Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Gefährdungsbeurteilung dabei eine Rolle spielt und welche wichtigen Aspekte Sie beachten sollten.

Die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter steht am Arbeitsplatz an erster Stelle. Was viele nicht wissen: Die Grundlage für ein wirksames betriebliches Gesundheitsmanagement bildet die Gefährdungsbeurteilung. Diese beinhaltet eine detaillierte Analyse der potenziellen Gefahren, die sowohl vom gesamten Arbeitsumfeld als auch von individuellen Arbeitsplätzen ausgehen. Um wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln, ist es entscheidend, die bestehenden Risiken zu identifizieren. In diesem Beitrag erläutern wir alle wichtigen Aspekte, die Sie über die Gefährdungsbeurteilung wissen müssen.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche vorgeschriebene Pflicht?

Ja, als Arbeitgeber sind Sie tatsächlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert, das seit 1996 in Kraft ist. Das Gesetz schreibt vor, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sichergestellt werden müssen. Diese Maßnahmen können jedoch nur dann effektiv ergriffen werden, wenn zuvor eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Zudem ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass die Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen sein muss, bevor die Arbeit überhaupt beginnen darf.

Gefaehrdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn erstellen

Die Arbeitsstätte und die verschiedenen Arbeitsplätze bergen ganz unterschiedliche Gesundheitsgefährdungen für Ihre Mitarbeiter. Analysieren Sie die Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung.

Welche Gefährdungen gibt es am Arbeitsplatz?

Die Risikofaktoren für Mitarbeiter am Arbeitsplatz variieren je nach Branche stark, das wissen unsere Sicherheitsfachkräfte nur zu gut. Dennoch gibt grundsätzliche Gefährdungen, die bei einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen:

  • Gestaltung des Arbeitsplatzes: Dazu zählen ergonomische Aspekte und die physische Anordnung der Arbeitsumgebung.
  • Gefahrstoffe: Der Umgang mit chemischen, biologischen oder anderen gefährlichen Gefahrstoffen.
  • Arbeitsmittel: Dazu gehören Maschinen, Werkzeuge und weitere technische Geräte, die immer ein Risiko für ihre Nutzer bergen.
  • Arbeitsprozesse: Die Abläufe und Verfahren, die während der Arbeit durchgeführt werden.
  • Mangelhafte Unterweisungen: Unzureichende oder missverständliche Arbeitsanweisungen und Unterweisungen führen zwangsläufig zu Gefährdungen der Mitarbeiter.
  • Psychische Belastungen: Stress, Zeitdruck und andere psychische Faktoren, beeinträchtigen die Gesundheit der Mitarbeiter.

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz wurden erst seit 2013 als Teil der Gefährdungsbeurteilung einbezogen, während physische Risikofaktoren schon von Anfang an berücksichtigt wurden. Dabei geht es nicht darum, die psychische Gesundheit der Mitarbeiter direkt zu bewerten, sondern vielmehr die Arbeitsbedingungen zu analysieren, die potenziell zu psychischen Belastungen führen könnten.

Welche Faktoren werden dabei untersucht? Zunächst sollten Sie die Arbeitsaufgaben Ihrer Mitarbeiter unter die Lupe nehmen. Fragen Sie sich, ob das Arbeitspensum angemessen ist und ob Ihre Mitarbeiter möglicherweise über- oder unterfordert sind. Auch die Arbeitsorganisation und das zwischenmenschliche Miteinander können psychischen Stress verursachen. Beziehen Sie hier auch aktiv alle Mitarbeiter mit ein. Es gibt entsprechende Fragebögen, die Ihnen dabei helfen, die psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter zu erfragen. Die Mitarbeiter sollten hierbei die Möglichkeit haben, anonym zu antworten, damit gewährleistet ist, dass ehrliche Aussagen getroffen werden. Potenzielle Angst vor Sanktionen verfälschen hier das Ergebnis.

Zusätzlich spielt die Gestaltung der Arbeitsumgebung eine wichtige Rolle, damit sich Ihre Mitarbeiter wohlfühlen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz und wie Sie die mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeiter schützen und stärken können. Das wertvollste Kapital Ihres Unternehmens sind Ihre Mitarbeiter. Halten Sie diese fit und gesund.

Gefaehrdungsbeurteilung richtig erstellen

Wie erstellt man eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung? Damit die GBU vollständig und richtig ist, gibt es 7 Schritte, die abgearbeitet werden müssen.

Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Tatsächlich gibt es eine Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung, die wir Ihnen nachfolgend einmal erklären werden. Es ist nicht ausreichend, nur über die Gefahren am Arbeitsplatz zu sprechen; als Arbeitgeber müssen Sie diese konkret und schriftlich dokumentieren. Dies ist unter anderem im §5 Arbeitsschutzgesetz sowie im §6 Arbeitsschutzgesetz geregelt. Dabei ist es wichtig, zwischen tätigkeitsbezogenen und arbeitsbereichbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu unterscheiden. Sie sollten daher ähnliche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche gruppieren. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit schlagen die folgenden Schritte vor:

  1. Arbeitssystem abgrenzen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Arbeitsschutzziele festlegen
  5. Arbeitsschutzziele umsetzen
  6. Wirksamkeit der Maßnahmen zum Arbeitsschutz prüfen
  7. Gefährdungsbeurteilung anpassen und fortschreiben

In diesem Beitrag bieten wir Ihnen Vorlagen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und erläutern detailliert jeden einzelnen Schritt, der für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist. Zusätzlich erhalten Sie wichtige Hinweise und Informationen zu Gefahrstoffverzeichnissen sowie zu Dokumentationen im Rahmen des Qualitätsmanagements, die für Ihr Unternehmen relevant sind.

Gefährdungsbeurteilung doch lieber erstellen lassen?

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung(en) ist viel Know-how gefragt und diverse Gesetze, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden. Viele Arbeitgeber beauftragen deshalb externe Dienstleister mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, einen externen Anbieter zu beauftragen, finden Sie hier weitere nützliche Informationen.

Muss eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

Ja, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Gefährdungsbeurteilungen schriftlich zu dokumentieren. Diese Pflicht ist seit 1997 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Die Dokumentation ist erforderlich, um den Status Quo mit dem angestrebten Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Auch Behörden leiten hiervon ab, ob und wie intensiv sich Unternehmen mit der Arbeitssicherheit befassen.

Die Dokumentation ermöglicht die Evaluierung bei der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie bildet zudem die Grundlage für das Erstellen von Betriebsanweisungen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die Betriebsanweisungen.

Muss die Gefährdungsbeurteilung nur einmalig erstellt werden?

Nein, es ist vorgeschrieben, dass Sie die arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen kontinuierlich überprüfen und anpassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss mindestens einmal jährlich überprüft werden. Zudem ist eine erneute Beurteilung erforderlich, wenn sich Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ändern. Dazu gehören folgende Fälle:

  • Veränderung von Arbeitsverfahren
  • Veränderung von Arbeitsprozessen
  • Einführung neuer Arbeitswerkzeuge oder Stoffe
  • Gesetzesänderungen 
  • Vermehrtes Auftreten von Arbeitsunfällen über dem Durchschnitt
  • Arbeitsplatzbedingte Beeinträchtigungen, die zu langen Fehlzeiten führen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Angelegenheit. Vielmehr ist es das Werkzeug mit dem Sie die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit bewerten, planen und verbessern. 

Gefaehrdungsbeurteilung Schwangerschaft und Mutterschutz

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen muss eine Gefährdungsbeurteilung für schwangere Mitarbeiterinnen durchgeführt werden. Auch dann, wenn das Unternehmen gar keine Frauen beschäftigt.

Wer benötigt Gefährdungsbeurteilungen zum Mutterschutz?

Jedes Unternehmen in Deutschland benötigt Gefährdungsbeurteilungen zum Mutterschutz. Auch dann, wenn es aktuell gar keine Frauen beschäftigt. Aber warum ist das so?

Schwangere Mitarbeiterinnen benötigen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz, welches 2018 überarbeitet wurde, stellt sicher, dass die Arbeit einer Schwangeren weder ihre eigene Gesundheit noch die ihres ungeborenen Kindes gefährdet.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist hierbei gesetzlich vorgeschrieben, um die notwendigen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss die schwangere Mitarbeiterin gegebenenfalls an einen anderen, sicheren Arbeitsplatz versetzt werden.

Wichtig ist, dass diese Gefährdungsbeurteilung bereits im Vorfeld erstellt wird. Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, ist es zu spät, die Gefährdungsbeurteilung erst dann durchzuführen. Die GBU muss von Anfang an vorhanden sein, auch für Arbeitsplätze, die momentan von einem männlichen Mitarbeiter besetzt sind, da sie jederzeit von einer Frau übernommen werden könnten. Ohne eine solche Beurteilung tritt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für die Schwangere in Kraft und es können Bußgelder drohen. Ergebnis:

Gefährdungsbeurteilung für Minderjährige Mitarbeiter

Minderjährige Arbeitnehmer, ebenso wie schwangere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen, Allergien oder Behinderungen, benötigen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Die Begründung hierfür liegt darin, dass Azubis unter 18 Jahren noch in der Entwicklung stecken, was in der sogenannten personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung besonders berücksichtigt werden muss. Jugendliche dürfen daher weder zu lange noch zu hart arbeiten. Besonderheiten zu der Unterweisung von Minderjährigen finden Sie in diesem Beitrag.

Neben der Gefährdungsbeurteilung spielt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Rolle. Es regelt, wie viele Stunden pro Woche ein Azubi arbeiten darf und welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind. Das JArbSchG gibt Ihnen als Arbeitgeber klare Richtlinien zur Arbeitszeit und zu anderen besonderen Schutzmaßnahmen für jugendliche Mitarbeiter. Hier erfahren Sie mehr über diese wichtigen Regelungen.

Gibt es bei der Gefährdungsbeurteilung besondere regeln für Mitarbeiter mit Behinderung?

Behinderte Mitarbeiter stehen oft vor individuellen Risiken im Berufsalltag, die für nicht behinderte Menschen keine Gefahr darstellen. Da jede Behinderung individuell ist, variieren die Gefährdungsbeurteilungen je nach Art der Einschränkung und der Branche, in der die Person arbeitet. Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist daher auch personenbezogen. Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind deshalb individuell zu analysieren und anzupassen. Wichtig ist, dass diese Gefährdungen mit der Gefährdungsbeurteilung identifiziert und bewertet werden. Wie bei den anderen Gefährdungsbeurteilungen ist auch die GBU für Mitarbeiter mit Behinderungen nicht an eine feste Form gebunden. Wichtig ist, dass die Erstellung schriftlich erfolgt und regelmäßig aktualisiert wird.

Je nach Beeinträchtigung des Mitarbeiters ist es häufig notwendig, bestimmte Barrieren am Arbeitsplatz zu beseitigen oder spezielle Hilfsmittel bereitzustellen. Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung für Menschen mit Behinderung und wie Sie diese optimal umsetzen können, finden Sie in diesem Beitrag.

Wer ist bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung involviert?

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung. Dennoch müssen Sie diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Unterstützung erhalten Sie vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), die Ihnen helfen, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und passende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Meist ist es sogar besser, die Erstellung ganz an diese Experten für Arbeitsschutz abzugeben. So sparen Sie sich viel Zeit und nicht selten auch Nerven. Denken Sie aber daran, dass Sie im Zweifel die Verantwortung für die Richtigkeit der Gefährdungsbeurteilung tragen. Befassen Sie sich also intensiv mit dem Thema und wählen Sie Ihre Berater sorgfältig aus.

Weiter sind auch die Sicherheitsbeauftragten, kurz SiBe, ein wichtiges Sprachrohr Ihrer Belegschaft. Gewährleisten Sie bei der Auswahl geeigneter Sicherheitsbeauftragten die zeitliche und räumliche Nähe zur beurteilten Gefährdung im Betrieb.

Betriebsarzt erstelle Gefaehrdungsbeurteilung

Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), erarbeitet der Betriebsarzt die Gefährdungsbeurteilung. Aus diesem Grund ist auch die Arbeitsmedizinische Betreuung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Aufgaben übernimmt der Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eine verpflichtende Position in jedem Unternehmen und übernimmt eine entscheidende Rolle in der Arbeitssicherheit. Er hilft Ihnen als Arbeitgeber, den Schutz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Hier sind einige seiner wichtigsten Aufgaben von Arbeitsmedizinern:

  • Mitwirkung bei der Planung und Gestaltung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen: Der Betriebsarzt berät bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Anlagen und sozialen sowie sanitären Einrichtungen. Wichtig: Binden Sie den Betriebsarzt bereits bei der Planung mit ein und verhindern Sie spätere teure Umbaumaßnahmen.
  • Einsatz neuer Arbeitsmittel und Verfahren: Der Arbeitsmediziner unterstützt bei der Einführung und sicheren Nutzung neuer Technologien und Verfahren im Betrieb.
  • Bewertung und Auswahl von Schutzausrüstung (PSA): Der Betriebsarzt testet und empfiehlt geeignete Körperschutzmittel.
  • Ergonomie und Arbeitsgestaltung: Er hilft bei der Anpassung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe, um ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu erfüllen.
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb: Der Arbeitsmediziner hilft bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung eines effektiven Erste-Hilfe-Systems.
  • Unterstützung bei Arbeitsplatzwechseln und Eingliederung: Er berät und unterstützt bei der Integration und Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit Behinderungen oder nach längeren Krankheitsphasen.
  • Überprüfung der Arbeitsbedingungen: Der Betriebsarzt führt regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsbedingungen durch, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Hierbei arbeitet er idealerweise Hand und Hand mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Betriebsarzt ist auch für die Analyse und Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Er fungiert als vertrauenswürdige Anlaufstelle für Mitarbeiter, die dank der ärztlichen Schweigepflicht offen über gesundheitliche Probleme sprechen können.

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass der Betriebsarzt in der Lage ist, arbeitsmedizinische Untersuchungen und Impfungen, wie etwa Grippeschutzimpfungen, direkt im Unternehmen durchzuführen. Das fördert die Gesundheitsvorsorge und kommt sowohl Ihnen als Arbeitgeber als auch Ihren Mitarbeitern zugute. Also eine bequeme und sichere Lösung.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Neben dem Betriebsarzt spielt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) eine entscheidende Rolle in Ihrem Unternehmen. Sie nimmt sogar den größten Teil des gesetzlich vorgeschriebenem Betreuungsumfangs ein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Sie bei der Verhütung von Unfällen und der Schaffung eines sicheren Arbeitsplatzes zu unterstützen. Sie ist also in erster Linie beratend tätig.

Die Sifa berät dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit und ist eine zentrale Anlaufstelle für alle sicherheitstechnischen Belange. Die Sifa (früher FaSi gennant) hilft Ihnen dabei, die Arbeitsbedingungen zu bewerten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie in diesem Beitrag.

Welche Funktionen haben Sicherheitsbeauftragte?

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 hängt die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Mitarbeiteranzahl, die Gesundheitsrisiken im Unternehmen sowie die räumliche und zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Mitarbeitern. Dies bedeutet, dass Sicherheitsbeauftragte idealerweise am selben Standort und zur gleichen Zeit wie die Mitarbeiter tätig sind und ähnliche Aufgaben haben. Ganz wichtig: Sicherheitsbeauftragte tragen keine Verantwortung!

Aus diesem Grund erfüllen sie ihre Aufgaben ehrenamtlich und setzen ihre reguläre Tätigkeit fort. Zu den SiBe Aufgaben gehören:

  • Überwachung des Zustands der Schutzausrüstung.
  • Berichterstattung über sicherheitstechnische Mängel an Vorgesetzte.
  • Information der Mitarbeiter über die sichere Nutzung von Maschinen und Arbeitsstoffen.
  • Unterstützung neuer Mitarbeiter.
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen und Untersuchungen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten.

Zusammengefasst sind Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte essenziell für die Arbeitssicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen Positionen und Ihnen als Arbeitgeber ist für ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement von großer Bedeutung.Suchen Sie also auch fern ab der ASA Sitzung regelmäßig den Kontakt zu Ihren Helfern im Arbeitsschutz.

Wer ist an der Erstellung der Gefaehrdungsbeurteilung beteiligt

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Teamwork. Neben dem Arbeitgeber sind der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und weitere Experten beteiligt.

Der unterschied zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit

Seit Beginn der Corona-Pandemie mussten viele Arbeitsplätze in die Wohnungen der Mitarbeiter verlegt werden. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. Auch nach der Pandemie halten viele Arbeitgeber an dem flexiblen Arbeitssystem fest. Umso wichtiger wird es, die einzelnen Begrifflichkeiten genau zu umreißen.

Telearbeit: Telearbeit bedeutet, dass Mitarbeiter zu festgelegten Zeiten an einem dauerhaft eingerichteten Arbeitsplatz in ihrem Zuhause arbeiten. Hier sind Sie als Arbeitgeber für die Einrichtung des Arbeitsplatzes verantwortlich. Sie sollten dafür auch wieder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.

Für Telearbeitsplätze ist nämlich eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wie es die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt. Diese kann durch eine Besichtigung des Arbeitsplatzes nach Zustimmung der Mitarbeiter oder durch eine Abfrage der häuslichen Gegebenheiten erfolgen. Letzteres kann einfach und sicher über eine Online-Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice durchgeführt werden. Außerdem sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zur Sicherheit am Telearbeitsplatz zu unterweisen.

Mobiles Arbeiten: Mobiles Arbeiten hingegen bietet den Mitarbeitern die Freiheit, ihren Arbeitsort flexibel zu wählen, sei es von zu Hause, unterwegs oder an anderen Orten. Es gibt keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz, und die Mitarbeiter sind weitgehend selbst für ihre Arbeitsumgebung verantwortlich. Als Arbeitgeber sind Sie jedoch weiterhin verpflichtet, grundlegende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Ihre Mitarbeiter über sicheres Arbeiten im mobilen Umfeld zu informieren.

Beide Arbeitsformen erfordern besondere Beachtung und Verantwortung, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese Arbeitsformen bieten Mitarbeitern also mehr Flexibilität aber entlassen Sie als Arbeitgeber nicht aus Ihren gesetzlichen Arbeitgeberpflichten. Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen zum Homeoffice.

Wie ist mit Arbeitsunfällen bei Telearbeit und mobiler Arbeit umzugehen?

Bei Telearbeit und mobilem Arbeiten ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur wichtig für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, sondern auch entscheidend im Falle eines Arbeitsunfalls. Ohne eine solche Beurteilung kann die Berufsgenossenschaft die Übernahme der Kosten verweigern, wenn Ihre Mitarbeiter bei der Telearbeit oder mobiler Arbeit einen Unfall erleiden.

Ein Arbeitsunfall wird auch in diesen Arbeitsformen anerkannt, wenn die Tätigkeit, bei der der Unfall geschah, direkt mit der beruflichen Aufgabe zusammenhängt. Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

Worin besteht der Zusammenhang zwischen der Betriebsbegehung und der Gefährdungsbeurteilung? 

Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, zwei Arten der Betriebsbegehung zu unterscheiden. Erstens sollten Sie zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), dem Betriebsarzt und dem Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsstätte auf potenzielle Gefahren hin überprüfen, um eine fundierte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Zweitens ist die Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Dokument, das Sie bereithalten müssen, wenn die Berufsgenossenschaft eine Betriebsbegehung durchführt, um die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen.

Die erste Begehung sollte regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durchgeführt werden und ist ein normaler Vorgang zum Arbeitsschutz im Betrieb. Die Begehung von der BG oder einem vergleichbaren Amt hingegen stellt eine außerplanmäßige Kontrolle dar und findet nicht regelmäßig statt.

Wir sind Ihr Dienstleister rund um die Arbeitssicherheit

Von der Arbeitssicherheit über die Arbeitsmedizin bis hin zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung: Wir helfen Ihnen dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Wir übernehmen für Sie die Bestellung eines Betriebsarztes sowie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung können wir Sie direkt unterstützen, um eine rechtssichere Durchführung und Dokumentation zu gewährleisten. Mit unserer Lösung erhalten Sie zudem detaillierte Empfehlungen für notwendige Sicherheitsmaßnahmen, die den Schutz Ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind deutschlandweit im Einsatz.