Die Erstunterweisung von neuen Mitarbeitern
Die Erstunterweisung von neuen Mitarbeitern ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie sich in ihrer neuen beruflichen Umgebung gut orientieren und ihre Aufgaben sicher erfüllen können. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Einführung sind die Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsvorschriften. In diesem Artikel möchten wir die Wichtigkeit der Erstschulung von neuen Mitarbeitern für die Arbeitssicherheit betonen und Ihnen praktische Ratschläge zur Durchführung dieser Schulung an die Hand geben. Als Experten für Arbeitssicherheit übernehmen wir gerne die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen und unterweisen Ihre Mitarbeiter.
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Die Pflicht zur Erstunterweisung
In Deutschland ist für neue Mitarbeiter eine Erstunterweisung gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Angestellte vor Beginn ihrer Tätigkeit lernen müssen, wie sie sich am Arbeitsplatz sicher und gesundheitsbewusst verhalten sollten. Arbeitgeber sind gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet. Dieser Paragraph besagt: „Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Tätigkeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien vor Arbeitsaufnahme der Beschäftigten durchgeführt werden.“ Das Ziel dieser Schulung ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens.
Folglich müssen neue Mitarbeiter über potenzielle Arbeitsplatzgefahren und deren Vermeidung informiert werden. Dies schließt nicht nur physische Sicherheitsmaßnahmen ein, sondern auch den Umgang mit sensiblen Daten und anderen Unternehmensressourcen.
Die Erstunterweisung ist nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern ein grundlegendes Element, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter die erforderlichen Informationen, Fähigkeiten und das Verständnis erhalten, um erfolgreich in ihrer neuen beruflichen Umgebung zu agieren. Sie bildet die Grundlage für ihre Integration und ihren Erfolg im Unternehmen.
Die Unternehmen haben die Möglichkeit, die Schulungen an die jeweiligen Aufgaben und betrieblichen Bedingungen anzupassen. Die Einzelheiten sollten in Abstimmung zwischen den Führungskräften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festgelegt werden.
Was beinhaltet die Erstunterweisung der Mitarbeiter?
Die Schulung neuer Mitarbeiter besteht aus zwei Hauptkomponenten. Der erste Teil behandelt allgemeine Themen, die dem Schutz und der Prävention von Gefahren im täglichen Arbeitsumfeld dienen. Hierzu gehören grundlegende Verhaltensregeln und verbindliche Maßnahmen im Falle von Notfällen, die den neuen Mitarbeitern vermittelt werden.
Der zweite Teil der Schulung zielt darauf ab, die neuen Mitarbeiter in spezifischen Arbeitsplatzthemen zu unterweisen. Diese Themen werden vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten individuell ausgewählt, um die relevanten Aspekte für das Unternehmen oder die auszuführende Tätigkeit zu behandeln.
Im ersten Teil der Erstunterweisung für neue Mitarbeiter sind unter anderem folgende Arbeitsschutzthemen zu behandeln:
Sofortige lebensrettende Maßnahmen
Kenntnis der Flucht- und Rettungswege im Betrieb
Verhaltensrichtlinien im Falle eines Brandes
Allgemeine Verhaltensregeln am Arbeitsplatz
Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz
Der zweite Teil (arbeitsplatzspezifische Schulung) kann unter anderem folgende Schwerpunkte einschließen:
Richtiges Handling von persönlicher Schutzausrüstung
Gewährleistung von Sicherheit und Hygiene bei der Arbeit
Handhabung von Gefahrstoffen
Verwendung von Fahrzeugen im Rahmen der Arbeitsaufgaben
Umgang mit Arbeitsgeräten, Maschinen oder technischen Anlagen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten zudem regelmäßig die Arbeitsweise der betreuten Mitarbeiter überwachen und aufmerksam beobachten. Auf diese Weise kann sie potenzielle Schulungsbedarfe identifizieren und relevante Schulungsinhalte ergänzen oder aktualisieren, um die Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt somit eine zentrale Rolle bei der Erstunterweisung von Mitarbeiter dar.
Dokumentationspflichten der Erstunterweisung für den Arbeitgeber
Es ist unerlässlich, dass die Durchführung der Mitarbeiterunterweisung stets in einer dokumentierbaren und revisionssicheren Form festgehalten wird.
Wichtige Informationen, die erfasst werden müssen, umfassen:
Der Inhalt der Unterweisung
Das Datum der Unterweisung
Der Name des durchführenden Instruktors
Die Namen und Unterschriften der teilnehmenden Personen
Der Arbeitgeber sollte diese Aufzeichnungen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahren, um jederzeit in der Lage zu sein, die Erfüllung seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachzuweisen.
Wo findet die Erstunterweisung der Mitarbeiter statt?
Die Einführungsschulung für neue Mitarbeiter kann an verschiedenen Standorten stattfinden. Das bedeutet, dass die Schulung bei Neueinstellungen in Besprechungsräumen, direkt an den Arbeitsplätzen oder auch online abgehalten werden kann.
Die verschiedenen Schulungsinhalte können einzeln vermittelt werden oder in einer kombinierten Form präsentiert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schulungen mindestens einmal im Jahr durchgeführt und protokolliert werden müssen. Bei minderjährigen Neueinstellungen müssen diese sogar alle sechs Monate wiederholt werden.
Wer darf die Erstunterweisung zum Arbeitsschutz durchführen?
Die Erstunterweisung zum Arbeitsschutz sollte idealerweise von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über das notwendige Wissen und die Erfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes verfügen. In der Praxis sind dies die folgenden Personengruppen:
Fachkraft für Arbeitssicherheit: In vielen Unternehmen ist eine speziell ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit angestellt, die die Erstunterweisung durchführt oder zumindest maßgeblich daran beteiligt ist. Diese Fachkräfte haben eine umfassende Ausbildung in Arbeitssicherheit und sind mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut.
Betriebsarzt: Ein Betriebsarzt kann ebenfalls an der Durchführung der Erstunterweisung beteiligt sein, insbesondere wenn gesundheitliche Aspekte des Arbeitsschutzes behandelt werden müssen.
Unabhängig von der Person, die die Schulung durchführt, ist es wichtig sicherzustellen, dass diese über aktuelle Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit verfügt. Die Schulung sollte zudem interaktiv sein, Fragen zulassen und die Teilnehmer aktiv einbinden, um sicherzustellen, dass sie die Informationen verstehen und anwenden können.
Als Dienstleister stellen wir Ihnen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernehmen die Erstunterweisung Ihrer Mitarbeiter vor Ort.
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