Hinweisgeberschutz: Wie lange dauert die Einrichtung der internen Meldestelle?

Das „Hinweisgeberschutzgesetz“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Regelungen und Gesetze, die den Schutz von hinweisgebenden Personen, oft auch „Whistleblowern“ genannt, sicherstellen sollen. Die genauen Anforderungen, Regelungen und Gesetze können je nach EU Mitgliedsstaat variieren.

Wenn ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Behörde eine interne Meldestelle für Whistleblower durch einen externen Anbieter einrichten möchte, kann die Dauer der Einrichtung von verschiedenen Faktoren abhängen:

1. Größe und Struktur des Unternehmens: Ein großes multinationales Unternehmen könnte länger brauchen, um eine umfassende Lösung zu implementieren, als ein kleines Unternehmen.

2. Komplexität der Anforderungen: Je nachdem, wie die gesetzlichen Anforderungen für das Unternehmen aussehen und wie detailliert und spezifisch sie sind, kann die Einrichtung unterschiedlich lange dauern.

3. Der ausgewählte externe Anbieter: Einige Anbieter könnten aufgrund ihrer Erfahrung, Expertise und bereits vorhandenen Strukturen den Prozess schneller umsetzen als andere Anbieter.

4. Anpassungen und Spezifikationen: Wenn das Unternehmen spezielle Anforderungen oder Anpassungen wünscht, kann dies den Prozess verlängern.

Im Durchschnitt könnte man jedoch erwarten, dass die Einrichtung einer solchen Meldestelle durch einen externen Anbieter mehrere Wochen dauern könnte. Es ist immer ratsam, direkt mit potenziellen Anbietern zu sprechen, um eine genaue Schätzung und einen Zeitplan für die Implementierung zu erhalten. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Lösung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch den organisatorischen Bedürfnissen des Unternehmens.

Unser Hinweisgeberschutzsystem

Wir von der 123 Ingenieure GmbH hat das 123hinweisgebersystem entwickelt. Wir verfügen über eine ausgereifte Struktur die als All-in-One Lösung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes dient. Die Einrichtung unseres Hinweisgebersystems für Ihr Unternehmen dauert daher nur wenige Minuten. Das Hinweisgebersystem wird komplett remote eingerichtet. Ein Eingriff in das Intranet Ihres Unternehmens ist nicht notwendig. Es werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldekanäle zur Verfügung gestellt und die Hinweisgeber können jederzeit über ein internetfähiges Gerät und alle gängigen Browser auf das System zugreifen und Hinweise an die interne Meldestelle übermitteln. Die interne Meldestelle wird von einem fachkundigen Mitarbeiter der 123 Ingenieure geführt. Das bedeutet: eingehende Hinweise werden unabhängig geprüft. Ihr Unternehmen muss keine eigenen Beschäftigten mit der Aufgabe der internen Meldestelle betrauen. Wenn nötig, führen wir gründliche Untersuchungen durch und beauftragen einen unserer Kooperationsanwälte zur juristischen Beurteilung einer Meldung. In jedem Fall erhalten Sie zu jedem qualifizierten Hinweis einen Abschlussbericht und eine Handlungsempfehlung. Weiterhin steht Ihnen ein fest zugewiesener Hinweisgeberschutz-Beauftragter der 123 Ingenieure GmbH jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, beantwortet Ihnen offene Fragen und unterstützt Sie bei Fragen zum Hinweisgeberschutz.

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