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123ingenieure

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Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem fungiert als zentrale Anlaufstelle für Mitarbeitende eines Unternehmens, Geschäftspartner, Kunden und andere Stakeholder, um Fehlverhalten zu melden. Es ermöglicht dem betroffenen Unternehmen, schnell auf Missstände zu reagieren, Rufschäden zu vermeiden und interne Abläufe zu verbessern. Aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen ist das Thema Hinweisgebersysteme besonders relevant.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) hat das Ziel, Personen zu schützen, die Verstöße melden. Für Unternehmen bietet dies sowohl Anlass als auch Gelegenheit, ihre bestehenden Hinweisgebersysteme zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln.

Wo erhalte ich ein Hinweisgebersystem?

Es gibt verschiedene Anbieter und Dienstleister für Hinweisgebersysteme. Wir von der 123ingenieure GmbH bieten Ihnen das 123Hinweisgebersystem. Unser Hinweisgebersystem ist günstig und sicher. Wenn Sie einen professionellen Anbieter für ein hinweisgebersystem suchen, dann sind wir Ihr richtiger Dienstleister.

Was kostet ein Hinweisgebersystem?

Die Preise für Hinweisgebersystem zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes variieren sehr stark. Das liegt vor allem daran, welche weiteren Dienstleistungen mit dem Hinweisgebersytem verbunden sind. So kann beispielsweise nur die Hinweisgebersoftware extern eingekauft werden. Weiter gibt es die Möglichkeiten zusätzlich die Leitung der Meldestelle auch an einen externen Dienstleister abzugeben. Je nachdem welche weiteren Services mit dem Hinweisgebersystem verbunden sind, variiert auch der Preis für das Hinweisgebersystem.

Wie funktionier ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem besteht aus zwei Kanälen: einem internen System oder Kanal für Hinweise innerhalb des Unternehmens und einem externen Kanal, der zukünftig beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt sein soll. Der interne Kanal kann von Fachmitarbeitern des Compliance-Bereichs oder einer Ombudsperson betreut werden, die eine unparteiische Schiedsperson innerhalb oder außerhalb des Unternehmens ist. Diese Person ist verantwortlich für die Prüfung und Bearbeitung der über das Hinweisgebersystem eingehenden Hinweise oder Meldungen. Es ist empfehlenswert, dass diese Person ein Volljurist ist, wie zum Beispiel der Compliance-Officer, der Syndikus-Anwalt oder auch externe Anwälte. Sie verfügen über das erforderliche Know-how in Bezug auf vertrauliche und datenschutzrechtliche Fragen sowie betriebliche Mitbestimmung. Oft beziehen sich die Hinweise auch auf Themen, die unter das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) fallen. Es ist immer wichtig, auch die Rechte möglicherweise zu Unrecht beschuldigter Personen zu wahren.

Der Hinweisgeber hat das Wahlrecht, ob er den Hinweis intern oder extern meldet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Hinweisgeber in der Regel zuerst den internen Kanal für einen Hinweis nutzen. Wenn dieser Kanal gut funktioniert, wird das Hinweisgebersystem als effektives Instrument zur Verbesserung der eigenen Compliance wahrgenommen.

Wer bietet Hinweisgebersysteme an?

Hinweisgebersysteme werden von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt. Dazu gehören unter anderem:

  1. Spezialisierte Softwareunternehmen: Es gibt Unternehmen, die sich auf die Entwicklung und Bereitstellung von Hinweisgebersystemen spezialisiert haben. Diese Unternehmen bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die den Bedürfnissen und Anforderungen von Unternehmen verschiedener Branchen gerecht werden.
  2. Compliance-Beratungsunternehmen: Beratungsunternehmen, die sich auf Compliance-Fragen spezialisiert haben, bieten oft auch Hinweisgebersysteme als Teil ihrer Dienstleistungen an. Sie können Unternehmen bei der Implementierung, Schulung und Verwaltung von Hinweisgebersystemen unterstützen.
  3. Rechtsanwaltskanzleien: Einige Rechtsanwaltskanzleien bieten Dienstleistungen im Bereich Hinweisgebersysteme an. Sie können Unternehmen bei der rechtlichen Ausgestaltung und Einhaltung von Hinweisgebergesetzen beraten und unterstützen.
  4. IT-Serviceprovider: IT-Serviceprovider können ebenfalls Hinweisgebersysteme anbieten, insbesondere im Zusammenhang mit sicherer Datenübertragung, Speicherung und Verwaltung von Hinweisen.
  5. Externe Plattformen: Es gibt auch unabhängige Plattformen und Organisationen, die Hinweisgebersysteme anbieten, bei denen Unternehmen ihre Hinweise einreichen können. Diese Plattformen können branchenspezifisch sein oder für verschiedene Unternehmen offen sein.

Es ist wichtig, den Anbieter sorgfältig auszuwählen und sicherzustellen, dass das bereitgestellte Hinweisgebersystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht, vertraulich ist und den Schutz des Hinweisgebers gewährleistet. Wir bieten Ihnen ein Hinweisgebersystem aus erster Hand.

Wie wird die Vertraulichkeit und der Datenschutz im Hinweisgebersystem gewährleistet?

In einem Hinweisgebersystem oder Whistleblower-System ist es von entscheidender Bedeutung, Vertraulichkeit und Datenschutz zu gewährleisten. Dies kann durch mehrere Mechanismen erreicht werden:

  1. Anonymität: Ein gutes Hinweisgebersystem ermöglicht es den Hinweisgebern, ihre Identität geheim zu halten, wenn sie dies wünschen. Dies kann durch anonymisierte Einreichungsverfahren erreicht werden, die es dem System nicht erlauben, personenbezogene Daten zu sammeln.

  2. Verschlüsselung: Alle über das System übermittelten Informationen sollten verschlüsselt sein, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte auf die Informationen zugreifen können. Dies umfasst auch die Speicherung der Daten, die ebenfalls verschlüsselt sein sollte.

  3. Zugriffsbeschränkungen: Nur autorisierte Personen sollten Zugriff auf die eingereichten Informationen haben. Dies kann durch strenge Zugriffskontrollen und Protokolle erreicht werden, die aufzeichnen, wer Zugriff auf die Informationen hat und wann.

  4. Datenschutzrichtlinien und -gesetze: Ein gutes Hinweisgebersystem hält sich an alle relevanten Datenschutzgesetze und -vorschriften und informiert die Nutzer über die Verwendung ihrer Daten. In der EU bedeutet dies, dass das System der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen muss.

  5. Regelmäßige Prüfungen und Updates: Um sicherzustellen, dass das System weiterhin sicher ist und die Datenschutzbestimmungen einhält, sollten regelmäßige Prüfungen und Updates durchgeführt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Umsetzung dieser Mechanismen von System zu System variieren kann, abhängig von der spezifischen Technologie und den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem das System eingesetzt wird.

Was versteht man unter einem Meldekanal?

Wenn jemand beabsichtigt, einen Hinweis auf Fehlverhalten abzugeben, muss er oder sie überlegen, auf welche Weise der Hinweis übermittelt werden soll. In der Praxis stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung. Dazu gehören mündliche Meldungen, also persönliche Gespräche, der Postweg, das Telefon und zunehmend auch die digitale Option. Letztere bezieht sich auf einen Meldekanal, der von der Organisation im Intranet oder Internet eingerichtet wird. Es sollte möglich sein, Meldungen anonym abzugeben, da die Hemmschwelle dafür deutlich niedriger ist. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz, die Meldekanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen möglich sind.

Wie werden eingehende Hinweise bearbeitet?

Jeder Hinweis, der im Hinweisgebersystem eingereicht wird, muss auf Plausibilität und Stichhaltigkeit geprüft werden. Dabei werden die erforderlichen Untersuchungen mit höchster Vertraulichkeit durchgeführt. Alle Informationen müssen im Rahmen eines fairen und schnellen Prozesses bearbeitet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung für die Betroffenen, solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist. Abschließend ist es von größter Bedeutung, dass aus den Untersuchungsergebnissen Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass ähnliches Fehlverhalten im Unternehmen zukünftig verhindert wird.

Welche Hinweisgebersysteme gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Hinweisgebersystemen auf dem Markt. Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie gibt keine spezifischen Anweisungen zur technischen Umsetzung des Systems, d.h., es wird nicht vorgegeben, welches System Unternehmen einsetzen sollten.

Auf dem Markt werden verschiedene Arten von Systemen angeboten:

  1. Briefkasten: Kommunikation erfolgt in der Regel nur in eine Richtung.

  2. Call-Center: Kommunikation findet direkt zwischen Menschen statt.

  3. Ombudsperson: Eine vermittelnde Stelle, die zwischen den Parteien agiert.

  4. Digitale Hinweisgebersysteme: Ermöglichen Echtzeit-Chats und die Meldung von Hinweisen zeit- und ortsunabhängig über jedes internetfähige Gerät.

Jede Systemart hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die ein Unternehmen bei der Auswahl unter Berücksichtigung seiner Prozesse und Prioritäten abwägen muss.

 

Wie profitieren Unternehmen von Hinweisgeber­systemen?

Hinweisgebersysteme bieten Unternehmen verschiedene Vorteile und können zu einer Vielzahl von positiven Auswirkungen führen. Hier sind einige mögliche Vorteile, von denen Unternehmen profitieren können:

  1. Früherkennung von Fehlverhalten: Hinweisgebersysteme ermöglichen es Unternehmen, potenzielle Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen, noch bevor sie zu größeren Problemen oder Schäden führen. Dadurch können rechtzeitige Maßnahmen ergriffen werden, um möglichen Schaden für das Unternehmen zu minimieren.

  2. Risikominderung: Durch die Einrichtung eines Hinweisgebersystems können Unternehmen dazu beitragen, Risiken im Zusammenhang mit Rechtsverstößen, ethischen Verstößen, Betrug oder Missmanagement zu reduzieren. Indem potenzielle Problembereiche identifiziert werden, können entsprechende Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen eingeführt werden.

  3. Steigerung der internen Transparenz: Hinweisgebersysteme fördern eine Kultur der Transparenz und Offenheit innerhalb des Unternehmens. Mitarbeiter fühlen sich ermutigt, Bedenken und Hinweise zu teilen, da sie wissen, dass ihre Informationen vertraulich behandelt werden und sie vor möglichen Repressalien geschützt sind.

  4. Verbesserung der Compliance: Durch Hinweisgebersysteme können Unternehmen ihre Compliance-Programme stärken. Durch die Identifizierung von Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung zu verbessern und die Reputation des Unternehmens zu schützen.

  5. Schaffung einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur: Hinweisgebersysteme tragen zur Förderung einer Unternehmenskultur bei, in der Integrität, Ethik und Verantwortungsbewusstsein geschätzt werden. Dies kann das Vertrauen der Mitarbeiter stärken und zu einer positiven Arbeitsumgebung beitragen.

  6. Verhinderung von Wiederholungsfehlern: Durch die systematische Untersuchung und Analyse von gemeldeten Hinweisen können Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Dadurch wird eine kontinuierliche Verbesserung und Lernkurve ermöglicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Vorteile eines Hinweisgebersystems von verschiedenen Faktoren wie der effektiven Umsetzung, der Unternehmenskultur und der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern abhängen. Ein gut gestaltetes und umgesetztes Hinweisgebersystem kann jedoch einen wertvollen Beitrag zur Risikominderung und zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur leisten.

Wie funktioniert ein digitales Hinweisgeber­system?

Ein digitales Hinweisgebersystem ermöglicht es Personen, Hinweise auf Fehlverhalten oder Regelverstöße über elektronische Kanäle einzureichen. Im Allgemeinen folgt ein solches System typischerweise einem ähnlichen Ablauf:

  1. Einreichung des Hinweises: Der Hinweisgeber nutzt eine sichere digitale Plattform, um den Hinweis elektronisch einzureichen. Dies kann über eine spezielle Webseite, eine mobile Anwendung oder ein E-Mail-Formular erfolgen. Der Hinweisgeber kann relevante Informationen und Beweismaterialien eingeben oder anhängen.

  2. Anonymitätsoption: Je nach System kann der Hinweisgeber die Möglichkeit haben, anonym zu bleiben und seine Identität nicht preiszugeben. Dies wird normalerweise erreicht, indem Verschleierungstechniken wie verschlüsselte Kommunikation oder die Verwendung von Pseudonymen eingesetzt werden.

  3. Eingangsbestätigung: Nach dem Einreichen des Hinweises erhält der Hinweisgeber normalerweise eine Eingangsbestätigung, die den Erhalt seines Hinweises bestätigt. Diese Bestätigung enthält oft eine Referenznummer oder andere Informationen, um den Hinweis später verfolgen zu können.

  4. Untersuchung und Bewertung: Das Unternehmen oder die zuständige Stelle, die das Hinweisgebersystem betreibt, prüft den eingereichten Hinweis sorgfältig auf Plausibilität und Stichhaltigkeit. Es werden möglicherweise weitere Informationen oder Beweise angefordert, um den Hinweis zu überprüfen.

  5. Vertrauliche Bearbeitung: Die Informationen und Beweismittel, die im Hinweis enthalten sind, werden vertraulich behandelt und nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die für die Bearbeitung und Untersuchung des Hinweises verantwortlich sind. Dies soll die Privatsphäre des Hinweisgebers und anderer betroffener Personen schützen.

  6. Untersuchungsergebnis und Maßnahmen: Nach Abschluss der Untersuchung werden die Ergebnisse bewertet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dies kann die Einleitung von internen Untersuchungen, Disziplinarmaßnahmen, Prozessverbesserungen oder rechtliche Schritte beinhalten, je nachdem, was im Hinweis offenbart wurde.

  7. Kommunikation mit dem Hinweisgeber: Der Hinweisgeber kann über das Hinweisgebersystem über den Fortschritt und die Ergebnisse der Untersuchung informiert werden. Dies kann über die sichere digitale Plattform, über E-Mail oder andere geeignete Kommunikationsmittel erfolgen.

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