Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG, trat am 1. Juni 2012 in Kraft und ersetzte das zuvor geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Komponenten und Vorschriften des Gesetzes, das die Kreislaufwirtschaft fördern und die umweltgerechte Bewirtschaftung von Abfällen sicherstellen soll. Bei Rückfragen zum Artikel, Kritik oder Lob, stehen unsere Abfallbeauftragten bereit und sind für Sie da.

Definition: Was ist das Kreislaufwirtschaftgesetz?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde am 24. Februar 2012 verabschiedet und trat am 1. Juni 2012 in Kraft. Es regelt die Abfallwirtschaft in Deutschland einheitlich und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die als Sammler, Beförderer oder Händler von Abfällen agieren. Ergänzend zum KrWG gibt es verschiedene Rechtsverordnungen, die spezifische Abfallthemen detailliert behandeln.

Das Abfallrecht basierte früher auf einer dreistufigen Hierarchie: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung. Mit der Gesetzesnovelle von 2012 wurde diese Struktur zu einer fünfstufigen Hierarchie erweitert:

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling/Stoffliche Verwertung
  4. Sonstige Verwertung (insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung)
  5. Abfallbeseitigung

Die Maßnahmen der Stufen 2 bis 4 gelten als Verwertungsmaßnahmen. Vorrangig ist stets die Maßnahme, die den größtmöglichen Schutz für Mensch und Umwelt bei der Abfallentstehung und -bewirtschaftung bietet. Dabei sind das Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip zu berücksichtigen (siehe §§ 6, 7 und 8 KrWG).

Diese Hierarchie wird durch die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft (§ 7) und die Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergänzt. Ein wichtiger Aspekt ist die Produktverantwortung, die festlegt, dass Entwickler, Hersteller, Verarbeiter und Verkäufer von Produkten für die Ziele der Kreislaufwirtschaft verantwortlich sind (§ 23).

Zusätzlich enthält das KrWG Vorschriften zur Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen (§§ 34 ff.). Es verpflichtet die öffentliche Hand, aktiv zur Erfüllung der Gesetzesziele beizutragen (§ 45), und legt eine Abfallberatungspflicht für Abfallbehörden fest (§ 46). Die Überwachungsvorschriften sind in den §§ 47-55 geregelt. Die Bestellung und Aufgaben eines Betriebsbeauftragten für Abfall sind in den §§ 59 und 60 beschrieben.

Unternehmen, die keine eigenen Abfallbeauftragten haben oder die entsprechenden Kapazitäten nicht vorhalten können, haben die Möglichkeit einen externen Abfallbeauftragten zu beauftragen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft.

Welche Ziele verfolgt das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der Abfallwirtschaft?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Sicherstellung einer umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung
  • Deutliche Reduzierung der Abfälle, die auf umweltbelastenden Deponien landen
  • Förderung der Abfallvermeidung in Betrieben, inklusive der Mehrfachverwendung von Verpackungen

Das federführende Umweltministerium strebt an, die Abfallwirtschaft zu einer Quelle für die Rohstoffbeschaffung und die Produktion von Gütern zu machen. Um dies zu erreichen, wurden auf Bundesebene Recyclingquoten eingeführt, die ursprünglich durch das sogenannte Input-Prinzip charakterisiert waren.

Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfolgt die Weiterverarbeitung von Abfällen auf umweltverträgliche Weise, indem sie recycelt und im Umweltkreislauf gehalten werden. Bei der Verwertung werden schädliche Stoffe aus dem Abfall entfernt und zerstört, um die Umwelt zu schützen. Nicht recycelbare Reststoffe werden in der Regel auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen entsorgt und gegebenenfalls als Sonderabfall deponiert. In einigen Regionen gibt es auch biologisch-mechanische Anlagen zur Abfallbehandlung, die jedoch nicht immer den hohen Anforderungen an das zu deponierende Material gerecht werden.

Welche Abfälle gelten als gewerbliche Abfälle?

Am 1. August 2017 trat die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft, die neue Anforderungen an gewerbliche Abfallproduzenten sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen stellt. Wie zuvor regelt die GewAbfV den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Neu ist vor allem die Verpflichtung der Abfallerzeuger, ihr „Entsorgungskonzept“ zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss im Unternehmen aufbewahrt und – nur auf Anforderung – der zuständigen Behörde auch elektronisch vorgelegt werden.

Zu den gewerblichen Abfallerzeugern gehören Gewerbetreibende, Industriebetriebe, Freiberufler, öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten sowie vergleichbare öffentliche und private Einrichtungen. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen müssen die folgenden Abfallfraktionen getrennt sammeln, transportieren und für die Wiederverwendung oder das Recycling vorbereiten:

  • Papier, Karton und Pappe (mit Ausnahme von Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Bioabfälle (gemäß § 3 Absatz 7)
  • Andere Abfallarten, die in den in § 2 Nummer 1 Buchstabe b GewAbfV genannten Abfällen enthalten sind

Die Verpflichtung zur getrennten Erfassung der Abfälle besteht nur, wenn dies technisch möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist. Bei sehr geringen Abfallmengen können diese auch ungetrennt in einer Restmülltonne gesammelt werden. In diesem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass der Entsorger diese Abfälle sortiert und dem Abfallerzeuger eine Sortierquote der Abfalljahresmenge zur Verfügung stellt, um die Erfüllung der Pflichten zu gewährleisten. Hier geht es zu den Pflichten für Abfallerzeuger.

Wen betrifft das KrWG?

Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) über Abfälle und Abfallentsorgung müssen grundsätzlich von allen beachtet werden. Dabei gibt es spezifische Regelungen, die für verschiedene Gruppen gelten. Einige Vorschriften sind auf die Wirtschaft ausgerichtet, einschließlich Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen. Andere Bestimmungen betreffen jeden Haushalt und legen fest, wie private Abfälle zu handhaben sind. So stellt das KrWG sicher, dass sowohl gewerbliche als auch private Abfallproduzenten zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz der Umwelt beitragen.

Wer ist zuständig für das KrWG?

Die Zuständigkeiten sind unter anderem in den Abfallzuständigkeitsverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

In unserem Blog finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Fachbeiträgen zum Thema Abfall, Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gefahrgut.