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Hinweisgeberschutz – was ist das?

Hinweisgeber leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Gesellschaft, indem sie illegale und illegitime Aktivitäten aufdecken. Es ist wichtig, Hinweisgeber nicht zu diskriminieren, sondern ihre Verdienste anzuerkennen. Sie setzen sich mutig für das Gemeinwohl ein, oft sogar unter erheblichen persönlichen Risiken.

Aktuelle Informationen zum Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch die Bundesregierung.

Die wichtigsten Verpflichtungen die Unternehmen jetzt zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen fassen wir Ihnen in hier zusammen:

  • Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern mussten zum 2. Juli 2023 ein Hinweisgebersystem einführen. Die interne Meldestelle. Unternehmen mit 50 Mitarbeitern oder mehr haben dank der Übergangsregelung § 42 HinSchG Zeit bis zum 17. Dezember 2023 ein Hinweisgeber System einzurichten. Diese Frist zur Einrichtung der Meldestelle finden Sie im § 42 Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Auch Kommunen, Städte und Unternehmen des öffentlichen Sektors mit über 10.000 Einwohnern fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz und müssen interne Meldestellen, also ein Hinweisgebersystem einrichten.
  • Die Abgabe interner Meldungen muss auf Folgende Weisen möglich sein: schriftliche, mündliche und persönliche Meldungen durch Hinweisgeber
  • Der Eingang von internen Meldungen beim Hinweisgeber System muss binnen 7 Tagen bestätigt werden
  • Innerhalb von 3 Monate muss der Whistleblower Information von der Meldestelle erhalten, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Maßnahmen der internen Meldestelle können sein: interne Untersuchung, Weitergabe vom Hinweis an eine Behörde zum Hinweisgeberschutz
  • Die Identität des Hinweisgebers muss geschützt werden. Das Hinweisgebersystem muss die Meldung vertraulich behandeln. Für das Hinweisgebersystem gilt die DSGVO.
  • Jedes Unternehmen muss Informationen über zuständige Behörden bereithalten.Der Hinweisgeberschutz wurde in der EU Whistleblower Richtlinie verankert und musste in Folge von den EU Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie.

    Wie können Hinweise gemeldet werden?

    Es gibt zwei Meldekanäle: Die externe Meldestelle und die interne Meldestelle.

    Die externe Hinweisgeber Meldestelle

    Die externe Meldestelle führt das Bundesamt für Justiz. Hinweisgeber können hier Meldungen und Informationen über Verstöße abgeben, welche Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben.

    Die interne Hinweisgeber Meldestelle

    Die interne Meldestelle wird vom Arbeitgeber eingerichtet. Sie kann als digitales Hinweisgeber System zur Hinweisgeberschutzgesetz Umsetzung eingerichtet werden. Das Hinweisgeberschutz Gesetz sieht vor, dass Ombudspersonen Meldungen überprüfen und Maßnahmen ergreifen. Die interne Meldestelle kann von externen Meldestellen Beauftragten geführt werden, damit es keine Hinweisgeberschutz Interessenskonflikte im Unternehmen gibt.

Der Hinweisgeber kann frei entscheiden, ob er die interne Meldestelle oder die externe Meldestelle zur Abgabe von Hinweisen nutzt. Ein Unternehmen soll aber Anreize schaffen, den internen Meldekanal vorrangig zu nutzen.

Die Hinweisgeberschutz Richtlinie sieht vor, dass externe Meldestellen auch über die Möglichkeit der Nutzung von internen Meldekanäle informieren.

Das Hinweisgeberschutz Gesetz enthält keine Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen.

Strafen Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Nichteinhaltung der Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetz sieht das Gesetz Bußgelder gegen natürliche und juristische Personen vor, § 40 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000€ Bußgeld bestraft. Diese empfindlichen sollen den Hinweisgeberschutz gewährleisten.

Was bedeutet Hinweisgeberschutz?

Hinweisgeberschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz, der Personen (Hinweisgebende oder Whistleblower) gewährt wird, wenn sie illegale Missstände aufdecken und dadurch die Gesellschaft unterstützen. Es bedeutet, dass sie vor Repressalien geschützt sind, die als Reaktion auf ihre Meldungen auftreten könnten.

Bisher genossen Hinweisgeber oft keinen umfassenden Schutz, obwohl sie mutig Missstände aufdeckten, oft unter großen beruflichen und persönlichen Risiken. Sie wurden oft stigmatisiert und als „Denunzianten“ oder „Blockwarte“ betrachtet, obwohl es viel Mut erfordert, Missstände öffentlich zu machen.

Das neue Gesetz zum Hinweisgeberschutz setzt genau an diesem Punkt an. Es zielt darauf ab, Whistleblower zukünftig vor verschiedenen Formen der Repressalien zu schützen, wie Kündigung, Abmahnung, verweigerte Beförderung, Änderung der Aufgaben, Rufschädigung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung oder Mobbing. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor negativen Konsequenzen Missstände melden können, da sie rechtlich geschützt sind. Dadurch soll die Bereitschaft zur Aufdeckung von Missständen erhöht und das Allgemeinwohl gefördert werden.

Der Ablauf zum Gesetzgebungsverfahren Hinweisgebschutzgesetz:

November 2020: Justizministerin Christiane Lambrecht legt einen Entwurf zur Abstimmung vor.

April 2021: Die CDU/CSU kippt den Gesetzentwurf von Christiane Lambrecht. Es erfolgt keine Einigung.

November 2021: Der Koalitionsvertrag von FDP, die Grünen und SPD legt fest, dass EU Whistleblower Richtlinie zum Hinweisgeberschutz ins nationale Recht umgesetzt wird.

Dezember 2021: Die Frist zur Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie in nationales Recht ist verstrichen. Es liegt noch kein nationales Gesetz zum Hinweisgeberschutz in Deutschland vor.

Februar 2022: Von der EU wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die EU Whistleblower Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Auch andere Länder der EU sind davon betroffen.

Anfang 2022: Der neue Bundesjustizminister Buschmann legt einen neuen Gesetzentwurf vor.

Juli 2022: Der Gesetzentwurf wird von der Bundesregierung beschlossen. September 2022: Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf.

Dezember 2022: Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag.

Februar 2023: Es erfolgte keine Zustimmung des Gesetzes durch den Bundesrat.

April 2023: Einberufung vom Vermittlungsausschuss, um eine Einigung mit der CDU/CSU herbeizuführen.

Mai 2023: Der Bundesrat hat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet, nachdem man sich im Vermittlungsausschuss geeinigt hat.

Juli 2023: Das Gesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten

Streitpunkte Hinweisgeberschutzgesetz

Die Union war mit dem ersten Entwurf des Gesetzes unzufrieden, da die SPD vorschlug, das Gesetz über die Vorgaben der EU hinaus auf das deutsche Recht auszuweiten. Die Union warf der SPD vor, deutschen Unternehmen während der Pandemie eine zusätzliche Belastung aufzuerlegen. Daher forderte die Union, das deutsche Gesetz auf die Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie zu beschränken.

Die SPD argumentierte hingegen, dass Hinweisgeber in diesem Fall zwar Datenschutzverstöße melden könnten und dafür geschützt seien. Wenn jedoch ein Hinweisgeber umfassenden Betrug aufdecke, wie im Fall Wirecard, dann böte das EU-Recht keinerlei Schutz vor Repressalien. Gleiches gelte für Verstöße gegen deutsche Straftatbestände wie Korruption, Steuerhinterziehung oder Schmiergeldzahlungen.

Auch zum zweiten Entwurf äußerte die CDU/CSU-Fraktion Skepsis und erklärte, dass das HinSchG „alles andere als zustimmungsfähig“ sei. Es fehle beispielsweise an Anreizen für Whistleblower, zunächst eine interne Klärung des Sachverhalts anzustreben.

Kritik am Hinweisgeberschutzgesetz

Am Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland gibt es verschiedene Kritikpunkte. Einige der Hauptkritikpunkte sind:

Begrenzter Schutzumfang: Kritiker bemängeln, dass der Schutzumfang des Gesetzes nicht ausreichend sei. Es wird argumentiert, dass das Gesetz bestimmte Bereiche und Vergehen nicht ausreichend abdeckt, wie beispielsweise Verstöße gegen deutsche Straftatbestände wie Korruption oder Steuerhinterziehung.

Mangelnde Anreize für interne Meldungen: Es wird bemängelt, dass das Gesetz nicht genügend Anreize für Hinweisgeber bietet, zuerst interne Meldewege zu nutzen, um Missstände zu klären. Dadurch könnten Probleme möglicherweise nicht angemessen intern gelöst werden, bevor sie öffentlich gemacht werden.

Sorge vor Missbrauch: Einige Kritiker befürchten, dass das Gesetz möglicherweise missbraucht werden könnte, indem falsche oder unbegründete Meldungen gemacht werden, um anderen Personen oder Unternehmen zu schaden. Es wird argumentiert, dass angemessene Mechanismen vorhanden sein sollten, um solche Missbräuche zu verhindern.

Schutzlücken bei Hinweisen auf Whistleblower-Tätigkeiten: Es wird angemerkt, dass das Gesetz keinen ausreichenden Schutz für Personen bietet, die Verstöße im Zusammenhang mit Whistleblowing-Aktivitäten melden. Insbesondere Hinweisgeber, die selbst Whistleblower waren oder in Verbindung mit Whistleblowern stehen, könnten möglicherweise nicht ausreichend geschützt sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kritikpunkte unterschiedliche Positionen und Perspektiven repräsentieren und dass es laufende Diskussionen und mögliche Änderungen am Gesetz geben könnte, um diese Bedenken zu adressieren.

 

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