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GESUNDHEITSSCHUTZ: Psychologische Erstbetreuung nach Extremereignissen am Arbeitsplatz

Nachdem im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen in Lippstadt eine tragische Gewalterfahrung am Arbeitsplatz stattfand, bei der eine psychisch kranke Mutter einen Mitarbeiter des Jugendamtes angriff, wird die Bedeutung psychologischer Erstbetreuung in solchen Extremsituationen immer deutlicher. In diesem Fall konnte der Mitarbeiter flüchten, jedoch benötigten seine Kollegen Unterstützung von Seelsorgerinnen und Seelsorgern der freiwilligen Feuerwehr, um das traumatische Ereignis zu verarbeiten.

Nach Extremereignissen am Arbeitsplatz drohen Folgeschäden

Extremereignisse wie Gewalt am Arbeitsplatz können Traumafolgestörungen verursachen, die zu langen Ausfallzeiten und sogar dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führen können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer schnellen psychologischen Unterstützung für die Betroffenen.

Gewalt am Arbeitsplatz – Standard?

Gewalt am Arbeitsplatz ist bedauerlicherweise keine Seltenheit, wie die Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen. Zwischen 2017 und 2021 wurden rund 65.000 Beschäftigte Opfer von meldepflichtigen Arbeitsunfällen aufgrund physischer oder psychischer Gewalt während ihrer beruflichen Tätigkeit. Das entspricht durchschnittlich 13.000 Gewaltvorfällen pro Jahr, bei denen in den meisten Fällen betriebsfremde Personen die Täter waren.

In Institutionen und Ämtern, in denen wichtige Entscheidungen über Menschen getroffen werden, sind solche Gewaltereignisse besonders häufig. Diese Vorfälle können erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Betroffenen verursachen.

Wer trägt die Verantwortung am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber sind gemäß ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen, einschließlich ihrer psychischen Gesundheit. Um schnell auf Extremsituationen reagieren zu können, ist es ratsam, ein System der psychologischen Erstbetreuung zu etablieren. Auch die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFA / FaSi) sollte die Geschäftsführung hier unterstützen.

Dieses System sollte Personen aus der Belegschaft umfassen, die als psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer ausgewählt und ausgebildet werden. Sie bieten vor Ort emotionalen Beistand, begleiten die Betroffenen von der Unfallstelle weg, halten neugierige Personen fern und können Angehörige informieren.

Die Anzahl der benötigten Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die potenzielle Anzahl und Schwere der traumatischen Ereignisse, die Mitarbeiteranzahl und die regionale Verteilung der Arbeitsplätze. Wenn Mitarbeiter in Schichten arbeiten, sollte in jeder Schicht mindestens eine ausgebildete psychologische Erstbetreuerin oder ein Erstbetreuer verfügbar sein.

Im Gegensatz zur medizinischen Ersten Hilfe, für die klare Standards existieren, wurden die Standards für die psychologische Erstbetreuung erstmalig 2017 von der DGUV definiert. Ziel ist es, eine einheitliche und qualitativ hochwertige Erstbetreuung sicherzustellen.

Rechtzeitig handeln und Gewalt verhindern

Es ist auch von großer Bedeutung, zeitnah therapeutische Unterstützung nach potenziell traumatischen Ereignissen anzubieten. Die DGUV bietet das Psychotherapeutenverfahren an, um schnell und unkompliziert fünf probatorische Therapiesitzungen zu vermitteln, die der Frühintervention und der Einschätzung der psychischen Situation dienen. Dies ermöglicht eine schnelle und effektive Behandlung, da die Wartezeiten für Therapieplätze oft mehrere Monate betragen können.

Wie kann die Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hier unterstützen?

Die externe Fachkraft kann Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur psychologischen Erstbetreuung und zur Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beraten. Sie bringt Fachkenntnisse und Erfahrung in diesem Bereich mit und kann maßgeschneiderte Lösungen für die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens entwickeln.

Zusätzlich kann die SiFa Unternehmen bei der Erstellung von Richtlinien und Verfahren zur psychologischen Erstbetreuung und zur Bewältigung von Extremsituationen am Arbeitsplatz unterstützen. Diese Richtlinien können auf bewährten Praktiken und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen basieren.

Schulung und Sensibilisierung: Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) kann Schulungen und Sensibilisierungskampagnen für Mitarbeiter und Führungskräfte durchführen, um sie für die Bedeutung der psychologischen Erstbetreuung zu sensibilisieren und ihnen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.

Überwachung und Überprüfung: Die Sicherheitsfachkraft kann sicherstellen, dass die psychologische Erstbetreuung effektiv umgesetzt wird, indem sie regelmäßige Überwachungen und Überprüfungen durchführt. Sie kann Feedback sammeln und Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den gewünschten Effekt haben.

Koordination mit anderen Diensten: Die externe SiFa kann die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern, wie psychologischen Therapeuten oder medizinischen Fachkräften, koordinieren, um eine umfassende Unterstützung für die Betroffenen sicherzustellen.

Krisenintervention: Im Falle eines akuten Extremszenarios kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Teil des Kriseninterventionsteams fungieren und bei der Bewältigung der Situation helfen, einschließlich der Unterstützung der Betroffenen und der Koordination von Sofortmaßnahmen.

Zusammenfassung des Handlungsspielraumes der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsfachkraft

Zusammengefasst kann die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu beitragen, die psychologische Erstbetreuung als wichtigen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu etablieren und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nach Extremsituationen angemessen unterstützt werden, um Traumafolgen zu minimieren und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Sie kann nicht die Aufgaben der psychologischen Betreuung übernehmen, dennoch dafür sorgen, dass die nötigen Prozesse zum Arbeitsschutz erkannt und optimal umgesetzt werden.

Fazit

Es ist entscheidend, dass Unternehmen und Institutionen Maßnahmen ergreifen, um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und ihnen in Extremsituationen die notwendige Unterstützung zu bieten. Die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften für Arbeitssicherheit kann dabei eine wichtige Rolle spielen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die psychologische Erstbetreuung zu optimieren.

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