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So bereiten wir Sie auf die BG Prüfung vor

Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die Sicherheit am Arbeitsplatz stehen in Ihrem Betrieb sicherlich an erster Stelle. Dennoch mag bei Ihnen ein ungutes Gefühl aufkommen, wenn der Bescheid über eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft eintrifft – doch das ist völlig unbegründet.

Warum mein Betrieb gerade geprüft wird und auf welche Aspekte geachtet wird, sind sicherlich Fragen, die Ihnen durch den Kopf gehen, wenn die Begehung Ihres Betriebs durch die Berufsgenossenschaft kurz bevorsteht. Doch Sie können sich zurücklehnen: Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um sich auf die BG Betriebsprüfung vorzubereiten.

Warum prüft die BG überhaupt Betriebe?

Grundsätzlich sind die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemäß dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, Betriebsprüfungen in ihren Mitgliedsunternehmen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.

Neben der Überprüfung des Arbeitsschutzes wird auch sichergestellt, dass angemessene Schutzmaßnahmen für die Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet sind und dass die Sicherheitstechnik auf dem neuesten Stand ist. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu analysieren, um entsprechende präventive Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus soll eine Betriebsbegehung sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter für das wichtige Thema Gesundheits- und Arbeitsschutz sensibilisieren.

Es gibt verschiedene konkrete Gründe für einen Besuch neben der allgemeinen Überprüfungspflicht:

Die technische Aufsichtsperson, die Ihrem Betrieb zugeteilt ist, beabsichtigt, sich vorzustellen.

Ihr Betrieb zählt als Kleinbetrieb.

Eine Begehung kann zur Erstellung von Statistiken dienen.

Ihre Mitarbeiter sollen einer Gefahrenklasse zugeordnet werden.

Es wurde eine Beschwerde über den Betrieb bei der DGUV eingereicht.

Einer Ihrer Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften fungieren als Träger der gesetzlichen deutschen Unfallversicherung, kurz DGUV, für deutsche Unternehmen der Privatwirtschaft sowie deren Angestellte. Es existieren neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die jeweils nach Branchen gegliedert sind.

Ihre Aufgaben umfassen die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen während des Arbeitswegs und Berufskrankheiten. Die gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit bildet das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII). Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle zu versichern.

Infolgedessen hat die für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft den Auftrag, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen.

Was prüft die BG bei einer Betriebsbegehung / Betriebsprüfung?

Die Betriebsbegehung dient als Maßnahme zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5). Das Protokoll über vorhandene Mängel ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Beurteilung.

Bei der Betriebsbegehung werden verschiedene potenzielle Belastungen und Gefährdungen überprüft, darunter:

  • Mechanische Gefährdungen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Chemische Gefährdungen
  • Biologische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Thermische Gefährdungen (Hitze und Kälte)
  • Physikalische Gefährdungen, wie Lärm, Vibration, Strahlung und Druck
  • Gefährdungen am Arbeitsplatz, wie Klima, Beleuchtung, Raumgestaltung, Möblierung und mögliche Mehrfachbelastungen
  • Physische Belastungen
  • Arbeitsbezogene Belastungen aus Wahrnehmung und Handhabung
  • Psychomentale Belastungen, wie Tätigkeitsinhalt, Arbeitsablauf oder spezielle Arbeitsbedingungen
  • Gefährdungen durch Mängel in der Organisation, Information, Kooperation und Qualifikation

Eine allgemeine Betriebskontrolle deckt alle diese Gefährdungsbereiche ab. Es können jedoch auch gezielte Begehungen durchgeführt werden, bei denen nur bestimmte Bereiche, Tätigkeitsfelder oder Personengruppen überprüft werden. Solche Begehungen werden als Schwerpunktbegehungen bezeichnet.

Arbeitssicherheit und die BG

Zusammenfassend dient die Betriebsbegehung vor allem dem Zweck, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Hier sind einige der Pflichten, die Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern haben:

Die Ernennung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Aspekt zur Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die arbeitsmedizinische Gesundheitsvorsorge und Betreuung. Dazu muss Ihren Mitarbeitern ein Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin zur Verfügung stehen, auch wenn Ihr Unternehmen nur einen einzigen Mitarbeiter hat. Darüber hinaus sollten 5 % Ihrer Angestellten über eine Ausbildung zum/zur medizinischen Ersthelfer*in verfügen.

Das Thema Brandschutz ist ebenfalls äußerst wichtig für jedes Unternehmen. Es ist erforderlich, dass 5 % Ihrer Mitarbeiter eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolvieren.

Vergessen Sie auch nicht die Gefährdungsbeurteilung. Ihr Unternehmen muss jährlich eine solche Beurteilung erstellen, um die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

Welche Personen sind bei der BG Betriebsprüfung anwesend?

An der Betriebsbegehung nehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der zuständige Betriebsarzt/die Betriebsärztin, eine Vertreterin des Betriebsrates und eine Führungskraft pro Abteilung teil. Die technischen Belange werden von den sogenannten technischen Aufsichtsbeamten (TAB) überprüft, die in den meisten Fällen Meisterinnen, Naturwissenschaftlerinnen oder Ingenieur*innen sind.

Es ist ratsam, dass Sie als Betriebsleiterin ebenfalls an der Betriebsbegehung teilnehmen, ebenso wie die verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten. Dies unterstreicht die Bedeutung der Arbeitssicherheit und motiviert die anderen Mitarbeiterinnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

So bereiten Sie sich optimal auf die Betriebsprüfung vor.

Bei der Betriebsbegehung ist es von größter Bedeutung, dass Sie gut mit den Prüfern zusammenarbeiten. Zeigen Sie Ihren guten Willen, um etwaige Mängel schnellstmöglich zu beheben. Eine positive Atmosphäre zwischen allen Beteiligten ist dabei entscheidend. Überlegen Sie im Voraus, in welchem Raum die Besprechung stattfinden soll, und bereiten Sie diesen entsprechend vor. Es ist von Bedeutung, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterlagen in aller Ruhe sichten kann.

Wie läuft eine BG Betriebsprüfung ab?

Die Betriebsbegehung gliedert sich in ein Vorgespräch, die Begehung selbst und eine Nachbesprechung. Während des Vorgesprächs erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus werden allgemeine Themen wie Arbeitsunfälle behandelt und auf Veränderungen und Fortschritte im Arbeits- und Gesundheitsschutz hingewiesen.

Anschließend findet die eigentliche Begehung des Betriebs statt. Im darauf folgenden Nachgespräch werden die Ergebnisse und festgestellten Auffälligkeiten der Begehung zusammengefasst. Es werden Konsequenzen dieser Ergebnisse erörtert und Vereinbarungen getroffen, wie bestehende Mängel behoben werden können und innerhalb welcher Frist dies geschehen soll. Abschließend wird ein Folgetermin vereinbart.

Welche Unterlagen muss ich bei der BG Prüfung vorlegen?

Es besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Unterstützung gegenüber der Berufsgenossenschaft, die eine Vielzahl verschiedener Dokumente anfordert. Diese Dokumente umfassen:

  • Die Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auf eine Betriebsleitung.
  • Schriftliche Bestellungen, darunter die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt/die Betriebsärztin, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Ersthelfer, Gefahrgutbeauftragte und weitere.
  • Schriftliche Beauftragungen für bestimmte Tätigkeiten wie Kranbetrieb, Gabelstapler etc.
  • Nachweise von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
  • Unterweisungsnachweise, welche die Dokumentation von Erst- und Folgeunterweisungen umfassen.
  • Verzeichnisse von Arbeits- und Betriebsmitteln, einschließlich Arbeits- und Betriebsmitteln.
  • Betriebsanweisungen.
  • Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen.
  • Gefahrstoffverzeichnisse.
  • Sicherheitsdatenblätter.
  • Nachweise zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verbandbüchern.
  • Notfall- und Evakuierungspläne.
  • Prüfberichte über den Brandschutz, Rettungseinrichtungen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
  • Verzeichnisse von erforderlicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie z. B. Gehörschutz.
  • Hautschutzpläne.
  • Regelungen zum Einsatz von externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ferienjobberinnen und -jobbern usw.

Muss ich die Berufsgenossenschaft in meinen Betrieb lassen?

Wussten Sie, dass die Berufsgenossenschaft ein Sonderzugangsrecht hat? Unter einem Sonderzugangsrecht versteht man die Genehmigung, auch ohne die Einwilligung des Hausrechtsinhabers einzutreten. Rechtlich handelt es sich hierbei nicht um einen Hausfriedensbruch. Ähnliche Rechte haben auch die Polizei, Staatsanwaltschaft, der Zoll, die Steuerfahndung und Gerichtsvollzieher. Allerdings greift dieses Recht nur bei Gefahr im Verzug oder mit einem Durchsuchungsbeschluss.

Auch die Feuerwehr, Rettungsdienste und der Notarzt haben ein Sonderzugangsrecht, wenn eine gefährliche Situation vorliegt. Interessanterweise können auch die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft von diesem Recht Gebrauch machen, ohne dass eine besondere Voraussetzung gegeben sein muss.

Im Rahmen ihrer Untersuchungen haben die Prüferinnen und Prüfer folgende Rechte:

Während der Betriebs- und Geschäftszeiten dürfen sie Grundstücke und Betriebsstätten besichtigen, auch wenn der Unternehmer oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht vor Ort sind.

Bei Betriebsbegehungen können sie die Anwesenheit des Unternehmers/der Unternehmerin oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit verlangen.

Sie können vom Unternehmer/der Unternehmerin Auskünfte verlangen und betriebliche Unterlagen wie Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter und Unterweisungsnachweise einsehen.

Sie haben das Recht, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und -abläufe zu untersuchen sowie Messungen durchzuführen, z. B. zur Lärm- oder Vibrationsbelastung.

Sie können untersuchen, ob und auf welche betrieblichen Ursachen ein Unfall, eine Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen sind.

Sie können verbindliche Anordnungen zur Unfallverhütung treffen, einschließlich der Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen oder die Stilllegung von Betriebsteilen anzuordnen.

Was ist, wenn die BG Mängel feststellt?

Jeder festgestellte Mangel während der Betriebskontrolle muss sorgfältig protokolliert werden. Dabei wird genau vermerkt, wer innerhalb einer festgelegten Frist für die Behebung der Mängel verantwortlich ist. Die Erstellung dieses Protokolls fällt in den Verantwortungsbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sollte keine solche Fachkraft vorhanden sein, obliegt diese Aufgabe Ihnen als Leitung des Unternehmens. Es ist ebenfalls wichtig, dass Sie über die Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel informiert werden. Zusätzlich müssen die aufgelisteten Mängel an die Führungskräfte der entsprechenden Abteilungen weitergeleitet werden, um eine effektive Koordination bei der Mangelbehebung zu gewährleisten.

Wie kann man die bei der Betriebsprüfung festgestellten Mängel beseitigen?

Hier ist ein Vorschlag für eine Umarbeitung:

Es empfiehlt sich, während der Betriebsbegehung ein eigenes Protokoll anzufertigen. Auf diese Weise kannst du alle besprochenen Punkte schriftlich festhalten und bei Bedarf später darauf zurückgreifen.

Im Falle von Auflagen ist es ratsam, eine Liste mit den erforderlichen Maßnahmen und den entsprechenden Terminen anzufertigen. Zudem sollten verantwortliche Personen benannt werden, die für die Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen zuständig sind. Beachte dabei, dass die Berufsgenossenschaft die Überprüfung voraussichtlich unmittelbar nach Ablauf der Frist durchführen wird.

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und beraten Sie rund um das Thema BG Betriebsprüfungen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihren Fragen weiterhelfen konnten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne zur Seite, um die erforderlichen Auflagen zu erfüllen und die benötigten Dokumente zu beschaffen. Hierbei können Sie am besten auf die Soforthilfe der 123Ingenieure GmbH zurückgreifen. Wir garantieren, dass unsere Sicherheitsingenieure innerhalb von 24h in Ihrem Unternehmen präsent sind, um Sie persönlich und direkt zu beraten. Wir kümmern uns um die schriftliche Bestellung der erforderlichen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes/der Betriebsärztin. Des Weiteren stehen wir Ihnen gerne zur Seite bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

Zusammenfassung: Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen.

Sicherheit am Arbeitsplatz ist unverzichtbar für den Schutz Ihrer Mitarbeiter und die reibungslose Funktion Ihres Unternehmens. Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit verstehen wir Ihre Bedürfnisse und bieten Ihnen umfassende Unterstützung, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen nicht nur mit fundiertem Fachwissen zur Seite, sondern auch mit praktischen Lösungen, die genau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Wir helfen Ihnen dabei, die Auflagen zu erfüllen und die erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Mit unserem Soforthilfe-Service des Deutschen Mittelstandsschutzes garantieren wir, dass unsere Sicherheitsingenieure innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen vor Ort sind, um Sie persönlich zu beraten.

Von der Bestellung der notwendigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bis hin zur Erstellung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite. Verlassen Sie sich auf uns, um Ihre Sicherheitsanforderungen effizient und professionell zu erfüllen, damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und gemeinsam ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.