Sicherheitstechnische Betreuung für Ihren Betrieb.

Die 123Ingenieure GmbH Ihr deutschlandweiter starker Partner für die nachhaltige Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Praxisnah, erfahren und kosteneffizient.

Sicherheitsfachkraft mit Helm am Schreibtisch

ab 19 € monatlich

5,0 73 Bewertungen bei Google

Unternehmen, die uns ihren Arbeitsschutz anvertrauen

Leistungen

Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und der DGUV Vorschrift 2

Ihre Mitarbeiter bilden das Fundament für den Erfolg Ihres Unternehmens. Eine konsequente Investition in Arbeits- und Gesundheitsschutz steigert die Leistungsfähigkeit Ihres Betriebs nachhaltig. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG „Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Dabei müssen sowohl die Betriebsart, die Zahl und Zusammensetzung der Beschäftigten als auch die jeweiligen Unfall- und Gesundheitsgefahren berücksichtigt werden.

Unsere Experten übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die gesetzlichen Vorgaben im ASiG konkretisiert.

Unsere Leistung im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung:

  • Beratung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei der Planung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel
  • Teilnahme und Anleitung in Arbeitsschutzausschüssen (ASA-Sitzung)
  • Durchführung und Organisation von Schulungen und Unterweisungen
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten sowie Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen

Wir garantieren, dass Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von 123Ingenieure die erforderliche Qualifikation und Praxiskompetenz gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 besitzt. Als Arbeitgeber unterstützen Sie die Sicherheitsfachkraft durch Bereitstellung von notwendigen Ressourcen, Informationen und Fortbildungsmöglichkeiten.

Beauftragen Sie jetzt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihre sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen.

Sitzung des Arbeitsschutzausschusses an einem Besprechungstisch

Unsere Leistungen im Überblick

Preise

Preise/Kosten sicherheitstechnische Betreuung

Persönliche Beratung 05264 6556384

Betreuung

Grundbetreuung ab*

19 € monatlich

* Einstiegspreis für Kleinbetriebe, zzgl. USt. Den genauen Preis nennen wir Ihnen im Angebot.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Erhalten Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr Angebot.

*Pflichtfeld Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Aus unserem Team

Zwei von über 70 Experten

Thomas, Arbeitssicherheit und Prüfservice bei 123Ingenieure

Thomas

Arbeitssicherheit und Prüfservice

Warum 123Ingenieure?

„Wegen der Mischung im Team. Junge Kollegen und alte Hasen arbeiten bei uns eng zusammen, und ich lerne von beiden Seiten dazu.“

Was mir gefällt

„Die vielen unterschiedlichen Betriebe, die wir betreuen. Überall sehen die Gefährdungen anders aus, und ich muss mich jedes Mal neu hineindenken. Langweilig wird es nie.“

Saskia, Backoffice bei 123Ingenieure

Saskia

Backoffice

Warum 123Ingenieure?

„Weil ich hier mit Kunden aus allen Branchen zu tun habe. Ein Industriebetrieb tickt anders als eine Spedition oder eine Behörde, das macht meine Arbeit abwechslungsreich.“

Was mir gefällt

„Das Miteinander von Jung und Alt. Die Erfahrenen wissen, worauf es in der Praxis ankommt, die Jüngeren bringen neue Ideen mit. Das ergänzt sich gut.“

Digitalisierung

Alle Informationen an einem Ort

Mit der 123 DocuCloud erreichen Sie maximale Rechtskonformität bei maximaler Effizienz. Verwalten Sie Ihre Dokumentationen übersichtlich und sicher an einem Ort. Wir machen Bürokratie erträglich und schaffen praxisnahe Lösungen.

unterweisung.softwareby 123ingenieure

Unterweisen ohne Unterschriftenlisten

Mit unserer Unterweisungssoftware erledigen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung online. Gestartet wird per QR-Code am eigenen Handy, dann arbeitet jeder die Inhalte durch, beantwortet die Verständnisfragen und unterschreibt auf dem Bildschirm. Der Nachweis entsteht automatisch, an fällige Wiederholungen erinnert die Software rechtzeitig.

Basiswissen

Basiswissen rund um die sicherheitstechnische Betreuung

Infoflyer zur sicherheitstechnischen Betreuung

Hier können Sie den Infoflyer zur sicherheitstechnischen Betreuung downloaden.

Ist eine sicherheitstechnische Betreuung Pflicht?

Ja, in Deutschland sind alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vorzuweisen. Die Betreuung umfasst sowohl die Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten als auch eine betriebsspezifische Betreuung, die auf die Gefährdungen und besonderen Anforderungen im jeweiligen Unternehmen eingeht. Auch Einzelunternehmen mit nur einem Angestellten sind verpflichtet, diese Vorschriften zu erfüllen. Wer diese Pflicht nicht umsetzt, riskiert Bußgelder, Haftungsrisiken im Schadensfall und Probleme mit der Unfallversicherung. Mehr zur sicherheitstechnischen Betreuung finden Sie in unserem Blogbeitrag über die verschiedenen Modelle der Arbeitsschutzbetreuung.

Jede Firma mit Angestellten ist verpflichtet, für eine angemessene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung zu sorgen. Die Pflichten der dafür beauftragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich festgelegt. Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG „Bestellung von Sicherheitsfachkräften“) und einen Betriebsarzt (§ 2 ASiG „Bestellung von Betriebsärzten“) schriftlich bestellen.

Die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit sind im § 6 ASiG angeführt und werden in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisiert.

Bereits ab 19 € im Monat erhalten Sie bei 123Ingenieure eine sicherheitstechnische Betreuung, mit der Sie alle Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Vorschrift 2 erfüllen.

Eine sicherheitstechnische Betreuung muss nicht teuer sein, sondern gut. Aus diesem Grund führen diese in unserem Haus nur qualifizierte externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch. Wir freuen uns über jede neue Herausforderung und betreuen auch ihr Unternehmen ganzheitlich.

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt ist in Deutschland verpflichtet, eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen.

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist eine Pflichtmaßnahme zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Sie besteht aus der Grundbetreuung, bei der Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestimmte Einsatzzeiten gemäß derDGUV Vorschrift 2 wahrnehmen, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der individuell auf die Gefährdungen und Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt wird. Beide Komponenten sind vorgeschrieben im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzanalysen, Unterweisungen und Initiativen zur Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen fortlaufend zu verbessern.

Für die praktische Umsetzung wählen Sie ein geeignetes Betreuungsmodell, etwa die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell für kleinere Betriebe. Der tatsächliche Betreuungsbedarf ergibt sich aus der Betriebsgröße, den Tätigkeiten und Gefährdungen. Als Arbeitgeber sind Sie rechtlich verpflichtet, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren, lückenlos zu dokumentieren und gegebenenfalls den Berufsgenossenschaften (BG) nachzuweisen.

Die Unterweisung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist eine der zentralen Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers im Bereich Arbeitsschutz. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter jährlich in Sicherheitsfragen zu unterweisen (§ 12 ArbSchG „Unterweisung“).

Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit angemessen und umfassend zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dabei müssen die Inhalte dieser Unterweisung konkret auf den jeweiligen Arbeitsplatz und die Aufgaben der Beschäftigten abgestimmt sein.

Eine Unterweisung ist in mehreren Situationen nötig: Sie muss vor der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien stattfinden und jeweils vor Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen.

Zusätzlich muss die Unterweisung an aktuelle Entwicklungen und Gefährdungen angepasst und bei Bedarf regelmäßig wiederholt werden. Ziel ist es, die Beschäftigten über relevante Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zu informieren, damit sie sicher und gesund arbeiten können.

Diese Verantwortung zur Durchführung von Sicherheitsunterweisungen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber im Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hier der richtige Ansprechpartner.

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle aller Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Dazu zählen die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzanalysen, Unterweisungen und Initiativen zur Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen fortlaufend zu verbessern.

Für die praktische Umsetzung wählen Sie ein geeignetes Betreuungsmodell, etwa die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell für kleinere Betriebe. Der tatsächliche Betreuungsbedarf ergibt sich aus der Betriebsgröße, den Tätigkeiten und Gefährdungen. Als Arbeitgeber sind Sie rechtlich verpflichtet, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren, lückenlos zu dokumentieren und gegebenenfalls den Berufsgenossenschaften (BG) nachzuweisen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die DGUV Vorschrift fordern, dass Sie schriftlich eine Sicherheitsfachkraft bestellen. Es gibt keine Mindestanzahl an Mitarbeitern, bei einem Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter ist dennoch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.

Die Einsatzzeiten orientieren sich dabei an der Mitarbeiterzahl und den individuellen betrieblichem Risiken. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße oder bei erhöhter Gefährdung kann es erforderlich sein, mehrere Fachkräfte zu bestellen, damit alle Arbeitsbereiche lückenlos betreut werden. Für kleine Unternehmen besteht mitunter die Möglichkeit, das sogenannte Unternehmermodell zu nutzen, in dem der Unternehmer selbst Aufgaben der Sicherheitsfachkraft übernimmt und regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt. Erfahren Sie jetzt mehr darüber in unserem Blogbeitrag Arbeitsschutz für Kleinbetriebe.

Karte von Deutschland mit 15 eingezeichneten Standorten von Rostock bis München

Kartengrundlage: Natural Earth, gemeinfrei.

Unsere Standorte

Deutschlandweit für Sie vor Ort

Mit der 123 Ingenieure GmbH haben Sie einen Dienstleister aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Experten kommen regelmäßig genau dahin, wo Sie uns brauchen: in Ihr Unternehmen. Auch bei Audits, Begehungen durch die BG oder durch Behörden sind unsere Experten an Ihrer Seite und begleiten Sie.