In Kürze gesagt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine entscheidende Partnerin für Arbeitgeber bei der Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds, das die Effektivität und Effizienz ihrer Mitarbeiter fördert. Durch die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen werden Arbeitsunfälle und chronische Erkrankungen am Arbeitsplatz reduziert, was letztendlich den betriebswirtschaftlichen Erfolg steigert. Die Kosten für kranke Mitarbeiter können erheblich sein, und nur gesunde und motivierte Mitarbeiter können langfristig produktiv arbeiten. Hier kommt die Sifa ins Spiel.
Die Sifa fungiert als Beraterin und Unterstützerin in sämtlichen Belangen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und der Schaffung arbeitsbedingter Rahmenbedingungen, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten. Auf diese Weise profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen. In diesem Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen, zentrale Aufgaben und viele weitere Aspekte der Fachkraft für Arbeitssicherheit näher beleuchten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheitsverfahren und -richtlinien. Die Sifa spielt eine Schlüsselrolle bei der Organisation von Schulungen und Schulungsprogrammen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um sicher zu arbeiten.
Welche Vorschriften und Gesetze regeln die SiFa?
Im deutschen Kontext basiert die Tätigkeit von Sifas auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und anderen relevanten Vorschriften. Hier sind die wichtigsten Punkte der Rechtsgrundlage für Sifas in Deutschland:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das ASiG ist das zentrale Gesetz in Deutschland, das die Tätigkeit von Sifas regelt. Es verpflichtet Arbeitgeber, in Betrieben mit bestimmten Gefährdungspotenzialen Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
DGUV Vorschrift 2: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt Vorschriften zur Unfallverhütung, darunter die DGUV Vorschrift 2. Diese Vorschrift legt die Qualifikationsanforderungen und die Aufgaben der Sifas fest.
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG-Regeln): Je nach Branche und Tätigkeitsfeld können auch branchenspezifische Regeln und Vorschriften gelten, die die Arbeit der Sifas beeinflussen. Diese Regeln werden oft von den Berufsgenossenschaften erlassen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz bildet die allgemeine Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland. Es legt die allgemeinen Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung enthält Vorschriften zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen sowie zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die genauen Anforderungen und Aufgaben der Sifas können je nach Betriebsgröße, Art der Tätigkeiten und Gefährdungspotenziale variieren.
Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Gemäß den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, schriftlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Bereits ab dem ersten Mitarbeiter ist es daher erforderlich, dass alle Unternehmen über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. Die Art und der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung hängen von der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter ab.
Die DGUV Vorschrift 2 legt ein einheitliches Betreuungsmodell für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern und für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten fest. Zusätzlich dazu sieht sie auch eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten vor. Details zu den Bestimmungen für die Regelbetreuung und wie diese für Betriebe unterschiedlicher Größe aufgeteilt ist, finden sich in diesem Beitrag.
Welche Aufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Lassen Sie uns nun die Verantwortlichkeiten und Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft näher betrachten und wie sie dazu beiträgt, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Neben den Betriebsärzten, deren Funktionen Sie in einem anderen Abschnitt dieses Beitrags nachlesen können, übernimmt die Sifa eine breite Palette von Aufgaben, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie fungiert als Beraterin und unterstützt Sie in allen Belangen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung sowie der Schaffung menschengerechter Arbeitsbedingungen. Die Hauptaufgabe der Sifa besteht darin, den Arbeitsplatz zu einem sicheren und optimalen Umfeld für alle Beteiligten zu gestalten. Dies umfasst insbesondere nach dem Arbeitssicherheitsgesetz:
Die Planung, Ausführung und Instandhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen.
Die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.
Die Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung.
Die Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebung und ergonomische Fragestellungen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Die sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, insbesondere vor deren Einführung und Inbetriebnahme.
Die Überwachung der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie damit verbunden:
Die regelmäßige Inspektion der Arbeitsstätten und die Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber oder die zuständige Person für Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
Die Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel und die Unterstützung bei deren Umsetzung.
Die Überwachung der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
Die Untersuchung von Ursachen von Arbeitsunfällen, die Dokumentation und Auswertung der Untersuchungsergebnisse sowie die Vorstellung von Maßnahmen zur Vorbeugung solcher Unfälle.
Die Förderung des sicherheitsbewussten Verhaltens aller Mitarbeiter im Betrieb, einschließlich der Aufklärung über Unfall- und Gesundheitsrisiken sowie der vorhandenen Schutzmaßnahmen.
Die Schulung von Sicherheitsbeauftragten und Arbeitnehmern.
Die Sicherheitsfachkraft muss proaktiv und kooperativ handeln, konkrete Unterstützung bieten und vor allem präventive Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus entwickelt sie Verbesserungsvorschläge auf Grundlage von Analysen und Untersuchungen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Aufgaben der Sicherheitsfachkraft findet sich in Anhang 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2. Dort werden sowohl die Aufgabenfelder für die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifischen Aspekte der Regelbetreuung beschrieben. Es gibt auch anlassbezogene Betreuungen, bei denen die Beteiligung einer Sicherheitsfachkraft bei besonderen Anlässen erforderlich ist. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt, wann dies der Fall sein kann.
Wer muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?
Es gibt bestimmte Gelegenheiten, bei denen es ratsam ist, die Unterstützung einer Sicherheitsfachkraft (Sifa) in Anspruch zu nehmen. Anlassbezogene Betreuungen können beispielsweise erforderlich sein in folgenden Situationen:
Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen: Wenn neue Betriebsanlagen geplant, errichtet oder bestehende Anlagen wesentlich verändert werden, kann die Beteiligung einer Sifa von großer Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass alle sicherheitstechnischen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Einführung neuer Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Die Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Risiko für die Mitarbeiter darstellen, erfordert eine genaue Prüfung und Beratung durch eine Sicherheitsfachkraft.
Grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren: Wenn grundlegende Änderungen in den Arbeitsverfahren vorgenommen werden, kann dies das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz beeinflussen. In solchen Fällen ist die Expertise einer Sifa von Nutzen.
Einführung neuer Arbeitsverfahren: Die Einführung neuer Arbeitsverfahren erfordert die Bewertung von Sicherheitsaspekten, um Unfallrisiken zu minimieren und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicherzustellen.
Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe: Bei der Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe ist es wichtig, ergonomische Gesichtspunkte und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen, was die Anwesenheit einer Sifa rechtfertigt.
Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial: Neue Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen, erfordern eine genaue Beurteilung und Beratung durch eine Sicherheitsfachkraft.
Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit: Eine Sifa kann bei der Aufklärung der Mitarbeiter über spezielle Unfall- und Gesundheitsrisiken sowie bei der Vermittlung von Schutzmaßnahmen und Sicherheitsverfahren behilflich sein.
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten: Nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist die Untersuchung und Analyse der Ursachen entscheidend, um zukünftige Vorfälle zu verhindern. Hierbei kann die Expertise einer Sifa von großem Wert sein.
Erstellung von Notfall- und Alarmplänen: Für den Fall von Notfällen und Alarmen ist die Erstellung von Plänen und die Schulung der Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, wobei eine Sifa eine wichtige Rolle spielen kann.
Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen: Regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen: Veränderungen in Arbeitszeitregelungen erfordern eine sorgfältige Prüfung, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen weiterhin sicher und gesundheitsförderlich bleiben.
Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit werden?
Nun betrachten wir, wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten darf und welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Das Arbeitssicherheitsgesetz legt fest: „Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.“
Grundsätzlich kommen somit Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister als Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Frage. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz wie folgt:
Sicherheitsingenieure können als Sifa arbeiten, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen erfüllen:
Berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss in Ingenieurwissenschaften besitzen.
Nach dem Erwerb ihrer Qualifikation mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in diesem Berufsfeld gesammelt haben.
Einen von staatlichen Stellen oder den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
Durch ihre Hochschul- oder Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und mindestens ein Jahr praktische Erfahrung als Ingenieur vorweisen können. In diesem Fall sind sie ohne zusätzlichen Ausbildungslehrgang qualifiziert.
Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie folgende Schritte absolviert haben:
Erfolgreiche Ablegung der Prüfung als staatlich anerkannter Techniker.
Danach mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in ihrer Funktion als Techniker gesammelt haben.
Einen von staatlichen Stellen oder den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
Personen ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker können ebenfalls als Sicherheitsfachkraft arbeiten, wenn sie mindestens vier Jahre in der Funktion eines Technikers gearbeitet haben und den erforderlichen Ausbildungslehrgang absolviert haben.
Sicherheitsmeister können als Sifa tätig werden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
Erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung.
Danach mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in ihrer Funktion als Meister gesammelt haben.
Einen von staatlichen Stellen oder den Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.
Personen ohne Meisterprüfung können ebenfalls als Sicherheitsfachkraft arbeiten, wenn sie mindestens vier Jahre in der Funktion eines Meisters oder in einer gleichwertigen Funktion gearbeitet haben und den erforderlichen Ausbildungslehrgang absolviert haben.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter: Was sind die Unterschiede?
Wie bereits erläutert, können Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister sein, die eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Personen, die direkt unter Ihrer Verantwortung arbeiten, sind qualifiziert, Sie bei den Aufgaben gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz fachkundig zu unterstützen.
Zusätzlich zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit gibt es auch Sicherheitsbeauftragte, die eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten spielen. Im Gegensatz zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit arbeiten Sicherheitsbeauftragte jedoch ehrenamtlich. Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuchs VII (SGB VII) sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten besteht darin, als Vorbilder zu fungieren und durch ihre Präsenz sowie ihr kollegiales Engagement ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten bei den Mitarbeitern zu fördern. Sie ergänzen somit die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, ersetzen diese jedoch nicht. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Sicherheitskultur im Unternehmen und tragen dazu bei, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt jedoch die zentrale Ansprechperson für die sicherheitstechnische Beratung und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen.
Wie werde ich SiFa?
Lassen Sie uns die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft genauer betrachten. Gemäß der DGUV Vorschrift 2 sind nur Absolventen von Ingenieurstudiengängen der Fachrichtung Sicherheitstechnik, die den Titel Sicherheitsingenieur führen und ein Jahr Berufspraxis nachweisen können, ohne zusätzliche Qualifikationen als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellbar. Alle anderen potenziell qualifizierten Personen müssen einen speziellen Ausbildungslehrgang zur Sicherheitsfachkraft absolvieren.
Die Durchführung dieses Lehrgangs erfolgt gemäß der DGUV Information 251-001 mit dem Titel „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – Zeitgemäßer Arbeitsschutz“. Lehrgänge zur Ausbildung von Sicherheitsfachkräften, die in Ingenieurstudiengänge an Hochschulen oder bei den Berufsgenossenschaften integriert sind, müssen nicht gesondert staatlich anerkannt werden, da es sich um Lehrgangsangebote staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Stellen handelt.
Hingegen müssen Ausbildungslehrgänge, die von unabhängigen Bildungsträgern durchgeführt werden, erst staatlich oder von den Unfallversicherungsträgern akzeptiert werden. Dieser Prozess erfolgt in der Regel durch die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, die die Qualität und den Inhalt des Lehrgangs überprüfen, um sicherzustellen, dass er den erforderlichen Standards entspricht. Erst nach dieser Anerkennung dürfen die Absolventen dieser Lehrgänge als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden.
Was kostet die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der sowohl Präsenz- als auch Fernlernanteile umfassen kann, variiert je nach Bildungseinrichtung und Gesamtdauer in Bezug auf die Kosten. Abhängig von den spezifischen Regelungen der jeweiligen Berufsgenossenschaften werden die Kosten für die Teilnahme an den Schulungen oft von diesen übernommen. Das schließt in der Regel auch die Deckung der Unterbringungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten mit ein. In solchen Fällen trägt der Arbeitgeber in der Regel lediglich die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Seminars.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Dauer des Lehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) kann je nach Bildungseinrichtung variieren, wie bereits bei den Kosten erwähnt wurde. Die genauen Zeitrahmen und Strukturen sind in der Regel auf den Websites der einzelnen Anbieter verfügbar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ausbildung zur Sifa in der Regel aus drei Ausbildungsstufen besteht, die Präsenz- und Selbstlernphasen sowie Prüfungen umfassen.
Aufgrund dieser Struktur sollten Interessierte bei der Planung der Ausbildung bis zum Abschluss mehrere Monate einplanen. Die genaue Dauer kann je nach individuellem Lernfortschritt und der jeweiligen Bildungseinrichtung variieren. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die genauen Zeiträume und Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zur Verfügung steht.
Wie viel verdient man als Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Das Gehalt einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann je nach verschiedenen Faktoren erheblich variieren. Zu diesen Faktoren gehören die Region, in der die Person arbeitet, die Erfahrung und Qualifikation der Fachkraft, die Branche, in der sie tätig ist, die Größe des Unternehmens und weitere individuelle Umstände. Hier sind einige allgemeine Informationen:
Region: Das Gehalt einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann stark von der Region abhängen. In Regionen mit höheren Lebenshaltungskosten und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich können die Gehälter tendenziell höher sein.
Erfahrung und Qualifikation: Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit mehr Berufserfahrung und höheren Qualifikationen (z. B. Master-Abschlüsse oder zusätzliche Zertifizierungen) haben tendenziell die Möglichkeit, höhere Gehälter zu verdienen.
Branche: Das Gehalt kann auch von der Branche abhängen. In Branchen mit höheren Sicherheitsanforderungen, wie beispielsweise im Bauwesen oder in der Chemieindustrie, sind die Gehälter oft höher.
Unternehmensgröße: Die Größe des Unternehmens kann ebenfalls einen Einfluss auf das Gehalt haben. Größere Unternehmen haben möglicherweise mehr Ressourcen für Gehälter und Zusatzleistungen zur Verfügung.
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Ihre Mitarbeiter sind das Herzstück Ihres Unternehmens, und ihre Sicherheit steht immer an erster Stelle. Als Ihr vertrauenswürdiger Partner bieten wir Ihnen einen erstklassigen Service für Arbeitssicherheit, der Ihr Unternehmen deutschlandweit unterstützt und schützt.
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Unsere Leistungen umfassen:
Umfassende Sicherheitsberatung: Wir analysieren Ihre Arbeitsumgebung, identifizieren Risiken und entwickeln Strategien zur Minimierung von Unfällen und Gesundheitsrisiken.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Wir halten Sie stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Schulungen und Sensibilisierung: Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte an, um das Bewusstsein für Sicherheit zu stärken und die Einhaltung von Sicherheitsprotokollen zu fördern.
Regelmäßige Sicherheitsinspektionen: Wir führen regelmäßige Sicherheitsinspektionen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsplätze den höchsten Standards entsprechen.
Unfallanalyse und Prävention: Im Falle eines Unfalls unterstützen wir Sie bei der Analyse der Ursachen und entwickeln präventive Maßnahmen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.
Gesundheitsmanagement: Wir fördern die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter durch ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und Gesundheitsprogramme.
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