Hinweisgeberschutzgesetz: interne Meldestelle zu spät eingerichtet – Frist verpasst. Was passiert? Und was sind die Folgen?
Seit dem 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 250 Beschäftigten eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben dank der Übergangsregelung Zeit bis zum 17.12.2023. Aber was passiert, wenn die interne Meldestelle noch gar nicht oder zu spät eingerichtet und betrieben wird? Gibt es im Hinweisgeberschutzgesetz Bußgelder oder Strafen?
Der § 40 HinSchG regelt die Bußgeldvorschriften. Er besagt unter anderem, dass Unternehmen, welche die interne Meldestelle nicht eingerichtet haben oder nicht betreiben ordnungswidrig handeln. Es droht eine Geldbuße von bis zu 20.000€. Hier ist hervorzuheben, dass Bußgelder wegen einer versäumten Einrichtung oder Betreibung der internen Meldestelle erst ab dem 1. Dezember 2023 verhängt werden. Unternehmen ab 250 Beschäftigten, die die interne Meldestelle noch nicht eingerichtet haben, sollten sich also zeitnah um die Einrichtung kümmern oder einen externen Hinweisgeberschutz Experten damit beauftragen.
Auch Unternehmen mit unter 250 Beschäftigten sollten die Einrichtung der internen Meldestelle nicht auf die lange Bank schieben. Wenn die interne Meldestelle von den eigenen Mitarbeitern betrieben werden soll, müssen eventuell Schulungen absolviert werden, da das Hinweisgeberschutzgesetz eine notwendige Fachkunde vorschreibt. Es muss ein sicheres System, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, entwickelt oder extern eingekauft werden. Dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Unternehmen die Frist zur Einrichtung der internen Meldestelle verpasst hat oder ein Hinweisgeber System und eine interne Meldestelle schnell einrichten möchte, kann Ihnen ein externer Anbieter hierbei behilflich sein. Die 123Ingenieure GmbH bietet eine All-in-One Lösung zur Unterstützung bei der Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes und richtet Ihrem Unternehmen die interne Meldestelle innerhalb von 7 Minuten ein. Die interne Meldestelle ist sofort Einsatzbereit und kann Hinweise von Ihren Beschäftigten über alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldekanäle empfangen.
Die Meldestelle wird von einem unserer fachkundigen, geschulten Hinweisgeberschutz Beauftragten betrieben und eingehende Hinweise bearbeitet. Sie erhalten zu jedem qualifiziertem Hinweis einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlung. Sollten Sie nach einer schnellen Lösung für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes in Ihrem Unternehmen suchen, können Sie uns gerne über das Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen das für Sie. Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier. Unsere transparenten Preise für das Hinweisgebersystem finden Sie hier.