriebsgröße und den Ablauf der Ausbildung.

Bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) können Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten an der alternativen Betreuung teilnehmen. Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) lässt das Unternehmermodell dagegen nur für Betriebe mit höchstens 30 Beschäftigten zu und sieht für die Qualifizierung drei Jahre vor. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) teilt die Ausbildung je nach Branche in ein Grund- und ein Aufbauseminar oder in ein einzelnes Präsenzseminar auf.

Auch bei den Kosten für die Fortbildung gibt es Unterschiede. Die BG ETEM bietet die Seminare für ihre Mitgliedsbetriebe kostenlos an. Bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) führen auch Kooperationspartner die Schulung durch, die dafür eine Seminargebühr verlangen. Sie sollten sich deshalb vor der Anmeldung bei Ihrer Berufsgenossenschaft erkundigen, welche Grenzen und Fristen für Ihren Betrieb gelten.

Bei welchen Anlässen müssen Sie sich im Unternehmermodell betreuen lassen?

Laut Abschnitt III der Anlage 3 müssen Sie sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenspezifischen Kenntnissen betreuen lassen. Bei technischen und organisatorischen Änderungen ist meist die Fachkraft für Arbeitssicherheit gefragt, die bei nachfolgenden Anlässen mit ihrer Fachkunde unterstützt:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
  • Einführung oder grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitssystemen

Für spezielle Fachthemen wie den Brandschutz können im Einzelfall auch andere Fachleute beraten, zum Beispiel ein Brandschutzbeauftragter.

Wann müssen Sie im Unternehmermodell einen Betriebsarzt einbeziehen?

Der Betriebsarzt berät Sie vor allem bei Fragen zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten.

  • Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Tätigkeit von Schwangeren, Stillenden, Jugendlichen oder schwerbehinderten Menschen
  • Häufung gesundheitlicher Probleme
  • grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen
  • Eingliederung und Wiedereingliederung von Beschäftigten (sogenanntes BEM-Verfahren)
  • Auftreten posttraumatischer Belastungszustände

Welche Nachweise müssen Sie im Unternehmermodell vorlegen können?

Die Aufsichtspersonen Ihrer Berufsgenossenschaft und die staatliche Arbeitsschutzbehörde (je nach Bundesland zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz) können bei einer Betriebsbesichtigung Einsicht in Ihre Unterlagen verlangen. Deshalb müssen Sie die folgenden Nachweise elektronisch oder schriftlich im Betrieb aufbewahren:

  • Teilnahmenachweise an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
  • aktuelle Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Berichte nach § 5 DGUV Vorschrift 2

Wenn Sie Ihre Pflichten im Rahmen der alternativen Betreuung nicht erfüllen, unterliegt Ihr Betrieb der Regelbetreuung nach § 2 Abs. 2 oder 3 DGUV Vorschrift 2. Sie müssen dann einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.

(Quelle: Anlage 3 zu § 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2 „Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten“)

Welche Vorteile und Nachteile hat das Unternehmermodell?

Was spricht für die alternative Betreuung der BG?

  • Keine festen Einsatzzeiten: Sie müssen keinen Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft beauftragen. Sie holen sich externe Unterstützung gezielt nach Bedarf.
  • Geringere Kosten: Einige Berufsgenossenschaften bieten die Seminare für Mitgliedsbetriebe kostenlos an. Kosten entstehen vor allem für die anlassbezogene Betreuung.
  • Eigenverantwortung: Sie kennen die Gefährdungen in Ihrem Betrieb aus erster Hand und können Schutzmaßnahmen direkt umsetzen.

Wo liegen die Grenzen des Unternehmermodells?

  • Zeitaufwand: Sie müssen 16 bis 32 Lehreinheiten innerhalb von zwei Jahren absolvieren und sich danach regelmäßig fortbilden.
  • Fehlende Erfahrung: Sie haben nicht die Fachkunde einer ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) können Bußgelder nach sich ziehen.
  • Rückfall in die Regelbetreuung: Wenn Sie Fortbildungsfristen versäumen oder Nachweise fehlen, unterliegt Ihr Betrieb wieder der Regelbetreuung.

Wann ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit besser als das Unternehmermodell?

In Betrieben mit hohem Gefährdungspotenzial oder bei komplexen Aufgaben wie der Brandschutzplanung kann schnell etwas übersehen werden. Auch wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis oft günstiger als der eigene Zeitaufwand. Erfahren Sie jetzt in unserem Blogbeitrag mehr zu den Vorteilen einer externen Sicherheitsfachkraft.

Jan Duell

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