DETAILS.

THEMEN.

AUTHOR.

8a17ca314ee7c9f7bf083876303a9d87?s=96&d=mm&r=g

123ingenieure

TEILEN.

Brandschutz – Beachtenswertes für Unternehmen und Privatpersonen

Brandschutz spielt eine fundamentale Rolle, ganz gleich, ob im Privat- oder Gewerbebereich. Adäquate Brandschutzmaßnahmen entscheiden in einem Notfall über Leben und Tod. Folglich ist es wichtig, sich eingehender mit der Thematik zu befassen. In Deutschland gibt es eine strenge Regulierung, die sich primär an Unternehmen richtet. Aber auch Privatpersonen unterliegen Verpflichtungen, die es zu beachten gilt. Nachfolgend erfahren Sie alles Wichtige zur Thematik. Auf diese Weise können Sie in Ihrem Unternehmen für Rechtskonformität und Sicherheit sorgen. Auch als Privatpersonen ist es bedeutsam, Brandschutzmaßnahmen einzuleiten.  Sie erfahren im Ratgeber, wie Sie Ihr Zuhause ein Stück weit sicherer machen können.

Betrieblicher Brandschutz – Rechte und Pflichten im Blick

Ein Unternehmen ist besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt. Dies gilt in einem besonderen Maße für Großbetriebe. Der Brandschutz spielt eine substanzielle Rolle, um die Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten. Auch die materiellen Güter eines Unternehmens können mithilfe von Brandschutzmaßnahmen geschützt werden. Diesbezüglich gibt es eine breite Varietät an Gesetzen, die den Brandschutz betreffen.

Es gibt präventive Schutzmaßnahmen, die rechtlich verbindlich sind. Unternehmen sind in der Pflicht, elektrische Geräte gemäß der DGUV-Verordnung prüfen zu lassen. Die Prüfung darf ausschließlich von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Anderenfalls kann es zu Komplikationen mit dem Gesetzgeber kommen. Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Arbeitsgeräte in einem einwandfreien Zustand sind. Ein Kabelbrand bleibt oftmals unerkannt. Deshalb ist es wichtig, den rechtlichen Kontrollpflichten nachzukommen.

Neben den DGUV-Vorschriften gibt es weitere Instanzen, die Einfluss auf die Brandschutzmaßnahmen nehmen. Diesbezüglich gibt es Ansprüche vonseiten der Versicherungsgeber. Möchten Sie Ihr Unternehmen gegen Brand versichern, so sollten Sie prüfen, welche Anforderungen die Brandschutzversicherung stellt. Anderenfalls kann die Versicherung Leistungen teilweise oder komplett entziehen. In jedem Bundesland gibt es zusätzliche Bauordnungen, die sich auf den Brandschutz beziehen. Weitere Vorschriften finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Sicherheit im privaten Bereich – Wissenswertes für Privathaushalte

Für private Haushalte gibt es den E-Check nach DGUV V3. Vermieter sind für ihre Geräte verantwortlich, die sie mit in die Wohnung bringen. Handelt es sich um ältere Geräte, die eine Brandgefahr darstellen, so ist es erstrebenswert, einen E-Check durchzuführen. Die Prüfung ist für private Haushalte nicht Pflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, einen E-Check vorzunehmen. Dies gilt in einem besonderen Maße für ältere Immobilien. Aber auch Haushalte, die eine Vielzahl technischer Geräte enthalten, sollten einen E-Check nutzen.

Der E-Check stellt sicher, dass Brandschutzgefahren frühzeitig erkannt werden. In älteren Immobilien sollten Hausbesitzer besondere Vorsicht walten lassen. Alte elektrische Leitungen sind häufig überlastet. Kabel in Altbauten sind ursprünglich nicht darauf ausgelegt, viele Geräte anzuschließen. In den letzten Jahrzehnten kam es zu einem enormen technischen Fortschritt. Hiermit hat sich die Brandgefahr erhöht, weil alte elektrische Leitungen überlastet werden können. Zudem gab es vor Jahrzehnten noch keine Normen für die Kabelverlegung, wie es heute der Fall ist. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit einem Fachexperten von essenzieller Bedeutung. Dies gilt ebenfalls für technische Geräte, die in Privathaushalten genutzt werden.

Schließlich gibt es gesetzliche Brandschutz-Vorschriften, die für Privatpersonen verbindlich sind. Es ist deutschlandweit Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Als Mieter können Sie die Installation durch den Vermieter vornehmen lassen. Sind Sie Hauseigentümer, müssen Sie eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass die Räumlichkeiten mit einem Rauchmelder ausgestattet sind. Damit einhergehend ist es bedeutsam, Feuermelder spätestens nach zehn Jahren zu erneuern. Nachlässigkeiten können zu Strafzahlungen führen. Damit einhergehend können Ansprüche gegenüber der Brandschutzversicherung verfallen, wenn Feuermelder nicht einwandfrei funktionieren und dergleichen.

Hilfestellung für die Umsetzung der Brandschutzverordnungen

Sie möchten die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen erhöhen? Dann ist es hilfreich, mit einem externen Dienstleister in Kooperation zu treten. Hiermit können Sie hohe Strafzahlungen vermeiden. Wird der betriebliche Brandschutz vernachlässigt, können Bußgelder von bis zu 5.000 € in Rechnung gestellt werden. Ein primärer Grund für externe Dienstleister ist jedoch die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter.

Unter anderem haben Sie die Option, einen externen Brandschutzbeauftragten zu engagieren. Zum einen sparen Sie personelle und zeitliche Ressourcen in Ihrem Unternehmen. Auf der anderen Seite haben Sie einen professionellen Ansprechpartner, der Ihre Firma auf Schwächen im Brandschutz untersuchen wird. Sie müssen sich keine Sorgen mehr über Fristen und Vorschriften machen. Ein Brandschutzbeauftragter nimmt regelmäßige Kontrollen vor und sorgt für Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen.

Abseits davon ist es Pflicht, regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten vorzunehmen. Die Fristen werden von der DGUV festgelegt. Diesbezüglich können Sie die Prüfung an ein externes Unternehmen delegieren, um sich zu entlasten. Hiermit können Sie wiederkehrende Prüfungen durch einen Dienstleister planen und durchführen lassen. Langfristig wird es die Brandschutzsicherheit merklich verbessern.

Möchten Sie Initiative ergreifen, ganz gleich, ob für den gewerblichen oder privaten Bereich? Das Team von 123Ingenieure hilft Ihnen gerne weiter. Wir sind deutschlandweit im Einsatz und agieren in Auftrag zahlreicher Unternehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um sich kompetent beraten zu lassen.

Quellen: