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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Herbst- und Wintersaison bringt nicht nur ungemütliches Wetter mit sich, sondern auch ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten. Obwohl die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und andere Pandemie-Vorschriften mit dem Ende der COVID-19-Pandemie aufgehoben wurden und der Infektionsschutz gelockert wurde, bleiben die Ansteckungsrisiken mit Viren wie Corona, Grippe oder Erkältung bestehen. Es ist weiterhin die Pflicht der Arbeitgeber, diese Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Ihre SiFa / FaSi informiert Sie gerne.

Die externe sicherheitstechnische Betreuung hilft

Um effektive Maßnahmen zur Infektionsprävention umzusetzen, kann es hilfreich sein, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen. Diese Experten können Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Schutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Diese Maßnahmen helfen in der Praxis

Während der COVID-19-Pandemie haben sich einige bewährte Infektionsschutzmaßnahmen herauskristallisiert, die auch in der Herbst- und Wintersaison angewendet werden können, um die Belegschaft vor Krankheiten wie Grippe oder Corona zu schützen:

  1. Hände waschen und Innenräume regelmäßig lüften: Beschäftigte sollten ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Seife und Wasser waschen und danach gründlich abtrocknen. Arbeitgeber können dies durch Aushänge und Erinnerungen fördern. Zusätzlich sollten Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch erfolgen, nicht in die Hand. Um die Luftqualität in Arbeits- und Lernräumen zu verbessern, ist regelmäßiges Lüften entscheidend. Stoßlüftung über weit geöffnete Fenster ist besonders effektiv. Falls dies nicht möglich ist, können raumlufttechnische Anlagen (RLT) eingesetzt werden. Die Verwendung des CO2-Timers, einer App zur Bestimmung des optimalen Lüftungszeitpunkts, kann ebenfalls hilfreich sein.

  2. Gegebenenfalls persönliche Kontakte einschränken: In Zeiten hoher Infektionsgefahr ist es ratsam, direkte Kontakte zu reduzieren. Digitale Kommunikationsmöglichkeiten ermöglichen es Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten und dennoch an Besprechungen teilzunehmen. Wenn persönliche Treffen unvermeidbar sind, sollten Abstandsregeln von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske in Erwägung gezogen werden, um die Ansteckung anderer Personen zu verhindern. Generell sollten erkrankte Mitarbeiter zu Hause bleiben, um ihre Kollegen nicht zu gefährden.

  3. Impfungen in Betracht ziehen: Impfungen gegen Grippe und COVID-19 sind entscheidende Maßnahmen, um sich vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Dies gilt besonders für Personen mit Vorerkrankungen, in Tätigkeitsbereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko und für bestimmte Altersgruppen. Aktuelle Impfempfehlungen können auf der Website des Robert Koch-Instituts gefunden werden.

    Die Einbindung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Unternehmen dabei, diese Maßnahmen erfolgreich umzusetzen und sicherzustellen, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz effektiv gewährleistet ist.