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>Wir übernehmen die Aufgaben der SiFa in Ihrem Unternehmen

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Unsere Sicherheitsingenieur:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen, Behörden und andere Einrichtungen dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und Mitarbeiter zu vor gefahren am Arbeitsplatz zu schützen

Die Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit besteht darin, Arbeitgebern bei der Sicherheit am Arbeitsplatz und der Verhütung von Unfällen in allen Aspekten der Arbeitssicherheit, einschließlich der ergonomischen Gestaltung der Arbeit, zu unterstützen. Dies beinhaltet die Beratung von Arbeitgebern und anderen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in verschiedenen Bereichen:

Planung, Umsetzung und Wartung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen.

Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen.

Auswahl und Erprobung von Schutzmaßnahmen für den Körper.

Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen sowie andere ergonomische Fragen.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen sicherheitstechnische Überprüfungen von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln, insbesondere vor ihrer Inbetriebnahme, sowie von Arbeitsverfahren, bevor sie eingeführt werden, durch. Sie überwachen die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Unfallverhütung und führen regelmäßig Inspektionen der Arbeitsstätten durch. Wenn sie Mängel feststellen, informieren sie den Arbeitgeber, schlagen Maßnahmen zur Beseitigung vor und unterstützen bei deren Umsetzung.

Des Weiteren achten Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf die ordnungsgemäße Verwendung von Schutzmaßnahmen für den Körper und untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen. Sie analysieren Untersuchungsergebnisse, um dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen vorzuschlagen. Sie setzen sich dafür ein, dass alle Mitarbeiter im Betrieb die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einhalten, und informieren sie über die Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie über die verfügbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Zusätzlich tragen sie zur Schulung der Sicherheitsbeauftragten bei.